Die Geister, die ich rief! | Wulff doch ein Straftäter?

Es ist schon erstaunlich, wie sich Wulff verhält.

Die Frage ist, warum.

Wulff ist Jurist und viele sehen in seinen Antworten eben dies, den Juristen Wulff. So soll die Antwort damals vor dem Landtag auf die Anfrage der Grünen, wegen seinen geschäftlichen Verbindungen zu Geerkens diese „juristisch Korrekt“ beantwortet haben. Das es Geerkens selbst war, der diese Einschätzung zumindest recht zweifelhaft erscheinen lässt, ist nun dahin gestellt.
Es gibt auf jeden Fall erhebliche zweifel und auch über die juristische Einschätzung gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Trotzdem sagt die Staatsanwaltschaft auf die Anzeigen hin aus, das eine Prüfung einen Anfangsverdacht bisher angeblich nicht bestätigt habe.
Die Justiz ist unabhängig, heißt es, also wird da wohl auch nichts dran sein. So jedenfalls vermitteln es uns die Politiker allenthalben.

Da ist es mal an der Zeit, da so viel von der „vierten Macht“, der Presse geredet wurde, sich die „Mächte“ mal anzuschauen.
Lt. Lehrbuch gibt es die drei „Mächte“: Legislative, Exekutive und Judikative.

Legislative:
Die Säule, die die Regeln (Gesetze) aufstellen soll und die anderen Säulen (Exekutive und Judikative) kontrollieren. Diese legislativen Organe sind auf Bundesebene der „Bundestag“ und der „Bundesrat“, auf Länderebene die entsp. „Landtage“, bzw. in Stadtstaaten die entsp. Organe (wie z.B. Berlin: Abgeordnetenhaus).

Exekutive:
Die ausführende Säule, also die Behörden usw. Dabei gehört aber auch auf Bundesebene die „Bundesregierung“ mit der Kanzlerin und den Ministern, wie auch die Bundesverwaltung, sowie auf Landesebene ebenso der Ministerpräsident und die Minister (darunter auch der „Justizminister“, was die Sache dann später interessant macht).

Judikative:
Das sind kurz gesagt die Gerichte, von den Bundesgerichten, wie z.B. Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, bis hinunter zu den kleinsten Amtsgerichten.

Unterhalb der Landesebene gibt es nur noch die Exekutive, also auch die Kreis-, Stadt- und Kommunalgremien.

Als sogenannte „vierte Macht“ wird im allgemeinen die Presse bezeichnet. Diese erhält explizit durch das Grundgesetz einen besonderen Schutz und weitreichende Rechte, bzw. ein klares Einschränkungsverbot.

Da die Exekutive von Teilen der Legislative verwaltet wird, ist eine klare Gewaltenteilung nicht gegeben. So kontrolliert die Mehrheit der „Legislative“, die meist auch die Gesetze nach Ihren politischen Interesse durchbringen die Exekutive. Auch werden Richter durch ein Berufungsverfahren ernannt, dessen Lebenslange Ernennung zwar dann die nötige Unabhängigkeit sichern soll, aber das Verfahren selbst kann missbraucht werden. Aber meist könne sich dann Richter zu unabhängigen Persönlichkeiten erwachsen, die zum Teil auch traurige Berühmtheit erlangen. So ist die Rechtsprechung manchmal auch je nach Richter in verschiedenen Gerichten unterschiedlich. So gehen bestimmte Kläger in Medienfragen gerne zum LG Hamburg. Berühmt geworden ist das sogenannte „Buskeismus„.

Zurück zu unserem Herrn Wulff.
Dieser hat einen Kredit von (angebl. Frau) Geerkens erhalten. Nun hat er den Hauskauf am 1.10.2008 vertraglich abgeschlossen, ist mit Herrn Geerkens auf Ministertour am 2.10.2008 bis 11.10.2008 gefahren und hat den Kredit lt. Unterlagen am 25.10.2008 vereinbart und das Geld mittels eines anonymen Schecks am 18.11.2008 erhalten.
Nun, kann jeder sagen, das dies ja schon geklärt ist, da Wulff auf die langjährige Freundschaft hingewiesen habe.
Nun hier ist es aber so, das die entsp. Gesetze eindeutig nicht nur eine Vorteilnahme sehen, wenn es rein Geschäftliche Beziehungen zwischen den Personen bestehen, sondern auch, wenn es „aus reiner Freundschaft“ geschehen ist, wie Wulff behauptet. Das nennt sich dann im Volksmund „Vetternwirtschaft“. Da eine „Vorteilnahme“ sehr verschieden sein kann und auch nicht sehr oft Hieb und Stichfest bewiesen werden kann, hat das BGH festgestellt, das es Ausreicht, wenn die Beziehungen in einer Verbindung gebracht werden können, also die reinen „Indizien“.
Womit wir an dem Punkt sind, der eindeutig darauf hinweist, das ein Amtsträger sehr wohl darauf zu achten hat, das er nicht mal den „Anschein“ einer Vorteilnahme tätigt. Sei es im Rahmen eines Kredites oder bei Urlaubsaufenthalte in einem Haus von „Freunden“ (und nicht etwa „bei Freunden“, wie Wulff es gerne mit dem Beispiel Norderney scheinbar vortäuschen will).

Freunde und Bekannte von mir haben Häuser oder sind Mitbeteiligte an Häusern in Südfrankreich, in der Toskana, usw. Auch ich habe schon mal in solchen Häusern Urlaub gemacht und für mich war es selbstverständlich, das ich für diese Zeit eine Obolus an die Freunde (an den bekannten sowieso) errichte. Auch habe ich in einem der Häuser mal einen Freund von mir „besucht“. Da habe ich nichts bezahlt (im Gegensatz zu einer Urlaubsnutzung vorher). Aber wie sieht ein Besuch eines Freundes normalerweise aus? Man kommt für eine bestimmte kurze Zeit, meist aus einem besonderen Anlass und beteiligt sich am Tagesgeschäft (Einkauf, Kochen, Spülen usw.), schläft in einem Gästeraum, bzw. einem provisorischen Bettlager und geht nach dieser Zeit wieder seines Weges.

Nun hat ein angesehener Rechtsgelehrter, „Professor Dr. Hans Herbert von Arnim“ einen Artikel in einer Sonderausgabe der „Neuen Zeitung für Verwaltungsrecht“ (NVwZ) eine rechtliche Einschätzung vorgenommen. Diese vermutet sehr wohl ein strafrechtliches Vergehen durch Herrn Wulff.
Zumindest sagt er aus, das der „Anfangsverdacht, den die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen bisher verneint seiner Meinung nach sehr wohl gegeben ist.
Bevor ich zu dem Artikel der „Extra-Ausgabe“ des NVwZ komme, noch mal zurück zu den „Mächten“ des Staates.

Zuerst einmal fehlt hier eigentlich der „Souverän“, das Volk. Im Grundgesetz heißt es nicht ohne Grund „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20, Abs. 2 des GG). „Alle“ ohne jede Einschränkung.
Und nun zu dem Teil der hier interessant wird. Die Staatsanwaltschaften. Diese sind nämlich in keinster Weise unabhängig. Bis auf so Institutionen, wie der Generalbundesanwalt, der den Bundesbehörden unterstellt ist, sind die meisten Staatsanwaltschaften dem Land unterstellt. So sind diese ein Teil der Exekutive und sind bis zum Justizministerium herauf weisungsgebunden. Von einer Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft kann als nicht die Rede sein. Im Niedersachsen untersteht das Justizministerium dem Justizminister Bernd Busemann von der CDU! Dies ist er seit dem Februar 2008, also von Herrn Wulff eingesetzt.

Nun, eben diese „Staatsanwaltschaft“ äußert sich derzeit über den „Anfangsverdacht“ einer Straftat. Wenn man sich das gesamte System der drei Säulen vor Augen setzt, so ist es um so wichtiger, das die sogenannte „vierte Macht“ hier greift. Besonders, wenn man bedenkt, das die Anwälte von Wulff ihrerseits „analysiert“ haben, in der berühmten Zusammenfassung, das eine Straftat ihres Mandanten (also somit Auftraggebers) nicht vorliege und sich auch Politiker immer wieder befleißigen, darauf hinzuweisen, das die „Justiz“ ja nicht tätig geworden ist, kommt einem eigentlich nur das Kotzen. Und da nehme ich auch in Kauf, das ein Teil der „vierten Macht“ der Springerverlag ist und das deren Motive in meinen Augen wahrlich nicht uneigennützig sind.

Wie schreibt „Professor Dr. Hans Herbert von Arnim“ so schön süffisant in seinem Artikel:

Auch eine Art „Selbstanzeige“ des Bundespräsidenten beim NdsStGH ist rechtlich möglich. Wenn Wulff es mit seinen wiederholten Erklärungen, er habe stets legal gehandelt, ernst meint, liegt es für ihn eigentlich nahe, einen entsprechenden Antrag beim Staatsgerichtshof zu stellen und auf diese Weise eine gerichtliche Reinigung vom Vorwurf, er habe gegen das niedersächsische Ministergesetz und die Landesverfassung verstoßen, anzustreben.

(Quelle: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra Ausgabe 3/2012 Seite 1-9)

Auch einer Einschätzung, warum Wulff, in der öffentlichen Wahrnehmung sich vielleicht so „tollpatschig“ verhält, hat er formuliert:

3. Versuch einer Einordnung
Jetzt wird wohl auch deutlich, warum Wulff den Geerkens-Kredit mit so großer Energie lange zu verheimlichen suchte, warum er dann die Tatsachen nur scheibchenweise einräumte, meist nur das, was sich ohnehin nicht mehr verbergen ließ, und sich lange nicht persönlich vor der Berliner Presse äußerte, sondern nur über seine Anwälte. Jetzt wird auch klar, warum Wulff – in einer für den Bundespräsidenten ganz ungehörigen Weise – beim Chefredakteur und der Verlagsleitung intervenierte, um die Veröffentlichung des Kredits durch die Bildzeitung vom 13. 12. 2011 in letzter Sekunde noch zu verhindern oder wenigstens zu modifizieren. Denn die rechtliche Beurteilung des jetzt dennoch bekannt gewordenen Kredits und die Umstände seiner Gewährung fördern den dringenden Verdacht nicht nur einer Verletzung des Ministergesetzes, sondern auch einer strafbaren Handlung und damit derart Schlimmes zu Tage, dass er die Tatsachen freiwillig gar nicht offenlegen konnte, ohne Gefahr zu laufen, sich für sein Amt zu disqualifizieren und dessen Fortführung praktisch unmöglich zu machen. Auch bei seiner öffentlichen Entschuldigung vom 22. 12. 2011 bei der er keine Fragen der Journalisten zuließ, und in seinem Fernseh-Interview mit ARD und ZDF Anfang Januar 2012 räumte Wulff nicht etwa einen Gesetzes- oder Verfassungsverstoß ein, sondern suchte den Eindruck zu erwecken, alles sei legal gewesen.

(Quelle: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra Ausgabe 3/2012 Seite 1-9)

Bevor es jetzt um die weiteren Inhalte des Artikels geht, sollte jeder für sich einordnen, was für ein Mensch Herr Hans Herbert von Arnim ist. Besonders, da juristische Einschätzungen ja auch oft an den eigenen Ansichten gebunden sind. Deswegen empfehle ich dazu zum einen die Seite des Professors Dr. Hans Herbert von Arnim auf der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und dem kurzen Artikel über Ihn bei Wikipedia: Hans Herbert von Arnim
Was mir, als Kritiker des Art und Weise, wie wir unsere „Vertreter“ wählen „dürfen“ sofort auffiel ist das Urteil vom Nov. 2011, in dem die 5%-Hürde für Europawahlen als Verfassungswidrig (siehe Spiegel Online: Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig) eingestuft wurde. Herr Hans Herbert von Arnim war einer der 30 Verfassungsrechtlern, die dagegen Beschwerde eingereicht haben. Auch die Titel seiner Bücher sind mir persönlich schon mal sympathisch. Sein Tenor ist die Entfremdung der demokratischen Organe und der Parteien vom Volk, was sich auch in den Buchtiteln widerspiegelt. Er gilt als „Parteienkritiker“, was Ihn mir natürlich (wer meine Artikel so verfolgt, dem wird es sofort klar sein) auch sympathisch macht.
Auf jeden Fall halte ich persönlich diesen Artikel ebenfalls für ein Indiz, das die Staatsanwaltschaft den „Anfangsverdacht“ nicht mit sehr hoher Energie verfolgt (oder verfolgen darf?). Es geht ja nicht darum, das die Staatsanwaltschaft fest stellt, ob eine Straftat vorliegt, sondern dazu ist ja dann letztendlich die „Judikative“ zuständig, also in dem Fall der Niedersächsische Staatsgerichtshof (NdsStGH). Da aber Strafsachen durch die Staatsanwaltschaft an die Gerichte gegeben werden, ist diese, wie wir ja wissen eben nicht unabhängige Behörde im Weg zu einer rechtlichen Klärung. Und so lange können die Politiker dem Bürger vormachen, das ja die Justiz keine Strafvergehen erkennen kann. Wir sind mal wieder an einem Punkt, wo man sich berechtigter Weise fragen muss, wer die Kontrollierer kontrolliert?

Ich kann nur jedem Empfehlen sich die Extraausgabe der „Neuen Zeitung für Verwaltungsrecht“ durch zu lesen. Es ist manchmal etwas schwierig (vor allem für einen Hauptschüler, wie mich), aber doch sehr informativ. Herr Hans Herbert von Arnim nimmt in seinem Artikel auch eine ganz klare Position ein. Nicht nur, weil ich diese teile, sondern weil auch ich der Meinung bin, dass die Gerichte entscheiden sollen und nicht eine Staatsanwaltschaft die Entscheidung blockieren darf, halte ich eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes für notwendig.

Als Appetithäppchen will ich hier mal die Einleitung als Zitat einfügen:

Bundespräsident Wulff erhielt in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident einen Kredit von 500 000 Euro von dem befreundeten Ehepaar Geerkens. Dieser Kredit wird – in Zusammenhang mit anderen Fällen von Gunsterweisen durch Geerkens und andere finanziell potente Freunde der Wulffs – seit einiger Zeit öffentlich diskutiert. Im Folgenden sollen die Gewährung und die Annahme des Kredits einer juristischen Wertung unterzogen werden, und zwar im Hinblick auf das niedersächsische Ministergesetz, die Niedersächsische Landesverfassung, das Grundgesetz und die §§ 331–334 StGB. Dabei wird der Sachverhalt zu Grunde gelegt, wie er sich übereinstimmend in sorgfältig recherchierten Medienberichten darstellt. Ihn greifen wir heraus. Nicht nur, weil hier inzwischen die relevanten Umstände hinreichend klar zu Tage liegen, sondern auch, weil hier der – den Vorwurf der Korruption begründende – Zusammenhang zu Amtshandlungen des Ministerpräsidenten meines Erachtens derzeit am deutlichsten belegbar erscheint. Die dargestellten Maßstäbe mögen aber auch dazu beitragen, dass weitere Sachverhalte, die in der Causa Wulff allmählich bekannt werden, rechtlich beurteilt werden können. Die juristische Analyse ist besonders angezeigt, wenn der Anschein entsteht, Staatsanwaltschaften und Gerichte könnten kaltgestellt werden, und deshalb die Behauptung des Bundespräsidenten, er habe als niedersächsischer Ministerpräsident stets legal gehandelt, einer gerichtlichen Klärung entzogen zu werden droht. Entscheidet die politische Macht in eigener Sache, ist eine Kontrolle durch Öffentlichkeit, parlamentarische Opposition und Wissenschaft umso wichtiger. Vielleicht können auch nur sie einer Staatsanwaltschaft, die bis hinauf zum Justizminister weisungsgebunden ist, Beine machen und sie sozusagen zum Jagen tragen.

(Quelle: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra Ausgabe 3/2012 Seite 1-9)

Sehr schön finde ich die Aussage am Schluss, das es wohl notwendig ist, das der „weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft“ durch eine Kontrolle der Öffentlichkeit, der parlamentarischen Opposition und der Wissenschaft Beine gemacht wird. Nun er selbst sieht sich wohl mit als ein Teil der „Wissenschaft“ (was ich pers. ebenso sehe) und die „Parlamentarische Opposition“ hat nun mit Anfragen durch die Grünen (100 Fragen) und der SPD (66 Fragen) reagiert. Die Öffentlichkeit macht auch Druck, das nun endlich die Wahrheit raus kommt und eine unabhängige Einschätzung erfolgt. Als ein Teil dieser Öffentlichkeit ist dann wohl auch die „vierte Macht“, die Presse zu sehen. Aber auch wir, das Volk sollten im Interesse der Aufklärung nicht locker lassen.
Das ist auch ein Grund, warum ich als kleines Korn der Öffentlichkeit mit meinem Blog auf einen Artikel der „Wissenschaft“ aufmerksam mache.

Links:

– Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: Vorteilsannahme des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff? (Ausgabe 3/2012 als PDF [135 KB])
– Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer: Professor Dr. Hans Herbert von Arnim (Seite über den Autor des obigen Artikels auf der Universitätsseite)
– Wikipedia: Hans Herbert von Arnim
– Spiegel Online: Neues Gutachten zu Wulff-Kredit: „Grenze der Strafbarkeit eindeutig überschritten“

– F!XMBR: Wie die Farce um Wulff eine weitere Lebenslüge der Bundesrepublik entlarvt
– Spiegel Online: Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig

Eigene Artikel zum Thema:

– Gehirnsturm: Die Farce um die Bundespräsidenten-Wahl wird durchgeführt!
– Gehirnsturm: the day after: Die Farce um die Bundespräsidenten-Wahl ist vorbei!
– Gehirnsturm: the year after: Die Farce um den Bundespräsidenten geht munter weiter!
– Gehirnsturm: Wo bleibt die Strafverfolgung gegen Wulff wegen Beleidigung des Volkes im Amt?
– Gehirnsturm: Die Farce Wulff geht weiter oder die Frage “hat er oder hat er nicht”
– Gehirnsturm: “Bürger Wulff” und die “vierte Macht” – Hat die Presse versagt?
– Gehirnsturm: Das “Interview” mit dem “Bürger Wulff”
– Gehirnsturm: Wulff zum Thema “Offenheit” und “Transparenz”!
– Gehirnsturm: Wulffs Transparenz!
– Gehirnsturm: Die „Causa Wulff“ vs. „Causa Merkel“

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