Wer kennt das nicht, da bekommt man was zugeschickt, jemand kommt auf Deine Webseite, in einem Forum schreibt jemand was und Du fragst Dich, wer das wohl ist.
Diese Neugier ist menschlich, aber darf man dieser Neugier auch nachgeben?
Im Laufe meines Lebens habe ich immer wieder die Situation gehabt, für mich zu Entscheiden, wie weit ich gehen will, wo meine Grenzen sind.
Ja, auch gerade stehe ich wieder mal vor einer Entscheidung, was ich für mich tolerieren kann.
Ich bin kein Engel. Auch ich schaue ab immer mal wieder unter den „Besucher-Informationen“ nach, was Menschen bewegt, auf meine Seite zu kommen. Dort sehe ich immer die letzten 20 Besucher meiner Seite.
So habe ich vor einiger Zeit mit einem Schmunzeln gesehen, das ein Besucher auf meine Seite gekommen ist, weil dieser bei Google in die Suche die Suchbegriffe „eigenschaften eines terroristen“ eingegeben hat. Mit diesen Suchbegriffen wurde dieser auf den Artikel „GermanOffice Insolvenz – Gewährleistung vs. Garantie – Und die Frage, wann man besser auf sein Recht verzichtet“ geführt. Ich habe mich gefragt, ob er da die Antwort auf seine Suchbegriffe gefunden hat.
Auch hilft es mir, weiterführende Artikel anzugehen oder mit entsprechenden Schwerpunkten zu schreiben. Dabei analysiere ich weder die Besucher-Daten, noch speichere ich die Angaben. Es ist ein rein „subjektiver“ Eindruck, der sich mir bietet. So wird es zu EnBW demnächst einen weiteren Artikel geben, da viele, die nach EnBW suchen und auf meine Seite kommen wegen fehlerhafte Rechnungen und Probleme mit der Kommunikation (was ich nachvollziehen kann).
Auch wird dort die IP-Adresse der Besucher angezeigt. Hier sehe ich eine Gefahr, da diese IPs mit weiteren Infos zu „personenbezogenen Daten“ gewertet werden kann. So könnte ich z.B. die Besucherinfos mit Kommentare vergleichen deren IPs mir auch angezeigt werden, wie auch die angegebene Mailadresse und so diese mit den Mailadressen zu einem Personenbild zusammenpuzzlen. Auch könnte ich bei Links zu weiteren Seiten evtl., so weit meine Möglichkeiten und Beziehungen reichen, ein Bewegungsmuster erstellen.
Für solche oder anderen angenommenen Situationen kann man immer Gründe benennen, warum man es macht. Sei es, das man behauptet sich selbst schützen zu müssen, das man sich in einem sensiblen Bereich bewege, wo man sich gegen Gegner schützen muss oder anderes.
Oft ist es so, das in einer Gruppendynamik keine gegenseitige Kontrolle mehr geschieht, sondern man die Grenzen nicht mehr erkennt.
Ich kann ein Schutzbedürfnis nachvollziehen, es darf aber nicht zum Selbstläufer werden, es darf sich nicht verselbstständigen oder um es mit einem Sprichwort zu sagen: „Der Zweck heiligt die Mittel“ ist der falsche Weg.
Gerade eine Gemeinschaft muss sich gegenseitig kontrollieren und die eigene Handlung immer wieder in Frage stellen.
Es ist nicht so, das ich die Weisheit mit der Schöpfkelle gefressen habe. Bei weitem nicht. Was mich zu solchen Gedanken leitet, ist meine eigene Unvollkommenheit und meine eigenen Erfahrungen.
Auch ich habe in einer Gruppendynamik gesteckt und war selbst Täter. Ich habe mich von solchen Gruppen auch schon mal getrennt. Eine Selbstreflexion ist nicht erwünscht.
Gerade hatte ich eine andere erschreckende Erfahrung gemacht. Meine Bewegungen auf verschiedenen Plattformen wurde beobachtet und bei einer Diskussion, mir als Vorwurf gemacht und mir Präventiv eine mögliche kriminelle Handlung vorgeworfen. Der Vorwurf selbst ist lächerlich und interessiert mich nicht weiter. Das ist das Problem des Menschen, der meinte, meine Person als Besucher seiner Seite aufdecken zu müssen. Ich würde eher sagen, das dies ein wenig positives Bild über Ihn aussagt, als für mich ein Problem ist.
Was mich aber mehr entsetzte war, das dieser Person, wie auch anderen ein großes Vertrauen entgegen gebracht wurde. Dabei kam es zu einem Fehler, der dieser Gruppe unbeabsichtigt berechtigte die IPs der Gruppenmitglieder zu sehen. Das allein ist noch nicht das Problem, aber es wurde scheinbar von verschiedenen Personen dieser Gruppe genutzt, um die Bewegungen und Zusammenhänge der Gruppenmitglieder zu analysieren.
Nicht nur bis zu dem Zeitpunkt als die Möglichkeit als Fehler erkannt war, sondern auch nachdem dies als Fehler bekannt war und man die Gruppe nicht erst mal präventiv auflöste. Das war für mich erschreckend, das man da trotzdem weiter, trotz entgegengebrachtem Vertrauen, diese Funktion nutzte. Das brachte mich mal wieder dazu, über das Selbstverständnis von Internet, der Gesellschaft und der Persönlichkeitsrechte Gedanken zu machen.
Ich habe schon seit Jahren eine anonyme Kontaktmöglichkeit (sieh im Impressum) zu mir angeboten, da mein Verständnis zu Persönlichkeitsrechten, das Recht auf Anonymität beinhaltet. Das diese Möglichkeit der anonyme Kontaktaufnahme von bestimmten politischen Richtungen und religiösen Sekten zu Drohungen und Beleidigungen genutzt wird, werde ich wohl als Nebenwirkungen hinnehmen müssen.
Rein Rechtlich sehe ich da die Regelungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) recht eindeutig, vor allem die § zur Datenvermeidung/Datensparsamkeit und das Datengeheimnis:
§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.§ 5 Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
(Quelle: Bundesministerium für Justiz – Gesetze im Internet: „Bundesdatenschutzgesetz“)
Dazu sei angemerkt, das jeder Webseitenbetreiber in meinen Augen mit seinen Zugangsdaten ein mit „Datenverarbeitung beschäftigte Person“ ist. Also auch ich, als Seitenbetreiber dieses Blogs.
Die Grundlage dieser Regelungen im BDSG ist das Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“. Dies ist vom BVerfG im Jahr 83 nochmals ganz klar zur damals geplanten Volkszählung (die daraufhin verschoben werden musste) angeführt wurde. Dieses Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“ basiert auf den Grundrechten des Art.1 (1) GG und Art.2 (2) GG des Grundgesetzes:
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.Art 2
[…]
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(Quelle: Bundesministerium für Justiz – Gesetze im Internet: „Grundgesetz“)
Dazu heißt es als Zusammenfassung auf den Seiten „Realnamen-Diskussion“:
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nachfolgend kurz ISB genannt besagt, daß jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber entscheiden darf, ob und wem er seine personenbezogenen Daten zu welchem Zweck preisgibt. Mit der Entwicklung des Rechts auf ISB stellte das BVerfG klar, dass personenbezogene Daten kein frei zugängliches Informationsmaterial sind und der Zugriff eine begründungsbedürftige Ausnahme ist.
(Quelle: Realnamen-Diskussion.info – „informationelle Selbstbestimmung“)
Auf selbiger Seite findet man einen Aufsatz von Dr. Helmut Bäumler, der bis 2004 Landesbeauftragter für Datenschutz in Schleswig-Holstein war:
Das Recht auf Anonymität
Manchmal sind Dinge so selbstverständlich, daß wir sie tun, ohne lange darüber nachzudenken oder gar fundierte Begründungen zu geben. Wir entscheiden im täglichen Leben häufig intuitiv, ob wir namentlich auftreten, oder ob wir anonym bleiben wollen. In aller Regel gehen dem keine tiefschürfenden Reflexionen voraus, sondern wie verhalten uns so wie uns gerade zu Mute ist oder wie es unserem üblichen, ganz persönlichem Verhaltensmuster entspricht. Vermutlich ist uns dabei gar nicht bewußt, daß wir ein Grundrecht ausüben, nämlich das auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist gerade so, wie wenn wir atmen, essen und trinken, ohne daß wir überhaupt daran denken, daß wir dabei eigentlich unser Grundrecht auf Leben in Anspruch nehmen.
Jeder Mensch braucht zu einem selbstbestimmten Leben die Möglichkeit, in bestimmten Situationen anonym aufzutreten, so wie er Atemluft zum Überleben braucht. Wer sich in allen Lebenslagen namentlich zu erkennen geben müßte, gewissermaßen seinen Namen für jedermann und jederzeit deutlich sichtbar eintätowiert tragen müßte, dem wäre das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entzogen, denn er könnte nicht mehr wissen, geschweige denn selbst bestimmen, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.
Vielleicht ist dieses Recht auf Anonymität so Selbstverständlich, daß man darüber weder schreiben noch sprechen muß? Gewiß, die Grundfesten des Datenschutzes ruhen auf der Annahme, daß die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn ein Gesetz die Verarbeitung erlaubt. Das „Außergewöhnliche“ der Verarbeitung personenbezogener Daten und damit der Regelfall des nicht personenbezogenen Auftretens liegt unausgesprochen dem gesamten Datenschutzgedanken zu Grunde.
[…]
(Quelle: Realnamen-Diskussion.info – „Das Recht auf Anonymität“)
Den vollständigen Text und ein Download-Link des „Anno-Heft“, aus dem der Text stammt sind unter dem Link zu finden.
Auf der Seite des „Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein“ findet man von Dr. Bäumler noch einen schönen Text zur Vorstellung des Projektes „AN.ON“ (=Anonymität Online):
P R E S S E M I T T E I L U N G
AN.ON – ein neues Projekt unterstützt das Recht auf Anonymität
Anlässlich der Vorstellung des neuen Projektes AN.ON erklärt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Helmut Bäumler:
Können Sie sich Folgendes vorstellen? Beim Betreten von Einkaufszentren muss man sich künftig ausweisen. Der Name wird notiert. Außerdem erhält man einen elektronischen Knopf an die Kleidung, mit dessen Hilfe jederzeit festgestellt werden kann, in welchem Shop des Einkaufszentrums man gerade ist, in welcher Cafeteria man seinen Espresso trinkt und welche Zeitung man soeben am Kiosk gekauft hat. Begründung der Betreiber: Die Kriminalität im Einkaufszentrum sei so hoch. Außerdem geschehe alles zum Wohle der Kunden, die jetzt viel besser im Hinblick auf ihre speziellen Konsumwünsche betreut werden könnten. Wie wohl die Kunden reagieren würden? Die meisten würden vermutlich mit einem „Nein danke!“ das Einkaufszentrum auf Nimmerwiedersehen verlassen. Für das Internet gibt es ähnliche Pläne. Immer wieder wird mit den unterschiedlichsten Begründungen verlangt, die Surfer müssten eindeutig identifiziert werden können.
Umgekehrt wird aber ein Schuh daraus. Das Recht auf Anonymität im Internet, das im Teledienstedatenschutzgesetz garantiert ist, muss endlich effektiv durchgesetzt werden. Wer im Internet surft, ist bis jetzt eine Nummer: So sieht jedenfalls die Datenspur aus, die er hinter sich herzieht. Dazu gehören IP-Adressen, aber auch Kennungen in Cookies von besuchten Webseiten oder Werbeanbietern. Der Weg des Nutzers durchs Netz wird so nachvollziehbar. Oft fallen noch weitere Daten an – spätestens wenn der Nutzer Internet-Formulare ausfüllt, Suchmaschinen verwendet oder eine SMS-Nachricht über das Internet verschickt. Verknüpft mit den Internet-Nummern erhält ein stiller Beobachter also noch sehr viel mehr Informationen.
[…]
Wir wissen, das der Staat, also unsere Vertreter missachten unsere Rechte. Sehr oft muss das BVerfG die Regelungen des Staates in die Schranken weisen.
Sei es die Volkszählung in den 80ern, die Vorratsdatenspeicherung und hoffentlich auch bei „ELENA“, und nun auch wieder zu der „Volkszählung 2011“. Unsere Vertreter setzen alles daran, uns unter Kontrolle zu bekommen. Man scheut sich nicht dafür das Wort „Sicherheit“ zu missbrauchen. Ich sage dazu eher mit den Worten von Schmickler: “Die Feigheit vor dem eigenen Volk” (Siehe hier: “Die Feigheit vor dem eigenen Volk” (Wilfried Schmickler, in seinem Wahlaufruf)).
Über diesen Schwenk komme ich wieder zurück, auf die Frage wo die Grenzen sind, zwischen den eigenen Interessen und dem Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ der Anderen?
Nun, eigentlich ganz einfach, man benutzt einen Anonymisierungsdienst und die eigene Anonymität ist (zumindest für den Hausgebrauch) gesichert. Aber so einfach ist das nicht. Gerade bei Foren, die sich dem Verbraucherschutz auf die Fahnen geschrieben haben ist es manchmal so, das genau diese Dienste gesperrt sind. Angeblich auch aus Eigenschutz. Bei Anderen Foren und Blogs ist dies aber durchaus möglich. So habe ich auch keine Sperren eingebaut, also kann meine Seite jeder anonym besuchen.
Dann gibt es auch Personen, User, Foren, die aus gutem Grund selbst Anonym agieren. Ich kann dies verstehen und auch nachvollziehen. Auch ich nutze diese Möglichkeit durchaus manchmal, (soweit) anonym durchs Netz zu wandeln und mich anonym zu äußern. Dies birgt aber auch eine große Verantwortung und vor allem auch gleiches Recht für alle. So hat man da auch eine große Verantwortung der Nutzer und der Betroffenen gegenüber. Es gilt, Dritte vor Missbrauch zu schützen, sich selbst, die Nutzer und die Betroffene gegenseitig zu schützen und sich selbst auch nicht außerhalb der Gesellschaftlichen und moralischen Regeln zu setzen.
Da ist die kritische Selbstreflexion eines der wichtigsten und schwierigsten Tätigkeiten, die meiner Meinung nach täglich von Nöten ist. Auch Transparenz und klare Regeln für sich selbst sind da unabdingbar.
Ich weiß nicht, wie man in einer (Netz-) Kultur, die so manipulierbar und unkontrollierbar ist solche Anforderungen umsetzbar sind. Ich kann da in erster Linie nur bei mir selbst anfangen und versuchen, mich selbst entsprechend zu Verhalten.
Ich bin gespannt, wie es andere sehen? Kann man meine chaotischen Gedankengänge hier überhaupt folgen? Wie lösen andere das Problem, das jeder das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ haben?
Immerhin gehe ich mit diesem Artikel nun seit gut 1 1/2 Wochen schwanger (und mit dem Thema als solches schon seit Jahren) und stelle Ihn nun einfach mal Online.
Links
– Bundesministerium für Justiz: Gesetze im Internet – “Bundesdatenschutzgesetz”
– Bundesministerium für Justiz: Gesetze im Internet – “Grundgesetz”
– Realnamen-Diskussion.info: “informationelle Selbstbestimmung”
– Realnamen-Diskussion.info: “Das Recht auf Anonymität”
– Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein: “AN.ON – ein neues Projekt unterstützt das Recht auf Anonymität”
– Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein: ANON-Heft Die Broschüre zu dem Projekt und die Grundlage des Artikels “Das Recht auf Anonymität” auf „Realnamen-Diskussion.info“ (PDF 1,2 MB)
Nachtrag:
Immerhin weiß ich wie ich alte Daten automatisch löschen kann und habe die Funktion „Crypt IP addresses“ inzwischen gefunden und eingestellt. Ob dies für Kenner ein wirkliches Hindernis ist, weiß ich auch nicht, aber für mich als (Normal-) Anwender lässt sich damit schon mal keine IP erkennen oder verfolgen. Wer weiß eigentlich, wie man die IP-Anzeige (egal ob als cryptische Anzeige oder als Realanzeige) bei der Software WordPress abschaltet (oder ob es überhaupt geht)?
Also von wegen Transparenz: ich kann, wegen der Software wenn ich will (entsp der Einstellung) die IPs (oder eben die cryptische Umwandlung) der letzten 20 Besucher meiner Seite sehen. Eines meiner nächsten Projekte wird wohl sein, ganz klar aufzuzeigen welche Einsichten ich mit der Software habe.
Nachtrag 2:
Um es nicht falsch zu verstehen, ein Recht auf Anonymität ist für mich nicht Gleichbedeutung mit dem Recht, zu Machen was man will. Deswegen ist gerade dieses Recht mit einer großen Verantwortung verbunden.
Hinweis (30.10.2010):
So ziemlich um die Selbe Zeit, wie mein Beitrag ging durch das Netz die Sache von dem „Journalisten“ Stefan Niggemeier und seine Entblößung von Konstantin Neven DuMont mit Hilfe von Mailadressen und IP-Adressen, die Ihm (Stefan Niggemeier) als Blogbetreiber zugänglich waren. Durch das (in meinen Augen) illegale verwerten (siehe §5 des BDSG) dieser Informationen kam er zu dem Schluss, das dieser angeblich unter etlichen Pseudonymen bei Ihm geschrieben hat.
Diese Vorgänge haben nichts mit meinen Bericht hier zu tun, obwohl diese von der Thematik und Fragestellung ähnlich sind.
Ich werde mich hier nicht gesondert mit dem in meinen Augen heuchlerischen Stefan Miggemeier befassen. Da empfehle ich das Lesen des kurzen Artikels und dem schönen Caton von Bulo bei den Kollegen F!XMBR: #MoralKen. Dort finden sich dann auch weiterführende Links zu dem Thema, wie z.B. den sehr interessanten Beitrag von Spiegelfechter „Jens Berger — Die verlorene Ehre des Stefan Niggemeier“.
Eine Antwort auf Das Recht auf Anonymität?