Die pösen, so pösen Chaos Computer Club – Diese „Terroristen“- -„Schwerkriminelle“- -„Talibans“- oder was weiß ich?

Ja, jetzt wird zurückgeschossen.
Der Wissenschaftliche Dienst hat, wenn man der Mitteldeutschen Zeitung glauben kann, den Chaos Computer Club überführt. Mit dem Analysieren, besser dem Veröffentlichen der Analyse wurde der Chaos Computer Club Kriminell:

Wörtlich heißt es darin: „Insgesamt erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird.“

(Quelle: Mitteldeutsche Zeitung – Veröffentlichung des Quellcodes möglicherweise rechtswidrig

Übrigens der selbe „Wissenschaftliche Dienst“, der in dem Missbrauch ihrer Arbeitskraft durch den KT von Plagiat keinen Grund sieht, diesen Strafrechtlich verfolgen zu lassen, von einer Entschädigung/Schadensersatz wegen dem Schaden an den Steuerzahlern mal ganz zu schweigen.

Vorgeworfen wird dem Chaos Computer Club also, das sie gegen den § 258 des StGB (Strafgesetzbuch) verstoßen. Also meint der „Wissenschaftliche Dienst“ des Bundestages also, das es Strafbar ist, dass der Chaos Computer Club durch seine Analyse und deren Veröffentlichung vereitelt, das der Bund und die Länder weiter einen Rechtsbruch durchführen? Nicht nur das, der Chaos Computer Club legt für die Strafverfolger noch die Beweise vor. Wie man da eine Strafe (die wohl eher nicht kommt) „vereiteln“ will, das soll mir armen Hauptschüler mal jemand erklären! Ich bin da ehrlich gesagt etwas Ratlos, wie das gehen soll.

Nun, das ist soweit ja nicht schlimm, deswegen zurück zum Thema. Recht soll Recht bleiben. Sowohl für den Chaos Computer Club, wie dem BND, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Parteien, dem Parlament, …!

Und wieder zurück zu der Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes. Man möchte doch meinen, das man sich mit seinen Leuten abspricht.
Wie schreibt da der „Wissenschaftliche Dienst noch mal:

dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird.

So, so, die Veröffentlichung des Quellcodes!
Ist das nicht genau der Knackpunkt? Der CCC ist doch nicht im Besitz des Quellcodes, ebenso wenig, wie die Auftraggeber des Trojaners, die Regierungen. In der 132. Sitzung des Bubndestages vom 19.10.2011 hat der parlamentarische Staatssekretär des BMI Dr. Ole Schröder genau das bestätigt. Hier der Auszug der Fragen und Antworten von Ihm bei der Fragestunde in der 132. Sitzung, lt. dem stenografischen Bericht der Sitzung:

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Präsidentin!
Herr Staatssekretär, schließen Sie damit definitiv aus,
dass dieser Trojaner, der vom CCC analysiert wurde, jemals
im Bereich der Bundesregierung von Mitarbeitern
und Beamten der Bundesregierung im Rahmen ihrer
dienstlichen Tätigkeit verwendet oder eingesetzt wurde?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
des Innern:

Wir können ausschließen, dass diese Version eingesetzt
wurde. Vor drei Jahren wurde uns eine ähnliche
Version angeboten. Wir haben diese Version ganz bewusst
nicht genutzt, weil sie unseren Ansprüchen nicht
entsprochen hat.

[…]

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, wie können Sie
wissen, was die Software kann und was sie nicht kann,
wenn die Bundesregierung oder die zuständigen Behörden
nicht in den Quellcode dieser Software hineinschauen
können
, wie wir heute erfahren haben?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister
des Innern:

Auch der Chaos Computer Club hat den Quellcode
nicht
, kann aber trotzdem erklären, was diese Software
kann und was nicht. Ich erkläre hiermit, dass wir diese
Software nicht eingesetzt haben. Wir haben immer nur
das eingesetzt, was den rechtlichen Bestimmungen entspricht
bzw. was die G 10-Kommission oder ein Richter
angeordnet haben, nicht mehr und nicht weniger.

(Quelle: Bundestag – 132.Sitzung; Stenografischer Bericht; Plenarprotokoll 17/132, Seite 15582 [PDF 859,7 KB])

Ich habe mal die spannende Stelle hervorgehoben. Der parlamentarische Staatssekretär beim BMI Dr. Ole Schröder hat also verkündet, das weder die Regierung, noch die Behörden und erst recht nicht der Chaos Computer Club im Besitz des Quellcodes sind.

Was für einen Müll verzapft denn da der wissenschaftliche Dienst? Oder verzapft der „parlamentarische Staatssekretär beim BMI“ Dr. Ole Schröder da scheiße?
Halten wir fest, entweder versucht hier der „Wissenschaftliche Dienst“ mit einer Lüge hier was herbeizureden oder der „parlamentarische Staatssekretär beim BMI“ Dr. Ole Schröder versucht mit einer Lüge etwas wegzureden.
Was Stimmt? Nun, das überlasse ich dem Leser.

Einen weiteren schönen Abschnitt aus der 132. Sitzungd es Bundestages möchte ich doch noch los werden. Es handelt sich dabei um den Anfang der Rede von „Dr. Hans-Peter Uhl“ in der Aktuellen Stunde

Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU):
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und
Kollegen! Seit einer guten Woche wird an einem Zerrbild
gearbeitet, an dem Zerrbild, der Staat würde sich allen
Ernstes in die Computer seiner 80 Millionen Bürger
einhacken.
An diesem Zerrbild wird von interessierter Seite gearbeitet.
Natürlich hat der Vertreter der Linkspartei dieses
Zerrbild am besten und am glaubwürdigsten darstellen
können. Niemand kann besser über einen Überwachungsstaat
reden als ein Angehöriger der Linkspartei.

Sie wissen, wovon Sie reden.
Der Kollege Korte ist noch ein bisschen jung, aber er hat
von den Alten gelernt.

(Quelle: Bundestag – 132.Sitzung; Stenografischer Bericht; Plenarprotokoll 17/132, Seite 15609-15610 [PDF 859,7 KB])
Auch als Video auf der Seite des Bundestages zu sehen: 132. Sitzung vom 19.10.2011 – Uhl, Dr. Hans-Peter (CDU/CSU), bis ca. zur 1. Minute.

Ja, mal wieder die Linkspartei!
Diese verfassungsfeindlichen Politiker unter dem Deckmäntelchen einer deutschen Partei!
Irgendwie seltsam, dass es gerade die Linke ist, die im Bundestag, so lange sie diesem schon angehören nicht einem Gesetz zugestimmt hat, das dann als Verfassungswidrig eingestuft wurde.
Also die einzigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht als Verfassungsbrecher hervorgetan haben, sind die Schlimmen.
Nur zur Erinnerung, aus meinem Artikel „Staatstrojaner und die Kompetenzpartei “Die Piraten” (und mehr) *Teil 2*“ dieser Abschnitt:


Um die Infos zu dem Thema noch zu erweitern hier noch ein Link zu einer Zusammenstellung der Überwachungsgesetze vom Jahr 1956 bis Heute und das Stimmverhalten der einzelnen Fraktionen.
Und nicht übersehen ganz unten die Analysen zu den Gesetzesabstimmungen!

Eine Reihe der Tabelle möchte ich hier mal in Textform wieder geben:

Zustimmungen zu verfassungswidrigen Gesetzen
CDU/CSU 2 von 4
SPD 3 von 4
FDP 2 von 4
Grüne 2 von 4
Linke 0 von 3 (Die Linke hat „nur“ bei 3 Entscheidungen als Fraktion die Möglichkeit der Stimmabgabe)

Einzig die als Verfassungsfeindlich von den anderen Parteien gescholtene Linke hat nicht einen der Verfassungswidrigen Gesetzen zugestimmt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Nur mal noch so nebenbei bemerkt, es ist die SPD, die die Spitzenreiter im Verfassungsbruch auf Bundesebene sind. Und die Grünen, die als die neuen „Liberalen“ (also „Freiheitlich“) gehandelt werden, stehen den selbsternannten Liberalen (FDP) und den selbsternannten Kreuzrittern des Christlichen in nichts nach.

Aber was sollen unsere Politiker auch machen?
Wie stellt „Uhl, Dr. Hans-Peter (CDU/CSU)“ nochmal so schön fest?

Sondern das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet, die sehr Kontrolliert, sehr Sorgfältig, sehr Behutsam mit dem, mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgeht und so soll es auch sein.
Ähm, das Heißt es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten, äh aus dem Computerclub.
Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.

(Quelle: Video der „Aktuellen Stunde in der 132. Sitzung vom 19.10.2011 – Uhl, Dr. Hans-Peter (CDU/CSU), ab ca. Minute 5:04)

Wie entlarvend Aufrichtig von dem CSU-Politiker Hans-Peter Uhl. Er gibt dort ganz offen zu, das wir Verfassungswidrig nicht vom Parlament, sondern von „Sicherheitsbeamten“ regiert werden.
Ganz frei nach dem alten Spontispruch:
Würden Wahlen was ändern, wären sie längst verboten

Links:

– Mitteldeutsche Zeitung: Veröffentlichung des Quellcodes möglicherweise rechtswidrig
– Der Bundestag: 132. Sitzung; Stenografischer Bericht; Plenarprotokoll 17/132 [PDF 859,7 KB]
– Bundestag: 132. Sitzung vom 19.10.2011 – Uhl, Dr. Hans-Peter (CDU/CSU) [Video]
– Daten-Speicherung: Überwachungsgesetze vom Jahr 1956 bis Heute und das Stimmverhalten der einzelnen Fraktionen

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#0zapftis – Die Jagd auf den Staatstrojaner [Video]

Die Kollegen von F!XMBR haben auf einen sehr schönen Film zu dem Staatstrojaner hingewiesen.
Es ist ein Vortrag von Constanze Kurz und Frank Rieger, die bei der Veranstaltung „Datenspuren 2011“ kurzfristig Ihr Vortragsthema auf den Titel des Artikels geändert.
Die knappe Stunde ist wirklich sehenswert:

Einen Vortrag über den „Bundestrojaner“ und die Anhörungen vor dem Bundesverfassungsgericht von Constanze Kurz, Fefe (Felix von Leitner) und Andreas Bogk ist auch bei YouTube zu finden. Auch dieser Vortrag ist sehr sehenswert, weswegen ich diesen auch hier einbinde.
Auch diese 1 Stunde 10 Minuten sind sehenswert:

Links:

– F!XMBR: #0zapftis — Die Jagd auf den Staatstrojaner (Der Artikel, auf den meiner hier basiert)
– C3D2 (CCC Dresden): „Datenspuren 2011 – Nachlese“ (Dort ist der Vortrag als Video in besserer Qualität downloadbar)
– Farolin Inside: Bundestrojaner-Artikel-Sammlung (Sehr umfangreiche Linksammlung zum aktuellen Thema Bundestrojaner)

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Neuer Staatstrojaner! Die Big-Brother-Version des CCC überprüften Trojaners!

Sozusagen ganz Frisch teilt „Heise Online“ mit , das die Virenanalysten von Kaspersky eine weitere Version des Staatstrojaner entdeckt haben. Dabei handelt es sich sozusagen um den „Big-Brother“ der vom Chaos Computer Club analysierten Trojaner.
Er ist noch hinterhältiger und vor allem Umfangreicher.

Somit sind alle Behauptungen -die sich die Verfassungsverbrecher sich bis heute zusammen gelogen haben- noch mehr zur Farce!

Der große Bruder des vom CCC analysierten Trojaners besteht aus insgesamt fünf Dateien.
[…]
Darüber hinaus haben die Experten einen signierten 64-Bit-Treiber entdeckt, dessen Zertifikat vom fiktiven Herausgeber Goose Cert ausgestellt wurde. Eine Signatur ist Voraussetzung dafür, dass ein 64-Bit-Windows den Treiber lädt. Allerdings akzeptiert ein normales Windows das gefälschte Zertifikat nicht, so dass bei der Installation eigentlich auch der Zertifikatsspeicher von Windows manipuliert werden müsste.

(Quelle: Heise-Online – Kaspersky entdeckt neue Staatstrojaner-Version)

The dropper carries five other binaries in its resource table, so there are six components in total – each with a different purpose – all of which have been analyzed by us. Amongst the new things we found in there are two rather interesting ones: firstly, this version is not only capable of running on 32 bit systems; it also includes support for 64 bit versions of Windows. Secondly, the list of target processes to monitor is longer than the one mentioned in the CCC report. The number of applications infected by the various components is 15 in total.

(Quelle: Securelist – Federal Trojan’s got a „Big Brother“)

Erweiterung:

Um nicht für jede neue Nachricht einen Neuen Artikel zu schreiben, hier ein kleines Update zum Thema „Staatstrojaner“.

Juristische Analyse: Staatstrojaner unzulässig
Eine neue juristische Analyse des Staatstrojaners bestätigt Kritiker des Spähsoftware-Einsatzes. Frank Braun von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen kommt in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Kommunikation und Recht zu dem Schluss, die Nutzung eines solchen Programms sei „nach geltendem Recht unzulässig“, weil hierfür eine konkrete Grundlage fehle (pdf hier).

Bislang erfolgten Anordnungen zum Einsatz des Staatstrojaners nach § 100 a der Strafprozessordnung, der die Überwachung der Telekommunikation grundsätzlich regelt. Braun argumentiert, dass die Regeln für die herkömmliche Telefonüberwachung bei der Ausspähung von Computern nicht einfach zu übertragen sind – zum Beispiel fehlten die vom Gericht geforderten „technischen Vorkehrungen und rechtlichen Vorgaben“.

(Quelle: süddeutsche.de – „Juristen und Aktivisten erhöhen Druck auf Online-Schnüffler“, Seite 2)

Links:

– Heise Online: Kaspersky entdeckt neue Staatstrojaner-Version
– Securelist – Information about Viruses, Hackers and Spam: Federal Trojan’s got a „Big Brother“
– F-Secure: More Info on German State Backdoor: Case R2D2

– Süddeutsche.de: Juristen und Aktivisten erhöhen Druck auf Online-Schnüffler
– Kommunikation & Recht: 0zapftis – (Un)Zulässigkeit von „Staatstrojanern“ (PDF, 492 KB)

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Staatstrojaner und die Kompetenzpartei “Die Piraten” (und mehr) *Teil 2*

Ich habe die Piraten des öfteren kritisiert.
Gerade erst in der Art und weise, wie die „öffentlichen“ Vertreter der Partei darauf reagiert haben und zuletzt auch unter anderem wie der Berliner Pirat und Landtagsmitglied Christopher Lauer versucht hat, sich in seinem Blog den Anschein des „jetzt aber“ zu geben.
Nun, da der Beitrag auf seinem Blog als Reaktion des Interviews mit dem Parteivorsitzenden Nerz in der Frankfurter Allgemeinen bezog, sehe ich dieses in meinen Augen schwache „Jetzt aber“ auf seinem Blog als weitere Parteipolitische Äußerung.
Mehr dazu nachzulesen, in meinem vorherigen Artikel zum Thema: Staats- / Land- / Bundestrojaner und die Kompetenzpartei “Die Piraten”

Spannend finde ich immer wieder die Kommentare und die selbe Leier der Funktionäre und Parteimitgliedern bei Zeitungsartikeln und Blogbeiträgen über oder durch ihre Partei. Reflexartig wird immer wieder Meinungsfreiheit und Unschuldsvermutung, die angeblich basisdemokratischen Strukturen usw. hervor geholt. Reicht das nicht, kommt wieder der Vorwurf, das es ein „Piraten-Bashing“ gebe. Und um dies zu Unterstützen sieht man oft, das es die Piratenanhänger selbst sind, die ständig Ihre mitgeführten Lasten, wie Tauss etc. aufführen, um das als Beweis des „Piraten-Bashing“ hinzustellen.
So wird z.B., bei völliger Verkennung das Tauss zugegeben hat, die Bilder gespeichert zu haben, gefordert sein Urteil aufzuheben, da die Beweise ja unter geschoben sein konnten. Die anschließende Diskussion darum wird direkt als Beweis des „Piraten-Bashings“ bewertet.
Noch jämmerlicher ist das „Die sind aber viel Schlimmer“, das eine andere Variante bei Kritiken gegenüber der Partei.

Nun aber mal ein sehr positives Beispiel bei den Piraten!

Der Berliner Landtagsabgeordnete Pavel Mayer hat in der FAZ, bzw. wie ich jetzt lernen konnte, in der FAS einen Kommentar (Feuilleton) geschrieben, den ich persönlich für sehr Lesenswert halte.
Dieser Beitrag setzt sich sehr schön von dem Geblubber seiner Parteigenossen und auch dem Geblubber anderer Parteien ab.

Da sind zum einen die „Kartelle der Angst“, die sich dem Wandel entgegenstemmen. Es sind mehr oder weniger mächtige Interessengruppen, die Angst vor Veränderung haben. Sie glauben, dass ihre bisherigen wirtschaftlichen und politischen Erfolge sie moralisch dazu berechtigen, die Regeln der neuen Welt bestimmen zu können.

(Quelle: Frankfurter Allgemeine – Netzfreiheit „Die Antwort der Piraten“)

Dem kann ich, mit der Ausnahme des Begriffes „neue Welt“ zustimmen, aber es ist auch nicht an den Netzis, die Regeln für das „neue Kommunikationsmedium“ zu erstellen. Schon der Ausdruck „neue Welt“ für eine technische Plattform ist gefährlich und eine Ausgrenzung derjenigen, die das Medium nicht als Realweltersatz benutzen oder auch, aus welchem Grund auch immer nicht nutzen.

Die Piratenpartei in Schweden startete als Gegenreaktion auf Repressionen des dortigen Urheberrechtskartells, die Piratenpartei in Deutschland hat ihren entscheidenden Aufschwung durch die Netzsperrendiskussion erfahren.

(Quelle: Frankfurter Allgemeine – Netzfreiheit „Die Antwort der Piraten“)

Hier wird etwas wesentliches erkannt. In Deutschland war nicht die Urheberfrage der Punkt, der den Piraten einen Hype gegeben hat, sondern eben die Frage nach der Netzfreiheit, bzw. wodurch diese Eingeschränkt werden darf. Und das auch erst, nachdem die Diskussion durch andere Organisationen, wie „AK Zensur“ oder „AK Vorratsdatenspeicherung“ bereits aus dem Fokus des unaussprechlichen gerückt worden ist. Dies sollten die Piraten nicht vergessen!

Die Konservativen im Land werden die gefährlichsten Gegner der Piraten, denn sie sind bemerkenswert handlungsfähig. Drei Tage, nachdem in Fukushima die Meiler explodiert waren, stritten grüne und linke Kräfte noch über Strategien und Demonstrationstermine, während die Konservativen bereits die kurz zuvor in ihrer Laufzeit noch verlängerten Altkraftwerke reihenweise herunterfuhren – eine beeindruckende Demonstration von politischem Gespür und Machtinstinkt.

(Quelle: Frankfurter Allgemeine – Netzfreiheit „Die Antwort der Piraten“)

Das die Regierung diesen Schritt gemacht hat und dies von der Energiewirtschaft relativ unerwidert akzeptiert wurde hatte nichts mit politischem Gespür zu tun. Es war der reine Machterhaltungstrieb der Regierungspartei und der Unternehmen, die genau wissen, dass gerade existenzbedrohende Situationen unter Umständen nicht kontrollierbar sind. Auch bewerte ich die Aktion etwas anders. Da wurden erst mal AKWs still gelegt, die meiner Meinung nach schon vorher nach gesetzlichem Regeln vom Netz gehört haben. Und machen wir uns nichts vor, die Töne der „Alternativlosigkeit“ zur Atomkraft werden wieder stärker. Und auch die Kritik gegenüber der Opposition ist meiner Meinung nach in dem jetzigen Regierungssystem falsch. Oder besser gefragt, was haben die Piraten anders gemacht, als Außerparlamentarisch agierende Partei? Nichts, eher noch weniger! Ich habe nichts weiter bemerkt, als das die Piraten als Pulk zu den Demonstrationen kam und mit unverhältnismäßig vielen Fahnen eine unerträgliche Dominanz innerhalb eines Bürgerprotestes stellen wollen.

Sie sind mit der Macht ausgestattet, Zwang und Gewalt auszuüben, um dem Recht zur Geltung zu verschaffen. Wie aber können Verantwortliche, die das Recht mit Füßen treten, sich anmaßen zu behaupten, sie würden das Recht schützen? Das Grundgesetz ist kein nach Belieben den Umständen anpassbarer unverbindlicher Leitfaden. Es ist unmittelbar geltendes Recht, und diese Menschen haben nicht nur das Recht gebrochen, sondern auch ihren Amtseid.

(Quelle: Frankfurter Allgemeine – Netzfreiheit „Die Antwort der Piraten“)

Da steht wieder mal die Frage: „Wer kontrolliert die Kontrolleure“?

Sieht man mal von der parteipolitischen Piratenverklärung ab, so ist dieser Kommentar einer der besten, die ich im bisher gelesen habe. Hier habe ich nur einige wenige Zitate herausgegriffen und auch im Blick auf die Piratenverklärung kommentiert, was nichts von dem positiven Gesamttenor des Kommentars abschneiden soll. Ich kann nur empfehlen sich diesen Artikel durchzulesen.

Mir zeigen solche positiven Erlebnisse wieder einmal, das ein personelles Wahlrecht längst überfällig ist. Ich möchte weder die Arschlöscher bei den Grünen, CDU, FDP, SPD oder Linke wählen, noch die Arschlöcher bei den Piraten. Manch ein Mensch, der vielleicht sich wählen lassen würde, wenn er sich nicht einer Partei unterordnen müsste, wäre auch für mich eine Wahloption. Solch ein Wahlverfahren würde auch die Macht der Parteien mindern und vor allem den rechtswidrigen Fraktionszwang einen nicht unerheblichen Riegel vorschieben!

Mir scheint, das ich heute nicht mehr nachkomme. Als „Freizeitblogger“ ist natürlich für mich die Arbeit ein Hindernis, immer aktuell und allezeit schreiben zu können.
So gibt es inzwischen einen weiteren sehr guten Artikel bei der FAZ.
Frank Rieger vom Chaos Computer Club hat ein Replik, also eine Erwiderung zu den Äußerungen des „Verfassungsbruchminister“ Hans-Peter Friedrich geschrieben.
Wie derzeit sehr viele Artikel zu dem Thema Staatstrojaner und Staatsverbrechen in der FAZ.

Es war ein jämmerliches Schauspiel, das die Innenminister von Bund und Ländern in der vergangenen Woche boten, als sie versuchten herauszubekommen, was eigentlich in Sachen Staatstrojaner in ihrem eigenen Beritt passiert war. Konfusion und Ahnungslosigkeit der Amtsinhaber bescherten der staunenden Öffentlichkeit einen bunten Reigen von sich widersprechenden, inhaltlich fragwürdigen und korrekturbedürftigen Statements. Statt stringenter transparenter Aufklärung gab es Salamitaktik – nur schnitten die Minister nicht einmal von derselben Salami.
[…]
Implizites Bekenntnis zum Verfassungsbruch

„Ich weiß nicht, welche Software der CCC vorliegen hat, also kann ich nicht beurteilen, was das Programm, das der CCC analysiert hat, kann oder nicht kann“, versuchte der Bundesinnenminister die Frage nach den klaffenden Sicherheitslücken im vom CCC analysierten Trojaner zu parieren.
[…]
Und so ist die Trojaner-Variante, über die der Minister nichts zu wissen vorgibt, seit Samstag, dem 8. Oktober, auf der Webseite des CCC für jedermann herunterladbar – sogar für das Bundesinnenministerium. Der kritische Teil, die Funktion zum Code-Nachladen, war sogar unübersehbar groß gedruckt in der FAS zu besichtigen. Man sollte meinen, die Zeit hätte für die Informationsbeschaffung ausreichen können.

(Quelle: Frankfurter Allgemeine – Hauptsache, wir können überwachen?)

Ganz klar ist, das sich der Chaos Computer Club nicht in die Ecke der Chaoten und Lügner stecken lassen. Auch lassen Sie sich vor keine Parteipolitischen Karren spannen, weder als Freund, noch als Feind. Nur Fakten zählen! Allein diese Zitatfetzen oben sind ein Beispiel der hervorragenden Entgegnung.

Auch die Aussage, das man nicht wusste, was man da habe wird ganz klar widerlegt:

Ein weiteres Bestreiten oder gar die Ausrede, die Behörden hätten nicht um die mögliche Funktionserweiterung ihres digitalen Spions gewusst, war nach den Veröffentlichungen vom Wochenende jedenfalls nicht mehr möglich. Der „Spiegel“ schreibt: „Nur DigiTask ließ die deutschen Fahnder in den Quellcode schauen, jenen Bauplan eines Programms, an dem Profis ablesen können, was genau eine Software tut.“ Damit ist klar, dass die deutschen Behörden zweifelsfrei wissen mussten, was der Trojaner tatsächlich kann.

(Quelle: Frankfurter Allgemeine – Hauptsache, wir können überwachen?)

Wie auch den vorherigen Bericht, ist dieser wirklich lesenswert.


Um die Infos zu dem Thema noch zu erweitern hier noch ein Link zu einer Zusammenstellung der Überwachungsgesetze vom Jahr 1956 bis Heute und das Stimmverhalten der einzelnen Fraktionen.
Und nicht übersehen ganz unten die Analysen zu den Gesetzesabstimmungen!

Eine Reihe der Tabelle möchte ich hier mal in Textform wieder geben:

Zustimmungen zu verfassungswidrigen Gesetzen
CDU/CSU 2 von 4
SPD 3 von 4
FDP 2 von 4
Grüne 2 von 4
Linke 0 von 3 (Die Linke hat „nur“ bei 3 Entscheidungen als Fraktion die Möglichkeit der Stimmabgabe)

Einzig die als Verfassungsfeindlich von den anderen Parteien gescholtene Linke hat nicht einen der Verfassungswidrigen Gesetzen zugestimmt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Alles im allen eine erschreckende Auflistung.

Links:

– Frankfurter Allgemeine: Netzfreiheit „Die Antwort der Piraten“
– Frankfurter Allgemeine: Hauptsache, wir können überwachen?
– Daten-Speicherung.de: Überwachungsgesetze vom Jahr 1956 bis Heute
– F!XMBR: 0zapftis: Der Zweck heiligt die Mittel

Ältere Links aus andere Artikel

Aus dem Artikel „George Orwell 1984, äh „2.0““:
– CCC: Chaos Computer Club analysiert Staatstrojaner
– CCC: „ANALYSE EINER REGIERUNGS-MALWARE“ Das Script als PDF 186,6 KB)
– F!XMBR: Terrororganisation hackt deutsche Sicherheitssoftware
– F!XMBR: Unwirklich
– Farolin Inside: Und noch ein Sargnagel für die Vita der Regierung
– Farolin Inside: Bundestrojaner-Artikel-Sammlung (Sehr umfangreiche Linksammlung zum aktuellen Thema Bundestrojaner)
– FAZ: Anatomie eines digitalen Ungeziefers
– FAZ: Code ist Gesetz
– FAZ: Der deutsche Staatstrojaner wurde geknackt
– Zeit: CCC enttarnt Bundestrojaner
– Spiegel: Programmierter Verfassungsbruch
– ORF: Schwere Vorwürfe gegen Behörde
– Udo Vetter: Chaos Computer Club enttarnt den Bundestrojaner
– Handelsblatt: Der Staat ist technisch gefährlich inkompetent

Aus den Artikel „Staats- / Land- / Bundestrojaner und die Kompetenzpartei „Die Piraten““:
– F!XMBR: Eine mögliche Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland
– F!XMBR: Offener Brief an Angela Merkel von Hu Jintao, Staatspräsident der Volksrepublik China (eine Satire, die aber auch real sein könnte. Lesen und nachdenken ist angesagt)
– Frankfurter Allgemeine: „Im Gespräch: Sebastian Nerz und Christopher Lauer – Die Überwachung lässt sich nicht sinnvoll begrenzen“
– Christoph Lauer: Zum Bundestrojaner, ein Rant (wegen der Vollständigkeit. Ob lesenswert? Soll jeder selbst entscheiden.)

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Staatstrojaner und die Frage, ob ich nun Kriminell bin?

Bevor ich mich an die Frage begebe, ob ich Kriminell bin, hier mal ein kleiner Clip, der in dreieinhalb Minuten kurz erklärt, worum es bei dem Staatstrojaner geht:


(CC-by-nc-sa WORTFELD)

Das reißt kurz an, was den Trojaner so gefährlich macht. Nicht nur, das er in seinen Möglichkeiten den engen Grenzen der Verfassungsentscheidung in keinster weise berücksichtigt. Und nicht nur, die Trojaner-Einschleuser könnten „Beweise“ auf dem befallenen Computer ablegen, sondern der Trojaner öffnet jedem Dritten den Computer. So ist ein Missbrauch Tor und Tür geöffnet.

Nun die Frage, ob ich nicht schon kriminell bin?

Gut, es gibt so einige, die meinen das ich Kriminell bin, schon allein, dadurch das ich es wage einfach meine Meinung zu äußern. 😉

In den 80ern wurden bei Demonstrationen immer wieder Demonstranten wegen „passiver Bewaffnung“ angezeigt. Wer sich z.B. mit Schienbeinschonern gegen Verletzungen durch „hoheitlichen Vollstreckungsmaßnahmen“ schützt hat sich strafbar gemacht. Oder Ihre Augen mit Schutzbrillen vor Wasserwerfer schützen wollten.
Grundlage für diese Strafverfolgungen ist der §17a VersG (Versammlungsgesetz). Darin heißt es:

§ 17a

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

Gut, jetzt gibt es den Staatstrojaner.
Dieser ist jetzt nicht dazu da, um Vollstreckungsmaßnahmen bei Versammlungen zu sichern. Wohl aber eine (Vollstreckungs-) Maßnahme, um die Ermittlungsarbeiten durchzuführen.
Jetzt ist man sich im Netz nicht sicher, ob dieser Trojaner oder evtl. andere Versionen nur bei Rechnern angewendet werden können, die ein Windows-Betriebssystem haben. Ja sogar die Vermutung, das 64-Bit-Rechner schon nicht mehr durch den Trojaner erfasst werden können.
Wie dem nun auch tatsächlich sei.
Gehen wir mal davon aus, dass der Staatstrojaner nur bei Windows-Betriebssystemen anwendbar ist. Dann ist die Frage, ob ich mit meinen Linux-Rechnern nicht „Vollstreckungsmaßnahmen“ zur Durchführung von „Hoheitsbefugnissen“ abwehre und mich damit Strafbar mache.
Dann kommt es ja noch schlimmer. Dann gibt es bei mir tatsächlich noch einen Rechner mit einen Windows XP-Betriebssystem, auf dem noch eine spezielle Fachsoftware läuft. Aber auch hier entziehe ich mich der „Vollstreckungsmaßnahmen“, da dieser Rechner ständig „Offline“ ist. Also ebenso wertlos für den Trojaner.

Also die Frage, ob ich mich somit nicht durch diese Betriebssysteme und dem Offline halten des einen PCs sozusagen „passiv“ gegen die Hoheitsbefugnisse „bewaffne“.

Unberücksichtigt dabei habe ich natürlich die Frage, ob diese Maßnahme zur Vollstreckung der Hoheitsbefugnisse überhaupt den Befugnissen entspricht.

Und während ich mit Unterbrechungen heute diesen Text geschrieben habe, haben die Kollegen von F!XMBR einen sehr guten Bericht über ein Interview in der FAZ mit dem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU).
Der Titel des Artikel ist auch bezeichnender weise „Der Verfassungsbruchminister“

Ein weiterer der Sammlung „Verfassungsbrecher“!

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