[Gustl Mollath] Wiederaufnahmeverfahren Woche eins – Kommentar

Foto: Ursula Prem Bearbeitung: Georg Slobodzian

Foto: Ursula Prem
Bearbeitung: Georg Slobodzian

Die Tatsache, dass das Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war, bedeutet ja nicht, dass damit automatisch die Unschuld des Angeklagten festgestellt worden wäre, …

(Quelle: The European – Alles auf null)

Mit diesen einleitenden Worten von Heinrich Schmitz in seine Kolummne „Alles auf Null“ möchte ich meinen eigenen Kommentar beginnen. Der Satz ist nicht Vollständig, sondern geht so weiter:

… auch wenn viele Mollath-Unterstützer das offenbar meinen.

(Quelle: siehe oben)

Dem ist so von dem Sichtpunkt der juristischen Tatsache her nichts weiter zu sagen.
Nur ist es so, das ich (und viele Andere) in diese Geschichte juristisch nicht involviert sind. Es bedeutet auch Unterstützer können „Partei“ sein. Sie brauchen nicht objektiv sein oder noch schlimmer dies heucheln, wie es bei diversen Journalisten gerne gemacht wird. Dieses Recht gilt auch für die Kritiker von Herrn Mollath.

Interessant war es zu sehen, wie manch ein sogenannter Unterstützer von Herrn Mollath zu seinem Gegner/Kritiker wurde, weil dieser einfach einen eigenen Kopf hat und eben nicht das macht, was manch ein angeblicher Unterstützer von ihm erwartete.

Die sollte aber als Einleitung reichen.

Der erste Verhandlungstag endete recht schnell, weil die beiden Hauptpersonen Petra Maske und Gustl Mollath nicht Aussagen wollen.
Die Begründung von Frau Maske, das sie von dem ihr rechtlich zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht ist, das bereits alles gesagt ist und sie bereits mehrfach ausführlich ausgesagt habe. Dies ist nicht ungeschickt, da sie vor dem Wiederaufnahmeverfahren mehrfach sich gegenüber bestimmten Journalisten geäußert hat, in dem sie angebliche neue Tatsachen erzählte. Im Fall der verschwundenen Sachen von Herrn Mollath (Der Spiegel 33/2013 – „Die andere Hälfte“) sogar widersprüchlich zu einer Aussage gegenüber dem Gericht („Auskunftsklage 2008“ und „Erklärung der Verteidigung 12.08.2013“; beides Dokumentation G. Strate).

Herr Mollath will sich auch nicht vor Gericht äußern, jedenfalls solange Herr Norbert Nedopil anwesend ist. Dies ist in meinen Augen verständlich. Zum einen wurde Herr Mollath schon etliche male von irgendwelchen Psychiatern zwangsbegutachtet. Hier sehe ich aber noch ein anderes Problem. Wie wir wissen hat der Psychologe Kröber im Wiederaufnahmeverfahren im Fall Ulvi Kulac (sogenannter „Fall Peggy“) eine „zweite Chance“ bekommen. Die hat er so genutzt, dass das Gericht dieses neuerliche Gutachten unter der erhöhten Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit lieber nicht nutze. Eben dieser „anerkannteste Forensiker“ („Ulvi Kulac oder Gustl Mollath: Einer der anerkanntesten Forensiker in Berlin“) der deutschen Psychologie ist auch einer der vielen Gutachter, die über Herrn Mollath ein Ferngutachten erstellt haben.
Nun man Kennt sich und man hat miteinander zu tun gehabt. Es ist wie beim Fall Mollath der Wiederaufnahmefall Ulvi Kulac gewesen, wo die beiden berufliche Schnittpunkte hatten und traut zusammen saßen („Die Gutachter Norbert Nedopil (links) und Hans-Ludwig Kröber beim Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy am Landgericht Bayreuth.“). Hier kann misstrauen angezeigt sein.
Nun ist es nicht so, das Herr Mollath grundsätzlich die Aussage verweigern will, er will nur keine Aussage im Beisein dieser weiteren Koryphäe der forensischen Psychiatrie machen.
Amüsant fand ich dann die Meldungen in der Presse, das Herr Mollath sein schweigen bricht. Manch einer nach dem Motto „er kann es ja doch nicht sein lassen“. Leider scheinen da etliche Journalisten den Unterschied zwischen einer Aussage und die Wahrnehmung seiner Interessen als Angeklagter nicht zu verstehen. Schließlich wundert sich auch niemand darüber, das die Nebenklägerin, vertreten durch Ihren Anwalt auch weiterhin versucht Einfluss auf die Verhandlung zu nehmen, trotz Aussageverweigerung.

Dann kam die große Stunde von LaLA (Lakotta / Lapp). Das Bild des „Opferstatus“ bekam „Risse“ (so Lakotta in Spiegel Online). Was war passiert? Die Freundin von Frau Maske (die zufällig auch noch die Frau des Bruders und die Arzthelferin in der Attest ausstellenden Arztpraxis ist) erzählt von dem Erscheinungsbild und verhalten von Herrn Mollath. Bedrohlich sei dieser gewesen und gewalttätig. Zudem habe er sich immer weiter zurückgezogen und sich hinter runter gelassenen Rolladen in seinem Haus verbarrikadiert (Mit Otto Lapps worten „vereinsamt“). Es wird das Bild eines gewalttätigen und sich immer mehr in die Isolation begebenden Mollath gezeichnet. Sei es aus angeblicher eigener Erfahrung oder vom Hörensagen.
Ich habe nochmals nachgeschaut. Die Übergriffe waren in den Jahren 2001/2002. Vor allem die angebliche Freiheitsberaubung, die am 31.05.2002 erfolgt sein sollte wird drastisch geschildert. Erstaunlich ist dann, das dieser gewalttätige und sich immer mehr zurückziehende und vereinsamende Herr Mollath sich ca. einem 3/4 Jahr nach diesem immer extremeren fortschreiten der Vereinsamung und Aufenthalt im dunklen Haus so wie präsentieren kann, wie auf der folgenden dokumentierten Veranstaltung:

Es handelt sich um ein Kommentargottesdienst in St. Lorenz mit dem Thema „Schwänzen für den Frieden?“. Dieser war am 16.3.2003. Mein persönlicher Eindruck ist nicht der eines einsamen Menschen, der sich endlich mal nach monatelanger Dunkelheit wieder in die Welt getraut hat. Im Gegenteil, er macht den Eindruck eines engagierten, informierten und emotional gefestigten Menschen. Auch die anderen Umstände dieser Zeit widersprechen diesem düsteren Bild, das dort gezeichnet wird. Er hatte sich über langen Zeitraum aktiv an den Montagsdemonstrationen in Nürnberg beteiligt. Seine Verhaftung zur Unterbringung geschah dann auch auf sein Wirken hin nach eben solch einer Montagsdemonstration.

Auch die Aussage von dem Zahnarzt Braun und seiner „Lüge“ sorgte für einen (zweifelhaften) journalistischen Highlight in dieser Woche. Im TV über das Angebot von dem Angebot über Schwarzgeldgeschäften und die klare Aussage über das Telefonat mit Frau Maske sind der Grund des Misstrauens. Wie kann jemand ein Gespräch so wortwörtlich über Jahre hinweg immer wieder von sich geben, wenn es nicht auswendig gelernt ist? Und wer einmal Lügt, der Lügt bestimmt auch immer. Mit diesem Argument müsste man fast alle vorherigen Aussagen in die Tonne klopfen. Ich weiß nicht wie es den Lesern dieses Kommentars geht, aber ich habe bestimmte, zum Teil auch recht banale Gespräche im Kopf die ich meine auch noch nach Jahrzehnten wortwörtlich wiedergeben zu können. Jetzt ist es so, das Herrn Braun sogar vorgeworfen wird, das er eben ein recht kurzes Gespräch noch nach Jahren wortwörtlich wiedergeben kann. Ein gewisses automatisches auswendiglernen ist hier gar nicht abzustreiten. Wenn ich mit mehrfach an die verschiedensten Stellen wende und diese auf den Inhalt des Telefongespräches aufmerksam mache, diese mich ignorieren und ich mit meiner „eidesstattlichen Versicherung“ an die Öffentlichkeit gehe, entsteht auch ungewollt natürlich so etwas wie ein „Auswendig daher sagen. Dieser Kern meines Anliegens wird sich so in mein Gehirn brennen, das ich es immer wieder wortwörtlich wiedergeben kann, ohne das ich es bewusst auswendig lerne.
Das andere Dokumente den Wahrheitsgehalt der Kernaussage von Herrn Braun untermauern hat Frau Prem in Ihrem Bericht zum 4. Prozesstag erläutert:

Anmerkung: Dass der Zeuge Edward Braun absolut glaubwürdig ist, ergibt sich für mich aus zwei von ihm völlig unabhängigen Schriftstücken:

Im September 2009 verschickten Edith und Gerhard Dörner, Gründer des Mollath-Unterstützerkreises, ein Schreiben an viele Medienvertreter in Deutschland. Da sie stets in Kontakt mit Gustl Mollath standen, gaben sie darin auch Aussagen wieder, die er seinerzeit getätigt hatte. Auch er berichtete von ähnlichen Äußerungen der Ex-Frau. So findet sich auf Seite 5 die Schilderung, diese habe ihn sogar in der Forensik angerufen und unter anderem zu ihm gesagt: »Dich machen wir fertig!« (Brief zum Nachlesen hier herunterladen)

In seinem Schriftsatz vom 1. Mai 2013 schreibt Verteidiger Gerhard Strate:
»Aus den in dem Duraplus-Ordner vorhandenen Schreiben meines Mandanten an seine Ehefrau gehen die sich steigernden Taktiken der Ehefrau, meinen Mandanten daran zu hindern, sein Wissen über ihre Tätigkeit zu verbreiten und ihn dazu zu bewegen, seine Ermahnungen, mit ihren illegalen Geschäften aufzuhören, einzustellen – und daneben auch finanziell gestärkt aus einem Scheidungsverfahren herauszugehen –, deutlich hervor. […]

In dem Schreiben vom 25.8.2002 (abgelegt in dem Duraplus-Ordner) berichtet Mollath über folgende sich steigernde Maßnahmen seiner Ehefrau gegen ihn, verbunden mit Lockangeboten:

Kündigung der Lastschriftverfahren, z.B. für die Beiträge Krankenkasse des einkommenslosen Mandanten;

Verweigerung von Unterhalt, verbunden mit der Ankündigung, dies auch zukünftig zu tun

Angebot, ihm 500.000,- Euro zu überlassen, damit er schweigt.« [Hier nachlesen]

(Quelle: Ein Buch lesen – Wiederaufnahme Gustl Mollath – 4. Tag: »Da ist schon was …«)

Die nachgewiesene „Lüge“ der Beisitzerin Frau Heinemann nachdem die Ärztin zum LG-Termin 2006 Vorgeladen war und nicht kommen konnte -widerlegt von Herrn Strate-, nimmt man dagegen eher gelassen hin. Wie man diese mehrfachen 180°-wendungen von Frau Heinemann bewerten kann, sei jedem selbst überlassen.
Den ersten Knall hatte sie mit Ihrer schriftlichen Erklärung an den Untersuchungsausschuss gemacht:

„Der Vorsitzende Brixner hat mir entwe-
der in einer Verhandlungspause oder kurz nach der Hauptverhandlung er-
zählt, er habe den vor der Tür des Gerichtssaals stehenden Martin Maske
als einen Handballer erkannt, den er früher trainiert habe. Er habe ihn kurz
begrüßt.“

(Quelle: UA Fall Mollath – Schlussbericht, Seite 73)
Den weiteren in der Zeugenvernehmung am Freitag. Dort verkündigte Sie, das es angeblich schon bei der Verhandlung am 8.August 2006 bekannt war, dass das Attest nicht von der Frau Dr. Reichelt selbst stamme. Also wieder eine „Lüge“. entweder am Freitag als Zeugin oder am 8.August 2006 als Richterin, wo das Attest als von Frau Reichelt stammend verlesen wurde und so auch (diktiert von Frau Heinemann) seinen Platz in der Urteilsbegründung fand.

Zu der Bekanntschaft von Herrn Brixner und dem jetzigen Ehemann von Frau Maske berichtet Frau Heinemann über eine „kurze“ Begegnung der Beiden auf dem Flur bei dem damaligen Prozess (siehe obiges Zitat) wird nun beiläufig erwähnt. Scheinbar war diese angeblich zufällige und kurze Begegnung so wichtig, das Herr Brixner lt. dem Schöffen Westenrieder sich zu folgendem Hinweis genötigt sah:

„Herr Brixner hat vor der Urteilsberatung erklärt, er kenne den Herrn Maske von einem Sportverein her, er will aber und wollte das bisher nicht laut sagen, weil sonst besteht die Möglichkeit, dass er wegen Befangenheit abgelehnt wird.“

(Quelle: SWR – Richter Brixner soll selbst von seiner möglichen Befangenheit gesprochen haben)

Der Nebeneffekt ist das schon jetzt im Vorfeld dieses Wiederausnahmeverfahrens und bevor Herr Brixner am Montag als Zeuge aussagt, mindestens eine seiner früheren Aussagen sich als eine Lüge herausstellt. Vor dem Untersuchungsausschuss hat Herr Brixner nämlich behauptet, das:

Herr
Brixner kannte Martin Maske, den damaligen Lebensgefährten und jetzigen
Ehemann von Petra Mollath und Mitarbeiter der HypoVereinsbank, da er in
den 80er Jahren dessen Handballtrainer war. Anders als an die Vorgänge
2006, konnte sich Herr Brixner an diese Umstände, die deutlich früher la-
gen, sehr gut erinnern. Herr Brixner gab an, Martin Maske seit April 1982
nicht mehr gesehen zu haben, eine Verbindung zum Fall Mollath habe er
nicht gekannt, obwohl sich Herr Mollath über die Anwesenheit von Herrn
Maskes in einer Verhandlung beim Amtsgericht beschwert hatte, wie sich
aus den Akten ergab. Ebenfalls folgte aus den Akten, dass Frau Mollath zu
Martin Maske nach Berlin gezogen war.

(Quelle: UA Fall Mollath – Schlussbericht, Seite 73)

Otto Lapp hat indes am Samstag einen Kommentar geschrieben in dem er diejenigen die immer noch an einen Komplott glauben für verrückt erklärt („… diese sollten besser zum Arzt gehen“). Er begründet das fehlen eines Komplotts mit der Stümperhaftigkeit, die für die Verurteilung an den Tag gelegt wurde.
Nun er hat es wenigstens geschafft, nicht von einer Verschwörungstheorie zu schwafeln. Ein Komplott, der aufgedeckt wird zeichnet sich meistens durch Stümperhaftigkeit aus. Sonst würde er ja nicht aufgedeckt werden.
So kommt Frau Krach (die das erste Ferngutachten zur angeblichen psychischen Situation Mollaths schrieb und „zufällig“ die Kundin von Frau Maske -die zur Erinnerung im Anlagebereich tätig war- gewesen war zu ihrer Zeugenaussage mit einer Akte, in der von einem „manipulierten Motorrad“ der Frau Maske die Rede ist. Dies nun, nachdem das Motorrad sehr wahrscheinlich gar nicht mehr existiert, bzw. bereits mehrfach überholt worden ist zu präsentieren ist ebenso geschickt, wie die neue Erkenntnis, dass die Herkunft des Attestes bereits bei der Hauptverhandlung 2006 mit Herrn Brixner bekannt war oder das die Freundin/Schwägerin/Arzthelferin nicht vereinbarungsgemäß vor dem Haus gewartet habe (alte Version), sondern mit dem Motorrad Frau Maske hinterher gefahren sei.
Man kann auch mal die Theorie aufstellen, ob es in Bayern im Jahr 2006 in der Gerichtsbarkeit Nürnberg nicht einfach gereicht hat, so stümperhaft vor zu gehen?

Mit Blick auf die Länge des Kommentars ende ich hier mal.

Links:

Links aus dem Beitrag bitte direkt entnehmen

Eigene Artikel zum Thema Mollath

Weitergehende Infos zum Thema Mollath:

Veröffentlicht unter Aktuelles, Gesellschaft, Politik, Recht | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für [Gustl Mollath] Wiederaufnahmeverfahren Woche eins – Kommentar

[Gustl Mollath] Wiederaufnahmeverfahren

Foto: Ursula Prem Bearbeitung: Georg Slobodzian

Foto: Ursula Prem
Bearbeitung: Georg Slobodzian

Am Montag ist es soweit, das Wiederaufnahmeverfahren in der Strafsache Mollath beginnt.
Dazu brauche ich nichts mehr schreiben. Die Presse überholt sich gerade mit den neusten Meldungen über die Wiederaufnahme am Montag (siehe auch Webseite „Gustl-for-Help“ / Aktuelles).

Gustl Mollath hat Glück. Die Presse interessiert sich überregional für seine Geschichte. Von daher wird dieser Prozess sich nicht der Öffentlichkeit entziehen können. Um so wichtiger hier Akzente zu setzen.
Wir erinnern uns an die kürzlich beendete Verhandlung im Fall „Dennis Stephan“, dem unbequemen Landesabgeordneten der „Linken“? Ach nicht? Nun, außer einer Regionalzeitung und einigen Aufmerksamen Internetbesuchern interessierte sich die Öffentlichkeit nicht für die Widersprüchlichkeit mancher Vorwürfe. Wenn es da nicht einige Engagierte Menschen gegeben hätte und auch ein aktiver Kommentator (unter dem Pseudonym „Horst Pachulke“) bei dem Blog von Gabriele Wolff, der die Verhandlungen mit seinen umfangreichen Berichten sozusagen „Öffentlich“ gemacht hat, hätte die Lokalpolitik Herrn Stephan schnell und einfach Mundtot machen können. „Horst Pachulke“ hat dann auch seine Prozessbeobachtungen in das für solche Gelegenheiten aufgebaute Wiki „Drei Säulen“ niedergeschrieben (siehe hier: „Dennis Stephan Prozessbeobachtung durch Horst Pachulke“).

Wie schon geschrieben ist die Position von Herrn Mollath bezüglich der Prozessbeobachtung weit aus besser. Ähnlich wie bei dem Wiederaufnahmeprozess von Ulfi Kulac werden sich auch hier die Pressevertreter darum reißen, die neusten Nachrichten aus dem Gerichtssaal an die Leser zu bringen.
Trotzdem sollten wir alle eine neue Qualität in die deutsche Justiz bringen. Wie schon bei Dennis Stephan sollten normale Bürger ihre Beobachtungen niederschreiben und so den Gerichtssaal dorthin bringen, wo er hingehört: In dei Öffentlichkeit. Schon, das die interessierte Öffentlichkeit sich bei der Wiederaufnahmeverhandlung um 42 Sitzplätze (im übrigen mit den nicht akkreditierten Journalisten) streiten müssen ist ein Skandal.
Ein Gericht, das angeblich im „Namen des Volkes“ ein Urteil fällt, sperrt das interessierte Volk aus!

Anekdote:
In den 90ern gab es mal eine Gerichtsverhandlung gegen den Kölner Straßenmusiker „Klaus der Geiger“. Der Besucherandrang war sehr groß und das Gericht konnte die Öffentlichkeit nicht gewährleisten. Deswegen haben dann der Angeklagte (Klaus der Geiger) und sein Anwalt (Detlef Hartmann) den Gerichtssaal verlassen. Das Gericht hat sich dann in einen entsprechend großen Saal vertagt.

Hier setzt nun die Seiten „Gustl-for-Help“ und „Drei Säulen“ an. Es ist kein Geheimnis, das ich die Webseite „Gustl-for-Help“ betreue und mich für den Wiki-Auftritt „Drei Säulen“ verantwortlich zeichne. Und deswegen möchte ich hier alle die zu dem Wiederaufnahmeprozess gehen (sei es mehrmals oder auch nur zu einem der Termine) einladen, ihre Eindrücke in einen Text zu verfassen und (auch anonym) auf dem Wiki „Drei Säulen“ zu veröffentlichen.
Da für jeden etwas anderes wichtig ist oder das Eine oder Andere auch anders aufgenommen wird, könnte dadurch ein von der Presse unabhängiges umfassendes Bild über die Verhandlung entstehen.
Gerne richte ich auch für Menschen, die Ihren Text selbst online stellen wollen einen Account ein, so das er direkt in das Wiki schreiben kann.

Wer Texte hat meldet sich bitte über die altbekannte Mailadresse „info [at] gustl-for-help“¹ oder über meine Blog-Mailadresse: „blog [klammeraffe] gehirnsturm.info“¹. Hier biete ich für ganz vorsichtige auch das verschlüsselte Übermitteln der Mail per „PGP-Schlüssel“ an (Infos zum PGP-Projekt hier: Wikipedia PGP).
Die Texte werden dann mit verschiedenen Suchkriterien (= Kategorien, wie z.B. Verhandlungstag, Autor/Pseudonym) versehen veröffentlicht.

Sowohl im Blog von Frau Wolff (siehe hier: „Hinweis zum Wiederaufnahmeverfahren“), wie auf der „offiziellen Homepage“² von Herrn Mollath habe ich schon um Mithilfe gebeten. Das will ich hier nun auch nochmal tun.
Der Einfachheit halber setzte ich den Text hier nochmals ein:

Hinweis zum Wiederaufnahmeverfahren

Um während des Wiederaufnahmeverfahrens die Aktualisierungen zu vereinfachen, werden die direkten Vorgänge um das Verfahren auf der Webseite „Drei Säulen“ unter der Kategorie „Gustl Mollath“ eingestellt.
Die ersten geplanten 17 Verhandlungstage sind bereits dort unter dem Stichwort ‚Verhandlungstermine Wiederaufnahmeverfahren „Gustl Mollath“‚ zu finden.
Bitte um Mithilfe
Es wollen viele zu den Verhandlungen. Es ist schön, wenn die Besucher, die zu den Verhandlungen gehen einen kleinen Bericht über Ihre Wahrnehmung der Verhandlung erstellen würden und uns zu Verfügung stellen (gerne auch Anonym). Den Text dann einfach unter der bekannten Mailadresse „info [at] gustl-for-help.de“¹ zusenden oder für das Wiki auf „Drei Säulen“ einen Account anfragen und selbst dort direkt einen Text schreiben (ich helfe gerne).
Georg S.


Nach dem Prozess ist zu überlegen, wie man die Daten dann in die Sammlung unter „Gustl-for-Help“ einbinden kann. Dies während des Wiederaufnahmeverfahren zu machen ist mir ehrlich gesagt zu viel Arbeit, da die Webseite als reine HTML-Seiten aufgebaut sind. Ändert man etwas bei den Seiten muss man immer wieder überprüfen, ob man nicht aus versehen etwas an der Seite zerschossen hat. Dies ist für das „mal eben schnelle“ Einstellen von Texten nicht unbedingt geeignet.

Macht braucht Kontrolle – wirksame Kontrolle
Das hat Herr Mollath gesagt und ich bitte Euch bei dieser Kontrolle zu helfen. In diesem Fall einfach durch eure Mithilfe als Prozessbeobachter und Textschreiber!

¹ Bitte das „[at]“ oder „[klammerafffe]“ sowie die Leerzeichen durch das altbekannte „@“ ersetzen“
² Ich halte die Bezeichnung „offizielle Homepage“ für leicht irreführend. Was auf die Seite kommt, habe ich seit der Übernahme der Webseitenbetreuung selbst bestimmt. Auch wenn ich mich nur als eine Art „Verwalter“ der Webseite betrachte, ist es derzeit real so das Herr Mollath keinen Einfluss auf den Inhalt hat

Links:

Links aus dem Beitrag bitte direkt entnehmen

Eigene Artikel zum Thema Mollath

Weitergehende Infos zum Thema Mollath:

Veröffentlicht unter Aktuelles, Gesellschaft, Kultur, Politik, Recht | Verschlagwortet mit , , , , , | Kommentare deaktiviert für [Gustl Mollath] Wiederaufnahmeverfahren

Die WM geht mir bisher am Arsch vorbei

Nun bin ich nach ein paar Wochen im Internet-Diaspora (schon spannend, wenn man sich in die alte 56K-Modem-Zeit zurückgesetzt fühlt) wieder zu Hause. Es war eine schöne Zeit.
Von der WM habe ich nur die Aufforderung den Beamer (in unserem Bootshaus) rechtzeitig an zumachen und den einen oder anderen Jubelschrei, bzw. enttäuschtes stöhnen mitbekommen. Kaum bin ich nach Hause zurückgekehrt schaut mir beim Blick aus dem Fenster dieses hier entgegen:

Fahnen

Gut, auch diese deutschtümmelei der ganzen deutschen Kowalskies oder Katschmareks ist mir herzlich egal. Mich interessiert die WM einfach nicht.
Trotzdem kommt man an diese nicht vorbei. Es wird einem eine Beschäftigung mit selbiger aufgedrängt. Wobei ich in meinem erweiterten Umfeld schon mitbekomme, das viele, die sonst geschaut haben, diesmal auch kein Interesse haben (bis jetzt).

Als ich aus dem Fenster sah, musste ich an diesen Film bei YouTube denken:

Veröffentlicht unter *Grins*, Kultur, Politik | Verschlagwortet mit , , , , | Kommentare deaktiviert für Die WM geht mir bisher am Arsch vorbei

Kleine Story: Mollath vs. Ajatollah

Foto: Ursula Prem Bearbeitung: Georg Slobodzian

Foto: Ursula Prem
Bearbeitung: Georg Slobodzian

Ich betreue die Webseite von Gustl Mollath (gustl-for-help). Das ist soweit auch kein geheimniss. Und da ich die Seite eigenverantwortlich fülle stehe ich natürlich auch als solcher (Webseitenbetreuer) im Impressum.
Dies ist ein Teil der Aufgabe die ich mit der Webseitenbetreuung über nommen habe. Was am Anfang weit aus mehr arbeit machte war nicht die Webseite zu aktualisieren, sondern die vielen Mails zu bearbeiten. Neben vielen Spams, kommen sehr viele hilfesuchende Mails. Entweder an Herrn Mollath* selbst gerichtet oder allgemein für den Unterstützerkreis.

Und mit dieser Tätigkeit fängt eigentlich meine kleine Geschichte an.
Ich leite also die Mails an die entsprechenden Empfänger weiter und unterichte (jedenfalls bemühe ich mich dies bei jedem zu machen) die Mailschreiber davon, das ihre Mails entsprechend weiter geleitet wurden.

Dabei schreibe ich wer weiß wie oft auch eben den Namen „Mollath“.

Ich benutze als Mailclient Thunderbird mit dem üblichen AddOn für die Rechtschreibeprüfung. Es mag nicht verwundern, das dieser den Namen Mollath nicht kennt und entsprechend mit einer roten Wellenlinie unter dem Namen markiert:

Mail-Mollath

Nun hat mich das eigentlich nicht weiter gestört und ich habe das nun auch monatelang ignoriert. Heute habe ich dann wieder einige Mails an entsprechende Empfänger weiter geleitet. Und da packte mich die Neugier und ich schaute per Rechtsklick nach, was mir das Rechtschreibeprogramm als alternative zu dem Namen Mollath anbietet. Da musste ich doch auflachen:

Mail-Mollath-2

Dass das Rechtschreibeprogarmm von Thunderbird mir als Alternative für den Namen „Mollath“ den religiösen Ehrentitel „Ajatollah“ anbietet hat eine ungewollte Ironie.

* Herr Mollath kann auf eigenen Wunsch nicht direkt per Mail erreicht werden. So werden Mails, die an ihn pers. gerichtet sind von mir an seinen Anwalt weiter geleitet, der diese ihm bei ihren gelegentlichen Treffen übergibt.

Veröffentlicht unter *Grins*, Internet, Kultur | Verschlagwortet mit , , , | 1 Kommentar

NürnbergWiki: Freie Meinungsäußerung vs. Persönlichkeitsrechte

Am 14. März2014 hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den Betreiber des NürnbergWiki, Herrn Riebe dazu verurteilt, das er nicht mehr auf seiner Seite behaupten darf, das eine ehemalige Mitarbeiterin der Hypovereinsbank gekündigt worden sei. Dies sei eine falsche Tatsachenbehauptung.

Was war passiert?

Herr Riebe hat im Rahmen der „Causa Mollath“ einen Brief von eben Selbigen an die Strafvollstreckungskammer des LG Nürnberg im Wortlaut auf seinem NürnbergWiki veröffentlicht.
Dieser Brief, das Schreiben wurde von Herrn Mollath am 17.April 2008 zur Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer geschrieben. Auf Seite 3 des Schreibens steht:

Ja, denn mittlerweile wurde meine Frau, Wolfgang D. und Petra G. usw. aus der Hypo-Vereinsbank Group gekündigt. Wäre wohl schlecht gekommen, wenn die Sache aufgeflogen wäre; wenn die betrogenen Betrüger nichts gemacht hätten.

(Quelle: NürnbergWiki – Gustl Mollath (Brief an StVK Regensburg) und gustl-for-help.de – 2008-04-17-Brief-Mollath-StVK-Straubing.pdf [PDF]; Vorname von Frau G. wurde falsch wiedergegeben)

Nun ist Frau G. nicht gekündigt worden, sondern es gab einen Aufhebungsvertrag. Von daher ist die oben zitierte Aussage zwar falsch, aber meiner Meinung nach als Interpretation des Gesamtvorganges durchaus als vereinfachte Darstellung tragbar. Wenn man dann noch den Zeitpunkt des Schreibens und die Situation von Herrn Mollath damals bedenkt, ist dieser „Irrtum“ meiner Meinung nach durchaus im Rahmen der freien Meinungsäußerung.

Um zuerst einmal die Umstände des Aufhebungsvertrages näher zu beleuchten sollten wir uns dem Sonderrevisionsbericht der HVB zuwenden, der ja letztendlich die Öffentlichkeit aufgewühlt hat.
Dort kann man recht deutlich heraus lesen, was ausschlaggebend war für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Sonderrevisionsbericht-HVB-Seite-2 Sonderrevisionsbericht-HVB-Seite 13 Sonderrevisionsbericht-HVB-Seite-14
(Dokumente können durch anklicken vergrößert werden)

Gerade wenn man sich den Berichtteil zu Frau G. ansieht (Dokument 2 und 3 oben) wird man feststellen, das Sie erst einmal von nichts wissen wollte und nur nach Vorlage von entsp. Dokumenten die Begebenheiten einräumte („Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Frau G. sämtliche Vorwürfe auch auf Nachfragen nicht zugab, sondern erst als ihr die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.“ [Quelle: Sonderrevisionsbericht, Seite 14, 3. Dokument oben]).
Dies war also die Lage, die dem sogenannten Aufhebungsvertrag zeitlich zu Grunde lag. Das sich die Bank von der Mitarbeiterin G. trennen wollte und das dieser Verstöße gegen das Arbeitsrecht vorgeworfen wurde, kann man am Ende des Sonderrevisionsberichtes lesen:
Sonderrevisionsbericht-HVB-Seite-16
(Zum vergrößern auf das Bild klicken)

Dort sind bezüglich von Frau G. folgende Maßnahmen mit dem Niederlassungsleiter vereinbart worden:

  • Die Mitarbeiterin erhält eine Abmahnung.
  • Die Mitarbeiterin erhält für 2002 keinen Leistungsbonus.
  • In Zusammenarbeit mit GHC wird die Niederlassungsleitung versuchen, sich von der Mitarbeiterin zu trennen.

(Quelle: Sonderrevisionsbericht HVB, Seite 16)

Dies ist also die Situation der Bank und Frau G., in der es zu dem Arbeitsaufhebungsvertrag gekommen ist.

Nun zu Herrn Mollath:
Dieser schreibt im April 2008 in der geschlossenen Psychiatrie sitzend für die Strafvollstreckungskammer einen Text, den er bei der anberaumten Anhörung verlesen will. Zu diesem Zeitpunkt war Herr Mollath bereits über 2 Jahre (seit dem 27.2.2006) durchgehend in der geschlossenen Psychiatrie. Abgeschnitten von der Außenwelt und in seinen Informationsquellen sehr stark beschnitten. Auch musste er in diesem Zeitraum 2 Verlegungen in andere BKHs über sich ergehen lassen. Das Schreiben entstand in dem schlimmsten BKH, in dem er nach eigenen Angaben einsaß, im BKH Straubingen.
In dieser Situation schreibt er in einem kurzen Absatz, eines 6-Seitigen Textes das u.A. Frau G. gekündigt worden sei. Wie ich oben Aufgezeigt habe, war es eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Niederlassungsleitung, das man sich von Frau G. trennen wolle. Das diese dann aus Sicht von Herrn Mollath ebenso wie seine damalige Frau eine (damals per außerordentlicher) Kündigung erhalten habe scheint nachvollziehbar. Ich vermute, das Herr Mollath keine Informationen über das tatsächliche Vorgehen zwischen Bank und Frau G. hatte. Hat die HVB doch den Sonderrevisionsbericht sorgfältig vor neugierigen Augen verborgen.
Von daher spiegelt der beanstandete Absatz den mutmaßlichen Eindruck von Herrn Mollath wieder.
Als Skript zum verlesen bei der Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer ist dieses Schreiben in meinen Augen sehr wohl ein Dokument, dass das Zeitgeschehen widerspiegelt, also „um ein Dokument, an dem ein öffentliches Interesse bestehe“ (siehe: Kostenlose Urteile – Betreiber eines Internet-Portals darf Behauptungen Mollaths über Kündigung einer Mitarbeiterin der HypoVereinsbank nicht weiter verbreiten).

NürnbergWiki:
Durch das Urteil vom 14.3.2014 beim LG Nürnberg-Fürth muss Herr Riebe die „Behauptung“, das Frau G gekündigt worden sei entfernen und darf selbiges unter Strafandrohung (Geldstrafe bis zu 250.000 Euro) nicht weiter Behaupten. Das Problem das ich hier sehe ist, das er sich dies ja nicht zu eigen gemacht hatte. Den Abschnitten der 6 Seiten war von beginn an klar vorangestellt, das es sich um einen „Brief an das Landgericht Regensburg“ handelt. Mit Erstellung der Artikel-Seite im NürnbergWiki am 11.3.2013 bis zum 17.3.2013 wurde unter der Überschrift „Brief“ der Link zur PDF auf der Webseite „gustl-for-help.de“ eingefügt und danach der Text als Abschrift mit obiger Überschrift. Am 19.3.2013 wurde dann unter anderem der im Rechtsstreit zu Grunde liegende Name eingefügt. Herr Riebe hat jeder Seite einen zusammenfassenden Titel gegeben und darunter den Hinweis, welche Seite es von den 6 Seiten ist. Für den fraglichen Abschnitt war dies:

Petra Mollaths Anzeigen und Netzwerk
Seite 3 von 6

Dies ist bis Heute (Stand 26.3.2014) so geblieben. In dem Bericht zum Urteil berichtet die Webseite „Urteil Kostenlos“ folgendes:

In seiner zu dem Brief verfassten Einleitung erklärte der Beklagte u.a., dass es Mollath darum gehe, das Netzwerk jener Bankmitarbeiter öffentlich zu machen, die sich an ihm für „die Aufdeckung ihrer Schwarzgeldgeschäfte und ihre darauffolgende Kündigung rächen wollen“. Deshalb nenne er deren Namen.

(Quelle: Kostenlose Urteile – Betreiber eines Internet-Portals darf Behauptungen Mollaths über Kündigung einer Mitarbeiterin der HypoVereinsbank nicht weiter verbreiten)

In der Einleitung las sich das zwar fast so, aber doch etwas anders:

Gustl Mollath ging und geht es daher darum, das Netzwerk jener HVB-Mitarbeiter öffentlich zu machen, die sich für die Aufdeckung ihrer Schwarzgeldgeschäfte durch Gustl Mollath und ihre darauffolgende Kündigung durch die HypoVereinsbank an ihm rächen wollten („Wir machen Dich fertig!“). Deshalb nennt er die Namen der ihm bekannten Schlüsselfiguren, die daran interessiert waren, ihn mundtot zu machen.

(Quelle: NürnbergWiki vor dem Urteil eine Version vom November 2013)

Es ist also nicht so, wie in dem Artikel behauptet, das „Er“ (also der Betreiber vom NürnbergWiki) deswegen die Namen genannt hatte, sondern das Gustl Mollath für den Strafvollzugstermin deswegen die Namen in dem Skript genannt habe. Dies schreibt Herr Riebe in dieser Einleitung ganz eindeutig. Herr Riebe hat nur den Brief ungeschwärzt, also mit voller Namensnennung eingestellt. Dies ist nicht mit der Schwarzgeldverschiebung, sondern mit dem Willen der Wahrheitsfindung und der Tatsache, das Herr Mollath diese selbst mit vollem Namen genannt habe erklärt:

Dazu gehört auch das Management der HypoVereinsbank, das bis Oktober 2011 den HVB-Untersuchungsbericht vom 19. März 2003 geheimhielt, der die Behauptungen des Augenzeugen Gustl Mollath bestätigte. Zur Wahrheitsfindung, Verifikation und Glaubhaftmachung nannte Gustl Mollath auch die Namen der in die Schwarzgeldverschiebungen verstrickten Kunden der HVB und die Namen der HVB-Direktoren als Zeugen.
Hier sollen daher die unkenntlich gemachten Namen ergänzt werden.

(Quelle: NürnbergWiki vor dem Urteil eine Version vom November 2013)

Weiter heißt es in dem Artikel bei „Kostenlose Urteile“:

… in dem dieser behauptet, dass eine von ihm namentlich genannte frühere Mitarbeiterin der HypoVereinsbank an Schwarzgeldverschiebungen beteiligt gewesen sei, dabei auch die Bank betrogen habe und deshalb letztlich von der Bank gekündigt worden sei.
[…]
Die Klägerin habe durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass auch die übrigen Behauptungen nicht der Wahrheit entsprächen.

Nun, ich finde im Zusammenhang mit dem Namen der Klägerin nur den einen Satz, das diese neben der ehemaligen Frau von Herrn Mollath und ein gewisser Wolfgang D. gekündigt worden seien. Und der Feststellung, das dies ja wohl nicht ohne Grund so geschehen sei (Wortlaut von Herrn Mollath im Skript: „Wäre wohl schlecht gekommen, wenn die Sache aufgeflogen wäre; wenn die betrogenen Betrüger nichts gemacht hätten.“). Da Herr D. eine Kündigung durch die Bank mit einer eigenen Kündigung zuvor gekommen ist („Der Mitarbeiter hat am 25.2.2003 selbst gekündigt und ist so einer außerordentlichen Kündigung zuvor gekommen.“), ist rein Sachlich auch diese Behauptung falsch. Wie wir Heute wissen, hat die HVB diesen Sonderrevisionsbericht in dem diese Tatsachen (eigene Kündigung von Wolfgang D., außerordentliche Kündigung von Petra M. und die Vereinbarung sich von Carola G. zu trennen) stehen schön unter den Tisch gehalten.
Außenstehenden konnte durchaus der Eindruck entstehen, dass die Zeitlich doch dicht beieinander liegenden Verluste der Arbeitsplätze (warum auch immer) durchaus den selben Auslöser haben können (das seine ehemalige Ehefrau gekündigt worden war, wusste Herr Mollath ja). Das diese Kündigung später in einem arbeitsrechtlichen Verfahren durch eine Einigung geändert wurde war Herrn Mollath zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt bekannt.

Nun, es mag durchaus nicht der „Tatsache“ entsprechen, das Frau G. gekündigt wurde. Das man aber jene Versicherungen von Frau G. nicht unbedingt so kritiklos übernehmen muss, wie das Gericht dürfte auch klar sein.

Nachweislich sei der Klägerin nicht von der Bank gekündigt worden. Die Klägerin habe durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht, dass auch die übrigen Behauptungen nicht der Wahrheit entsprächen.

(Quelle: Kostenlose Urteile – Betreiber eines Internet-Portals darf Behauptungen Mollaths über Kündigung einer Mitarbeiterin der HypoVereinsbank nicht weiter verbreiten)

Es ist nicht von der Hand zu weisen, das Frau G., wie auch andere Mitarbeiter von der Kommision im Jahr 2002 befragt worden ist. Ebenso wie z.B. auch die ehemalige Ehefrau von Herrn Mollath hat auch Frau G. nur dann etwas zugegeben, wenn Sie die entsprechenden Belege vorgelegt bekommen hat. Dies geht so aus dem Sonderrevisionsbericht hervor (“Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Frau G. sämtliche Vorwürfe auch auf Nachfragen nicht zugab, sondern erst als ihr die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.” [Quelle: Sonderrevisionsbericht, Seite 14, 3. Dokument oben]).
Es wird Frau G. wahrscheinlich recht bald klar gewesen sein, dass diese Befragungen und die Konfrontation mit Belegen nicht folgenlos bleiben würde. Unter diesem Aspekt liest sich eine „eidesstattliche Versicherung“ doch etwas anders. Objektiv mag es sein, das Frau G. kurz nach Erstellung des Sonderevisionsbericht den Arbeitsvertrag aufgelöst hat. Das dies aber aus einem eigenen Wunsch der Arbeitvertragsauflösung herrührte kann man glauben, es gibt aber einige Anzeichen, dass es eher der Zwang war einer problematischen Situation zuvor zu kommen.
Zum ersten Verhandlungstag wurde der Anwalt von Frau G. wie folgt zitiert:

Es habe auch keine Abmahnung gegen seine Mandantin gegeben oder sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen. Man habe den Vertrag aufgehoben, weil der Arbeitgeber habe sparen wollen. Seine Mandantin müsse erhebliche private und berufliche Nachteile befürchten, wenn ihr Name weiter in diesem Zusammenhang genannt werde.

(Quelle: Nordbayern.de – Mollath-Unterstützer vor Gericht)

Wenn man bedenkt, dass der Aufhebungsvertrag kurz nach Erstellung des Sonderrevisionsbericht erfolgte, können die im Bericht vorgeschlagenen arbeitsrechtlichen Konsequenzen („Die Mitarbeiterin erhält eine Abmahnung“) erfolgen konnte. In einer Hauptverhandlung (wenn Herr Riebe gegen das Urteil Einspruch erhebt) würde es bestimmt interessant sein, ob Frau G. entgegen dem Maßnahmenvereinbarungen für das Jahr 2002 einen Leistungsbonus bekommen habe („Die Mitarbeiterin erhält für 2002 keinen Leistungsbonus.“). Das ein Aufhebungsvertrag, warum auch immer der Bank gerade recht kam, ist auch durch die dritte Maßnahmenvereinbarung mit dem Niederassungsleiter zu erkennen:
„In Zusammenarbeit mit GHC wird die Niederlassungsleitung versuchen, sich von der Mitarbeiterin zu trennen.“
Ebenso spannend dürfte es sein, ob sich aus dem Aufhebungsvertrag herauslesen lässt, das wirklich „Sparmaßnahmen“ der Grund für den Aufhebungsvertrag ist oder es eine einfache Behauptung der Klägerin ist, die es dann erst einmal zu Beweisen gilt.
Das Frau G. mit dem Aufhebungsvertrag arbeitsrechtlichen Konsequenzen evtl. zuvor gekommen ist, kann man auch dieser Bewertung im Sonderrevisionsbericht entnehmen:

… stellt die Annahme der Einladung zur Südafrikareise und die Annahme des Schecks über TDM 25 einen Verstoß gegen die Arbeitsordnung und den einschlägigen ZAD dar …

Das die Bank keinerlei Interesse an einer rechtlichen Klärung des Vorfalles hatte, sind inzwischen durchaus klar geworden. So hat sie diesen Sonderrevisionsbericht schön heimlich in die Schublade verschwinden lassen. Auch dieser Satz in der Bewertung von Frau G.s Handlungen im Sonderrevisionsbericht zeigt ein gewisses Desinteresse (der Bank) die Justiz auf die Vorfälle unnötig aufmerksam zu machen:

Von uns unberücksichtigt blieb dabei die steuerrechtliche Behandlung dieser Zuwendung

Fazit:
Richtig ist, das rein Formal es nicht richtig ist, das Frau G. gekündigt wurde.
Meiner Meinung nach spricht aber sehr viel dafür, dass dieser Zeitnahe Auflösungsvertrag mit der Befragung der bankinternen Untersuchungskommission in einem direkten Zusammenhang stehen. Ebenso ist nicht geklärt, ob Frau G. z.B. wirklich von einem Leistungsbonus für das Jahr 2002 ausgeschlossen wurde. Das eine Abmahnung nach Auflösung eines Arbeitsvertrages ist schlecht möglich und macht auch keinen Sinn mehr, da eine Abmahnung einen erzieherischen Effekt im weiteren Arbeitsverhältnis haben soll. Oder eben als vorbereitende Maßnahme für eine geplante Kündigung, der durch einen Auflösungsvertrag nicht mehr als Ziel vorhanden ist.
Die Aussage von Frau G., dass die Bank den Vertrag aufgehoben habe, weil die Bank sparen wollte ist erst einmal nur die Aussage einer Frau, die von dem Untersuchungsgremium im Sonderrevisionsbericht so eingeschätzt wurde:

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Frau G. sämtliche Vorwürfe auch auf Nachfragen nicht zugab, sondern erst als ihr die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.

Ist es da nicht rein Hypothetisch auch möglich, dass Sie einen Zusammenhang von Auflösungsvertrag und den Bankinternen Ermittlungen nicht zugibt, bis man ihr evtl. das Gegenteil belegen kann?

Ich würde mit der Namensnennung vielleicht anders umgehen. Aber was ich in der Presse über das Urteil lese, bin ich mir wahrlich nicht sicher, ob dieses Urteil so Hinnehmbar ist.
ich bin mir nicht sicher, ob hier die Persönlichkeitsrechte wirklich höher sind, als die Meinungsfreiheit und das Recht der Dokumentation von zeitgeschichtlichen Dokumenten. Vor allem, wenn man bedenkt, das lt. Nordbayern.de Herr Strate folgenden Vorschlag machte:

Nach zweistündiger Verhandlung schlug Strate vor, dass sein Mandant sich bereiterklärt, den Namen der Frau zu schwärzen und auch sonst nicht mehr behauptet, dass ihr gekündigt wurde.

(Quelle: Nordbayern.de – Mollath-Unterstützer vor Gericht)

Der Anwalt von Frau G. will aber nach meinem Eindruck der Mitteilung bei nordbayern.de einen Freifahrtschein:

Oetzel verlangte jedoch eine weitergehende Unterlassungserklärung, damit der Name seiner Mandantin nie mehr im Zusammenhang mit dubiosen Geldgeschäften auftaucht.

(Quelle: Nordbayern.de – Mollath-Unterstützer vor Gericht [Hervorhebung von mir])

Dies würde bedeuten, wenn das so Schule machen würde, das man nicht mal mehr über die im Sonderrevisionsbericht aufgeführten „dubiosen Geldgeschäften“ um die Schenkungen herum berichten dürfte. Also ein Maulkorb weit über die mutmaßliche falschen Tatsachenbehauptung hinaus.

Veröffentlicht unter Gesellschaft, Internet, Politik, Recht | Verschlagwortet mit , , , , | Kommentare deaktiviert für NürnbergWiki: Freie Meinungsäußerung vs. Persönlichkeitsrechte