TKÜ in Köln, was ist denn das? (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung oder auf deutsch die "Stasi 2.0"-Traumerfüllung)

Puh, mal wieder ein langer Artikeltitel. 😉

In den letzten Tagen habe ich zwei Artikel über Datenschutz und Datenzugriffe geschrieben.
Einer über die Umleitung von Mails der CDU-Geldern an den Vorstand: Hat “Stasi 2.0″ bei der Geldener CDU Schulungen gegeben? !Achtung, Geldener Bürger, die Parteispitze ließt mit!
und über den Illegalen Zugriff auf Daten durch einen Systemadmin: Wenn der kleine Stasi 2.0 im Systemadministrator sitzt, dann ist er unter Umständen ganz schnell seinen Job los.
Da ist es nur Konsequent, auch über die Erfüllung des Traumes von „Stasi 2.0“ das gegen alle möglichen Gesetze verstößt.

Angeregt, bzw. darauf Aufmerksam gemacht hat mich ein Video von „Katzenjens“. Bekannt als jemand, der mit Video-Mitteilungen über Verbraucherschutz berichtet und vor Abzocker warnt.
Nun, manchmal wird aus dem Katzenjens, dem Katzenliebhaber auch „Aggrojens“, der bei sich halten muss, wenn er so sieht, was in unserem Land so vor sich geht (Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht – Heinrich Heine).
Dort berichtet dieser, wie von der Presse und der Politik unbeachtet (oder ignoriert?) in Köln ein Zentrum zur Telekommunikationsüberwachung aufgebaut wurde.
Ich muss geschehen, dass sie auch an mir vorbei gegangen ist. Um so wichtiger ist es, dass allen Klar wird, was da geschieht.

Aber zuerst einmal die Video-Mitteilung von „Aggrojens“:

 
 
 
TKÜ = Telekommunikationsüberwachung und das „Service-Center“ in Köln, was bedeutet dies?

Nun, in Köln wurden die ersten Schritte zur Zusammenführung der Telekommunikationsüberwachung in Deutschland durch das Bundesverwaltungsamt begonnen. Das bedeutet, dass in Köln, bereit Sitz des Verfassungsschutz nun das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei ein „Service-Center“ in betrieb genommen haben, mit der u.A. IPs, Telefonverbindungen und Mailverkehr überwacht und gespeichert werden.
„Service-Center“`Das hört sich doch nett an, oder. Aber was für ein Service wird da unter der Führung des Bundesverwaltungsamtes angeboten? Vielleicht ein Servicedienst für den Verfassungsschutz (schließlich ist man ja sozusagen Nachbarn) und dem BKA?
Was passiert mit den Daten? Wer hat Zugriff? Wieso wird eine Struktur aufgebaut, bevor das Verfassungsgericht überhaupt die Rechtmäßigkeit der Datenspeicherwut entschieden hat? Wie sieht es mit der Gewaltenteilung aus?
Vielleicht ist die Antwort darin zu finden, dass in der letzten Zeit sich Politiker, wie „Stasi 2.0“, Zensursela und Konsorten einen Scheißdreck um bestehendes Recht gekümmert haben.

Je mehr ich über solche Dinge Nachdenke, um so mehr verliert für mich das Wort „Berufsverbot“ den fahlen Geschmack. Und das macht mir Angst!

Mehr Infos zum Thema:
golem.de: Superabhörzentrale in Köln ohne gesetzliche Grundlage
Kölner Stadtanzeiger: Köln ist die Hauptstadt der Lauscher
Krizzi’s Blog: Service Center TKÜ
Heise Online „Telepolis“: Neue Abhörzentrale in Köln
TAZ.de: Schäuble schafft Fakten
momentmal.blog.de: Abhörzentrale in Köln eröffnet – Schäubles Zukunft

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Wenn der kleine Stasi 2.0 im Systemadministrator sitzt, dann ist er unter Umständen ganz schnell seinen Job los

Dieser Artikel passt Irgendwie gerade gut hier hin, weil ich heute schon diesen eingestellt habe: Hat “Stasi 2.0″ bei der Geldener CDU Schulungen gegeben? !Achtung, Geldener Bürger, die Parteispitze ließt mit!

Auch hier geht es darum, wie man mit Privatsphäre und vor allem dem Datenschutz umgeht.
Wie der Hausanwalt von Heise, Joerg Heidrich in dem Artikel „Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung“ berichtet.
Hier geht darum, dass ein Systemadministrator „in dieser Eigenschaft nahm er unter anderem Zugriff auf die E-Mails eines Geschäftsführers.“
Allein dies ist in meinen Augen Grund genug für eine Kündigung, egal ob es die Mailpost eines Geschäftsführers ist oder die eines kleinen Angestellten. Nun, wäre dies vielleicht nicht das Problem gewesen, wenn es eben ein kleiner Angestellter gewesen wäre und das Ganze zum Vorteil der Geschäftsleitung gewesen sei.
Hier haben sich aber wohl die Führungskräfte (folgerichtig) überlegt, das jemand, der keine Hemmungen hat in der schmutzigen Wäsche der einen Führungsperson zu wühlen, welche Leichen könnte er dann noch bei mir ausgraben? 😀
Das ist Natürlich nur reine und wilde Spekulation 😉 …… Wobei, wenn ich da so an Düsseldorf denke, dann erinnere ich mich daran, wie ein kleiner Angestellter mit Hilfe von IT-Systemmitarbeiter und falschen Behauptungen Entsorgt werden sollte. (vielleicht sollte ich doch eine Spezial-Serie: „Düsseldorf, ick liebe Dir“* Machen 😉

Zurück, dieser Systemadmin hat dann gegen diese fristlose Kündigung geklagt und (dankenswerterweise) verloren. Die Kündigung ist Wirksam und war gerechtfertigt.
Das liest sich bei Joerg Heidrich so:
Der Kläger habe in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, da er unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf interne Korrespondenz zugegriffen habe. Nach „herrschender Auffassung“ rechtfertige der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Insbesondere habe der Admin gezielt den Ordner „gesendete Objekte“ des Geschäftsführers geöffnet, um zumindest eine E-Mail auszudrucken.
Als Gegner von (politischen) Berufsverboten, wie sie in den 70ern und Anfang der 80er durchaus noch gab, sehe ich bei solchen Menschen schon ein begründeten Anlass, denen die freie Berufswahl drastisch einzuschränken. Diese sollten keinen Beruf mehr ausüben dürfen, bei denen Sie auf Personendaten zugreifen können. Soll so jemand doch Artikelnummern in Datenbanken einpflegen oder die Lötpin an die Prozessoren anbringen. Auf Arbeitsstellen, wo diese Einblick in fremde Daten haben, haben solche Menschen nichts zu suchen!
Ich hoffe, dass der ehemalige Systemadministrator auch Straf- und Zivilrechtlich eine auf die Nase bekommt. Mir fällt da sofort eine eindeutige Bestimmung im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ein:

§ 5 Datengeheimnis


Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
Wobei dies das Arbeitsgericht in diesem Fall noch enger sah.

Darf ich jetzt meinen Volksvertretern, die täglich meine Mails lesen lassen fristlos Kündigen?

Links:
Heise Online: „Urteil: Unerlaubte E-Mail-Einsichtnahme durch Admin rechtfertigt Kündigung“
Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern: Leitsatz und Urteil im Volltext (als PDF runter ladbar)

* Natürlich Ironisch gemeint. In einem Hobbyforum habe ich im Profil unter „Vorurteil“ stehen: „Nur eines? Allein bzgl. Düsseldorf habe ich Hunderte** 😉

** Natürlich nicht auch Ironisch gemeint 😀

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Hat "Stasi 2.0" bei der Geldener CDU Schulungen gegeben? !Achtung, Geldener Bürger, die Parteispitze ließt mit!

Die Nachricht: Geldern: „CDU liest heimlich Mails mit“ sollte einen nicht weiter aufregen, da dies nur die Konsequente Umsetzung der Wahnvorstellungen von „Stasi 2.0“, Zensursela und Co.
Hier wird auch das Rechtsbewusstsein dieser Partei allgemein und dessen Funktionäre im besonderen deutlich.

Nach dieser Nachricht fragt man sich natürlich, was dies für uns Bürger bedeutet?
Ist schon jetzt so, dass weder die Regierung, noch die Menschen, die angeblich die Macht haben, das Volk wissen, was die diversen Sicherheitsdienste/Behörden tun. Nein, man will diese Entmündigung der Bürger auch noch legalisieren.
Da dies auf Widerstand vieler Bürger getroffen ist und diese sich mit demokratischen Mitteln dagegen wehren, wie z.B. der Verfassungsklage, scheint man der Meinung zu sein, dass man dann einfach das Ganze trotzdem macht.
Wenn man bedenkt, wie sich diese Menschen, die die Bürger zu gläsernen Menschen machen wollen, sich dagegen wehren, Ihre Situation transparent zu gestalten.
Wir sind alle gleich, manche halt gleicher. was uns bleibt ist: Wir sind das Volk, äh Volker.
Und Volker hat das Maul zu halten, weil Volker ist erst mal alles: Terrorist, Dieb, Verbrecher, Mörder, eben alles außer Unschuldig!
Deswegen muss Volker auch überwacht werden, seine Briefe gelesen werden, sein Internetverhalten (Wer überhaupt schon mal einen Browser aufgemacht hat, gehört zu den Hauptverdächtigen), seine Mails, die Farbe seines Klopapiers und die Größe des Samenfleckes nach seiner Morgenlatte, hat eben alles.
Erst wenn dies alles als unbedenklich einzustufen ist, ist man „Unschuldig“ …. naja …. jedenfalls für diesen Moment, weil man geht ja vielleicht in 5 Minuten wieder ins Internet!
Und da schaut man sich womöglich solch gefährlichen Seiten, wie „Ich bin Terrorist“ an, wo tatsächlich Menschen die Stirn haben, eigene Meinungen zu äußern.

Nun, warum sollten da die Funktionäre eines CDU-Ortsverein das anders sehen. Man muss doch kontrollieren, ob der Pöbel, also die CDU-Mitglieder mit kl. Pöstchen nicht etwa auf die Idee kommen, eine eigene Meinung zu haben oder ob da nicht etwa sich jemand an diese mit einer eigenen Meinung meldet.
Ich denke, dass die CDU-Mitglieder froh sein können, dass das entfernen von dem Hirn immer noch tödlich ist, weil sonst …

Nun bleibt nur noch die Frage, wie es bei den anderen Ortsvereine (und Landes/Bezirk/Bundesverbänden) der CDU und auch der anderen Parteien aussieht.
Wenn man bedenkt, wie sehr sich die Parteien inzwischen ähneln, dann denke ich, das dieser Vorgang kein Alleiniges Recht des Ortsverein Geldern war und ist.
Ich bin nur froh, dass es noch so was wie das „menschliche Versagen“ gibt, weil das gibt uns ab und an mal die Chance zu erkennen, was angeblich so alles zu unserem Wohl geschieht. Eben dieses „menschliche Versagen“ hat diese Handlungen nun in die Öffentlichkeit gebracht. Wäre die Anfrage an den Mailempfänger, Herrn Holz nicht gewesen, hätte der CDU-Ortsverband Geldern (bzw. deren Stadtverbandsspitze) bestimmt noch jahrelang weiter gemacht. Mails gelesen, bestimmt, was der Empfänger erhalten darf und mit dem Wissen Macht anhäufen und die Schreiber und Empfänger erpressbar machen.
An diesem Vorgang wird deutlich, worum es unseren Möchtegrenvertretern geht. Diese wollen uns überprüfen, lenken und bestimmen, was wir wissen, denken, sagen.
Orwells 1984 im Reallife.

Links:
Heise Online: Fraktionsspitze kassiert private E-Mails ein
RP-Online: Geldern: CDU liest heimlich Mails mit
Der Westen: CDU Geldern streitet über E-Mails
ShortNews: Geldern (NRW): CDU-Vorstand fing E-Mails an Stadtrat der eigenen Partei ab
infogurke.de: CDU-Geldern sammelt die E-Mails zentral

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Fehlurteil gegen den Verbraucherzentrale, weil Richter sich nicht mit dem Gesetz befassen will?

Nun, der Fall scheint ganz einfach:
Ein Anbieter geht mit seinen Nutzern auf seiner Webseite einen Vertrag ein, in dem er diese die Dienstleistungen kostenlos nutzen lässt. Anschließend wird diese Dienstleistung kostenpflichtig. Ein Vorgehen, dass im Internet schon lange bekannt ist. Bekannt ist auch, dass man so gerne die Geschäfte im Internet aufbaut. Ein Beispiel, das durch die Presse gegangen ist, was die Plattform „StudiVZ“, die nachdem es genügend User gab an einen Verlag verkauft wurde, der dann eine Kostenpauschale für die Nutzung eingeführt hatte.
Soweit ist das auch in Ordnung, wenn man sich an abgeschlossene Verträge hält und den Kunden/Nutzern, wie es rechtlich in Ordnung ist, rechtzeitig über die Änderung der AGB informiert und diesem die Möglichkeit gibt, der Änderung zuzustimmen oder abzulehnen. Das eine Ablehnung dann die weitere Nutzung ausschließt, ist dann die Konsequenz, die man zu tragen hat.
Meist kein großer Verlust.
Lukrativer ist es natürlich, die AGB zu verändern und einfach mal Rechnungen abzuschicken an die Nutzer. So geschehen für den Web-Auftritten der Firma „Connects 2 Content“.
Deren Geschäftsgebahren führte dazu, das die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sich mit der Firma befasst und wegen dem Verdacht auf Betrug ermittelt. Nicht nur das, es wurden auch die Konten der Firma eingefroren. Dagegen werte sich die Firma, hat aber, wie es bei Heise.de heißt, „Der Geschäftsführer habe zunächst beim LG, dann beim OLG Beschwerde gegen den „dinglichen Arrest“ des Kontos eingereicht. Jedesmal sei die Beschwerde abgeschmettert worden, zuletzt vor rund drei Wochen vom OLG. Das Gericht habe in diesem Zuge festgestellt, dass die Zahlungen auf das Konto unzweifelhaft aus betrügerischen Aktivitäten stammten.“.
Das bedeutet für mich als rechtlicher Laie, dass die dort zu entscheidenden Richter den Verdacht als Begründet ansehen, sonst hätten diese die Konten frei geben müssen.

Unter dem Gesichtspunkt ist es um so unverständlicher, dass nun ein Richter gegen die Verbraucherzentrale Berlin erlassen hat. Diese ist der Klagebegründung der Verbraucherzentrale nicht gefolgt. Wie es sich ließt, weil „nicht zu erkennen, dass objektiv oder subjektiv die Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit oder eine Zwangslage der Verbraucher ausgenutzt wird, wenn ihnen eine Rechnung geschickt wird, in der eine vermeintlich unberechtigte Forderung geltend gemacht wird“.
Auf deutsch, es ist o.K. Menschen einfach eine Rechnung zu schicken, auch wenn diese offensichtlich unberechtigt ist. Kann mir mal einer die Adresse des Richters geben?

Wie kommt man nun zu solch einem Urteil?
Wenn man den Äußerungen der Verbraucherzentrale Berlin glauben schenken kann (und ich bin sehr geneigt dies zu tun, da es sich mit meinen Erfahrungen deckt), so ist der Grund für die Entscheidung hier zu finden:
Die Verbraucherzentrale hält diese Entscheidung für ein krasses Fehlurteil. Der Richter habe bereits in der mündlichen Verhandlung gezeigt, dass er nicht gewillt sei, sich mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auseinanderzusetzen, hieß es..

Ich gratuliere der Gerichtsbarkeit in Düsseldorf für den super Richterstand in Ihrem Bezirk. Ich finde es gut, wenn sich Richter nicht über Ihren Arbeitsbereich, das Recht Informieren wollen. Damit stehen sie auf der selben Ebene, wie die Politiker. Aber das Ganze deckt sich mit meinen Erfahrungen beim Arbeitsgericht Düsseldorf, wo mir ähnliches passiert ist, vor Jahren (nur nicht mit einem solchen Ergebnis). Dies Ignoranz des Rechts scheint in Düsseldorfer Behörden Einstellungsbedingungen zu sein. Ichh werde vielleicht mal in einer Ruhigen Minute über meine Erfahrung mit der Stadt Düsseldorf und einem Mahnbescheid, sowie der Landesdatenschutzbeauftragten NRW (Sitz Düsseldorf!) und einer Stiftung erzählen.

Zurück zum Thema.
Wichtig für Opfer dieser Firma, die Rechnungen bekommen haben.
Dieses Urteil sagt nichts über die Richtigkeit der angeblichen Forderung aus. Daraus lässt sich kein Zahlungsrecht herleiten. Ob eine Forderung zulässig ist, dass muss die Firma in einem Prozess entscheiden lassen (und zwar für jeden angeblichen Schuldner ein Prozess). Wenn ich Wetten würde, würde ich gegen diese Möglichkeit, das die Firma je auf Zahlung klagen wird wetten.

Worauf muss man achten, wenn man eine solche Rechnung bekommt?
Zuerst empfehle ich, sich in den diversen Verbraucherschutzforen, wie z.B. Antispam, Boocompany.com oder Computerbetrug (alphabetisch geordnet) zu informieren.
Zu Empfehlen sind auch die entsp. Artikel in dem Wiki von Antispam e.V.. Auf den oben aufgeführten Seiten findet man auch Mitstreiter, denen es ebenso geht und man erfährt gute Unterstützung.

Anmerkung:
Eine Zeitlang habe ich ernsthaft überlegt, mir als Titel die Bemerkung eines Mitstreiters im Verbraucherschutz anzueignen, aber der hätte schon mit einem Satz den ganzen Beitrag überflüssig gemacht, deswegen diesen nun zum Schluss:
Landgericht zugekifft oder was?! 😀

Links:
Artikel bei Heise: „Urteil: Abzocker dürfen „vermeintlich unberechtigte Forderungen“ geltend machen“
Erklärung der VZ Berlin: „Enttäuschendes Urteil in Sachen fabriken.de und rezept-ideen.de“
JuraBlogs: LG Düsseldorf: “Betrügerische Aktivitäten” bei fabriken.de und rezept-ideen.de zivilrechtlich einwandfrei?
Onlinekosten.de: VZ Berlin verliert gegen Internet-Abzocker
Golem.de: Verbraucherzentrale verliert gegen Abofallenbetreiber

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Erfolgreicher Staatsanwalt in der Bekämpfung von Kindesmissbrauch wirft das Handtuch. Grund: Personalmangel!

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man hysterisch auflachen. So muss ich mich zusammenreißen und mir meinen Anspruch auf Gewaltlosigkeit vor Augen halten, um nicht in Versuchung zu kommen in Beuteln Farbe einzufüllen.

Während die die Zensurministerin von der Leyen wer weiß wieviel Geld verpulvern lässt, um eine Infrastruktur aufzubauen, die die Kindesmisshandlung hinter den Vorhang des Schweigens versteckt (und auch gleichzeitig der Grundstock für weitere Eingriffe im Internet möglich macht) und überall in Deutschland dies auch noch als Allheilmittel preist, gibt einer der erfolgreichsten Bekämpfer von Kindesmisshandlungen, Oberstaatsanwalt Peter Vogt auf.
Warum?
Es ist ganz profan: Es gibt zu wenig Personal, um die Straftaten fristgerecht bearbeiten zu können.
Oder anders ausgedrückt, man steckt lieber Geld in ein System, das die Kindesmisshandlung verdeckt, statt dort, wo diese Kindesmisshandlungen an der Wurzel, nämlich beim Täter) nachhaltig unterbunden und verfolgt werden.

Was macht die Politik?
Die wirft der Staatsanwaltschaft und damit auch Herrn Vogel vor, das zu wenig Druck auf die Ermittler ausgeübt wird.

Was meine ich mit „fristgerechter Bearbeitung von Straftaten“?
Nun, eins der wichtigsten Arbeit in dem Bereich ist es inzwischen, PCs und Festplatten auf Hinweisen von Kindesmisshandlungen zu sichten. Dies ist wahrlich kein schöner Job und je nach Ergebnis auch eine Starke psychische Belastung (von wegen Druck ausüben). Inzwischen dauert es Monate, bis man dazu kommt, die beschlagnahmten PCs und Festplatten zu sichten. Wie man in der Netzeitung.de lesen kann, hat kürzlich das Landesgericht Magdeburg den Verbleib nicht untersuchter Beweismittel bei der Polizei für eineinhalb Jahre als unangemessen kritisiert. (mehr in dem Bericht „Bekannter Kinderporno-Ermittler gibt auf“). Wann die ersten Urteile auf Rückgabe von Beweismitteln erlassen werden ist wohl nur noch eine Frage der Zeit.

Und was macht Zensursela?
Die jettet auf Kosten der Bürger (oder glaubt jemand, dass die Parteien auf die Wahlkamfkostenerstattung oder die Zensursela auf Ihre Gelder zu gunsten des maroden Staates verzichten?) durch die Gegend und macht Wahlkampf und preist Ihre Zensurmaßnahmen als das Heilmittel der Menschheit an. Sie schreckt auch nicht davor zurück, ihre Kinder für werbewirksame Presseauftritte zu Missbrauchen und so jemand will mir mit Moral und Anstand kommen. Dank der Politiker und deren Haushaltsbeschlüssen können nun die Kindesmissbraucher hinter „sicheren“ Stoppschildern unbesorgt weiter machen.
Ich könnte Kotzen!

Liebe Journalisten, Blogger, User von Foren, usw.,

tut mir bitte ein gefallen und schreibt nicht immer „Kinderporno“, weil es ist ein „Kindesmissbrauch“!
(Pornografie = Das aus dem Altgriechischen abgeleitete Kunstwort „Pornografie“ bedeutet wörtlich unzüchtige Darstellung; von griechisch πόρνη (pórne) = Dirne, πόρνος (pornos) = Hurer, auch Unzüchtiger, πορνεία (porneía) = Unzucht und altgriechisch γραφειν (graphein) = malen, schreiben, beschreiben. [Quelle: Wikipedia:Pornografie])

Links:
Netzeitung: „Bekannter Kinderporno-Ermittler gibt auf“
Abzocknews
Heise.de und „Ein Starmittler/Starblender geht – adios, Herr Vogt“
mdr: „Kinderschutzbund mit Appell an Vogt“
Ad-Hoc-News: „Ursache – Polizeigewerkschaft führt Vogt-Rückzug auf Personalmangel zurück“
und viele mehr bei der Suche in den Suchmaschinen

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