Ab 1.2.2010: Heimliche Vaterschaftstests nun strafbar!

Eigentlich ist der Titel falsch. Es müsste richtiger Weise heißen: „Ab 1.2.2010: Heimliche Vaterschaftstests jetzt bestrafbar“.

Heimliche Vaterschaftstest waren schon vorher verboten, es gab nur keine Handhabe, diese zu bestrafen. Jedenfalls nicht mit dem Strafrecht. Personen, deren Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre durch solch einen heimlichen Vaterschaftstest verletzt wurde mussten sich früher Zivilrechtlich dagegen wehren.

Weswegen solche Firmen wie z.B. Delphitest auch auf Ihrer Webseite mit dem Hinweis werben konnten:

Dank eines neuen Gesetzes der Bundesregierung sollen heimliche Vaterschaftstests ab Anfang 2010 bestraft werden. Das bedeutet für Sie: ein heimlicher Test ist derzeit noch straffrei!

Oder in Ihren eBay-Auktionen:

Hinweis zur Rechtslage: in Deutschland sind heimliche Vaterschaftstests verboten. Allerdings gibt es bisher keine Strafen für heimliche Tests und auch keine Regelungen, wie die Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren sei.

(Screenshot vorhanden)

Das diese Firma dabei es unterlassen hat, zu erwähnen das zwischen Straffrei (also belangen nach Strafrecht) und ohne Konsequenzen (also z.B. Zivilklagen von Betroffenen) ein riesen Unterschied ist und man damit nicht unbedingt ohne eine „Verurteilung“ (wenn auch „nur“ nach Zivilrecht) davonkommt, sei nur am Rande bemerkt. Dann ist auch noch sehr interessant was Delphitest damals in den zweiten Satz des „Hinweises“ der eBay-Auktionen geschrieben hat: „… und auch keine Regelungen, wie die Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren sei.“
Sie meinen also, das heimliche Vaterschaftstest außerhalb des Datenschutzgesetzes standen?
Von daher würde ich selbst die Aussage der Firma, die ich bereits in einem früheren Artikel zitiert hatte, so meine persönliche Meinung, als Hohn betrachten:
Wie hoch ist die Datensicherheit?

Alle während des Tests anfallenden Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und weder von uns für andere Zwecke als den Test eingesetzt noch an Dritte weitergegeben. Die Analysen finden in unserem hauseigenen Labor statt. Die Proben verlassen unser Labor nach postalischem Eingang nicht mehr, ebenso werden alle Analyseergebnisse ausschließlich auf lokalen Rechnern in gesicherten Räumen gespeichert. Auf Wunsch werden Ihre Daten sofort nach Bekanntgabe des Testergebnisses vernichtet.

Dies ist inzwischen geändert (schließlich gibt es ja jetzt klare Regelungen. 😉 Scheinbar galt das Bundesdatenschutzgesetz für die Firma vorher nicht?):

Wie hoch ist die Datensicherheit?

Alle während des Tests anfallenden Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und weder von uns für nicht vereinbarte Zwecke verwendet noch an Dritte weitergegeben. Die Analysen finden in unserem Regensburger Labor statt. Die Proben verlassen unser Labor nach postalischem Eingang nicht mehr. Alle Analyseergebnisse werden ausschließlich auf lokalen Rechnern in gesicherten Räumen gespeichert. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden die Proben nach Abschluss des Tests vernichtet. Die Analysedaten werden gesetzesgemäß 30 Jahre gespeichert und anschließend gelöscht

.
Das der Betroffene seine Einwilligung und damit die Speicherung der Analyseergebnisse nach §8 des GenDG „jederzeit“ widerrufen kann, das wird hier auch nicht erwähnt!

Da man ja schon vor dem Gesetz „verbotene“ (nur eben nicht Bestrafbare) Dienste angeboten hat, darf man sich wohl die Frage stellen, in wie weit sich diese Firma überhaupt an Gesetze halten will?
So heißt es im §8 des GenDG eindeutig:

§ 8 Einwilligung

(1) Eine genetische Untersuchung oder Analyse darf nur vorgenommen und eine dafür erforderliche genetische Probe nur gewonnen werden, wenn die betroffene Person in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe ausdrücklich und schriftlich gegenüber der verantwortlichen ärztlichen Person eingewilligt hat.

Nun bietet diese Firma auf Ihrer Homeseite folgende Dienstleistung an:

DNA-Spurentest („Treuetest“) und
Enzymatsicher Sperma-Nachweis


DNA findet sich an vielen Gegenständen des Alltags, so z.B. in Textilien (Unterwäsche), an Zigarettenkippen, Zahnbürsten, Trinkgläsern, Eisstielen, Flaschen etc.

Folgendes Beispiel beschreibt eine typische Anwendung eines solchen Tests: Im Slip Ihrer Partnerin finden Sie verdächtige Flecken. Sie schicken uns den Slip zur Untersuchung. Unsere Analysen zeigen eindeutig, ob die Flecken von einer Frau oder einem Mann stammen (oder ein Gemisch vorliegt). Außerdem könnte mithilfe einer Vergleichsprobe von Ihnen selbst festgestellt werden, ob das gefundene DNA-Profil mit Ihnen übereinstimmt.

Hier wird also aufgefordert, wenn man „verdächtige“ Flecken sieht, diese einzuschicken, in dem Beispiel ein Slip.
Diese Aufforderung ist schon meiner Meinung nach ein Verstoß gegen den §8 des GenDG, von den Persönlichkeitsrechten der Partnerin (um bei dem Beispiel zu bleiben) mal ganz abgesehen.
So heißt es dann auch in dem weiteren Text:

Bei einem derartigen Test muss jedoch peinlich genau darauf geachtet werden, dass nicht gegen bestehende Datenschutzgesetze oder das Gendiagnostik-Gesetz verstoßen wird. In Deutschland dürfen – im Gegensatz zu Österreich – keine genetischen Daten einer Person erhoben werden, deren Einwilligung nicht vorliegt. Bei Verstößen sind in Deutschland empfindliche Geldstrafen vorgesehen.

Verboten wäre es beispielsweise das DNA-Profil der Partnerin ohne deren Wissen erstellen zu lassen. Ebenfalls verboten wäre es, heimlich eine Referenzprobe eines „Verdächtigen“ als Vergleich einzureichen.

Somit darf ein genetischer Spurentest nur durchgeführt werden, wenn keinerlei genetische Daten von Personen gewonnen werden, deren schriftliches Einverständnis nicht nachgewiesen werden kann. Die Untersuchung eines Gegenstandes (z.B. des Slips) an sich ist nicht strafbar. Erst die Verknüpfung der genetischen Daten mit den persönlichen Daten eines Dritten wäre strafbar.

Besonders der letzte Abschnitt dieser Erläuterung ist interessant!
Dort heißt es „Die Untersuchung eines Gegenstandes (z.B. des Slips) an sich ist nicht strafbar.“ (wobei ich jetzt auch mal das Zivilrecht außen vor lasse). Die Frage ist nur was Untersucht wird? Der Gegenstand, wie es hier steht, also ein Slip, ob dieser wirklich, wie angegeben aus Baumwolle besteht oder ob es sich überhaupt um einen Slip handelt? Oder ob aus dem Slip Material entnommen wird, um eine DNA/Gen.Probe zu analysieren? Zweiteres halte ich für nicht rechtens, da sich §8 dazu eindeutig positioniert. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich hoffe, dass ein opfer solch einer Untersuchung vor Gericht geht und dass somit die Tendenz sichtbar wird, wie ernst es dem Gesetzgeber und dem Gericht mit der Einwilligung ist! Und ich persönlich hoffe, das dann auch alle Firmen, die solche Missachtungen von meiner Meinung nach grundlegenden Persönlichkeitsrechten unterstützen ebenso empfindlich bestraft werden.
Weiter heiß es im nächsten Satz: „Erst die Verknüpfung der genetischen Daten mit den persönlichen Daten eines Dritten wäre strafbar.“
Auch das sehe ich etwas anders und bin der Meinung, das schon allein die DNA/das Gen-Profil „persönliche Daten“ sind und somit keinerlei Berechtigung Dritter gibt, diese zu analysieren.
Dazu heißt es im GenDG:

§ 3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes

1. ist genetische Untersuchung eine auf den Untersuchungszweck gerichtete
a) genetische Analyse zur Feststellung genetischer Eigenschaften oder
b) vorgeburtliche Risikoabklärung
einschließlich der Beurteilung der jeweiligen Ergebnisse,

Bei der Dienstleistung durch diese Firma Delphitest soll eine „Eigenschaft“ mit der Untersuchung bezweckt werden. Nämlich, ob die „verdächtigen“ Flecken von einem selbst stammen oder nicht. Schon allein, dass man bereit ist eine Bestimmung von Geschlechtern der Probe zu machen, ist in meinen Augen gesetzwidrig.
Was ich von erbärmlichen Menschen halte, die meinen, wenn man den oben zitierten Abschnitt des Beispiels folgen will, einer Partnerin einen Slip klauen zu müssen, um festzustellen, ob diese evtl. Fremd gegangen ist, behalte ich mal lieber für mich.
Vor allem sollte man sich mal vor Augen halten, was dies bedeutet. Was ist beim nächsten „verdächtigen“ Fleck? Wer solche Gedanken hegt und nicht offen mit seinem Partner umgehen kann, sollte sich Fragen, ob er überhaupt für diese Beziehung geeignet ist.

Nun, noch letztes Jahr hat die Firma Delphitest noch großspurig auf Ihrer Webseite folgendes angeboten:

“Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt (vermutlich zum 01.10.2009), können die Auftraggeber von heimlichen Vaterschaftstests mit bis zu 5.000 EUR Ordnungsgeld bestraft werden. Da auch für die Labore angeblich Strafen vorgesehen sind, werden heimliche Tests im Inland dann unmöglich sein.

Die Delphitest GmbH wird für ihre Kunden eine Möglichkeit finden, heimliche Tests an eine verlässliche Partnerfirma in Österreich zu vermitteln, denn dort ist der heimliche Test weiterhin möglich.”

Nun inzwischen wissen wir, dass das Gesetz am 1.2. in Kraft getreten ist. Aber es war spannend, das Delphitest sozusagen eine Vermittlerrolle für Gesetzesbrecher (also Menschen, die weiterhin nach dem 1.2. heimliche Vaterschaftstests machen wollen) anbieten wollte. Dabei lassen wir mal außer Acht, dass auch vorher Gesetze gebrochen wurden, es war halt nur nicht strafbar.

Ich hatte damals dazu folgendes geschrieben:

Wenn das neue Gesetz in Kraft ist, bin ich mal gespannt, wie die Justiz das Angebot von der DelphiTest GmbH beurteilt, wo sie den Interessenten von “heimlichen Test” anbietet, das deutsche Recht zu umgehen?

Nun, dieses Angebot ist verschwunden?
Man kann sich nun Fragen warum, auch warum die Fa. so darauf bedacht ist, keine heimlichen Vaterschaftstest mehr anzubieten (inwieweit sie einen Missbrauch aber aktiv verhindern, sei auch noch mal dahin gestellt). Nun das mag an dem neuen GenDG liegen. In den Medien wird meist zu dem Gesetz darauf hingewiesen, dass ein Verstoß den Auftraggeber solcher Tests bis zu 5000 Euro strafe kosten kann. Das aber (was ich persönlich gut finde) die Labors, die solche Tests durchführen Da schauen wir doch mal ins GenDG:

§ 25 Strafvorschriften


(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht begeht, sich oder einen Anderen zu bereichern oder einen Anderen zu schädigen.

Aha, hier geht es jetzt also auch um die Kohle und die Bestrafung der Handelnden, also auch der Labore oder im Beispiel der Vermittlung, der Vermittler!
Wenn es also um die eigene Geldbörse und Freiheit geht, wird man also vorsichtig. Und in der Bußgeldvorschrift, sind Bußgelder für Labore bis zu 300.000 Euro vorgesehen.

Aber in einer Nische geht Delphitest weiterhin auf Kundenfang für heimliche Vaterschaftstests. Dies obwohl diese seit dem 1.2.2010 bestraft werden. Und zwar bei eBay!
eBay scheint dies nicht zu stören. Auf eine Beschwerde von mir Mitte Februar (genauer gesagt am 16.2.2010), also nach in Kraft treten des Gesetzes geschah nichts. Im Gegenteil, noch immer ist diese Auktion bei eBay zu finden:

(Quelle: eBay-Auktion Nr.: 130328778420 „DNA-Vaterschaftstest mit Abstammungsgutachten“)

Dort heißt es nach der derzeitigen Gesetzeslage völlig falsch:

Hinweis zur Rechtslage: in Deutschland sind heimliche Vaterschaftstests verboten. Allerdings gibt es bisher keine Strafen für heimliche Tests und auch keine Regelungen, wie die Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren sei. Wir lassen uns deshalb von allen Kunden schriftlich versichern, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und alle Beteiligten bzw. deren Vertreter einverstanden sind. Eine Bestrafung heimlicher Tests ist vermutlich erst für März oder April 2010 vorgesehen, wir achten jedoch schon heute auf Einhaltung des Datenschutzes.

Das bedeutet, auf Grund dieser „eBay-Auktion“ gehen die Kunden immer noch davon aus, das ein heimlicher Vaterschaftstest Straffrei sei.

Dies und das Angebot der Firma, Gen-Untersuchungen von „verdächtigen“ Flecken, z.B. in Slips (den Sogenannten Treuetest) zu machen, halte ich nach der jetzigen Gesetzeslage für eine Straftat. Da ich mich unter Umständen als Betroffener sehen muss (wer weiß, welche Slips dort landen?), werde ich mich an die entsprechende Staatsanwaltschaft diesbezüglich wenden.
Mal sehen, was diese dazu sagen.
Da ich weiß, das Herr P. sich regelmäßig anschaut, ob ich auf Grund seiner Drohungen die Artikel über seine Geschäftspraktiken entferne, bin ich mal gespannt, wie lange nun das eBay-Angebot noch zu finden ist. 😉
Ich bin persönlich, unabhängig von dem Strafrecht der Meinung, das es erbärmlich ist mit solchen Argumenten wie „Kuckuckskinder“ und diffusen Verdächtigungen, Geld mit heimlichen Vaterschaftstest zu verdienen.

Links:

– Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Genetische Daten – wer darf sie kennen und wie ist mit ihnen umzugehen?

– Hamburger Abendblatt: Gesetz zur Gendiagnose sichert Selbstbestimmung des Einzelnen

– Welt online: Heimliche Vaterschaftstests sind ab heute verboten

Eigene Artikel dazu:

Cyber-Stalking, Identitätsmissbrauch, DelphiTest GmbH und die Frage, wer da das Opfer ist

[UPDATE] Cyber-Stalking, Identitätsmissbrauch, DelphiTest GmbH und die Frage, wer da das Opfer ist

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"Erster Pirat im Bundestag" muss im Mai vor Gericht – Jörg Tauss muss sich verantworten.

Die Piratenpartei hat sich beeilt nach dem Wechsel von Jörg Tauss von der SPD zu der Piratenpartei in einer Presseerklärung von dem „ersten Piraten im Bundestag“ (Siehe dazu: Piratenpartei, eine wählbare Alternative? Teil 2!) zu sprechen. Wenn es Argumentativ eng wurde, betonte man, dass Tauss in der Piratenpartei keine Ämter inne hat und er auch nicht für die Piratenpartei kandieren wird. Diese Argumentation hat bei mir ein Déjà-vu. Selbige Behauptungen wurden auch bei Bodo Thiesen aufgestellt. Ich berichtete: Piratenpartei, eine wählbare Alternative?.

Nun, der „erste Pirat im Bundestag“ muss sich im Mai wegen dem erlangen, dem Besitz und Weitergabe (!) von kinderpornografischen Darstellungen. Tauss behauptet, dass dies nur aus ermittlerischen Gründen geschehen ist.
Was ich mir persönlich dabei nur nicht vorstellen kann, warum man bei „Ermittlungen“ solche „Beweismittel“ weitergeben muss? So heißt es jedenfalls in einer Pressemeldung vom SWR.de:

In sechs Fällen habe er Daten an andere Personen übersandt, hieß es weiter.

(Quelle: SWR.de: Tauss muss wegen Kinderpornos vor Gericht)
Ob es wirklich nur eine Verschwörung ist, wie im (inzwischen wieder auf dem Server der Piratenpartei verweilenden) Forum der Piratenpartei gerne geäußert oder ob die Vorwürfe berechtigt sind, muss jetzt das Gericht entscheiden.
Eine Anfrage bei Abgeordnetenwatch.de hat Tauss nur sehr oberflächlich beantwortet und auf Nachfrage war es ruhig um Ihn geworden. Dies war zugleich seine letzte Aktivität im Abgeordnetenwatch.de.
Hinweis
Bei der Einsicht der Seite ( http://www.abgeordnetenwatch.de/joerg_tauss-650-5656.html ) auf Abgeordnetenwatch habe ich beim Hochscrollen die Bemerkung „Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.“ gefunden. Aus dieser Äußerung geht leider nicht hervor, wann diese eingestellt wurde und ob dies überhaupt und Zeitgleich mit dem schließen der Antwortmöglichkeit durch Jörg Tauss einher ging. Ich habe Abgeordnetenwatch angemailt und um Aufklärung dieser Punkte gebeten. Weiter habe angeregt, diese Mitteilungsart im Sinne der Transparenz mal zu überdenken. Bis weitere Informationen über die Antwortmöglichkeit bei Abgeordnetenwatch vorliegen ist der obige Abschnitt um die Frage auf Abgeordnetenwatch mit dieser chronologischen offenen Frage gesehen werden.

Auch wenn die Frage der Antwortmöglichkeit der Nachfrage auf die unbefriedigende Antwort nicht geklärt ist, bleibt festzuhalten, dass er Beantwortung der Frage nicht sehr Ergiebig war oder evtl. bewusst Vage war.
Wie der Fragesteller bei Abgeordnetenwatch.de habe ich die ersten Aktivitäten von Herrn Tauss im Zusammenhang mit Kindermissbrauch nach dem bekannt werden des Ermittlungsverfahren zu finden. Danach äußert er sich auch plötzlich zu dem Thema im Bundestag.
Also, Herr Tauss, die Frage aus Abgeordnetenwatch.de ist immer noch nicht beantwortet.
Ich stelle diese mal hier rein:

Frage zum Thema Internet-Sperren
29.09.2009

Sehr geehrter Herr Taus,

ich habe in der Vergangenheit noch nie davon gehört und gelesen, das Sie sich in der Bekämpfung und Ausrottung von Kinderpornografie besonders hervor getan hätten. Vielleicht habe da etwas übersehen. Nennen Sie mir doch bitte entsprechende Quellen (aber vor Hausdurchsuchung) wo Sie aktiv geworden sind in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von Jörg Tauss

30.09.2009
Jörg Tauss
Sehr geehrter Herr ,

erste Veröffentlichungen zum Thema finden Sie ab dem Jahre 1995. Insofern betrachte ich Ihre Anfrage eher als polemisch. Die Hausdurchsuchung begann übrigens zufällig zu der Zeit, als unter meiner Leitung eine Sitzung von Experten der SPD- Bundestagsfraktion zum Thema stattfinden sollte. Meine jahrelange Beschäftigung mit dem Thema ist zumindest in Fachkreisen bekannt.

Mit freundlichen Grüssen

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Frage zum Thema Internet-Sperren
01.10.2009

Sehr geehrter Herr Tauss,

leider haben Sie meine Frage nicht beantwortet. Ich habe keine Veröffentlichung von Ihnen gefunden, in denen Sie explizit gegen Kinderpornografie engagiert waren. Da geht es nur um das Internet, bzw. die Sicherheit. Ich bitte Sie nochmals, mir Quellen zu nennen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich würde es auch begrüßen entsprechende Quellen genannt zu bekommen.

Was bleibt sind die Informationen, die wir durch die Presse bekommen. Diese sind liest sich dann so:

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hält den Ex-Abgeordneten des Wahlkreises Karlsruhe-Land für hinreichend verdächtig, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen weit überwiegend kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Dateien erlangt, weitergegeben und besessen zu haben. 228 Bild- und Videodateien habe er auf seinem Mobiltelefon abgespeichert und sechs davon an andere Personen übersandt.

(Quelle: Focus Online: Kinderporno-Verdacht: Jörg Tauss muss im Mai vors Gericht)

Ich beneide die Richter nicht vom Landgericht Karlsruhe. Egal wie diese Entscheiden, werden Sie angegriffen.

Meine Meinung ist ganz klar. Eine Privatperson hat nicht zu ermitteln! Egal, ob als Politiker oder normaler Bürger. Sollte es wirklich mal passieren, das man auf solch ein Angebot stößt oder erhält (mir ist beides noch nie passiert), dann sollte dieser es umgehend an die Ermittlungsbehörden weiter geben. Der Umfang der Dateien und das diese auf 3 DVDs gespeichert waren, lassen mich es schwer machen, dies als Ermittlungsarbeit für die politische Arbeit zu sehen, wie von Tauss behauptet. Vor allem ist für mich nicht ersichtlich, warum man dazu diese Machtwerke weitergeben muss?
Ich bin nur froh, das ich kein Richter bin, zu oft müsste ich eine Verhandlung, wie in diesem Fall wegen Voreingenommenheit ablehnen. Wobei die Richter ja umfangreichere Akten bekommen, als die dürftigen Infos, die uns durch die Presse erreicht.

Links:

– Focus Online: Kinderporno-Verdacht: Jörg Tauss muss im Mai vors Gericht

– Stimme.de: Ex-Abgeordneter Jörg Tauss im Mai vor Gericht

– SWR.de: Tauss muss wegen Kinderpornos vor Gericht

– Sueddeutsche.de: Tauss ab Mai vor Gericht

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Stiftung Warentest warnt: Premium SMS und Abofallen

Stiftung Warentest warnt auf seiner Webseite vor Abzocke per „Premium-SMS“. Unter dem Titel „test warnt – Premium-SMS“ warnt Stiftung Warentest vor Fallen mit der Bezahlung durch Premium-SMS.
Es geht darum, dass vor allem Minderjährige durch Werbung glauben gemacht wird, dass sie z.B. Klingeltöne „gratis“ runterladen werden kann. Bei Stiftung Warentest liest sich das so:

Wir meinen: Es ist Abzocke, mit „Gratis“ zu werben und mit „Du“ auf Minderjährige zu zielen, aber klein­­ge­druckt Kosten zu verstecken. Juristisch ist das kaum haltbar: Für einen Vertrag ist Bedingung, dass der Preis klar genannt wird.

(Quelle aller Zitate: „test warnt – Premium-SMS“)

Hilfe von dem Gesetzgeber oder den Handy-Provider ist laut Stiftung Warentest nicht zu erwarten:

Doch wer hereingefallen ist, erhält kaum Hilfe. Die Bundesnetzagentur will den Fall prüfen – nachdem wir nachhakten. Und die Handy­provider winken ab: Sie würden nur die Leitung stellen. Immerhin erklärte Vodafone, zwischen Kunden und Firma zu vermitteln.

Trotzdem sagt Stiftung Warentest, das man es sich gegen solche Kosten wehren soll. Sie weisen auf die für Verbraucher positiven Urteile hin:

Tipp: Es gibt Dutzende solcher Abzockfirmen. Wer sich wehren will, kann die Handyrechnung vom Konto zurückbuchen, das Abogeld abziehen und nur den Rest überweisen. Die Handyprovider drohen dann, ein Mahnverfahren einzuleiten. Doch bisher haben drei Amtsgerichte entschieden, dass ihnen kein Geld zusteht: AG Aachen, Az. 81 C 629/03, AG Wandsbek, Az. 713a C 256/05, AG Düsseldorf, Az. 52 C 3772/05.

Wie dies Aussieht, zeigt Stiftung Warentest auch an einem Beispiel auf:

Zum Beispiel bewirbt die Buongiorno GmbH Klingeltöne und Bilderchen: „Dieser Content ist Gratis. Dazu bekommst Du 100 Frei SMS.“ Doch wer sich darauf verlässt, findet plötzlich auf der Handyrechnung Abbuchungen über 2,99 Euro – alle fünf Tage. Im Kleingedruckten steht, das sei ein kostenpflichtiges Abo.

Es scheint kein neues Problem zu sein. Auf Computerbetrug.de gibt es im Forumsbereich einen Thread „Dringende Warnung vor Buongiorno GmbH Berlin“ der im September 2009 begonnen wurde.

[Update]
Wie die Stiftung Warentest in einem Update vom 10.03.2010 berichtet, hat sich die Seite der oben genannten Firma „Buongiorno GmbH“ geändert. Stiftung Warentest sieht in der umgestalteten Seite immer noch keine ausreichende Transparenz.
Mehr dazu in meinem Artikel „[Update] Stiftung Warentest warnt: Premium SMS und Abofallen

Links:

– Stiftung Warentest: „test warnt – Premium-SMS“

– Computerbetrug: Computerbetrug.de gibt es im Forumsbereich einen Thread „Dringende Warnung vor Buongiorno GmbH Berlin“

Eigene Artikel:

[Update] Stiftung Warentest warnt: Premium SMS und Abofallen

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Bundsverfassungsgericht kippt derzeitige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung

Am Morgen des 2.3.2010 wurde das Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den Gesetzen zur Massenspeicherung und der Vorratsdatenspeicherung verlesen.
Ein Erfolg ist darin zu sehen, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Praxis, sprich im speziellen die Gesetze § 113a und § 113b des TKG (Telekommunikationsgesetz) für Verfassungswidrig erklärt hat und diese, wenn auch mit denkbar knapper Entscheidung für sofort unwirksam erklärt hat.
Um zu wissen, worum es bei den Bestimmungen geht, setze ich diese hier mal rein:

§ 113a Speicherungspflichten für Daten
(1) Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugte oder verarbeitete Verkehrsdaten nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 sechs Monate im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringt, ohne selbst Verkehrsdaten zu erzeugen oder zu verarbeiten, hat sicherzustellen, dass die Daten gemäß Satz 1 gespeichert werden, und der Bundesnetzagentur auf deren Verlangen mitzuteilen, wer diese Daten speichert.
(2) Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telefondiensten speichern:

1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses,
2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone,
3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst,
4. im Fall mobiler Telefondienste ferner:

a) die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss,
b) die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes,
c) die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen,
d) im Fall im Voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle,

5. im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses.

Satz 1 gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind anstelle der Angaben nach Satz 1 Nr. 2 die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.
(3) Die Anbieter von Diensten der elektronischen Post speichern:

1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.

(4) Die Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern:

1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,
2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt,
3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.

(5) Soweit Anbieter von Telefondiensten die in dieser Vorschrift genannten Verkehrsdaten für die in § 96 Abs. 2 genannten Zwecke auch dann speichern oder protokollieren, wenn der Anruf unbeantwortet bleibt oder wegen eines Eingriffs des Netzwerkmanagements erfolglos ist, sind die Verkehrsdaten auch nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichern.
(6) Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.
(7) Wer ein Mobilfunknetz für die Öffentlichkeit betreibt, ist verpflichtet, zu den nach Maßgabe dieser Vorschrift gespeicherten Bezeichnungen der Funkzellen auch Daten vorzuhalten, aus denen sich die geografischen Lagen der die jeweilige Funkzelle versorgenden Funkantennen sowie deren Hauptstrahlrichtungen ergeben.
(8) Der Inhalt der Kommunikation und Daten über aufgerufene Internetseiten dürfen auf Grund dieser Vorschrift nicht gespeichert werden.
(9) Die Speicherung der Daten nach den Absätzen 1 bis 7 hat so zu erfolgen, dass Auskunftsersuchen der berechtigten Stellen unverzüglich beantwortet werden können.
(10) Der nach dieser Vorschrift Verpflichtete hat betreffend die Qualität und den Schutz der gespeicherten Verkehrsdaten die im Bereich der Telekommunikation erforderliche Sorgfalt zu beachten. Im Rahmen dessen hat er durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass der Zugang zu den gespeicherten Daten ausschließlich hierzu von ihm besonders ermächtigten Personen möglich ist.
(11) Der nach dieser Vorschrift Verpflichtete hat die allein auf Grund dieser Vorschrift gespeicherten Daten innerhalb eines Monats nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist zu löschen oder die Löschung sicherzustellen.

§ 113b Verwendung der nach § 113a gespeicherten Daten
Der nach § 113a Verpflichtete darf die allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a gespeicherten Daten

1. zur Verfolgung von Straftaten,
2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder
3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes

an die zuständigen Stellen auf deren Verlangen übermitteln, soweit dies in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 113a vorgesehen und die Übermittlung im Einzelfall angeordnet ist; für andere Zwecke mit Ausnahme einer Auskunftserteilung nach § 113 darf er die Daten nicht verwenden. § 113 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.

Zum Gesetz §113b gab es auf Grund der Einschränkungen des BVG bis zu seiner Entscheidung zur Datenspeicherung noch folgende „Fußnoten“:

§ 113b Satz 1 Nr. 1: Bis zur Entscheidung in der Hauptsache nach Maßgabe der BVerfGE v. 11.3.2008 I 659, v. 1.9.2008 I 1850 u. v. 28.10.2008 I 2239 – 1 BvR 256/08 – anzuwenden
§ 113b Satz 1 Nr. 2: Bis zur Entscheidung in der Hauptsache nach Maßgabe der BVerfGE v. 28.10.2008 I 2239 – 1 BvR 256/08 – anzuwenden
§ 113b Satz 1 Nr. 3: Bis zur Entscheidung in der Hauptsache nach Maßgabe der BVerfGE v. 28.10.2008 I 2239 – 1 BvR 256/08 – anzuwenden

Dies macht deutlich, dass alle unsere Daten zwar gemäß §113a seit in Kraft treten von den Meisten Providern durchgeführt wurden, aber die Nutzung der Daten (angeblich) bis zur Entscheidung des BVG nur in den von diesem eingeschränkten Maße verwendet werden durften.
Nach dem Urteil des BVG müssten im Laufe des Tages etliche Speicherplatten einer Löschungsaktion anheim gefallen sein.
Aber machen wir uns nichts vor. Geheimdienste, wie der Bundesnachrichtendienst oder der Militärische Abschirmdienst haben sich in der Vergangenheit einen Scheiß um Gesetze gekümmert. Warum sollen diese nun auf die geschaffenen Tatsachen verzichten. Schließlich hat „Stasi 2.0“, also Schäuble noch in seiner Amtszeit dafür gesorgt, das klammheimlich eine Superabhörbehörde in Köln aufgebaut wurde. Ich berichtete: „TKÜ in Köln, was ist denn das? (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung oder auf deutsch die “Stasi 2.0″-Traumerfüllung)“
Was passiert nun mit dieser illegalen Einrichtung? Wer überwacht, das dort kein Schindluder getrieben wird? Die Behörde selbst?
Auch ist festzuhalten, das Datenspeicherung nicht per se als Verfassungswidrig eingestuft wurde. Es ist durchaus möglich neue Bestimmungen zu erlassen, die Verdachtsmoment gestützte Datenspeicherung dann zulässt. Also auch, das die entsprechenden Werkzeuge dafür vorgehalten werden. So wird durch eine neue Gesetzgebung evtl. das oben erwähnte TÜK doch seine Daseinsberechtigung behaupten. Wie mit allen technischen Möglichkeiten ist die Frage, wer kontrolliert die Kontrollierer? Wer sorgt dafür, dass kein Missbrauch mit den technischen Möglichkeiten geschieht?
Es bedarf nur ein Blick in YouTube oder ins TV, um die diversen lustigen Aufzeichnungen von Überwachungskameras zu sehen. Aufnahmen, die eigentlich niemand hätte sehen dürfen, nicht einmal die Firmen oder Institutionen, die diese gemacht haben. Ich habe mal in einem Bereich gearbeitet, der Video-Überwacht war. Die Regeln sind ganz klar. Die Aufzeichnungen werden 10 Tage aufgehoben und danach wieder gelöscht. In dem Fall war es so, dass die Aufnahme noch über spezielle Video-Aufnahmegeräte ging, die auf einer Video-Kassette einen ganzen Tag aufnahmen. Diese wurden in einem Rotationsverfahren nach 10 tagen überspielt. Nur wenn es zu einem Zwischenfall gekommen ist, wurde die entsp. Kassette versiegelt und für evtl. Ermittlungsverfahren gesichert. So sollte es auf jeden Fall sein. Ob es auch so war? Das konnte man nur hoffen, da der Aufzeichnungsraum von jedem der Wachmänner betreten werden konnte und natürlich hätte sich jeder von denen eine Kopie ziehen können.
Der Raum hatte keine Zutrittskontrolle.
Und das der Bundesnachrichtendienst, wie auch der Militärische Abschirmdienst sich außerhalb der Gesetzgebung wähnt, ist nichts neues. Das sich die Justiz von denen auch noch auf der Nase rumtanzen lässt, kommt erschwerend hinzu.
Und diesen Behörden soll man plötzlich trauen, bloß weil ein BVG entschieden hat, dass der Staat gefälligst die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz beachten soll?
Am Beispiel von der Firma Lidl konnte man es schon sehen, wie ernst größere Institutionen Ihre eigenen Aussagen meinen. Trotz angekündigter Besserungen im Thema Datenschutz fand man gut ein halbes Jahr nach diesem Versprechen der Besserung Unterlagen nachdem weiter systematisch Informationen über Mitarbeiter gesammelt wurden, vor allem Krankheitsdaten, unter anderem auch welche Krankheiten, Informationen die gar nicht verwertet werden dürfen. oder die Bahn, die Ihre Mitarbeiter über Jahre hinweg ausspioniert hat (angeblich ja nicht mehr) oder die Telekom oder oder oder.
Oder nehmen wir den Staat Frankreich, der für den Mord an Menschen, die sich auf dem Greenpeaceschiff befanden, den der französische Geheimdienst in die Luft gesprengt hat nur ein paar lächerliche Euros zahlen musste. Oder halt in unserem Land der Hessische Verfassungsschutz (mit Unterstützung der GSG9), der ein Loch in das Gefängnis von Celle gesprengt hat, um eine Gefangenenbefreiung vorzutäuschen. Von den Handlungen der V-Männer in der Terroristenszene mal ganz abgesehen.
Oder eben Schäuble, der meinte, das man halt notfalls das Grundgesetz ändern müsse.
So sieht die Realität in unserem Rechtssystem aus.
Und da soll man sich darauf verlassen, das sich die Menschen daran halten, die die Möglichkeiten haben, an diese Informationen zu kommen?
Auch die zuerst hochjubelnden Berichte wichen immer mehr den nüchternen Artikeln über das was vielleicht noch kommt.
Schön zu sehen bei Heise-Online. Der erste Artikel um kurz nach 10:00 Uhr des 2.3. mit 2 Updates: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [2. Update].
Der nächste um Halb zwei des selben Tages schon etwas gedämpfter: Bundesverfassungsgericht legt Hürde für künftige Vorratsdatenspeicherung hoch
Und dann um 15:40 Uhr des Tages schon weit aus nachdenklicher: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lässt weiten Interpretationsraum

Um es ganz klar zu sagen. Das Urteil des BVG ist ein Erfolg für die Bürgerrechte und eine Klatsche für alle Beteiligten Parteien.
Aber ich fürchte zum einen, dass man nicht so einfach von den geschaffenen Strukturen loslassen wird. Zum anderen befürchte ich, dass neue Bestimmungen kommen werden, die -wie ich unsere Politiker so kenne- wieder vor dem BVG landen werden.
Das man nicht bereit ist, zu lernen, erkennt man schon daran, das man nun „rasch“ eine neue Gesetzgebung für die „anlasslosen“ Datenspeicherung machen möchte:

Politiker von CDU und CSU sowie führende Vertreter der Kriminalpolizei haben den Druck auf Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erhöht, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung rasch einen neuen Vorstoß zur anlasslosen Protokollierung der Nutzerspuren zu machen.

(Quelle: Heise Online: CDU/CSU und Polizei wollen rasch neue Vorratsdatenspeicherung)
Man lernt also nichts dazu!

Passend dazu, dass man sich seine eigenen Regelungen noch mal durch den Kopf gehen lässt, wenn es offensichtlich wird, das die Konsequenzen Verfassungswidrig ist, zeigt diese Mitteilung in Heise:

Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. „Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen“, sagte Malmström der Zeitung Die Welt.

(Quelle: Heise Online: EU will Datenspeicherungsrichtlinie überprüfen)
Da war die Eu-Justizkommissarin Viviane Reding schon geschickter. Sie hat ein „Überdenken“ wenigstens noch geschickt vor die Entscheidung des BVG in den Raum gestellt.
Die Politiker sollten sich mal Fragen, wie ernst man Ihre Arbeit noch nehmen kann, wenn man Ihr „Arbeitsergebnis“ jedes mal durch die Gerichte in einen rechtlichen Rahmen bringen muss!

Links:

– Heise Online: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [2. Update]

– Heise Online: Bundesverfassungsgericht legt Hürde für künftige Vorratsdatenspeicherung hoch

– Heise Online: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung lässt weiten Interpretationsraum

– Heise Online: CDU/CSU und Polizei wollen rasch neue Vorratsdatenspeicherung

– Heise Online: EU will Datenspeicherungsrichtlinie überprüfen

– Welt Online: Nach Urteil in Deutschland | EU-Richtlinie zur Datenspeicherung wird überprüft

– Spiegel Online: Die Epochen des Verrats | Die Affären der Geheimen | Wie deutsche Nachrichtendienste die Gesetze brechen (zur Historie über die Gesetzestreue von staatlichen Institutionen)

Und viele, viele Artikel im WeltWeitenWeb (Suchmaschinen bemühen 😉 )

Eigene Artikel zum Thema:

Bundesverfassungsgericht: “Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung” für Dienstag angekündigt | EU will Pflicht zur Datenspeicherung prüfen

TKÜ in Köln, was ist denn das? (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung oder auf deutsch die “Stasi 2.0″-Traumerfüllung)

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Bundesverfassungsgericht: "Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung" für Dienstag angekündigt | EU will Pflicht zur Datenspeicherung prüfen

Ob die beiden Ankündigungen, wie auch das plötzliche Gewissen div. Oppositionsparteien in Deutschland, die das Gesetz als Regierungspartei noch mitgetragen haben, in einem kausalen Zusammenhang mit dem angekündigten „Grundsatzurteil“ stehen, werden wohl nur schlecht denkende Menschen vermuten. Also so Leute wie ich. 😉
Schauen wir uns doch mal die Historie an.
Im Jahr 2006 hat die EU eine Richtlinie herausgebracht, die die verschiedenen nationalen Regelungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten harmonisieren sollten.
Deutschland hat dann nicht gezögert und hat seine Bestimmungen zur Datenspeicherung im November 2007 verabschiedet. Diese sind dann offiziell zum Jahresbeginn 2008 in Kraft getreten.
All diese Entscheidungen wurden bis heute nicht überdacht, trotz der Proteste der Menschen, die diese Politiker bei der EU und Deutschland angeblich vertreten sollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in Deutschland die Anwendung des Gesetzes zur Datenspeicherung stark eingeschränkt. Trotz des schwebenden Verfahrens hat das weder die Regierungsparteien, noch unseren „Stasi 2.0“ daran gehindert in Köln eine Zentrale aufzubauen, in der all diese Daten zentral von einer Behörde verwaltet wird. Ich berichtete darüber: TKÜ in Köln, was ist denn das? (TKÜ = Telekommunikationsüberwachung oder auf deutsch die “Stasi 2.0″-Traumerfüllung)
Das Alles noch während der Legislaturperiode von CDU/CSU und der SPD. Und vor allem während das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Datenspeicherung überprüft.
Gerade die SPD ist dabei sehr interessant zu beobachten. War da nicht mal ein SPD-Politiker, der sich zum Schluss als enternder Pirat hervortrat? Nun, Jörg Tauss hat bei Abgeordnetenwatch auch immer auf die Frage, warum er in jenem oder anderen Fall so abgestimmt hat, auch gerne erklärt, das er dabei „Bauchschmerzen“ hatte.
Das scheint ein allgemeines Phänomen der Politiker bei der SPD zu sein. Bei der Verabschiedung des Gesetzes für Datenspeicherung hatten gleich 26 SPD-Politiker „Bauchschmerzen. Man kann also schon von einer Epidemie sprechen:

SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung

26 Sozialdemokraten haben laut einer Zusatzerklärung zum scharf kritisierten Beschluss des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch den Bundestag nur mit starken Bauchschmerzen zugestimmt. „Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken“ vor allem gegen die abgesegnete Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten habe man dem Entwurf aber letztlich zugestimmt, heißt es in der zu Protokoll gegebenen Rechtfertigung

(Quelle: Heise Online „SPD-Abgeordnete bauen auf Karlsruhe bei der Vorratsdatenspeicherung“)
Nachdem Zensursela und Stasi 2.0 versucht haben mit Ihren Handlungen Tatsachen zu schaffen, entdecken so langsam die „Bauchschmerzen-Politiker“ ihr Gewissen.
Und die EU will nun auch die Richtlinie „überdenken“.
Das alles, wo es mal wieder so weit ist, das ein Verfassungsgericht die Arbeit der Politiker erledigen muss und entscheidet, ob das Gesetz überhaupt rechtmäßig ist.

Das die deutschen Politiker und die Fraktionen den Grundsatz der freien Gewissensentscheidungen der Abgeordneten mit Schmutz bewerfen ist ja schon lange bekannt und das derjenige, der sich nicht dem Fraktionszwang beugt erledigt ist auch. Dabei kann man die Parteien von Schwarz bis Grün alle nehmen. Das sich die EU einen Scheißdreck um die Belange der EU-Bürger kümmert, sondern nur Ihre Existenzberechtigung darin sieht, alles zu reglementieren, sogar die Größe und Krümmung der Banane ist schon die Lachnummer diverser Webseiten. Wir leben also nicht nur in einer Bananen-Republik, sondern in einer Bananen-Union. 😉

Nun, dass die EU nun Ihr Gewissen entdeckt, so kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hat bestimmt nichts mit eben dieser Entscheidung zu tun.
Nachdem das Europaparlament vor kurzem seine seit ende letzten Jahr neu zugestandenen Entscheidungsrechte genutzt hat, um gegen die Übertragung von Telefondaten an die USA zu stimmen (ich berichtete: „SWIFT-Abkommen von EU-Parlament gekippt. Arme USA, jetzt müssen Sie sich die Bankdaten wieder illegal beschaffen.“) gab es Hoffnung, dass sich das Parlament gerade in dem Bereich, in dem es die erweiterten Rechte zugestanden bekommen hat mal anfängt aufzuräumen ist außer der Selbstbeweihräucherung bis jetzt nichts passiert.

Mein Eindruck ist eher dieser, dass sowohl die EU, wie auch die Mitgliedstaaten interessiert auf das Urteil warten, um dann zu wissen, in wie weit sie Ihre Regelungen anpassen müssen, um so wenig in Richtung der Bürgerrechte und dessen freie Entscheidung, was mit unserer Privatsphäre passiert zu ändern.
Man mag mich einen Pessimisten nennen, aber sowohl die Politiker der EU, wie auch der Bundesrepublik Deutschland hatten nun wahrlich genügend Zeit, Ihre Maßnahmen zu überdenken.
Statt das dies erfolgte, wurde intensiv daran gearbeitet, einfach Tatsachen zu schaffen.
Liebe „EU-Justizkommissarin Viviane Reding“, es ist heuchlerisch, wenn man nach Jahren plötzlich ein Überdenken einer Richtlinie ankündigt, wenn man durch eventuell durch die Entscheidung des höchsten Gericht eines Mitgliedstaates zum „Überdenken“ gezwungen wird.
Begründen tut sie die „Ankündigung“ mit der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ (Link zum Download der Charta unten), die seit Dezember verbindlich ist. Das an dieser Charta bereits seit 1999 gearbeitet wird und der Entwurf bereits im Oktober 2000 an das EU-Parlament ging, verschweigt Sie dabei geflissentlich. Auch das die Charta bereits am 7. Dezember 2000 von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, dem Präsident des Rates und dem Präsident der Kommission unterzeichnet und proklamiert wurden scheint Sie nicht zu wissen. Das es noch bis zum Dezember letzten Jahres gedauert hatte, bis die Charta verbindlich wurde, ist da eher Peinlich. Das man sich aber im Vorfeld beim Erlassen von Richtlinien nicht mal an eine Charta orientiert hat, die mal Verbindlich werden sollte, ist eine Ignoranz und Schlamperei, die die Unfähigkeit oder die gewollte Ignorierung durch das EU-Gerüstes aufzeigt.
Ich Frage mich dabei, ob sich einer dieser Politiker einen Scheiß um die Charta gekümmert hätte, wenn nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im Raum schweben würde?
Auf der anderen Seite, warum sollen die EU-Politiker anders sein, als die nationalen Politiker. Die entscheiden ja auch, ohne sich einen Scheiß um die Grundrechte zu kümmern. Ob und in wie weit diese Entscheidungen dann rechtens sind, soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Setzen sechs!

Countdown läuft! Bundesverfassungsgericht verliest Entscheidung am Dienstag!

Wer ab und an den Bundesanzeiger liest, fand regelmäßig die Meldung, dass das Justizministerium bestimmte Regelungen des Gesetzes zur Datenspeicherung aussetzt bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht. Nach Worten des scheidenden Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier wird diese Entscheidung am Diensttag verkündet. Man darf gespannt sein, wie die Entscheidung ausfällt. Da er ein „Grundsatzurteil zu der Massenspeicherung von Telefon und E-Mail-Verbindungsdaten“, ist zu hoffen, dass dieses „Grundsatzurteil“ so konkret ist, das den Politikern klar wird, dass auch die Menschen, die sie Vertreten sollen Rechte haben!
Leider sehe ich die Prognose des Urteils ähnlich, wie der ComputerCaosClub:

„Wir hoffen, dass das Gericht die Erhebung der Daten unterbindet“, sagte Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC). Realistischer sei aber die Annahme, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem Grundsatzurteil am 2. März die seit 2008 geltende Erhebung der Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bundesbürger beschränken, die bisherige sechsmonatige Speicherzeit verkürzen und höhere Schranken für den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Daten setzen werde.

(Quelle: Focus Online „Vorratsdatenspeicherung: Chaos Computer Club warnt vor Missbrauch“)

Warten wir dieses Urteil mit Spannung ab.

Links:

– Focus Online: Vorratsdatenspeicherung: Chaos Computer Club warnt vor Missbrauch

– Heise Online: EU will Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung neu prüfen

– Womblog: BVerfG: Urteilsverkündung Vorratsdatenspeicherung am 2. März

– Süddeutsche.de: Datenschützer und Bürgerrechtler hoffen auf Karlsruhe

– News Adhoc: Das «richtige Gleichgewicht»

– Futurezone ORF.at: EU will Vorratsdatenspeicherung prüfen

– net tribune: EU-Justizkommissarin kündigt grundlegende Überprüfung der Vorratsdatenspeicherung an

Download:
– Europaparlament: Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PDF-Dokument, ca. 96 KB)

Update:

Bundsverfassungsgericht kippt derzeitige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit sofortiger Wirkung (Update nach der Urteilsverkündung)

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