Ministerin für Justiz und für Verbraucherschutz in Bayern -Beate Merk- eine Täuscherin?

Hier geht es nur indirekt um die „Causa Mollath“ auch deswegen kein Hinweis auf Ihn im Titel.

Vorausschicken möchte ich, das Frau Merk ja Juristin ist und somit wissen sollte, das man Aussagen und auch Behauptungen klar belegen und klar ersichtlich machen sollte.
Vor allem sollte die Herkunft eines Textes klar aus sich ersichtlich sein.

Nun, wegen Berichten über die „menschlichen“ Gefühle von Merk bzgl. Mollath geriet ich mehr oder weniger aus versehen auf die persönliche Webseite von Frau Merk.
Das erste was mir auffiel war, dass der Schutz vor unseriösen Seiten Alarm schlug:
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Nun gut, es hat mir ein lächeln ins Gesicht getrieben, aber es handelt sich bei dieser Bewertung -wie leider inzwischen oft bei WOT- um eine Inhaltliche, denn rechtliche oder sicherheitsrelevante Bewertung. Von daher eigentlich ein Missbrauch dieser nützlichen Schutzfunktion gegen Webseiten mit Schadsoftware oder gesetzwidrigem Inhalt.
Seis drum.
Weiter kommt man auf die Homeseite von Ihr und findet darunter folgenden bemerkenswerten Menüpunkt:
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„Aktuelles zum Fall Mollath“
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Nunja, das Aktuellste scheint dabei ein Artikel vom 16.6. (neben dem Dokument vom 19.6.) zu sein! Auch ist es für eine Ministerin, die für alle Bürger da ist, eine erstaunlich einseitige Auswahl an Artikeln zu dem Fall Mollath. Nun wenigstens hat sie es unterlassen die Artikel der beiden (meiner Meinung nach) größten Speichelleckern vom Nordbayerischen Kurier dort aufzunehmen. Das war wohl selbst Ihr zu peinlich.
Aber was mir sofort ins Auge fiel war dieses angebliche PDF-Dokument (jedenfalls nach dem vorgelagerten Symbol):
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„19-06-2013 Text Frau Prof. G.docx“
Text Frau Prof. G.? Da war doch was, also direkt mal reinschauen. Doch es ist gar kein PDF, sondern ein Word-Dokument, das sich mit älteren Word-Programmen nicht öffnen lässt. Nun LibreOffice kann es öffnen und was sieht man? Ein Blatt mit einem merkwürdigen Text. Um einen Eindruck darüber zu bekommen, wie dieser Text erscheint, habe ich hier mal das Fenster von LibreOffice mit dem Text, wie er sich dann zeigt als Screenshot eingefügt:
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Man sieht, das dieses veröffentlichte Schreiben keinerlei Autorenmerkmale oder Herkunftsmerkmale hat. So weiß man also nicht was es mit diesem seltsamen schreiben überhaupt auf sich hat. Noch merkwürdiger wird es, wenn man sich den Text durchliest (Wegen der Größe der Darstellung habe ich auf eine Lesbarkeit des Textes im obigen Screenshot verzichtet und reiche den Text als Zitat nach):

Zu Meldungen in den Medien, eine Frau Prof. U. G. habe Besuch von der Polizei bekommen, weil sie sich über das Netzwerk Twitter für Gustl Mollath eingesetzt habe, haben Vertreter des Staatsministeriums des Innern und des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heute im Innenausschuss des Bayerischen Landtags ausgeführt:

Die Meldung trifft nicht zu. In Wahrheit verhielt es sich so, dass am 23. Mai 2013 im Justizministerium ein besorgtes Schreiben eines Anwalts einging, dass es möglicherweise durch Frau Prof. U.G. zu Störungen bei einer Veranstaltung mit Frau Staatsministerin Dr. Merk kommen könne. Der Fall Mollath spielte in dem Schreiben keinerlei Rolle. Dieses Schreiben wurde vom Justizministerium routinemäßig dem Begleitschutz (Landeskriminalamt) von Frau Staatsministerin zugeleitet, damit dieser ggfs. auf eventuelle Störungen vorbereitet ist.

Die vom Landeskriminalamt routinemäßig verständigte örtliche zuständige Polizeiinspektion suchte daraufhin Frau Prof. U. G. zur Abklärung einer möglichen Störungssituation vor der Veranstaltung auf. Dies hatte ebenfalls keinerlei Bezug zum Fall Mollath. Dabei ergaben sich keine Gefahrenmomente. Frau Prof. U.G. nahm anschließend an der Veranstaltung von Frau Staatsministerin teil, ohne dass es zu Störungen o.ä. kam. Frau Prof. U.G. und Frau Staatsministerin gaben sich am Ende der Veranstaltung sogar die Hand.

(Quelle: Webseite Beate Merk –> Aktuelles zum Fall Mollath –> Datei: „19-06-2013 Text Frau Prof. G.docx“)

Ist das nun eine Richtigstellung von Frau Prof. G.? Eher unwahrscheinlich, das Frau Ursula Gresser sich mit vollem Namen gegenüber der Presse erklärt hatte. Dort wurde nicht erklärt, was angeblich der Grund für den Besuch von 2 Zivilpolizisten gewesen ist, sondern diese Frau hat über das von Ihr erlebte berichtet und dies widerspricht nun mal den Behauptungen der Justiz Bayerns und Ihrer Handlanger. Es mag durchaus sein, das dieses Schreiben des Anwalts der Grund für den Besuch der beiden Beamten war, aber scheinbar wussten diese es selbst nicht, das dies der Grund war. Und selbst wenn dieses Schreiben der „Grund“ für den Besuch war, könnte dies ein Mensch, der in einer freien Gesellschaft leben möchte durchaus als einen Einschüchterungsversuch oder sogar Nötigung ansehen.
Aber das ist hier nur die sekundäre Frage. Die Frage, die sich weiter stellt ist ganz einfach, was ist das für ein Text?
Wie gesagt, der Dokumentenname „19-06-2013 Text Frau Prof. G.docx“ lässt einen Vermuten, das es ein Text von Frau Prof. G. (=Frau Prof. Ursula Gresser) sei.
Der Text selbst lässt verschiedenste Vermutungen zu. Ist es ein Pressetext? Dann fehlt hier die eindeutige Quellenangabe. Gut, damit tun sich ja verschiedenste CSU-Politiker oft schwer mit dem richtigen Zitieren.
Aber dafür ist der Text auch etwas seltsam. Zudem werden da Tatsachenbehauptungen erstellt, die für einen Pressetext (gut, es gibt das Nordbayerische Ausnahmen) ungewöhnlich sind.
Dieser Text ist auf der persönlichen Seite von Frau Merk, ist es also ein Text von Ihr selbst? Das könnte hinkommen, da es sich ja gleicht mit den anderen Behauptungen von Frau Merk. So blieb sie ja bei Ihrem berühmten Interview auch -trotz gegenteiliges Zitat- dabei, das „soweit sie verfolgbar waren waren sie nicht zutreffend“. So sagt dieses Schreiben auch aus, das obwohl Frau Gresser die Beamten nach dem Grund gefragt hat und diese sich dann mit der Löschung des Twitterbeitrages zu „Mollath“ zufrieden gaben wird hier wieder dieser Aussage behauptet: „Die Meldung trifft nicht zu“.
Das könnte man als Muster Merk vermuten.
Nun, dann wäre es doch Ehrlich gewesen, wenn Frau Merk diesen Text als Ihren eigenen Text ausgewiesen hätte und diesen nicht so ohne jede Angabe in den Raum stellt. Wobei auch dies -hypothetisch das der Text von Ihr stammt- ein Phänomen der Frau Merk sein könnte. Sich immer alle Türen offen halten.

Ich habe mich damit aber nicht zufrieden gegeben!
Wer nicht aufpasst, der hinterlässt in Texten eine Spur, so auch hier. Schaut man sich die Metadaten der Datei an, wird es noch seltsamer:
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Upps, der „Autor“ des Textes ist ein gewisser „Herr Krames“? Besser gesagt, die eingetragene Autorenkennung dieses Word-Programmes lautet auf diesen Namen. Ob er wirklich an der Tastatur gesessen hat und geschrieben hat, das kann ich natürlich nicht wissen.

Anmerkung:
Ich habe hier einen Namen veröffentlicht und man könnte dabei vermuten, dass dabei gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen wird. Ich sehe dies anders. Zum einen komme ich noch auf diese Person zurück, die in seiner Tätigkeit durchaus damit rechnen muss, namentlich genannt zu werden, zum anderen ist dieser name für jeden öffentlich einsehbar, der das oben genannte Dokument auf der Seite von Frau Merk öffnet. Es handelt sich hier also mehr oder weniger um ein „Zitat“ von der Seite Beate Merk.

Nun stellte sich natürlich die Frage, wer dieser „Herr Krames“ ist, der , bzw. auf dessen Rechner dieser Text scheinbar verfasst wurde. Also geht man auf die Suche. Weil es eben noch offen war, um was es sich bei der Datei genau handelt war es das einfachste erst einmal mit dem Text auf Suche zu gehen. Und ich wurde fündig!
Wo, auf der Seite des Ministeriums von Frau Merk. Dort findet man unter >Presse und Medien –> „Aktuelles“< den Menüpunkt "Stellungnahme zum Fall Prof. U. G
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Klickt man nun auf diesen Link, so öffnet sich eine PDf (diesmal wirklich eine PDF) mit eben dem selben Text wie auf der Webseite von Beate Merk. Also eine PDF ohne jegliche Autoren und Herkunftsanzeige. Einzig der Linktitel ist mit „Stellungnahme zum Fall Prof. U. G“ wenigstens etwas aussagekräftiger als der Downloadlink auf der Seite von Frau Merk. Dafür ist der Text etwas schlechter zu finden. Aber immer noch nicht ist klar, wer diesen Text verfasst hat und was dieser nun genau aussagen will.
Nun, auch eine PDF hinterlässt Spuren, so finden sich hier folgende Angaben:
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(Der rote Balken verdeckt meine Ordnerbezeichnung, die geht niemanden etwas an)

Also als „Autor“ wieder dieser „Herr Krames“ und diese PDF wurde am nächsten Morgen aus der Worddatei erstellt. Das bedeutet, das ein Zusammenhang mit dem Justizministerium nicht auszuschließen ist. Also die Suchfunktion betätigt und hopla, da ist er. Er ist für die Pressearbeit (= „Pressesprecher“) und der Webseite des Justizministeriums zuständig/verantwortlich.
Also ein Text aus dem Justizministerium? Ein Text, der nicht als „Link“ auf der privaten Webseite der Justizministerin erscheint, sondern ganz offensichtlich als das Originaldokument des Pressesprechers. Einen Text, der nirgendwo deutlich macht, das es offensichtlich ein Text ist, der von der Propagandastelle, ‚tschuldigung „Pressestelle“ des Justizministerium stammt.
Irritierend auch die Veröffenlichung ohne jedes Datum! Weder beim Link, noch im Text. Geschrieben scheinbar am 19.6. Nachmittags, als PDF am nächsten Vormittag konventiert und wenn man diesem Kommentar „Robbe 01.07.2013 – 23:25 Uhr“ beim Nordbayerischen Kurier glauben kann, am 1.7. auf der Seite des Justizministeriums veröffentlicht.

Das ist für eine Justizministerin und Ihren Mitarbeitern eine peinliche Art, Meinungen und Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Einer solchen Behörde meiner Meinung nach nicht würdig sind.

Auch weitere Fragen stellen sich mir hier.
Da Frau Merk auf Ihrer „privaten Homepage“ diesen Text als Originaldatei vom 19.6. veröffentlicht, kommt natürlich die Frage auf, ob hier der Pressesprecher Krames für die Frau Merk einen Text für Ihre private Webseite erstellt hat und ob dies dann evtl. in seiner Arbeitszeit erfolgte?
Wie man eine Stellungsnahme in solch einer Form auf der Behördenseite veröffentlichen kann?
Ob die Nutzung eines Dokumentes das scheinbar im Ministerium erstellt wurde, für die private Seite frei gegeben wurde (von unabhängiger Seite, also nicht „Befangen“).

Nachtrag:

Wie eine Stellungsnahme auch aussehen kann, kann das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz selbst aufzeigen und Frau Merk auch auf Ihrer privaten Webseite einbinden (lassen): „05-07-2013 Stellungnahme Mollath.pdf“, PDF auf der Webseite von Beate Merk.
Und auch auf der Webseite des Ministeriums siht dies ganz anders aus, als die obige „Stellungsnahme“: [url=http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2013/176.php]05.07.2013 – Pressemitteilung 176/13 „Stellungnahme Mollath“, Stellungnahme auf der Webseite des Justizministeriums[/url].

Gerade vor diesem Hintergrund fragt man sich, was man mit dieser seltsamen Form und Bezeichnung der „Stellungnahme Frau Prof. G.“ bezwecken will. Und in wie weit ein Justizministerium noch Arbeitsfähig ist, wenn nicht mal die simpelsten Herkunftskennzeichnungen erfolgen.
So wie die Justiz und das entsp. Ministerium bisher agieren, kann ich persönlich dahinter nur Täuschung und Unfähigkeit vermuten.

Das Ganze mag dem Leser etwas Kleinkariert vorkommen. Das mag durchaus sein. Es ist aber gerade in letzter Zeit eben jene Frau Merk gewesen, die notfalls jedes Wort auf die Goldwaage gelegt hat. Sie muss sich also an ihren eigenen Maßstäben messen lassen und da fällt sie meiner Meinung nach erbärmlich durch.
Zudem ist diese Stellungsnahme gerade mit der vorherigen Berichtserstattung merkwürdig und am Thema des Besuches von 2 Zivilpolizisten vorbei geschrieben, was die Form der „Stellungsnahme“ noch irritierender macht.

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[Update-2] Der Nordbayerische Kurier, dessen Chefredakteur und der Datenschutz

Dieser Beitrag hat eigentlich nur indirekt etwas mit dem Fall Mollath zu tun. Deshalb verzichte ich auf die Verbindung im Titel.
Die Verbindung besteht nur dadurch, das Herr J. Braun seinen Beweis , was er von Persönlichkeitsrechte hält in einem Artikel über Mollath aufzeigt.
Der Chefradaktuer Joachim Braun hat einen Artikel auf der Webseite des Nordbayerischen Kurier als Blogbeitrag geschrieben. In selbigen hat er folgende Bemerkung gemacht:
Datenschutz-nach-J-Braun
Joachim Braun posaunt also heraus, das ein Kommentator eine bestimmte Länderspezifische Mailadresse angegeben hat. Das ist für einen Journalisten schon ein Unding. Wenn man noch bedenkt, was Herr J. Braun, bzw. der Nordbayerische Kurier bei der Abgabe eines solchen Kommentar verspricht, wird es noch peinlicher:
Mainstream-Medien-Kommentar

Dort steht es also eindeutig: „Mail (wird nicht veröffentlicht)“
Trotzdem nutzt Herr J. Braun diese vertrauliche Information, um den Versuch zu Unternehmen einen Kommentator zu diskreditieren. Das, wo die Mailadresse als „erforderliches“ Eintragungsfeld verlangt wird!

Aber es kommt noch besser, wenn man unter diesem Hintergrund die Datenschutzerklärung der Nordbayerischen Kurier liest:


Grundsatz / Stellenwert des Datenschutzes
Datenschutz, sprich den Schutz IHRER personenbezogenen Daten, nehmen wir beim Nordbayerischen Kurier sehr ernst.

Daten sind die Grundlage für uns, Ihnen einen ausgezeichneten Service zu leisten. Unser wichtigstes Kapital ist aber das Vertrauen unserer Kunden, Mitarbeiter, und weiteren Partner.
Deren Daten zu schützen und sie nur so zu nutzen, wie es von uns erwartet wird, hat für uns höchste Priorität.
Deshalb ist das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für uns selbstverständlich. Ferner ist es uns wichtig, dass Sie jederzeit wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden.

(Quele: Nordbayerischer Kurier – Datenschutzerklärung)

So, so, dem Nordbayerischer Kurier nimmt der Kurier ernst! Scheinbar doch nicht, zumindest sein „Chefredakteur“ scheinen die Daten Dritter nicht sehr Schützenswert, so wie er diese herausposaunt.
Da fragt man sich, ob die:

Ärzten, Gutachtern, Rechtsanwälten, früheren Freunden und Bekannten der Mollaths (die aus gutem Grund meist anonym bleiben wollen) und und und

(Quelle: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren)

wirklich deswegen nicht genannt werden, weil sie „aus gutem Grund meist Anonym bleiben wollen“. Oder eher deswegen, weil es diese ebenso wenig gibt, wie den „Kanzlerkandidaten Mollath“?

Herrn Joachim Braun scheint den §5 des BDSG nicht zu kennen:

§ 5 Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

Da J. Braun scheinbar Zugriff auf eben diesen Daten hat, gehört er zu den „bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen“. Somit ist er Verpflichtet diese weder zu verarbeiten, noch zu nutzen. Herr J. Braun hat aber in dieser kleinen Antwort zu dem Kommentar nicht nur Teile der Daten benutzt, sondern dazu auch in seiner Antwort verarbeitet.
Da eine Zeitung keine „öffentliche Stelle“ ist, würde ich gerne wissen, ob er eine sogenannte Datenverpflichtung abgegeben hat. Wie so etwas aussehen kann, ist auf der Seite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit als PDF downloadbar: Datenverpflichtung Muster
Wie dem auch sei, der Nordbayerische Kurier täte gut daran, seine Datenschutzerklärung zu Überarbeiten. Der Schutz anderer Daten scheinen diese ja nicht besonders Ernst zu nehmen.

Wie gesagt, es hat nicht unmittelbar mit dem Thema Mollath etwas zu tun. Es Zeigt nur an einem kleinen Beispiel mit welchem Mittel der Chefredakteur J. Braun Einfluss nimmt.

Links:

Eigene Artikel zum Thema Mollath

Weitergehende Infos zum Thema Mollath:

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[Update] Mollath und der Nordbayerische Kurier und die Polizei!

Wau, da habe ich doch, schon aus Gründen der Fairness den Teil meines letzten Artikels (Mollath und der Nordbayerische Kurier erst vor wenigen Minuten Online gestellt) dem Herrn J. Braun, autor eines Artikels/Blogbeitrag oder so als Kommentar zur Kenntnis gesetzt, da habe ich auch schon die erste Reaktion:

Polizei-Meldung
(Quelle: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren [Kommentare])

Also bekomme ich jetzt Besuch von 4 Zivilbeamte?
Ist schon spannend, diese Reaktion. 😉
Nicht nur, das Herr J. Braun nicht auf meine Behauptung mit der ich Begründe, warum ich Ihn als Lügner bezeichne eingeht, nein er versucht diesen Beleg auch noch lächerlich zu machen, in dem er mir beim Reifenzählen viel spaß wünscht.
Wenn so beim Nordbayerischen Kurier Qualitätsjournalismus aussieht und die Würdigung von Belegen, dann gute Nacht!

Besonders belustigt bin ich über den zweiten Kommentar („Merkelfan“).

Nur frage ich mich, worüber haben diese beiden Probanden die Polizei Informiert? Darüber, das ich tatsächlich einen Blog betreibe und dort auch noch schreibe? Oder gab es etwa eine Anzeige?
Nun bei Herrn J. Braun kann dies durchaus im Rahmen seiner Möglichkeiten sein, nur was will „Merkelfan“? Den habe ich in keiner Weise angesprochen, außer es ist das zweite Ich von Herrn J. Braun. Das wäre aber gefährlich für Ihn, besonders in Bayern. 😉
Aber das glaube ich dann doch nicht. Vermutlich trifft Trittbrettfahrer eher zu!

Wie es aussieht, wird die Frage nach dem Beleg der 129 Reifen entweder gerichtlich geklärt oder Herr J. Braun verbreitet hier, wie beim Nordbayerischen Kurier gerne fabriziert, eine Zeitungsente (oder heißt das in dem Fall „Blogente“?)

Links:

Weitergehende Infos zum Thema:

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Mollath und der Nordbayerische Kurier

Trotzdem sagt die Bayrische Justizministerin Beate Merk ‚hier wurden keine groben Fehler gemacht‘
Und da könnte man schon mal die Frage stellen, was die Dame unter grob versteht und ob so eine Meinung nicht etwas voreilig ist und ob sie hier im Wahljahr nicht eiskalt lügt.
Und dann könnten Sie sagen: ‚Langsam Pelzig, Du hast nicht mit ihr gesprochen‘
Ja, das stimmt. Aber ich finde das macht nichts, weil ich kenne die Aktenlage.

Frank-Markus Barwasser in seiner Rolle als Erwin Pelzig in der Sendung „Neues aus der Anstalt“ vom 25.6.2013 zum Thema Mollath

Wer nicht der „Meinung“ des Nordbayerischen Kuriers folgt ist einfach nur „Mainstream Medien“. Spannend dabei ist, das man den Medien, die Fakten, bzw. nachprüfbare Belege für ihre „Mainstrem-Meinung“ zitieren als einseitig bezeichnet werden, während man selbst Meinungsmache von sich gibt, die nicht Belegbar sind. Dabei schreckt man von Doppelzüngigkeit nicht zurück.

Eines der neusten Machtwerk ist ein Artikel im Nordbayerischen Kurier online von Joachim Braun. Perfide ist es bereits, wie dieser Artikel veröffentlicht wird.
So schreibt Herr Braun seinen Artikel:

Die Berichterstattung der Medien in der Causa Mollath ist ebenfalls Verdachtsberichterstattung. Und noch dazu eine sehr ungenaue und manipulative. Dabei wird vielfach Interpretation als Recherche verkauft.
[…]
– nach Recherchen unserer Zeitung – ….

(Quelle: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren)

Hier schreibt also ein Journalist in „unserer Zeitung“, also dem Nordbayrischen Kurier. Gut er bezeichnet andere Medien (im Rundumschlag) als Unseriös („Seriös geht anders.“). Als dann in den Kommentaren seine Einseitigkeit und die fehlenden „Beweise“ angesprochen werden antwortet er:

jbraun sagt:
25. Juni 2013 um 12:12

Ich glaube schon, dass ich auf meinem Blog meine Meinung schreiben kann. Ich lasse Sie ja sogar auf meinem Blog Ihre Meinung schreiben.

(Quelle: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren [Kommentare])

Upps, was ist das? Nun ist es auf einmal nicht mehr die „Recherche unserer Zeitung“, sondern sein „Blog“. Es ist eine „Meinung“ von Herrn Braun und nicht das Ergebnis einer Recherche! Normalerweise wird so etwas in Zeitungen als „Kommentar“ gekennzeichnet. Aber es geht natürlich viel Seriöser, in dem man unter dem „Norbayerischen Kurier“ einen Blog betreibt, als Journalist der selben Zeitung und diesen nicht mal als solchen Kennzeichnet. Nein man schmückt diesen angeblichen Blog noch mit den Merkmalen der Zeitung:
Nordbayrischer-Kurier
Auch der die Webadresse ist da sehr ungenau: www.ankommen.nordbayerischer-kurier.de
Also für mich ist dies ein Teil der Zeitung, sowohl im Erscheinungsbild, wie auch in der Webadresse lassen keine Vermutung zu, das es sich um einen Blog von Herrn Braun handelt. Dem widerspricht auch, das dieser „Blog“ über keine Anbieterkennzeichnung verfügt, die Ihn als „Blog“ des Herrn Braun Kennzeichnet. Rechtlich gesehen ist dieser Blog damit dem Nordbayerischen Kurier zugeordnet.
Oder um es einfacher mit den Worten von Joachim Braun zu schreiben:

Seriös geht anders.

Her Braun empfindet es scheinbar als Seriös die „Causa Mollat als „Lügengeschichte wie die Mollath’sche“ hinzustellen. Die Frage ist nun, ob der „Blogschreiber“ Joachim Braun, der sich selbst als Journalist beschreibt und in „seinem Blog“ von unserer Zeitung schreibt, diesen Beweis antreten kann?

Nun er geht den Beweis an:

Zwei Beispiele: Es gibt – nach Recherchen unserer Zeitung – keinen einzigen Beleg, dass Mollath schon zu Ehezeiten seine Frau Petra aufgefordert hat, die angeblichen Schwarzgeldgeschäfte zu stoppen (wie er heute behauptet).

(Quelle: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren)

Nun, das mag Richtig sein, das dies nach den Recherchen „unserer Zeitung“ so ist, das es keinen einzigen Beleg gibt. Nun, fehlt mir aber die Definition des Herrn Braun, was ein Beleg ist, bzw. ich könnte eine Vermutung anstellen, da er dazu schreibt:

Die ersten Briefe dazu stammen von August 2002, sie wurden also geschrieben nach dem Auszug seiner Frau Ende Mai 2002. Sie waren also mitnichten ein Trennungsgrund.

(Quelle: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren)

Nun Briefe sind eine Art des Beleges! Bei Gericht werden aber auch Zeugenaussagen und Indizien als Beweis herangezogen. Wenn sich nun Herr Braun die Mühe machen würde und seine Recherchen auf das Ergebnis andere Recherchen blickt, dann könnte er sehr wohl Belege für eine Auseinandersetzung genau um dieses Problem während dem Zusammensein der Eheleute Mollath finden:

(Der Fall Mollath | Die Story im Ersten ab Minute 33:29)

Das Telefonat von dem Edward Braun berichtet war am 31.5.2002, also unmittelbar nach dem Auszug der Petra Mollath, heute Petra M.. Somit hatte „nach dem Auszug seiner Frau Ende Mai 2002“ (so J. Braun) scheinbar sehr wohl Kenntnis von den Vorwürfen! Wie kann sie diese gehabt haben, wenn nicht durch Ihren unmittelbar vor diesem Anruf „noch bei Herrn Mollath wohnend“? Herr Edward Braun ist sich seiner Aussage so sicher, das er eine Eidesstattliche Erklärung geschrieben hatte, mit dem Bewusstsein der rechtlichen Konsequenzen bei einer falschen Erklärung: Eidesstattliche Versicherung Edward Braun (Zahnarzt) zu Händen Frau Ministerin Dr. Beate Merk [PDF 402 KB].
Auch spannend, was dort steht:

Zwischen 1998 und 2000 restaurierte ich in Bad Pyrmont eine Villa aus der Gründerzeit. Da eine Nachfinanzierung nötig war und die Banken sich nur träge bewegten, beschloss ich Petra Mollath zu kontaktieren.
Zunächst rief ich Gustl an, mit der Bitte, Petra mein Ansinnen mitzuteilen.
Gustl verhielt sich merkwürdig und ließ mich wissen, dass er die Geschäftspraxis der neu fusionierten HypoVereinsbank ablehne und mit Petra nicht vernünftig sprechen könne. Aus dem Tonfall konnte ich erkennen, dass sich zwischen beiden eine Disharmonie
entwickelte. Petra gab mir zu verstehen,dass sie keine Kredite vergebe, sondern für das Privatkundengeschäft verantwortlich sei.

(Quelle: Eidesstattliche Versicherung Edward Braun (Zahnarzt) zu Händen Frau Ministerin Dr. Beate Merk Seite 3 [PDF 402 KB]
Da er davor über einen Besuch von dem Mollaths im Jahr 1999 berichtet, kann man (ohne Belege, aber auf Grund der Chronologie) davon ausgehen, das diese Anfrage wegen einem Kredit danach erfolgt ist. Dies bedeutet, das der Konflikt zwischen den Eheleuten bereits ca. 2 Jahre vor den „Belegen“ des Herrn J. Braun in „seiner Zeitung“ bestanden habe.
Aber das ist noch nicht alles. Gerade in der von Herrn J. Braun ausdrücklich noch mal Bestätigten Eidesstattlichen Versicherung heißt es zu dem Thema um das im obigen ARD-Beitrag aufgezeigten Telefonat wie folgt:

Allerdings musste ich mich 2002 wieder mit dieser Problematik befassen, da ich einen Anruf von Petra erhielt.
Sie bat mich inständig, auf Gustl einzuwirken. Ich wäre der einzige, auf den er hören würde. Er würde sich in ihre beruflichen Belange einmischen. Sie ließe sich das nicht länger gefallen.
[…]
Später erreichte mich ein weiterer Anruf von Petra Molllath. Sie erklärte mir wörtlich:
„Wenn Gustl meine Bank und mich anzeigt mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie“

(Quelle: Eidesstattliche Versicherung Edward Braun (Zahnarzt) zu Händen Frau Ministerin Dr. Beate Merk Seite 3 und 4 [PDF 402 KB]
Hier wird noch von einem Anruf vor diesem im ARD-Beitrag angesprochenen Telefonat vom 31.5. geschrieben. Auch dort erklärt Frau Petra M. das Mollath sich in Ihre Berufliche Belange einmische. Also genau das, wofür Herr J. Braun jedwelche Belege verneint.
Und noch etwas stimmt in der Aussage von J. Braun nicht (ich schreibe ab hier lieber J. Braun, damit es nicht zu der Verwechselung mit dem Zeugen Edward Braun kommt. Das will ich Herrn Edward Braun nicht antun). Er schreibt es gebe kein Beleg, das bereits zu „Ehezeiten“ Mollath seine Frau aufgefordert habe die Schwarzgeldgeschäfte aufzugeben. Nun, die Scheidung war im Jahr 2004 und Herr J. Braun verweist in seiner (meiner Meinung nach sehr merkwürdigen Beweisführung) auf ein Schreiben vom August 2002, als ersten Beleg. Nun, wenn das nicht noch voll in der Ehezeit war. Herr J. Braun, wer anderen Ungenauigkeit und Einseitigkeit vorwirft, sollte sich selbst auch an die gesetzten Maßstäbe halten. 😉
An anderer Stelle schreibt J. Braun in „seinem Meinungsblog“:

Dass Petra M. – wie man inzwischen weiß – tatsächlich gegen bankinterne Anweisungen verstoßen hat (dass es um Schwarzgeld, also unversteuertes Geld ging, ist bisher im Detail nicht nachgewiesen), bedeutet nicht, dass Mollath nicht „gemeingefährlich“ war oder noch ist.

(Quelle: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren)

Nun, es Stimmt, es ist im Detail nicht nachgewiesen. Aber Herr J. Braun vergisst hier geflissentlich zu erwähnen, das es diesbezüglich noch garkeine Ermittlungen gab. Besser noch, dass nun trotz der langen Zeit die entsprechenden Stellen (wie das Finanzamt) nun auf Grund der Vorwürfe von Herrn Mollath gegen Frau Mollath und den beigelegten „Belegen“ Ermittlungen gegen die dort Benannten durchführen. Was dabei heraus kommt, das ist natürlich noch offen, aber man sah im Jahr 2013 also noch genügend Indizien, um Ermittlungen gegen Steuersünder aufzunehmen. Indizien, die bis vor Kurzen von allen Stellen noch verneint wurden. Aber lassen wir mal die Anzeige und die Ermittlungen Außen vor. Kommen wir doch mal auf Aussagen von Zeugen zurück, die sich zu dem Thema Schwarzgeld und Petra Mollath wie folgt äußern:

(Der Fall Mollath | Die Story im Ersten ab Minute 33:29)

Zuerst einmal ein anonymer Zeuge, der über die Schwarzgeldgeschäfte seiner Familie mit einem Kundenberater der HVB berichtet. Just einen Berater, den auch Mollath im Rahmen der Schwarzgeld-Anschuldigungen benannt hatte. Aber nicht nur ein anonymer Zeuge berichtet über die Tätigkeiten der Bankangestellten, sondern auch Zeugen, die sich namentlich zu erkennen geben, berichten über Offerten von Frau Petra M. (ab Minute 20:10). Neben dem Zahnarzt Edward Braun auch Eduard Spitzer, der wörtlich berichtet:
„Wenn Du Schwarzgeld hast oder Jemanden kennst der auch Schwarzgeld anlegen möchte, dann kommst Du zu mir. Du weißt ja, ich kann das sehr gut machen.“ (Im Beitrag ab Minute 20:39)
Auch die Eidesstattliche Versicherung von Edward Braun beschreibt -neben den Aussagen in dem ARD-Beitrag- im Rahmen seiner oben erwähnten Kreditanfrage folgendes Angebot:

Falls ich aber Geld anlegen wolle, könne Sie mir helfen. Sie fahre häufig mit Kundengeldern in die Schweiz.
Weiter gab sie mir zu verstehen, dass die Privatkunden lieber bei der Tochterbank in der Schweiz anlegen .

(Quelle: Eidesstattliche Versicherung Edward Braun (Zahnarzt) zu Händen Frau Ministerin Dr. Beate Merk Seite 3 [PDF 402 KB]
Nun, eindeutige „Belege“ für die Richtigkeit einer solchen Behauptung.
Oder will Herr J. Braun diese Aussagen nicht als Belege akzeptieren?

Der Nordbayerische Kurier, respektive unser Chefreporter Otto Lapp, hat sich extrem viel Zeit genommen und ist seit Monaten in der Geschichte unterwegs, um alle Aspekte zu erfassen. Unser Standpunkt ist nicht für oder gegen Mollath. Wir versuchen, soweit dies mehr als ein Jahrzehnt später möglich ist, allen Seiten gerecht zu werden. Dafür hat Lapp viele Stunden mit Gustl Mollath im BKH Bayreuth gesprochen und viele Stunden mit dessen Ex-Frau in Nürnberg und noch dazu mit Ärzten, Gutachtern, Rechtsanwälten, früheren Freunden und Bekannten der Mollaths (die aus gutem Grund meist anonym bleiben wollen) und und und. Dass alle Fakten, die wir publiziert haben, sich auch durch Jahresabschlüsse und andere Akten belegen lassen, die uns vorliegen, sei nur am Rande erwähnt.

(Quelle: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren)
nun, hier erläutert Herr J. Braun selbst, das „der Nordbaerische Kurier“ höchstselbst sogar angebliche Personen – die aus gutem Grund meist anonym bleiben wollen- als „Belege“ ansieht. Und noch etwas ist erstaunlich. Er, der Journalist spricht von „Jahresabschlüssen und anderen Akten“, die dem Nordbayerischen Kurier vorliegen. Hier ist ein kleiner Unterschied zu den „Mainstream-Medien“. Diese sagen aus, welche „Unterlagen“ ihnen vorliegen, bzw. veröffentlichen diese sogar meistens. Wie z.B. den Sonderrevisionsbericht der HVB. Das sie interne Unterlagen, wie den revidierten Wiederaufnahmeantrag nicht veröffentlichen, sondern nur daraus zitieren hat vermutlich rechtliche Gründe.
Das Herr J. Braun dann noch solche Tatsachenbehauptungen als einzige Wahrheit kund tut, wie diese hier:

Worum geht es denn eigentlich? Mollath wurde 2006 wegen des Vorwurfs der Gemeingefährlichkeit in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Der ehemalige Motorradreifen-Händler soll seine Ex-Frau geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben, und er soll – laut Gericht – 129 Autoreifen so aufgeschlitzt haben, dass die Luft langsam während der Fahrt entwich. Außerdem beschrieb ihn das Gericht als „wahnhaft“, weil er Verschwörungstheorien über angebliche Schwarzgeldgeschäfte seiner Ex-Frau verbreitete.

(Quelle: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren)
Nun, wie weiter oben zitiert, sieht Herr J. Braun die Schwarzgeldvorwürfe (Verschwörungstheorie?) von Herrn Mollath nicht als erwiesen an. aber er schreibt, das Mollath „-laut Gericht-“ 129 Reifen „aufgeschlitzt“ haben soll und zwar so, das die Luft langsam „während der Fahrt“ entwich. Also, in dem Urteil (also „-laut Gericht-„) lese ich nirgendwo etwas von 129 Reifen. Aber ich habe mir die Mühe gemacht und die angeblich von Herrn Mollath „-laut Gericht-“ zerstochenen Reifen zusammen zu zählen (—> Urteil des Landgerichts vom 8.8.2006, ab Seite 11; Punkt 3.). Das war nicht so einfach, weil in 5 Fällen wurde von Reifen, also ohne Mengenangaben geschrieben. Es können also, gerade bei Nennung von mehreren Fahrzeugen von 1-4 Reifen je Fahrzeug die Sprache sein. Aber gehen wir doch mal systematisch vor. Laut den Angaben in dem Urteil sind mindestens 64 Reifen beschädigt worden. Im Höchstfall aber „nur“ 79 Reifen. Nimmt man noch an, das der Schaden unter Punkt „3.f“ auch zerstochene Reifen waren (dort heißt es nur „beschädigte“, ohne genaue Erläuterung was nun) sind es zusammen höchstens 84 Reifen. Weiter wird unter Punkt 4. (Seite 15) ausgeführt, das es lt. Polizei 20 Fälle von Sachbeschädigungen gäbe, von denen nur ein Teil angeklagt wurden. Um welche Art der Sachbeschädigungen es sich handelt und wie hoch die Zahl der Reifen dabei waren wird nicht aufgeführt. So bleiben also beim besten Gutwill höchstens „-laut Gericht-“ 79 zerstochene Reifen und eine zerkratzte Scheibe (die wollen wir doch nicht unterschlagen 😉 ).
Nun Herr Joachim Braun, wie bezeichnet man solch eine Aussage, in der Sie behaupten das „-laut Gericht-“ 129 Reifen zerstochen wurden?

Nun meiner Meinung nach ganz einfach: LÜGE

Ok. diese Zahl geistert durch einige Berichte diverser Artikel. Aber ich dachte: „Der Nordbayerische Kurier, respektive unser Chefreporter Otto Lapp, hat sich extrem viel Zeit genommen und ist seit Monaten in der Geschichte unterwegs, um alle Aspekte zu erfassen.“ Gehört dazu nicht auch neben dem Anzweifeln der einem unangenehmen Behauptungen auch, das Kontrollieren von angeblich passenden Wahrheiten? Sie haben sich diese Zahl zu eigen gemacht und dabei auch behauptet das diese „laut Gericht“ so wäre. Scheinbar haben sie das Urteil doch nicht gelesen. Ich fordere Sie auf, den Beleg für Ihre behaupteten 129 Reifen zu liefern. Ansonsten nehme ich mir heraus sie als einen SCHMIERFINKEN zu bezeichnen. Wenn Sie den Beleg erbringen bin ich gerne Bereit hier an dieser Stelle Abbitte zu nehmen und meinen Irrtum aufzuklären, dem ich dann nach „meinen bescheidenen Recherchen“ aufgelegen bin.

Das Herr J. Braun in seiner ursprünglichen Fassung noch von 139 zerstochenen Reifen geschrieben hat, ist nur noch ein kleiner schmunzler ob dieser Sorgfalt am Rande.

So, ich habe Fertig mit meinem einseitigen Artikel in meinem wirklich und eindeutig als solcher gekennzeichneten persönlichen Blog!

Anmerkung:
Den letzten Teil mit meiner Einschätzung, das Herr J. Braun mit der Behauptung, das „laut gericht“ Mollath 129 Reifen zerstochen hat und ich bei „Beleg“ Abbitte für diese Behauptung machen werde, habe ich Herrn J. Braun zu dem Artikel auf der Web-Seite des Nordbyerischen Kuriers als Kommentar übersandt. So hat er die Möglichkeit davon Kenntnis zu erlangen.

UPDATE (nach nur ein paar Minuten):
Die Reaktion auf der Webseite des Nordbayerischen Kuriers hat nicht lange auf sich warten lassen. Lt. J. Braun ist nun die Polizei verständigt. Damit diese es auch ja mitbekommt, hat ein Kommentator namens „Merkelfan“ geschrieben, das er auch noch die Polizei benachrichtigt habe, warum auch immer. Mehr dazu hier: [Update] Mollath und der Nordbayerische Kurier und die Polizei!

Nachtrag:
Nach dem Update nun noch einen Nachtrag. Wie ich gerade feststellen konnte ist bereits gestern Abend ein Kommentator mit dem Pseudonym „Gast“ auf ein ähnliches Ergebnis, wie ich gekommen, was die zerstochenen Reifen angeht:
Reifenstecherei-2
(Quelle: Wie die Mainstream-Medien im Fall Mollath manipulieren [Kommentare])
Und auch hier -Kommentar von „Arne“- wird nachgefragt, wie es zu der Zahl kommt. Da hat die Polizei aber viel zu tun. 😉

Links:
Im Artikeln in der Reihenfolge der Erwähnung:

Eigene Artikel:

Und wegen der Einseitigkeit 😉 :
Weitergehende Infos zum Thema:

Veröffentlicht unter Gesellschaft, Information, Internet, Politik, Recht | Verschlagwortet mit , , , , , | 11 Kommentare

Mollath und die Frage ob Frau Merk lügt

Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht!
(Rosa Luxemburg)

Ich habe immer wieder das Bedürfnis gehabt, etwas zu dem Fall Mollath zu schreiben. Einzig mein „Zorn“ hat mich davon abgehalten, da ich nicht Emotionen sprechen lassen wollte. Und natürlich auch der Gefahr eine psychischen Abschiebung verhindern wollte (wer die Ironie entdeckt, kann sie behalten).

Da berichteten Viele über das Thema und das ist auch gut. Auch wenn ich schon manches mal Bauchschmerzen bekomme. Gerade bei den grottenschlechten Übernahmen der DPA-Meldungen wird mir, neben ideologisch verblendeten Blog regelmäßig schlecht. Allerdings gibt es durchaus auch positive Entwicklungen.

Nun, nach der Sendung in der ARD „Die Story – Der Fall Mollath“ gab es direkt Aufregung. Mehrere Zeitungen griffen auf, das die Justizministerin von Bayern, Frau Merk dort als „Lügnerin“ bezeichnet wurde.

Die Ministerin reagierte auch mit einer Pressemitteilung auf die angeblich falschen Vorwürfe. Darin heißt es:

Fall Mollath: Justizministerin Dr. Beate Merk weist Vorwurf der Lüge zurück

Justizministerin Dr. Beate Merk weist die Behauptung in dem Beitrag „Der Fall Mollath“ der ARD vom 3. Juni 2013 mit Nachdruck zurück, sie habe den Bayerischen Landtag und die Öffentlichkeit belogen: „Ich habe sowohl das Parlament als auch die Medien stets über alle mir bekannten relevanten Tatsachen informiert. Soweit in dem Beitrag der Satz im Innenrevisionsbericht der HypoVereinsbank angesprochen wird, wonach sich alle nachprüfbaren Behauptungen Herrn Mollaths bestätigt hätten, war mir dieser Satz zum fraglichen Zeitpunkt meines Berichtes im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags nicht bekannt. Dem Ministerium lagen zu diesem Zeitpunkt zwar Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft vor, nicht aber der Revisionsbericht selbst. Der Vorwurf ist falsch und verleumderisch. Er reiht sich ein in eine Serie anderer unrichtiger und unvollständiger Angaben, mit denen hier die Öffentlichkeit im Ergebnis falsch informiert wird.“

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Fall Mollath: Justizministerin Dr. Beate Merk weist Vorwurf der Lüge zurück)

Nun, sehr geschickt geschrieben diese Pressemitteilung. Zuerst einmal stellt sie fest, das sie „sowohl das Parlament als auch die Medien stets über alle mir bekannten relevanten Tatsachen informiert“ habe. Dabei stellt sich die Frage, wer „Entscheidet“, was „relevant“ ist? Hier sollen wir (scheinbar) gefälligst die Interpretation der Justizministerin als einzig richtige hinnehmen. (ich merke, der Zorn überkommt mich doch wieder)
Weiter und nicht weniger geschickt heißt es: „Soweit in dem Beitrag der Satz im Innenrevisionsbericht der HypoVereinsbank angesprochen wird, wonach sich alle nachprüfbaren Behauptungen Herrn Mollaths bestätigt hätten, war mir dieser Satz zum fraglichen Zeitpunkt meines Berichtes im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags nicht bekannt.“
Nun, es ist Richtig, das es durchaus sein kann, das dieser spezielle Satz der Justizministerin Merk zum Zeitpunkt des Berichtes im Rechtsausschuss des Bayrischen Landtages nicht bekannt war. Aber wurde das behauptet?
Als Schlusssatz kommt dann noch eine pauschale Verleumdung der Presse und der Öffentlichkeit aus dem Mund (ist als Zitat gekennzeichnet) der Justizministerin: „Er reiht sich ein in eine Serie anderer unrichtiger und unvollständiger Angaben, mit denen hier die Öffentlichkeit im Ergebnis falsch informiert wird.“
Nun, nachdem sich ja einige an einer Verschwörungstheorie im Fall Mollath festhalten (die ich im übrigen nicht mal als Abwegig ansehe, auch wenn ich mich an solchen Spekulationen nicht beteilige) setzt die Justizministerin nun auf eine Verschwörung der Öffentlichkeit und Medien.

Dann wollen wir uns doch mal das Ganze näher betrachten. In diesem Fall hier geht es um diesen Beitrag, den die ARD dankenswerterweise auf YouTube zum Einbetten frei geschaltet hat:

Ich habe Ihn mir jetzt mehrfach angesehen.
Und ich komme zu dem Ergebnis, das die Pressemitteilung mit den erhobenen Vorwürfen in dem Bericht nichts zu tun hat. Oder um es Sinngemäß mit Fr. Merks Worten zu sagen, es „reiht sich ein in eine Serie anderer unrichtiger und unvollständiger Angaben, mit denen hier die Öffentlichkeit im Ergebnis“ durch Vernebelung der tatsächlich gemachten Aussagen „falsch informiert wird.“
Aber mal im Einzelnen. In dem Bericht wird über den Verlauf des „Falls Mollath“ berichtet. Ein Teil dieses Berichtes ist das Verhalten der Justizministerin Frau Merk in diesem „Fall“. Darauf will ich mich nun konzentrieren.

In der 21ten Minute (genau ab 21:40) wird zum ersten Mal ein Teil eines Interview mit Frau Merk (vom 9.11.2012) eingeflochten. Dabei geht es um die Frage, ob es keinen Anfangsverdacht gegeben habe auf Grund der Strafanzeige von Mollath zu dem Thema Schwarzgeld. Dies wird von Fr. Merk verneint. Sie verharrt dabei, das die Staatsanwaltschaft (!) keinen Anfangsverdacht sah.
Dann berichtet die Sendung über ihre Recherchen ein Jahr zuvor, bei der sie aufdeckt das die Hypo Vereinsbank (HVB) Mollaths Anschuldigungen ernst nahm und interne Ermittlungen angestellt hatte mit den inzwischen bekannten Ergebnis, das die Vorwürfe (soweit geprüft durch die HVB) richtig waren. Dies wurde in einem ersten Bericht im November 2011 (also ein Jahr vor dem oben erwähnten Interview mit Fr. Merk) ausgestrahlt. Danach soll das Justizministerium/Staatsanwaltschaft den Sonderrevisionsbericht der HVB angefordert haben.
Weiter wird ab Minute 24:01 über Ihren Auftritt im Rechtsausschuss „Monate später“ (nach der Anforderung des HVB-Sonderrevisionsberichtes) berichtet. Dabei wird Frau Merks Äußerungen wie folgt zusammen gefasst:
„In einer Sitzung des Rechtsausschusses macht sie (Anm.: Fr. Merk) eine bemerkenswerte Aussage. Die Bankinternen Untersuchungen hätten die Vorwürfe des Gustl Mollaths gerade nicht bestätigt.“
Weiter geht es damit, das die Sendung darüber berichtet, das durch ihre Recherchen im November 2012 (also zum Zeitpunkt des oben erwähnten Interviews) der Sonderrevisonsbericht an die Öffentlichkeit gekommen ist.
Jetzt wird es Spannend. Ab Minute 25:53 kommt der Teil des Interviews, in dem Fr. Merk darauf besteht, das „So weit sie verfolgbar waren, haben sie sich nicht als zutreffend heraus gestellt“, obwohl die Redakteurin sie mehrmals mit dem Zitat aus dem Sonderrevisionsbericht konfrontiert: „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend heraus gestellt“.
Direkt im Anschluss zu diesem Einspieler des Interviews kommt Herr Werheim, ein ehemaliger Steuerfahnder zu Wort, mit dem Statement „Das ist gelogen“ (ab Minute 26:29). Hier ist das erste mal von „Lüge“ die Rede. Dies bezieht sich aber unmittelbar auf die Sequenz mit dem Interview und stammt nicht von der Redaktion.
In Minute 27:05 wird im Anschluss auf die Frage an Fr. Merk was sie von dem Vorwurf der Verheimlichung meine, folgendes von der Sprecherin gesagt:
„Sie wusste, das die HBV Gustl Mollath recht gibt und hat es dennoch verschwiegen. Seine Angaben zu den Schwarzgeldgeschäften waren nicht Wahn, sondern Wahrheit. …“
Vorher hatte Fr. Merk in dem Interview-Ausschnitt bemerkt, dass „alles, was Entscheidungserheblich ist gesagt“. Also maßt sich die Justizministerin wiederum an, bewerten zu können, was „Entscheidungserheblich ist“. Dabei lässt sie offen, ob z.B. der Sonderrevisionsbericht in Ihren Augen „nicht“ Entscheidungserheblich ist, im besonderen die unterschlagenen Passagen desselben.
Nun wird noch weiter über das Zustandekommen der jetzigen Situation berichtet (sehenswert, aber für den Lügenvorwurf, auf den ich mich konzentriere unerheblich).
Ab Minute 41:56 kommt eine Zusammenfassung der Redakteure zu dem Fall. Diese kann man durchaus als parteiisch empfinden, ist meiner Meinung nach aber zutreffend. Und hier heißt es in Minute 42:13 bis 42:19:
„Eine Ministerin, die das Parlament und die Öffentlichkeit belügt“
Also der Satz, auf den sich dann alle gestürzt haben.

Nun, jetzt sind in der Sendung alle im Zusammenhang der Lügenbezichtigung erfolgten Sequenzen angesprochen. Es sind vor allem die Sequenzen ab 21:40 bis ca. 27:17 und dann natürlich die Zusammenfassung ab Minute 41:56 mit dem Lügenvorwurf ab 42:13 bis 42:19.
Jetzt die Frage, was dies mit der Pressemitteilung der Fr. Merk über das von Ihr kontrollierte Portal des Ministeriums zu tun hat?
Fangen wir doch direkt mit dem letzten Satz an, in dem ich die Sprecherin mit dem Lügenvorwurf zitiert habe:
„Eine Ministerin, die das Parlament und die Öffentlichkeit belügt“

In der Pressemitteilung, wo sich Fr. Merk gegen die „Lügenvorwürfe“ der Redaktion wehrt heißt es:
„Soweit in dem Beitrag der Satz im Innenrevisionsbericht der HypoVereinsbank angesprochen wird, wonach sich alle nachprüfbaren Behauptungen Herrn Mollaths bestätigt hätten, war mir dieser Satz zum fraglichen Zeitpunkt meines Berichtes im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags nicht bekannt.“

Nun, es hieß ja auch nicht, dass Frau Merk im Rechtsausschuss bei der Sitzung vom xx.xx.xxxx gelogen habe, sondern, das sie u.A. das Parlament belogen habe. Bei einer Ministerin, die sich krampfhaft an eine spezielle Formulierung klammert, wie im Interview zu den „nachprüfbaren Beschuldigungen“, sollte sich auch hier präzise an die wirklichen Vorwürfe halten und diese nicht für sich frei interpretieren.

Aber selbst die Pressemitteilung ist mit Vorsicht zu genießen. „Ihr Bericht im Rechtsausschuss“ heißt es da. Nun, welcher, das ist hier die Frage. Man muss ein wenig kramen, aber man kann fündig werden. So heißt es in einem Protokoll zu einem Dringlichkeitsantrag (vom 14.12.2011) auf Grund des „ARD-Magazin „Report aus Mainz“ Fall Mollath“ zu der 92. Plenumssitzung des Bayrischen Landtages vom 15.12.2011 wie folgt:

Florian Streibl (Freie Wähler)

Des Weiteren hat auch die Bank die Vorwürfe sehr ernst genommen. Sie bestätigt, dass die Ehefrau von Herrn Mollath weisungswidrig gehandelt habe, und entlässt sie deswegen aus dem Angestelltenverhältnis. Des Weiteren gibt es eine eidesstattliche Versicherung eines Richters, der sagt, dass Weisungen oder Anordnungen aus der Politik gekommen seien.
[…]
Warum nahm die Bank den Fall ernster als die Staatsanwalt­schaft?

(Quelle: Bayrischer Landtag – Protokollauszug des 92. Plenum vom 15.12.2011 [PDF – 261 KB])

Hier wird bereits kurz nach der Sendung vom 13.12.2011 zwei mal auf die Reaktion der Bank hingewiesen. In dem Bericht der Sendung „Report Mainz“ wird auch ganz klar ausgesagt, das die HVB nach eigenen Ermittlungen personelle Konsequenzen gezogen hatte. Das u.A. Mollaths Frau und weitere Mitarbeiter nicht mehr bei der Bank beschäftigt sind.
Es waren also bereits zum Dringlichkeitsantrag klare Hinweise auf die „internen Ermittlungen der HVB“ vorhanden.

In der Plenumssitzung sprach dann Frau Merk als 3. Rednerin (2. nach Florian Streibl):

Staatsministerin Dr. Beate Merk (Justizministerium):
[…]
Die HypoVereins­bank hatte bislang nicht bestätigt, dass sich die damalige Ehefrau Mollaths an den be­haupteten Vorgängen beteiligt hat. Vorgestern hat „Report Mainz“ erstmals eine Stel­lungnahme der HypoVereinsbank wiedergegeben, wonach sich auch die Ehefrau Mollaths im Zusammenhang mit Schweizer Bankgeschäften weisungswidrig verhalten habe. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ist angesichts dieser Äußerungen ges­tern an die HypoVereinsbank herangetreten und hat schriftlich um Stellungnahme dazu gebeten.

(Quelle: Bayrischer Landtag – Protokollauszug des 92. Plenum vom 15.12.2011 [PDF – 261 KB])

Nun, hier gibt Fr. Merk zu, das sie zum 15.12.2011 (oder wenigstens bis zum Bericht von Mainz Report am 13.12.2011) keine Kenntnis zu den Vorgängen innerhalb der HVB hatte. Das kann man zu diesem Zeitpunkt auch glauben. Aber sie macht dort auch deutlich, das sie die „Stellungnahme“ der HVB zur Kenntnis genommen hatte und Ihr am 15.12.2011 bekannt war, das die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sich am Tag davor schriftlich deswegen an die HVB gewendet hat. Man kann also mit Fug und Recht behaupten, das sie ab dem 15.12.2011, spätestens nach diesem Redebeitrag wissen musste, das es eine Einschätzung der Vorwürfe von Seiten der HVB gab.

Nach Fr. Merk spricht der Parteikollege Jürgen W. Heike (CSU) und hält in seiner Rede nochmals fest:

Frau Staatsministerin Dr. Merk hat bereits angekündigt, dass eine Stellungnahme angefordert worden sei

(Quelle: Bayrischer Landtag – Protokollauszug des 92. Plenum vom 15.12.2011 [PDF – 261 KB])

Zum Thema HVB und interne Ermittlungen hat sich dann auch noch die Christine Stahl von den Grünen geäußert:

Ich kann mir sehr wohl Unregelmäßigkeiten der HVB in diesem Kontext vorstellen. Sie sind in Teilen auch bewiesen worden. Wir brauchen nicht darum herumzureden. Warum aber in dem Fall nicht geprüft wurde, wie anfangs von mir angemahnt, müsste herausgefunden werden. Es wird angeführt, dass die HypoVereinsbank nach interner Revision die ehemalige Ehefrau und weitere Personen entlassen habe, weil sie sich pflichtwidrig verhalten hätten.

(Quelle: Bayrischer Landtag – Protokollauszug des 92. Plenum vom 15.12.2011 [PDF – 261 KB] – Hervorhebung von mir)

Wie man an der Hervorhebung schön sieht hat Frau Stahl hier explizit von einer „inneren Revision“ der HVB gesprochen. Da ja nachweislich bei dieser Sitzung Fr. Merk anwesend war (und sie dieses Protokoll ebenfalls einsehen konnte. Es ist im Übrigen Lesenswert und sagt viel über manch einen der Sprecher und Sprecherinnen dort aus) sollte Ihr auch dies nicht entgangen sein.
So wird es dann auch in der Sendung vom 3.6. dieses Jahres Berichtet. Nämlich, das sich die Staatsanwaltschaft diesen Bericht zusenden ließ. Also bis hier hin stimmt alles.
Jetzt heißt es in der Pressemeldung von Frau Merk zu dem Lügenvorwurf in der ARD-Sendung vom 3.6.2013:

Soweit in dem Beitrag der Satz im Innenrevisionsbericht der HypoVereinsbank angesprochen wird, wonach sich alle nachprüfbaren Behauptungen Herrn Mollaths bestätigt hätten, war mir dieser Satz zum fraglichen Zeitpunkt meines Berichtes im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags nicht bekannt.

(Ich habe es extra nochmal als Zitat hervorgehoben, Quelle siehe oben)

Nun, in der Aussage vor dem „Rechtsausschuss des Bayrischen Landtages“ vom 8.März 2012, also dem in der Sendung bezeichneten „Monate später“ sagt Frau Merk unter Anderem folgendes:

Der Bericht bestätigt jedoch gerade nicht den Verdacht, dass diese Praxis nach 1998 weitergeführt wurde, oder dass Wertpapiere oder Bargeld von Mitarbeitern der Bank persönlich in die Schweiz gebracht worden sind.
Stattdessen ergaben sich aus dem Bericht nur Hinweise auf möglicherweise strafrechtlich relevante Verstöße einzelner HVB-Mitarbeiter, die nichts mit der von Mollath angezeigten Problematik und auch nichts mit seiner damaligen Ehefrau zu tun hatten

(Quelle: SWR – Protokoll von der Ansprache der Justizministerin vor dem Rechtsausschuss [PDF – 4,4 MB])

Sie weist -nicht nur in diesem Anschnitt- explizit auf die angeblichen Erkenntnisse aus dem „Bericht“ der HVB hin. Sie stellt hier klar, das dieser Bericht eben diesen Verdacht nicht bestätigt. Wobei sie schon einen Satz weiter erklärt, das der Bericht nur auf „möglicherweise strafrechtlich relevante Verstöße“ hinweise. Ist aber nicht genau dies, was man Landläufig einen „Anfangsverdacht“ nennt?


Einschub [Update]
Danke an Rainer Hoffmann, der mich (unten in den Kommentaren) noch auf eine weitere Passage in dem Protokoll des Rechtsausschusses aufmerksam gemacht hat.
In dem Fazit der Frau Merk zum „Komplex Strafanzeige“ (sie nennt es dann im zitierten Text selbst „zweiter Komlpex“)

Mein Fazit zum zweiten Komplex lautet also:
[…]
Die von Herrn Mollath erhobenen Vorwürfe hat der Revisionsbericht jedenfalls für die Zeit nach 1998 gerade nicht bestätigt

(Quelle: SWR – Protokoll von der Ansprache der Justizministerin vor dem Rechtsausschuss / Seite 26 und die Folgende [PDF – 4,4 MB])

Wie in diesem Ausschnitt sehr schön zu sehen ist, bezieht sich Fr. Merk explizit auf den Revisionsbericht. Also die Aussage in der Pressemitteilung, das dem Justizministerium „zu diesem Zeitpunkt zwar Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft“ vorlag, „nicht aber der Revisionsbericht selbst“ ist zumindest für die Rechtsausschusssitzung vom 8. März 2012 falsch.


Aber unabhängig dieses -meiner Meinung nach- argumentativen Widerspruch, äußert sich die Justizministerin sehr bewertend über den Inhalt des Berichtes. Und genau diesen einen Satz soll sie dabei übersehen haben? Dann hat sie Ihre Aufgaben für den Rechtsausschuss nur sehr schlecht gemacht. Zudem ist dann die Frage ob es nicht doch eine Lüge war, Ihre Ausführungen im Rechtsausschuss. Wenn nicht bezüglich dieses Satzes, dann den Rest, weil er trotz fehlender Kenntnisse, die man aber dem Ausschuss vorgegaukelt hat (in dem man sich explizit auf den Bericht bezieht und dessen angebliches Ergebnis verkündet) eine unwahre Aussage trifft.
Aber das ist ja nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, das die Redakteure der Sendung ja nicht behauptet haben, das Frau Merk bei dieser Ausschusssitzung gelogen habe, sondern das sie „das Parlament“ und die „Öffentlichkeit“ belogen hatte. Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass Frau Merk bereits bei dieser Ausschusssitzung vom 8.März 2012 die Ausschussmitglieder (und somit auch die Öffentlichkeit) so oder so belogen hat.

Uli Bachmeier von der Augsburger Allgemeinen (Redaktion München; Ressort Politik) meinte „Merk wehrt sich zurecht“. Dies ist nicht als Kommentar oder Meinungsäußerung deklariert, sondern als Artikel. Die einleitenden Sätze von Ihm sind:

Wer jemanden der Lüge bezichtigt, der sollte dafür auch den Beweis antreten. Das ist den Kollegen von Report Mainz in ihrer Reportage über den Fall Mollath nicht gelungen. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) wehrt sich deshalb völlig zu Recht gegen die Behauptung, sie habe den Landtag belogen. Der Vorwurf ist unhaltbar.

Merk wehrt sich völlig zu Recht – weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Merk-wehrt-sich-voellig-zu-Recht-id25511261.html

(Quelle: Augsburger Allgemeine – Merk wehrt sich völlig zu Recht)

Nun, wenn Herr Bachmeier willens wäre zu lesen, dann hätte er fest gestellt, das sich Fr. Merk nicht gegen den Vorwurf „den Landtag belogen“ zu haben wehrt, sondern sich auf den Rechtsausschuss bezieht. Ich kann sehr wohl Behauptungen aufstellen, ohne den Beweis antreten zu müssen. Das ist die Grundlage der Meinungsfreiheit. In Zweifel, gerade wenn ich jemanden der Lüge bezichtige muss ich dann evtl. den Beweis wirklich antreten.
Wie schreibt Fr. Merk so schön in Ihrer Presseerklärung:
„Der Vorwurf ist falsch und verleumderisch“

Nun, es ist ein leichtes dieses überprüfen zu lassen. Falsche Anschuldigungen, gerade auch Verleumdungen sind Straftaten (§ 187 StGB). Ja sogar schon die „üble Nachrede“ ist eine Straftat (§ 186 StGB). Im zweiten Fall (Üble Nachrede) ist noch nicht einmal „wider besseres Wissen“ notwendig. Es reicht einfach, das diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht. Also, Frau Merk, wo ist die Strafanzeige wegen dieser „Verleumdung“?

Herr Bachmeier behauptet sogar in dem Artikel, das Frau Merk „als die Zweifel und Widersprüche offenkundig wurden, die erste mögliche Gelegenheit genutzt, ein Wiederaufnahmeverfahren in Gang zu bringen, das Gustl Mollath nun alle Möglichkeiten eröffnet, zu seinem Recht zu kommen“. Nun es mag hier eine Definitionsfrage zu sein, was man unter „erste mögliche Gelegenheit“ versteht. Aber man ist doch versucht, Herrn Bachmeier wegen dieser Aussage als Lügner zu bezeichnen, was ich natürlich nie tun würde. Ich wäre höchstens im Fall des Falles der persönlichen Meinung, das Herr Bachmeier hier lügt. Ob dann (also im Fall des Falles) bewusst oder unbewusst, das entzöge sich dann meiner Kenntnis.

Wortklauberei:
(Weil’s so schön zu meinen letzten Sätzen davor passt. 😉 )

In machen Kommentaren zu Artikeln im Bezug auf die beharrliche Antwort von Frau Merk bei der Konfrontation mit der Aussage im Sonderrevisionsbericht bei dem Interview vom 9. November 2012 interpretieren viele dahingehend, das Fr. Merk sich dabei um die „heute“ (also damals zum November 2012) nicht mehr zu verfolgenden Tatbestände handelt (wegen der Verjährung). Also sozusagen eine juristisch einwandfreie Äußerung, da diese dann nicht mehr verfolgbar seien. Und es somit keine verfolgbaren Vorwürfe mehr gebe, da diese Verjährt seien. Dieser Vermutung, die immer wieder im Raum steht hat Herr Strate mit einem sehr schönen Kommentar den Boden unter den Füßen (von Frau Merk?) entzogen:

Die Unterscheidung zwischen Verfolgbarkeit/Nichtverfolgbarkeit in dem Interview der Frau Merk ist mir ein völliges Rätsel. Wer je die hier einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.8.2000 (5 StR 624/99 – in der amtlichen Sammlung zu finden unter BGHSt 46, 107) gelesen hat, weiß mehrerlei:

– Der anonymisierte Transfer von Kapital nach Luxemburg und in die Schweiz war eine direkte Folge des Zinsabschlagsgesetzes, welches ab dem 1.1.1993 eine Steuervorauszahlung in Form eines Zinsabschlags auf Kapitalerträge vorsah. Das Motiv der Bankkunden, die sich mit Unterstützung ihrer Berater zu dem Kapitaltransfer veranlasst sahen, beschreibt der Bundesgerichtshof so: “Da sie ihre Zinserträge wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft nicht gegenüber dem Finanzamt erklären wollten, war es ihnen wichtig, ihr Vermögen möglichst so ins Ausland zu verbringen, dass der Finanzverwaltung – auch bei Fahndungsmaßnahmen – kein Rückschluss auf die vorhandenen Anlagen und die daraus erzielten Zinserträge ermöglicht wurde.”
[…]

(Quelle: Gabriele Wolff – Der Fall Mollath: eine Hängepartie [Kommentare])

Der ganze Kommentar ist lesenswert (ich habe nur den ersten -Achtung Ironie- „relevanten“ Abschnitt zitiert). Er sagt richtiger weise aus, dass ja die Straftat nicht mit dem Erstvergehen endet. Sondern das ja mit der jährlichen Unterschlagung der Steuerpflicht sozusagen jedes Jahr eine neue Straftat entsteht. Und da die „Bankberater“ (wie z.B. Frau Petra M., ehemalig Mollath) dies durch Ihre Transaktion/Unterstützung sozusagen fortdauernd ermöglichen, beginnt die Verjährungsfrist für sie erst mit Beendigung der Straftaten, sprich der Steuerhinterziehung.

Da nun scheinbar einige Steuersünder (welch ein Harmloses Wort für Straftäter!) auf Grund der Angaben von Herrn Mollath in den Fokus der Ermittler gekommen sind (die Zeitungen berichteten) dürften auch die strafbaren Handlungen der Bankvermittler nach Strate (so wie ich Ihn verstanden habe) nicht verjährt sein. Da ist also die Frage, ob die Staatsanwaltschaft bereits an Frau Petra M. -die Ex-Frau von Mollath- dran ist?.
Wie gesagt, es gibt viele Blogs und vor allem die Süddeutsche Zeitung (auch wenn hier nicht zitiert), die sehr ausführlich über den „Fall Mollath“ berichten. Ich will mich hier auf den „Lügenvorwurf“ beschränken und nicht weiter abschweifen. Deswegen mache ich hier mal Schluss. 😉

Links:

Aus dem Artikel (in der Reihenfolge der Zitate):

Weitergehende Infos zum Thema:

Eigene Artikel:

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