Hoeneß: „Ich bin kein schlechter Mensch“

Nun, über die „Steueraffäre“ wurde genug beschrieben.
Was es da nicht alles an Infos gibt. Zum einen soll sein Name auf der Steuer-CD gewesen sein, die NRW aufgekauft hat. Dann ist dies angeblich eine Zeitungsente. usw. usw.
Ich möchte hier nicht noch allen Senf dazu geben.
Ob sich Uli Hoeneß nach den derzeitigen Gesetzeslage strafbar gemacht hat soll die Justiz prüfen. Ob sie dies, besonders in Bayern wirklich fair und unabhängig kann, ist natürlich die Frage. Das sollte man von Außen genau beobachten. Für die Justiz heißt es „Im Zweifel für den Angeklagten“ oder bis zum Urteil die „Unschuldsvermutung“.
Dies bedeutet aber nicht, das man dabei die nichtjuristische Beurteilung abwürgen muss. Es ist eines der Grundrechte, das die Gesellschaft sich unabhängig von der Rechtsprechung eine Meinung bilden kann.Ebenso wie ich mir das Recht herausnehme ein Kind nicht bei einem Lehrer zu lassen, bloß weil dieser wegen einem Beischlaf mit einem Jugendlichen nicht belangt werden kann, ebenso kann ich mir auf Grund von Infos meine Meinung zu der Person Uli Hoeeneß bilden. Eventuell muss ich diese auch noch korrigieren, wenn andere Infos heraus kommen. Das ist nichts ungewöhnliches.

Nun, Uli Hoeneß war schnell und gnadenlos dabei, wenn es um Urteile über Verfehlungen Dritter ging. Als eines der Beispiele seien sein vernichtenden Forderungen bezüglich Daum genannt.
Aber im Bezug auf die „Akte“ Hoeneß sind da einige andere Aspekte, die mich irritieren.
Da ist zunächst einmal, das etliche Blogger, die sonst schnell mit Urteilen zur Hand sind betonen, das Hoeneß ja bereits versteuertes Geld in die Schweiz transferiert habe. Nun, das scheint aber nicht mit den Angaben aus Hoeneß „Interview“ übereinzustimmen. Dort sprach Hoeneß scheinbar selbst davon, dass das Geld von Dreyfus auf sein Konto kam:

So kamen die Millionen auf das Konto, es war immer klar, das war ein Konto zum Zocken, für nichts anderes.

(Quelle: Zeit – „Da begann die Hölle für mich“)

Es scheint also bei weitem nicht so gewesen zu sein, das Hoeneß sein eigenes (angeblich) schwer erwirtschaftetes (und bereits versteuertes) Geld benutzt hat, um sich zu bereichern. In einem Fernsehbericht wurde ein Ausschnitt von Hoeneß gezeigt, in dem er sich in einer Talkshow sehr aggressiv gegen die Lebensmittelspekulation gewendet hat. Auf der anderen Seite ist scheinbar gerade die Schweizer Bank bei der Hoeneß „gezockt“ hat für eben diese Lebensmittelspekulationen bekannt. Unter diesem Aspekt sind natürlich auch Vorwürfe, die immer wieder auftauchten und nun wieder Thematisiert werden spannend. Der Wurstfabrik HoWo, dessen Miteigentümer Hoeneß ist wird immer wieder vorgeworfen Hungerlöhne zu zahlen und auch vermehrt auf Leiharbeiter zurück zu greifen. Ein Betriebsrat gibt es in der Fleischfabrik nicht.
Der „sozial“ engagierte Hoeneß sorgt in „seinem“ Laden scheinbar nicht für soziale Bedingungen. Die Spitze des Zynismus setzt sein Sohn auf, der das soziale Problem einfach wegschiebt: „Zudem könne der Staat ja entsprechende Mindestlöhne einführen.“
Will der Staat soziale Regeln einführen, brüllen die selben meist etwas von „Selbstverpflichtung“, also eine „unverbindliche Absichtserklärung“, ein „vielleicht“.

Nun das Interview in der Zeit, wo er „Auspackt“. Er sei Spielsüchtig gewesen! Er habe auch Verluste gehabt, sei „Klamm“ gewesen. und er konnte seit dem 20. März nicht mehr richtig schlafen.
Nun was war am 20. März?
Da kam der Zoll und machte eine Hausdurchsuchung bei Ihm, wegen seiner Steuervergehen. Das war der Zeitpunkt, wo es wahrscheinlich klar war, das sein Steuervergehen nicht so heimlich abgewickelt werden kann, wie er es wohl gewünscht hat. Aber interessant dabei ist doch die Zeitliche Schiene, wie es dazu kam, das er nun nicht mehr richtig schlafen konnte.
Hoeneß hat jahrelang Steuern hinterzogen. Dies scheint Ihm auch klar gewesen zu sein. Er soll kurz vor Weihnachten seinen Steuerberater/Anwalt beauftragt haben eine Selbstanzeige zu fertigen. Just, als der Bundesrat das geplante Steuerabkommen verhindert.
Aber warum gerade dann eine Selbstanzeige, wenn doch die Meldung mit der Steuer-CD eine Zeitungsente sein soll? Nun, ich begebe mich in das Reich der Spekulationen, wenn ich hier äußere, das ich persönlich glaube, das Hoeneß weiß, das er durch Unterlagen (z.B. der Steuer-CD) vor der Aufdeckung seiner Straftat steht. Natürlich wäre eine anonyme Steuerzahlung, wie es durch das gekippte Steuerabkommen geplant war um einiges günstiger für den sozial engagierten Menschen Hoeneß gewesen. Aber das war bestimmt nicht der Grund, das der Steuerberater/Anwalt den Auftrag bekam, die Selbstanzeige einzureichen.
Nun ein Vorwurf wird gegen die Steuerbehörde laut, das die Anonymität bei der Selbstanzeige nicht gewahrt wurde und dem „Focus“, der die Nachricht als erstes brachte illegaler weise etwas gesteckt habe. Eine Anwaltskanzlei hat deswegen auch schon Strafanzeige erstattet. Nun, das die Öffentlichkeit einen Monat, nachdem eine Ermittlung, ganz offensichtlich über die „Selbstanzeige“ hinaus gegen Hoeneß eingeleitet wurde davon erfährt, hat nicht unbedingt etwas mit dem Schutz vor Veröffentlichung bei einer Selbstanzeige zu tun. Schließlich gab es zum Zeitpunkt der Veröffentlichung neben den schon einen Monat alten Hausdurchsuchungen auch (wenn die Zeitungsmeldungen stimmen) einen Haftbefehl, der mit Zahlung von 5 Millionen Euro Sicherheitsleistung durch den „klammen“ Hoeneß ausgesetzt wurde. Also nicht unbedingt mehr ein Vorgang, der durch die Selbstanzeige gedeckt ist. Nun durch die Strafanzeige gegen die Steuerbeamten wird dies (hoffentlich) juristisch geklärt.
Nun bietet die Zeit Ihm eine Plattform um sich „Reumütig“ zu zeigen. Von Seiten der „Zeit“ verständlich, da es um die Auflage geht. Man mag mir verzeihen, aber ich glaube Herrn Hoeneß diese „Reue“ nicht. gerade er selbst gibt mir den Grund dazu. So heißt es bei der Zeit eindeutig wie folgt:

Bis zum 19. März, dem Tag vor der Durchsuchung seines Hauses sei er davon ausgegangen, dass er keine Strafverfolgung zu befürchten habe

(Quelle: Zeit – „Da begann die Hölle für mich“)

Die Reue begann also damit, das er nun vor Augen geführt bekam, dass sein Handeln evtl. auch mal wirklich Konsequenzen nach sich führen könnte. Das bereitete Ihm dann schlaflose Nächte, nicht etwa vorher, als Ihm klar wurde, das er Steuern hinterzogen habe.
Wäre in Bayern nicht gerade die doch nun breiter in den Medien verarbeitete „Schwarzgeld-Justizrechtsprechung“ im Fall Mollath und das Aufkochen der sich gegenseitig angesteckten „Querulanten-Steuerfander“ in Hessen muss man sich Fragen, ob Hoeneß „Selbstanzeige“ überhaupt bearbeitet wäre. Ein heutiger „Brixner“ wird sich doch finden lassen, der mal eben bei den Steuerbehörden anruft. Oder man reagiert im vorauseilenden Gehorsam erst am Tag nach Fristende, so das formaljuristisch nichts mehr zu machen ist.
Ist ja nicht so, dass dies alles nicht schon mal dagewesen ist.

Für mich stellt sich der „Fall“ wie folgt dar:
Einen Monat nach der Durchsuchung verschiedenster Geschäfts- und Privaträume im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung (diese hat Hoeneß mit der Selbstanzeige ja bereits zugegeben), bei der eine bestimmt nicht stark einzugrenzenden involvierten Personenzahl wird das Vergehen von Hoeneß öffentlich und es wird darüber berichtet. Das die Anonymität durch die Hausdurchsuchungen und dem scheinbar hinreichenden Tatverdacht weiterer, bzw. in der Selbstanzeige unvollständigen Steuervergehen (sonst würde ein Haftbefehl keinen Sinn machen) nur noch schwer zu halten ist dürfte Hoeneß klar gewesen sein. Das hat Ihm angeblich die Ruhe geraubt und mit dem Tag wurde sein Leben zur Hölle. Also nicht das Vergehen als solches war für Ihn ein Grund der Reue, sondern die Ungewissheit, was da noch auf Ihn zukommt. Von daher kann ich gerade mit der zeitlichen Schiene seine angebliche „Zochersucht“ nur als eben so billiges juristisches Spiel ansehen. Wenn er wirklich so unkontrolliert „rumgezockt“ hat wie er glauben machen will, dann sind die horrenden Verluste und das Zockergehabe bestimmt anhand der Kontenbewegungen deutlich sichtbar.
Dass das „Zockergeld“ angeblich aus einer Zuwendung (5 Millonen Euro) und einem Kredit (15 Millionen Euro) stammen, die er just zu Zeiten des Ausstattungssponsors bekam, wo es angeblich doch finanziell attraktivere Angebote anderer Firmen gab, führt zu einem „Geschmäckle“.

All das, neben seinen Äußerungen über Dritte lassen mir große Zweifel bezüglich der „Reue“ von Uli Hoeneß.
Natürlich ist dies eine rein subjektive Meinungsäußerung, die ich im Rahmen der freien Meinungsäußerung tätigen kann. Und dies ist der Unterschied zur „objektiven“ Juristischen Aufarbeitung des Falles.
Ob sich Hoeneß juristisch belangbar gemacht hat sollte eine unabhängige Justiz entscheiden. Die gesellschaftliche Bewertung ist diesem Urteil nicht unterstellt. So ist es ebenso bei Gutenberg, Wulff, Schavan, Daum usw. gewesen. Die gesellschaftlichen Konsequenzen sind oft härter. Ob immer gerechtfertigt, weiß ich nicht. Aber vielleicht sollte sich Hoeneß nun mal zurückziehen und aktive Reue, z.B. durch soziale Kompetenz in seine Wurstfabrik zeigen.

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ENDLICH: Nach 68 Jahren wurde die Kleinstadt Nortorf entNAZIfiziert

nazis-nein-danke Man kann nur den Kopf darüber schütteln. Die Kleinstadt Nortorf in Schleswig-Holstein hat es endlich geschafft, sie hat 68 Jahre nach Kriegsende Adolf Hitler und dem Gauleiter (von Schleswig-Holstein) Hinrich Lohse die Ehrenbürgerschaft entzogen.

Nun, das man solchen Menschen die Ehrenbürgerschaft entzieht, sollte nicht mal das Schwarz auf dem Bildschirm wert sein. Aber hier ist es bemerkenswert, das man 68 Jahre brauchte, um diesen Schritt zu vollziehen. Noch bemerkenswerter ist es, das man „jahrelang“ über das Thema „Ehrenbürgerstatus“ der beiden diskutiert hat.

Es ist schon erstaunlich, wenn man lesen muss, das die Diskussion um die Ehrenbürgerschaft jahrelang von der Kommunalpolitik hingezogen wurde, weil man die Meinung vertrat, das die Ehrenbürgerschaft mit dem Tot des „Ehrenbürger“ erlischt. Dabei hätte man anhand von anderen Gemeinden (bei weitem nicht alle) sehen können, das dies nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine symbolische Frage ist.
So gab es z.B. die Stadt Recklinghausen, die einen Schritt weiter ging und bemerkte, das durch den undemokratischen Zwang der Ehrenbürgerschaft von Hitler dieser diese nie erlangt habe und so auch kein Recht bestehe, das dieser überhaupt in irgendeiner Weise als „Ehrenbürger“ geführt werde. Aber zu dieser Erkenntnis kamen Sie auch erst im Jahr 1985. Andere haben diesen Schritt bereits kurz nach dem Krieg vollzogen. So haben viele Gemeinden die Ehrenbürgerschaft bereits in den Jahren 1945/56 entzogen, aberkannt oder als nichtig erklärt.

Aber selbst dies wäre noch kein Artikel im Blog wert, ja wenn da nicht die seltsamen Anmerkungen von diversen Parteien wären. So hat die CDU laut dem „Flensburger Tageblatt“ noch 2 Tage vor der Abstimmung jede öffentliche Stellungsnahme kategorisch abgelehnt. Die FDP hat (lt. Focus) angeblich über eine Stimmenthaltung nachgedacht.

Letztendlich haben dann wohl alle der Aberkennung zugestimmt. Ob aber aus wirklicher Überzeugung oder nur aus politischem Kalkül kann man nur vermuten.
Nur sollten sich jetzt die anderen Parteien nicht als die „Gutmenschen“ hinstellen, so war der erste Nachkriegs-Bürgermeister von der SPD, wie auch später immer wieder die Machtverhältnisse zu Gunsten der SPD waren.

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Unionspolitiker sollen sich bei Abstimmung der „Fraktionsdisziplin“ unterordnen

Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Da ist heute nun das zweite mal, das ich aus dem Grundgesetz zitiere.
Der Grund ist recht einfach. Aus Parteipolitischem taktieren sollen CDU-Abgeordnete nicht nach Ihrem Gewissen, sondern nach „Fraktionsdisziplin“ abstimmen. Nahmentlich „von der Leyen“, die scheinbar mal einen lichten Moment hat.
So heißt es im Stern:

In der Union wächst die Sorge vor einer Niederlage bei dem Bundestagsvotum über eine Frauenquote für Unternehmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel schaltete sich einem Bericht zufolge persönlich in den parteiinternen Streit ein und bat ihre CDU-Parteikollegen, Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, zu einem Gespräch, wie die „Bild am Sonntag“ berichtete.
[…]
Die Frauen in der Unionsfraktion, die eine Quote befürworten, stehen deshalb unter starkem Druck.
[…]
Führende Unionspolitiker forderten von der Leyen auf, sich der Fraktionsdisziplin zu unterwerfen.

(Quelle: Stern – Union mahnt von der Leyen zur Fraktionsdisziplin)

Um es mit einfachen Worten zu sagen, die Unionspolitiker, die dem „Fraktionszwang“ in dem Arsch kriechen fordern die „AbweichlerInnen“ auf gegen das Grundgesetz zu handeln. Hier in Baden-Württemberg wissen wir ja inzwischen, das es für die CDU scheinbar normal ist die Verfassung zu brechen, aber man hat wenigstens versucht, die bevölkerung zu verarschen (wenn auch mit wenig Erfolg).
Im Bundestag fordert man dagegen offen zum Verfassungsbruch auf. Nochmals, laut Grundgesetz sind Abgeordnete für das „ganze Volk“ die Vertretung und sind nicht an Weisungen gebunden!
So richtig entlarvend wird diese Parteienpolitik, wenn man sich die Aussage von dem politischen Geschäftsführer der Landesgruppe der CDU liest:

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, warnte die Ministerin: „Ein Regierungsmitglied kann nicht für einen Antrag der Opposition stimmen.“

(Quelle: Stern – Union mahnt von der Leyen zur Fraktionsdisziplin)

Es scheint also den meisten Abgeordneten egal zu sein, ob ein Gesetz oder eine Bestimmung sinnvoll ist oder vom Volk (das sie insgesamt vertreten sollen) gewollt ist, wenn es vom vermeintlichen politischen Gegner kommt. Bloß weil die Regierung einen Antrag nicht hin bekommen hat, soll nun lieber gar nichts gemacht werden, als wenigstens etwas sinnvolles!

Bleibt zu hoffen, das zum einen eine geheime Abstimmung beantragt wird und die Postenkleber auch mal Format zeigen.
Leider fürchte ich, das die dann doch im Blick auf einen Listenplatz der Fraktionsdisziplin in den Arsch kriechen. Dann ist zu hoffen, das die Bürger dies auch zur Kenntnis nehmen und sich entsprechend verhalten.

und nicht vergessen, Arschkriechen ist (und macht) nicht schön:

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Grundgesetz Art. 14, Abs. 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Ja, das Eigentum nicht einfach eine Anhäufung von „Meins“ ist, das steht ganz klar im Grundgesetz. Das man dieses Grundrecht in Deutschland so missachtet, das liegt daran, das die „Eigentümer“ keine Angst vor den sie in den Arsch kriechenden Politiker und Erfüllungsgehilfen haben müssen.

Am Donnerstag ist Rosemarie Fliess gestorben.
Sie wurde, trotz vorhandener Lösungen Zwangsgeräumt, als Schwerbehinderte und alte Frau aus Ihrem sicheren Nest entrissen. Wenn man sich anschaut, was passiert ist, dann kommt einem nur die Wut hoch.
Die Frau hat sich immer mehr eingeigelt, ließ den sozialen Dienst der Stadt nicht mehr an sich heran, der „Eigentümer“ der Wohnung, in der sie gewohnt hatte ist gewechselt und für die Stadt war dies alles ein willkommener Anlass alle Zahlungen für die Wohnung einzustellen. Seit einem halben Jahr wurde keine Miete mehr bezahlt, das Wasser und der Strom abgestellt.

§ 1 SGB I Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,

ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

§ 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

Gerade die Sozialgesetzbücher werden z.B. von der „Agentur für Arbeit“ gerne zitiert, wenn es darum geht, das Menschen ihre Leistungen vorenthalten werden sollen. Da sind es vor allem das SGB II und III. Aber diese beschäftigen sich auch mit den anderen Menschen, die nicht mehr aus eigener Kraft Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die beiden Ziele der für diesen Fall relevanten Sozialgesetzbücher habe ich oben mal zitiert.
Nirgendwo steht, das man bei einer einem nicht genehmen „Selbstbestimmung“ die Menschen einfach fallen lassen darf. Dies ist aber in diesem Fall geschehen.
Wenn es stimmt, was die Presse schreibt, begründen die Behörden Ihren Zahlungsstopp mit der Ablehnung der Frau Fliess damit begründet, das diese jeden Kontakt mit Ihnen verhindert hat.

das Sozialamt stellte die Mietzahlungen an die Rentnerin ein, nachdem diese den Kontakt zur Behörde abgebrochen hatte. Rosemarie F. bezog Grundsicherung; nachdem die Rentnerin ein halbes Jahr keine Miete gezahlt hatte, kündigte die Vermieterin und schaltete den Sozialpsychiatrischen Dienst ein. Uwe Brockhausen (SPD), Gesundheitsstadtrat von Reinickendorf, äußerte sein „tiefes Bedauern“ angesichts der Ereignisse: „Ich hätte mir gewünscht, dass Frau F. die Hilfsangebote des Bezirks angenommen hätte.“ Mehrfach habe man versucht, mit Rosemarie F. in Kontakt zu treten. Bis zuletzt hatte F. vor Gericht versucht, wegen „Räumungsunfähigkeit“ in der Wohnung bleiben zu dürfen – die Richter lehnten den Antrag aber ab, da die Rentnerin kein fachärztliches Attest vorlegen konnte.

(Quelle: Tagesspiegel – Friedliche Mahnwache für Rosemarie F.)

Der sozialpsychiatrische Dienst kam nicht mehr an die Frau heran. Doch Rosemarie Fliess schottete sich in ihrer Wohnung ab. Weder öffnete sie die Tür, noch reagierte sie auf Mitteilungen.

(Quelle: Berlin-Kurier – Warum haben sie Rosemarie sterben lassen?)

Sie schottete sich immer mehr ab, das scheint der Tenor in den Berichten um die Zwangsräumung zu sein. Aber irgendwie passt dies nicht zu dem, was man sonst liest. Da heißt es zum Thema „Zahlungseinstellung“ an anderer Stelle des Artikels „Warum haben Sie Rosemarie sterben lassen?“:

Durch Eigentümerwechsel, Krankheit und Krankenhausaufenthalte geschah dies nicht rechtzeitig.

(Quelle: Berlin-Kurier – Warum haben sie Rosemarie sterben lassen?)

Also nichts nur mit „abschotten“ und niemanden mehr heran lassen. Dieser Argumentation stehen auch die Aussagen der Initiative „Kälte Nothilfe“, dort besonders Herr Grasshoff und der „Bündnis Zwangsräumungen verhindern“ entgegen, die von Besuchen und Gesprächen mit der Rentnerin Frau Fliess berichteten. Ja gerade die „Kälte Nothilfe“ hat ja die Frau, weil sie sich einer Räumung psychisch nicht gewachsen sah vor dem Räumungstermin bereits aus der Wohnung begleitet.
Es wäre wohl an der Behörde und den sozialpädagogischen Dienst gewesen, sich einer ungewöhnlichen Methode zu bemühen, um der Frau zu helfen. Auch hätte man die rechtlich der Frau zustehende Grundversorgung, dazu gehören auch Miete, Strom und Wasser nicht einfach einstellen dürfen. Dies ist in meinen Augen ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, dem Grundgesetz und den Sozialbüchern.

Auf der anderen Seite die neue Eigentümerin.
Diese hätte ebenso unbürokratisch das Angebot des SPD-Sozialstadtrat Andreas Höhne von Reinickendorf annehmen können, um im weiteren in Ruhe für eine für alle erfreuliche Lösung zu finden. Angeblich soll die Frau Fliess diese „tyrannisiert haben, wie auch die Nachbarn. Nun, man hat diese Frau von allen Seiten her bevormundet und gedroht. Sie hat sich darauf hin immer mehr eingeigelt, so die Presse. Die Frage ist, wie z.B. sich das Amt für Grundversorgung im Haus benommen hat. Gerne lassen „Sozialarbeiter“ anderen Ihre Macht spüren und auch habe ich selbst schon mitbekommen, wie solche Menschen die Macht mit Bloßstellungen Dritter gegenüber demonstriert haben.
Ebenso wie die Presse mitteilt, das die „gebrechliche“ Frau Fliess die arme neue Eigentümerin „tyrannisiert“ hat, kann man sich auch die Frage stellen, ob die Frau Fliess in Ihrer Verzweiflung keine andere Möglichkeit mehr sah sich zu wehren. Und vor allem, wie sah das Aus, das Tyrannisieren einer Frau, die jeden Kontakt abbrach und niemanden mehr an sich heran lies.
Und ist es nicht eher so, dass Sie, wenn man die Presse verfolgt zu den Aktivisten vertrauen gewonnen hatte? Kann es daran liegen, das man Sie ernst nahm, das man auch Ihre Wünsche respektierte.
Wie passt dieses Verhalten zu dem Bild, das uns das Amt und die Vermieterin hier präsentieren will?
Ist es vielleicht ein Versuch, die eigene Unmenschlichkeit zu Kaschieren?
Eigentum verpflichtet, heißt es im Grundgesetz, aber weder die Justiz, noch die Politik nehmen die Eigentümer dafür in die Pflicht. Nein, sie ebnen der Unmenschlichkeit auch noch den Weg.

Dann ist da noch die Justiz, der eine Attest eines „Allgemeinmediziners“ nicht ausreichte, um einen Menschen sozial verträglich seinen Lebensabend verleben zu lassen. Das Gericht interessierte es nicht, das Eigentum auch verpflichtet, dass das Sozialgesetzbuch das Fallenlassen eines Menschen nicht vorsieht, dass das Amt trotzdem die Zahlungen eines nach dem SGB III besonders zu fördernden Menschen eingestellt hat. Auch hat es nicht im Zweifel für den Angeklagten gesprochen. Es hat sich in seiner typischen selbstherrlichen sozialen Kälte gezeigt.

Nun, sie haben es geschafft, der Staat, vertreten durch seine Ämter, die Eigentümerin und die Justiz. Sie haben einen Menschen seiner Wurzeln beraubt und diesen damit die Lebensader entzogen.

Nachdenkliches:

Es ist schon viele Jahre (bzw. schon Jahrzehnte) her, da wohnte ich mit vielen Menschen in einem Haus zusammen, besser gesagt einem Riegel mit verschiedenen Räumen mit gegenüberliegenden Räumen und Werkstätten. Gemeinsam lebte man im Sommer im Hof und man Arbeitete auch zusammen.
In einem Raum mit direktem Zugang zum Hof wohnte M., eine Frau, die Jahrelang erfolgreich im Berufsleben stand und eines Tages beschlossen hatte das Ihr Denken ein anderes wurde. Oder Landläufig gesagt, sie wurde irgendwie etwas verrückt oder vielleicht doch nicht?
Diese Frau Brüllte andere an, Sie wirkte aggressiv und unnahbar. Aber sie konnte sich Ihr Essen einkaufen, sich selbst versorgen. Ja und wenn sie ruhig war, dann saß Sie bei uns und unterhielt sich mit uns und manchmal erzählte Sie auch ganz spannende Erlebnisse aus Ihrer früheren Tätigkeit. Sie konnte Ihr leben leben. Ja sie hat uns auch zum Teil „Tyrannisiert“, in Ihren Anfällen. Wir sind Ihr so begegnet, wie sie uns begegnet ist. Vielleicht war dies der Grund, warum sie und die Gemeinschaft in dem 6 Jahren die ich dort war miteinander (ja miteinander und nicht nebeneinander) Leben konnten. Sie wurde als „Mensch“ ernst genommen!

Zum Schluss ohne Worte:

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Neuer eBook-Anbieter durch den deutschen Buchhandel

Ich habe es nicht für Möglich gehalten. Ich bin inzwischen ein Fan des eBooks geworden.
Angefangen hatte alles mit einem eReader Tablet, das mir ein Freund gegeben hatte, weil er bereits eines besessen hat und dieses von seinen Eltern geschenkt bekommen hatte. Es war ein „günstiges“ Teil mit einer Folien-Oberfläche. Zum Lesen von Büchern, wenn ich unterwegs war mit Zelt und mich nur mit Körperkraft fortbewege, sind diese um ca. 300g schweren Geräte eine Tolle Alternative. Sie werden für mich nicht die Bücher als haptisches Erlebnis ersetzen. Aber als Urlaubs- und Tourenalternative unschlagbar.
Was mich an diesem Teil störte war das relativ schnelle entleeren des Akkus. So habe ich nun einen eBook-Reader mit einem „E-Ink Touchdisplay“. Wichtig war für mich, das ich mich mit einem eBook an einen Anbieter fessle.
Derzeit nutze ich vor allem die vielen Datenbanken, die kostenfreie eBooks anbieten und stelle selbst eBooks her. So habe ich für meine privaten zwecke auch schon bestimmte Bücher eingescannt und per Texterkennung zu eBooks auf das „.epub“-Format konvertiert. Auch habe ich vereinzelt Artikel in meinem Blog zu eBooks-Formate zum Download bereit gestellt. Und wenn ich etwas für mich wichtig halte, konvertiere ich auch Webinhalte zum freien eBook-Format „.epub“. Das alles natürlich nur zur rein privaten Nutzung. Das geht bei Artikeln oder Texten innerhalb von 2 Minuten und schon ist das eBook für den Privatgebrauch fertig. Würde man Bilder/Grafiken einfügen wollen wäre dies langwieriger.
Auch kostenpflichtige eBooks habe ich bereits erworben, wie z.B. die sehr guten Fachbücher über die Nutzung das (meiner Meinung nach sehr gute) eBook-Datenbank-Programm „calibre“.

Ein großer Nachteil dieser „freien“ eReader ist, das man etliche eBooks die verschiedene Anbieter im Angebot haben nur mit einigem hin und her nutzen kann.
Jetzt kommt die Ankündigung, dass ein Zusammenschluss von großen Verlagen und der Telekom ein neues eBook-Gerät angeboten wird. Neben diesem Gerät soll nun ein Shop angebunden werden, in dem nicht nur ein Verlag/Shop seine eBooks anbieten kann, sondern das Ziel sei, dass auch kleinere Händler dort einen eigenen Shop einrichten können. Und auch „fremde“ Shops, wie z.B. von dem Anbieter Kobo sollen über diesen Reader direkt kontaktiert werden können. Also ein wirklich freies Angebot?

Ich sehe hier eine gute Entwicklung, die auch ein Befreiungsschlag gegen die anbietergeknebelten Geräten bedeuten können. Gerade das eine Anbindung an einer Plattform für viele Anbieter ist positiv zu bewerten. Da dieser Shop von den großen jetzt am Anfang beteiligten Verlagen/Händlern bereits mit ca. 300.000 Titeln bestückt werden soll, ist dieses Projekt direkt mit seinem Start eine echte Konkurrenz im deutschsprachigen Raum zu den Knebelangeboten der beiden dominierenden amerikanischen Anbietern.
Vor allem ist auch zu beobachten in wie weit die Branchenriesen wirklich dieses Angebot für alle Buchhändler öffnet, wie es im Börsenblatt.net des „Börsenverein des deutschen Buchhandels“ vom Thalia-Chef Michael Busch versprochen wird.

Leider sind die Angaben zu dem Gerät recht mager. Wenn man sich durch die verschiedenen Artikel durcharbeitet, scheint es so, das man mit der Anmeldung auf der Shop-Plattform bei der Telekom einen „Cloud“ mit 25-GB Speicherplatz zugewiesen bekommt auf der die erworbenen eBooks gespeichert werden können. Die eBooks dürfen auf 5 Geräten (eBook, PC, Laptop, Smartphone, Tablet, usw.) gleichzeitig aufgespielt werden. Der Vorteil, bei einem Defekt am eReader (oder Tablet) ist das eBook nicht im Nirwana verschwunden. Auch soll man in der „Cloud“ eigene Bücher hochladen dürfen, um diese dann bei bedarf herunter zu laden.
Es dürfte auch die „Cloud“ sein, die letztendlich den Wettbewerb der Anbietergemeinschaft einen Vorteil schaffen könnte. Allein die „Cloud“ ist es nicht, die das Angebot interessant macht. Es ist wohl eher die Tatsache, dass man sich mit der Cloud über alle Telekom-Hotspots (ca. 11.000 in Deutschland) verbinden kann. Ein Standortvorteil, den die anderen Anbieter nicht bieten können.

Für mich stellt sich nun einige Fragen.
– Kann man auch mit einem „freien“ eBook-Gerät den Shop benutzen oder benötigt man immer den von der Gemeinschaft angebotenen e-Book-Reder?
– Ist die Nutzung der Telekom-Hotspotz zur Cloud auch mit anderen 8″freien“) Geräten möglich?
– Kann ich auf der „Cloud“ auch selbst hergestellte eBooks für den Privatgebrauch speichern, selbst wenn es von diesem Buch eine Verlagsversion als eBook gibt?
– In Bezug auf dem vorherigen Punkt, wie steht es mit dem Zugriff auf das Gerät und der Cluod von außen aus? Man erinnere sich daran, das Amazon bereits bei Ihren Kunden ungefragt Bücher wieder entfernt hatte, weil sie doch keine Lizenz für diese hatten.
– Kann man neben weiteren frei gegebenen Shops (wie z.B. von Kobo) auch auf freie Angebote, wie dem „Project Gutenberg“ mit dem angebotenen Gerät direkt zugreifen?

Wird man auch mit anderen (nicht gebundenen) Geräten das Angebot nutzen können, wird diese deutschsprachige Plattform eine wirkliche Alternative. Ist das angebotene Lese-Gerät ebenso frei nutzbar, wie andere „freie“ Geräte und lässt sich dann sogar noch an solche Angebote wie das „Project Gutenberg“ anbinden, würde dies auch eine gute Alternative für Leute sein, die wegen der Bindung an ein bestimmten Shop wie Amazon oder Apple-Store auf ein Gerät und eBooks verzichtet haben. Gerade der Startpreis für ein eBook mit dieser hohen Auflösung liegt gut 30 Euro unter dem der anderen vergleichbaren Geräten.Wer bisher mit einem eBook-Reader geliebäugelt hat, kann sich nun ein technisch gutes Gerät für einen günstigen Einführungspreis beschaffen. Das Gerät soll dann ab Mai 20 Euro teurer sein (119,– €).

Ich bin gespannt, wie sich das Angebot entwickelt.

Hinweis:
Ich möchte hier nicht Werbung für das neue Angebot machen. Wer sich ein eBook anschaffen will, sollte genau überlegen, was er braucht. Ich z.B. nutze mein eBook vor allem für eigene Texte und „Klassikern“ die inzwischen nicht mehr unter Schutzrechte fallen und bei diversen Projekten zum Download angeboten werden. Die Menge der eBooks die ich kaufe, rechtfertigt für mich nicht die Anschaffung eines gebundenes Gerät oder des hier besprochenen Gerätes. Auch ist die Frage, ob mit der Möglichkeit per (micro) SD-Karte den Speicher zu vergrößern (was mein Gerät ebenfalls anbietet) ein Angebot mit Cloud (0 Überwachung?) von Nöten ist. Evtl. werde ich mich bei dem Shop anmelden und die Cloud für meine Zwecke nutzen. Die Entscheidung hängt aber dann auch mit der Erreichbarkeit der Cloud über die Telekom-Hotspots mit „fremden“ Geräten ab und ob dadurch für mich wirklich ein „Mehrwert“ entsteht.

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