Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de

oder die Realität über die „Gewaltenteilung“ in Deutschland

Diese Tage scheint mich die Frage der politischen und Gesellschaftlichen Grundpfeiler unseres Staates zu verfolgen. Habe ich mich zum einen über die Arbeit und die Fehler innerhalb der Justiz im Rahmen der Pressekonferenz von Amnesty International wegen den Menschenrechtsverletzungen in Deutschland beschäftigt (ich berichtete: [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International). So landete ich dieses Wochenende auch noch im neuen c’t auf einen Artikel, der sich mit den „Web-Neppern“ und den verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Es ging speziell um die unterschiedlichen Urteile um Umgang mit den „Web-Neppern“ (ich finde übrigens, das c’t da ein gutes Wort für gefunden hat) im Zivil und Strafrecht. (Ich berichtete: Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht)
Zu guter Letzt stoße ich im Forum von „BooCompany“ auf einen Screen über die Einstellung einer Strafanzeige gegen den damaligen Betreiber von Lovebuy.de durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Eigentlich nichts besonderes. Aber die Begründung der Staatsanwaltschaft ist schon beachtenswert.

Dazu möchte ich aber vorher mal das Justizsystem als solches Betrachten.
Wie haben in Deutschland die sogenannte Gewaltenteilung. Das bedeutet, das die Politik als Gesetzgeber eine der drei Gewalten ist (= Legislative). Dann gibt es die Gerichte und Entscheidungsgremien, die entscheiden, ob die Handlungen den Gesetzen entsprechen und im Rahmen des Verfassungsgerichtes sogar, ob die Gesetze die die Politik erlässt den Deutschen Grundrecht, unserer Verfassung entsprechen (=Judikative). Schließlich die ausführenden Organe, also jene Menschen, die die Gesetze ausführen und Durchsetzen sollen (=Exekutive). Da sind in erster Linie die Polizei und die Staatsanwaltschaft zu nennen, aber auch das Finanzamt gehört neben ein paar anderen Behörden dazu). (Siehe dazu auch „Gewaltenteilung“ im Wikipedia)
Nach der Machtwillkür des Dritten Reiches in allen Bereichen sollte diese strikte Gewaltenteilung ein Schutz der Gesellschaft vor der Willkür des Staatsapparates, sei es als Bürokratie, Politik oder einzelnen Machthabern sein.
Um mich selbst zu zitieren (aus dem Artikel zur Pressekonferenz von Amnesty International):


Das liegt aber daran, das seit der Verfassungsgebung eine Zersetzung des geistigen Inhaltes der Verfassung fortschreitet.
So wurden Ende der 60er bis in die 80er mit dem Argument “RAF” (also mit den Argument Terrorismus) die Rechte der Bürger beschnitten. Eine Rücknahme dieser “Notstandsgesetze” nach Beendigung der behaupteten akuten Gefahr wurde nicht vorgenommen. Mit der neuen angeblichen Internationalen akuten Gefahr wird nun versucht neben der Rechtbeschneidung der Bürger, sollen diese nun auch noch Überwacht werden.
Zu was solch eine Entrechtung und Bespitzelung führen kann, hat Deutschland in der jüngsten Geschichte nun schon 2 Mal erlebt.

(Quelle: [Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International / Kommentare)

Das diese eigentlich sinnvolle Gewaltenteilung in Deutschland nicht mehr funktioniert, zeigt sich nicht nur in der großen politik, sondern auch in dem kleinen gesellschaftlichen Leben. Vor allem auch die jüngste Zeit im Rahmen der Strafanzeigen des gesellschaftlich erbärmlichsten Übel, dem Betrug und Abzocken von Menschen.

Um im Vorfeld zu lovebuy.de mal ein anderes Beispiel zu nehmen, berichte ich mal aus meiner eigenen Erfahrung.
Lastschriften sind bequem und man kommt nicht in Zahlungsverzug. Was aber immer mehr zu beobachten ist, bzw. war, sind unerlaubte Abbuchungen von Konten. Die Banken machen es sich da sehr einfach.
In 2 Fällen, die ich selbst erlebt habe, war umgehend von mir eine Strafanzeige erfolgt. Beide Strafanzeigen waren gegen unterschiedliche Firmen und bei ganz unterschiedlichen Staatsanwaltschaften erfolgt.
Beide haben die Ermittlungen mit fast identischer Erklärung eingestellt.
Angeblich sei ja durch meine Rückbuchung kein Schaden entstanden und der Vorgang der Lastschriften sei ein Automatismus, der zu Fehlern führen könne.
Die Staatsanwaltschaft hat mir damit also mitgeteilt, das jemand, der mir eine Geldbörse klaut, den ich dabei Erwische und Anzeige kein Dieb ist, weil ich ja mein Geld wieder habe (in dem Fall sogar inkl. der Geldbörse und was da noch drin sein könnte). Da diese Person mit seiner Fingerfertigkeit auch in Varietés auftritt, kann man hier sowieso von einem „Automatismus“ sprechen. Gegen beide Einstellungen habe ich Widerspruch eingelegt. Das diese abgelehnt wurden, dürfte den Kenner klar sein. Im ersteren Fall, der sehr speziell war, weil eben ein „Automatismus, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet beweisbar nicht vorliegen konnte, habe ich dann beim Gericht Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Dieses Mittel steht einem direkt Betroffenen zu (wäre ich nicht betroffen, dann wäre mit dem Widerspruch sense gewesen). Als Hürde besteht da Anwaltspflicht. Also nicht ich als Bürger darf die Beschwerde durchführen, sondern diese muss über einen Anwalt eingereicht werden. Da ich in der Materie drin war, habe ich die Sachlage für das Gericht nochmals genau dargelegt.
Das Gericht hat die Beschwerde abgelehnt, weil mein Anwalt meine Begründung beigefügt hatte und nicht diese abgeschrieben hat und als seine Begründung eingesendet hat. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Gericht lehnt eine Beschwerde ab, weil der Anwalt, der die Beschwerde einreichen muss ehrlicher weise die Beschreibung des Hergangs von dem Beifügt, der es eigentlich nur so umfassend kennen kann. Mit der Sachlage hat das Gericht nicht beschäftigt.
Was lernen wir daraus. Das nächste mal wird das Ganze als Datei an den Anwalt gemailt und dieser kann den Text dann auf seinen Briefkopf ausdrucken. Bei dem zweiten Fall habe ich auf eine Beschwerde bei Gericht verzichtet.

Zurück zu der allgemeinen Betrachtung des Rechtssystem.
Die Staatsanwaltschaft ist also unter anderem ein „vollziehenden“ Teil der Exekutive. Dies bedeutet, das diese die Ermittlungen bei Straftaten koordinieren und durchführen sollen. Das Ergebnis dieser Ermittlungen soll dann die „Entscheidungsgremien“, also Gerichte, bzw. die „Judikative“ helfen eine Entscheidung zu treffen.
Um diesen Apparat nicht aufzubauschen, hat die Staatsanwaltschaft einen gewissen Spielraum, der sie Berechtigt Ermittlungen einzustellen und kleine Vergehen gegen Auflagen und Zahlungen von Bußgeldern einzustellen. Hier muss man sich die Frage stellen, ob die Staatsanwaltschaften diese Mittel zum Schaden der Gesellschaft und dessen Sicherheit im täglichen Leben nicht Missbraucht?
Inzwischen scheint es mir so, als ob gerade im Bereich der Grundübel der Gesellschaft, bei den (wie sagte Zimmermann früher so schön) „Nepper, Schlepper und Bauernfänger“ Ihren Spielraum erheblich missbrauchen. Ich persönlich bin der Meinung, das in dem Ganzen Bereich dieses übel, von den Tätern bis zur Ahndung die Politik mit klaren Rechtsvorschriften gefragt ist. Durch solche gesellschaftlichen Parasiten, wie Aboabzocker und ähnlichem entsteht der Gesellschaft (unter anderem) ein erheblicher materieller Schaden.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das (eingestellte) Ermittlungsverfahren gegen Oliver N. (lovebuy.de)

Vorweg nehmend möchte ich erwähnen, das ich mich hier nur auf das veröffentlichte Schreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg beziehen kann. Ich werde Versuchen, ob ich den Inhalt der Strafanzeige in diesem speziellen Fall noch bekommen kann, um mir noch ein Besseres Bild machen zu können.
Ich weiß z.B. nicht, ob nun Strafanzeige wegen „versuchtem Betrug“ gestellt wurde oder (wie ich es Empfehlen würde) wegen „alle in Betracht kommenden Delikte“. Die Ausgebildeten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sollten selbst besser wissen, welche Straftaten bei der Beschreibung des Tathergangs greifen. Natürlich stelle ich im Text dann Vermutungen an, welche Straftaten hier eventuell greifen können. Leider ist es eine bittere Erfahrung, das sonst die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht in die entsp. Richtung (obwohl ja eigentlich verpflichtet, alle Möglichkeiten zu prüfen) gehen könnten.
Dazu noch mal kurz zur Strafanzeige selbst.
Eine Strafanzeige ist nicht die Anschuldigung einer Person, das sie eine bestimmte Tat begangen hat. Es ist eher die Aussage eines Menschen, das er in der tat eines Menschen eine Straftat vermutet. Diese Vermutung braucht der Anzeigende nicht zu Beweisen. Dafür sind dann die ermittelnden Behörden zuständig. Viele Menschen haben deswegen eine Scheu davor, weil sie meinen, eine Tat auch beweisen zu müssen. Dies ist aber grundsätzlich falsch.

Zu dem Text der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Nach dem einleitenden Satz kommt ein wichtiger und auch Grundsätzlicher Satz:

Wegen einer Straftat kann nur verurteilt werden, wem diese Tat zweifelsfrei nachgewiesen wird. Bleiben nach Abschluss der Ermittlungen Zweifel, seien sie auch gering, so darf eine Verurteilung nicht erfolgen.

Schöne und wichtige Worte. Sie zeigen aber auch, was hier missachtet wurde. „Verurteilen“ kann nur die „Judikative“. Von daher sind diese zwei Sätze aus der Feder der „Exekutive“ sehr wohl richtig, aber mit der Einstellung der Ermittlungen verhindert diese die oben aufgeführten Entscheidung.

Weiter heißt es dort:

In solchen Fällen wird auch keine Anklage erhoben.

Dies ist falsch! Besteht bei der Staatsanwaltschaft „zweifel“, so haben diese entweder Ihre Ermittlungen weiter zu führen oder die „Judikative“ entscheiden zu lassen, ob sich diese Zweifel auflösen lassen.
Dies ist genau der Punkt, wo man sich fragt, ob hier nicht der Ermessungsspielraum der Staatsanwaltschaft missbraucht wird?

Weiter:

Beim Vorwurf des Betruges ist bei Vertragsverhältnissen der Nachweis erforderlich, dass der Täter bereits bei Abschluss des Vertrages vorhatte, seinen Geschäftspartner durch die Behauptung falscher Tatsachen oder durch Verschweigen wichtiger Informationen zu täuschen und dadurch einen Vermögensschaden herbeizuführen.

Hier behauptet also die Staatsanwaltschaft, dass jemand, der sich irgendwann einmal (als Beispiel) überlegt, einfach eine Summe 2 mal zu fordern, weil es vielleicht niemanden auffällt, das dieser keine Straftat begeht, weil er diese Absicht ja nicht vor dem Vertragsabschluss hatte, der evtl. schon Jahre zurück liegt (bei einem Abo zum Beispiel). Interessante Rechtsauffassung. Ob diese auch geteilt wird, wenn einem Mörder nicht nachgewiesen werden kann, das er beim Kauf eines Messers und/oder bei der ersten Begegnung mit dem Opfer noch nicht vor hatte diesen zu ermorden?
Ich dachte bisher immer, das Betrug oder ein versuchter Betrug dann vorliegt, wenn der Täter sich entschließt, durch geeignete Mittel, dem Opfer ein Vermögensschaden zuzufügen. Dabei ist es unerheblich, ob dieses Vorhaben erst kurz vor der Handlung oder schon beim Vertragsschluss bestanden hat (um mal bei lovebuy.de zu bleiben).
Hier deckt sich eigentlich meine Erfahrung mit anderen Seiten. So hat „Azubo“ nach dem nachlassend es anfänglichen (auch durch Medien gepushten) Erfolgs und dem Ausbleiben des Wirtschaftlichen Erfolgs, seine User mit sogenannten „Partnerangeboten“ beglückt. Dazu wurde das Profil des Users auf die Option, das man Werbe-Emails erhalten möchte oder nicht erweitert und ohne eine nachfrage auf „ja“ eingestellt. Dies ist mir als User der ersten Stunde selbst damals passiert.
Auch hier scheint der erhoffte finanzielle Erfolg ausgeblieben und man suchte nach anderen Lösungen den erhofften finanziellen Erfolg zu erlangen.
Da man sich hier in einem Bereich bewegt, der eher Öffentlichkeitsscheu behandelt wird, scheint man sich mit einer AGB-Umstellung auf ein kostenpflichtiges Angebot, einen entsprechenden finanziellen Erfolg versprochen zu haben.
Geschieht solch eine Vertragsänderung einseitig, dann muss der andere Vertragspartner dieser Änderung zustimmen. Geschieht dies nicht, ist nur noch die Frage, ob der Vertrag dann aufgelöst wird oder ob die alten Bedingungen weiter gelten. Das ist auch eine Frage der vorherigen Vertragsvereinbarung.
Versucht dagegen ein Vertragspartner dem anderen neue Bedingungen unter zu jubeln, dann kann diese Handlung durchaus ein versuchter Betrug oder sogar Betrug sein (bei Erfolg des „Unterjubelns“). Dies müsste die Staatsanwaltschaft prüfen.
Schauen wir uns also an, wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg dies geprüft hat:

Der Beschuldigte hat vorgetragen, dass die Teilnahme an den Auktionen zunächst einzeln abgerechnet werden sollte und lediglich eine einmalige Registrierungsgebühr von 5,00 bzw. 9.95 € bei der Anmeldung zu zahlen war. Mit dieser Bedingung musste sich der Angemeldete Einverstanden erklären, um Zugriff auf die Seiten zu bekommen. Voraussetzung war auch, dass sich der Nutzer mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden erklärte und seine Kontodaten mitteilte. Ab dem 15.08.2007 seien die AGB dahingehend geändert worden, dass nunmehr eine Jahresgebühr von 99,00 € fällig sei. Diese Änderung sei an alle registrierten Mitglieder per e-mail versandt worden. Beim ersten Einloggen nach dem 15.08.2007 habe jeder Nutzer explizit bestätigen müssen, dass er mit den neuen AGB einverstanden ist, um weiter an Auktionen teilnehmen zu können. Es habe nur die Möglichkeit der Bestätigung oder der Kündigung gegeben.

Soweit dieser Abschnitt im Wortlaut. Hier bestätigt also die Staatsanwaltschaft Oldenburg, das sie nach „2 Jahren“ Ermittlungen Ihre Entscheidung und damit vermutlich auch den Umfang der Ermittlungen auf eine Aussage des Beschuldigten stützt. Weder findet man einen Hinweis auf Beweise diesers „Vortrag“ des beschuldigten, noch sehe ich hier, das zumindest der Anzeigenerstatter als Zeuge befragt wurde. Da es ja bekannt ist, das von mehreren „Opfern“ unabhängig von einander Anzeige erstattet wurde, hätte die Staatsanwaltschaft mit einer Befragung der Zeugen und der Bitte um zu Verfügungsstellung der Unterlagen (hier vor allem „e-mails“) ein von dem beschuldigten unabhängiges Bild machen können. Wenn man bedenkt, wie in wenig Tagen im Forum von „BooCompany“ belege zusammen getragen wurden, die auch Zeugenaussagen bei den so massiv auf der Firmanseite veröffentlichten Urteilen in ein ganz anderes Licht erscheinen lassen. (Siehe unter Links)
Unabhängig davon stehen hier nun erst einmal die Aussage des Anzeigenerstatters gegen die Aussage des Beschuldigten. Wieso daraufhin nicht weiterführende Ermittlungen in den „2 Jahren“ erfolgt sind, weiß wohl nur die Staatsanwaltschaft Oldenburg selbst.
Wie wackelig die „Ermittlungen“ der StA Oldenburg zu sein scheinen, weiß diese wohl selbst am besten. Wie schreibt diese so schön:

Wenn diese Einlassung so zutrifft, dann ist ihm ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht zu beweisen.

Nun, ich dachte immer, genau dies zu prüfen, das die Aussage („Einlassung“) des Beschuldigten nun zutreffen oder nicht.
Um beim Beispiel des Mörders zu bleiben. Ein Bürger Zeigt einen anderen an, in dem er dabei Aussagt, er habe gesehen, das dieser eine dritte Person mit einem Messer erstochen hat. Der vermeintliche Mörder sagt dem Staatsanwalt dann, „nöö, habe ich nicht und meine Messer sind alle so Stumpf, damit kann ich nicht mal in ein frisches Laib Brot stechen“. Nun dann sagt wohl zumindest die Staatsanwaltschaft Oldenburg: „Entschuldigung, tut mir Leid, aber wenn die „Einlassungen so zutreffen“, dann gibt es keinen Mörder“?

Ob er tatsächlich bereits zur Zeit Ihrer Registrierung vorhatte, später mit unlauteren Mitteln Geld zu verdienen, ist nicht feststellbar.

Hier sind wir wieder bei dem Thema, ob ein Mörder ein Mörder ist oder, weil er beim Kauf des Messers und der ersten Begegnung mit dem Opfer diese Tat noch nicht vor hatte, eben nicht. Die StA Oldenburg sollte sich Ihre eigene Argumentation mal durchlesen. ich kann bei solchen Erläuterungen bezüglich des Strafrechtes nur den Kopf schütteln.
In dem restlichen Text des Abschnittes wird über das übliche Verhalten von e-mail-Empfängern philosophiert und was sich beweisen lässt oder nicht.
Nun wenn man sich in seiner Bewertung „nur“ auf die Aussage („Einlassungen“) des „Beschuldigten“ stützt, der ja als Beschuldigter sogar das Recht hat, zu lügen, dann wundert mich die Ausführungen des StA Oldenburg über die Beweisbarkeit nicht. Was mir da nur in den Sinn kommt, wie es in Deutschland zum einen überhaupt zu Verurteilungen kommen kann und vor allem zu der nun nicht gerade geringen Anzahl von Urteilen gegen Beschuldigte nach einem sogenannten „Indizien-Prozess“. So etwas dürfte es doch nach dieser Argumentation der StA Oldenburg gar nicht geben. Vielleicht sollte die „Exekutive“ das Urteil denen Überlassen, die dafür zuständig sind, und das ist nun mal in der deutschen Gewaltenteilung die „Judikative“.

Bei dieser Beweislage ist nicht mit einer Verurteilung zu rechnen. Weitere Ermittlungsansätze sehe ich nicht. Ich habe das Verfahren deshalb eingestellt.

Beweislage? Welche Beweise? So weit ich den Text verstehe, wurde nicht ein einziger Beweis gesucht. Wenn man die Antwort so liest, hat man eher den Eindruck, das man die Anzeigen (man sollte nicht vergessen, das diese Anzeige, auf die sich die StA bezieht kein Einzelfall ist, sondern eine von mehreren) in die Schublade gelegt hat, nach Monaten heraus geholt hat, den Beschuldigten befragt, was er dazu sagt und nach wieder ein paar Monaten diese Einstellung geschrieben, das möglichst alle möglichen Unterlagen zur Ermittlung einer „Beweislage“ weg sind und man nicht noch mehr Arbeit damit hat.
Ich denke nur eine gezielte Nachfrage bei den Anzeigern hätte etliches an „Ermittlungsansätzen“ geliefert, die das Verfahren nicht so einfach und klar erscheinen lässt, wie es die StA Oldenburg hier der Gesellschaft glauben machen will.

Nur gut, das bei den StA es für solche Briefe zum einen den Textblock wegen der Widerspruchsfrist gibt und auf der anderen Seite den Textblock mit dem Hinweis, das diese Einstellung keine Entscheidung einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung ist.
Vielleicht liegt hier auch begründet, warum die VMA mit dieser Einstellung auf Ihrer Seite nicht Werbung macht, wie Sie es mit zweifelhaften Urteilen tätigt.

Als Fazit halte ich fest, das dies weder eine ermittlerische Glanzleistung, wie auch eine Glanzleistung der Begründung durch die StA Oldenburg darstellt. Mir wäre dieses Schreiben als „Oberstaatsanwältin“ peinlich und ich würde unter solch ein Machtwerk nicht meine Unterschrift setzen.
Aber leider sagt mir meine Erfahrung, das solche Abwicklungen von Strafanzeigen kein Einzelfall ist. Quer durch Deutschland lässt sich die Tendenz der Staatsanwaltschaften erkennen, das man nicht bereit ist den Dienst für die Gesellschaft auch im kleinen zu erfüllen. Lieber wälzt man die unliebsame Arbeit mit ein paar Phrasen ab.

Hinweis:
Alle Zitate sind Ausschnitte aus dem Schreiben einer Oberstaatsanwältin der StA Oldenburg, das im Forum von „BooCompany“ veröffentlicht wurde.

Links

Die Links sind nach den Themen „Lovebuy.de“ und „Recht und Gerechtigkeit“ sortiert. Während die Links des Bereich „Lovebuy.de“ sich mit der Thematik „Web-Nepper“ allgemein und dem aktuellen Thema „Lovebuy.de“ im speziellen beschäftigen. Bei „Recht und Gerechtigkeit“ geht es um das Thema Gewaltenteilung, Justiz, Politik und Staatsanwaltschaft im allgemeinen.

„Lovebuy.de“

– BooCompany: www.lovebuy.de – Teil III – Postings ab 09.06.2010; Posting Screen StA Oldenburg Das Posting, wo das Schreiben der StA Oldenburg eingestellt wurde.
– BooCompany: LOVEBUY: Zeugen-Prozeßopfer und gewonnene Prozesse gesucht! (Aufruf für die Mithilfe zur Selbsthilfe)
– BooCompany: Forumteil zum Thema Lovebuy

– Rechtanwaltsblog.blog: Neue Schlappe für „lovebuy.de“ (Über das anfänglich gewonnene und nun aufgehobene Urteil beim AG Wuppertal)
– Rechtanwaltsblog.blog: VMA Management GmbH gewinnt Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg – Neue Flut von Zahlungsaufforderungen Sachen „lovebuy.de“

Eigene Artikel zum Thema:

Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
BooCompany wird Angegriffen – Trotz DDOS weiterhin erreichbar!
[UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB

„Recht und Gerechtigkeit“

– Wikipedia: Artikel: Gewaltenteilung
– Wikipedia: Kategorie: Gewaltenteilung (Dort sind weitere Links zu Artikeln zum Thema Gewaltenteilung zu finden)

– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)

Eigene Artikel zum Thema:

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht
[Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International

(Zum Thema „Recht und Gerechtigkeit“ gibt es sowohl im Netz, wie auch im Buchhandel viele interessante Artikel und Bücher, die nicht so trocken sind, wie sich viele Staatskunde und Jura vorstellen. Suchen und lesen lohnt sich und kann sogar Spaß machen! Also suchen und lesen.)

Artikel als eBook zum Download:
02.8.2010 – Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de

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Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht

Schon vor Monaten habe ich einen Artikel zu diesem Thema geschrieben. Dabei ging es um zwei Vorgänge, die fast Zeitgleich geschehen waren. Zum einen das Urteil eines Zivilgericht auf Kostenerstattung gegen die Abwehrung unberechtigter Forderungen durch eine Abofalle, auf der anderen Seite die Einstellung eines Strafverfahrens gegen eine Aboabzocke durch die Staatsanwaltschaft.
Siehe dazu hier: Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!

Nun, ist in der neusten c’t gibt es einen Artikel über das Thema. Ein Grund für mich, das Thema mal wieder aufzunehmen.
Dort wird meine Meinung bestätigt, das die Justiz sich beim Strafrecht in Bezug auf die Abofallen schwerer tun, als die Zivilgerichte.
In dem Artikel „Web-Nepper auf dünnem Eis“ wird auf der einen Seite die Tendenz im Zivilgericht zu Gunsten der angeblichen Schuldnern eingegangen, wie auch die Schwierigkeiten im Strafrecht zu einem Abschluss zu gelangen. Bis auf sehr wenigen Ausnahmen wurden Strafanzeigen, selten mit Auflagen, eingestellt.
Das Problem des Strafrechtes ist der Nachweis, das ein Betrug oder eine arglistige Täuschung vorliegt. Also die bewusste Absicht. Es ist wie bei einem vermeintlichen Ladendieb. Wenn dieser Ware in eine Tasche steckt und diese an der Kasse aus der Tasche nimmt und bezahlt, dann kann man zwar vermuten, das es eine Diebstahlabsicht gab (z.B. weil man sich selbst so ungeschickt benommen hat, das der vermeintliche Dieb einen wahrgenommen hat), aber wie will man dies beweisen?
Von dieser Seite habe ich Verständnis für die Justiz.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Aber dieser hat ja Angst, das er seine Pizza nicht mehr per Telefon bestellen kann. Muss erst so viel passieren, wie damals mit den Dealer-Schadsoftware, bis der Gesetzgeber tätig wird und sich nicht mehr von den „Interessenverbänden“ und Schmiergeldzahlern bezirzen lassen?

Die ganz einfache Forderung, das ein Vertrag schriftlich zu erfolgen hat, würde dem Ganzen (und nicht nur bei den Abo-Abzockern) sehr schnell ein Riegel vorschieben.
Die ehemalige Justizverarscherin Zypries würde auch weiterhin Ihre Pizza bestellen können. Was würde anders sein?
Ich bestelle eine Pizza und wenn diese geliefert wird zahle ich diese. Habe ich keine bestellt und an meiner Tür klingelt ein Pizzabote, dann würde ich auch Heute schon diesen wieder wegschicken und auf gar keinen Fall die Pizza bezahlen. Das Risiko des Pizzadienstes würde sich nicht ändern. Die Rechtslage auch nicht, da es sich hier um einen direkten Bar-Kauf handelt, also Ware gegen Geld.
(Ich liebe dieses Beispiel, das die Zypriese als Beispiel herangenommen hat, das dieses Thema juristisch nicht so einfach sei. 😉 )

Nun ist die Rechtslage nun mal so, das man derzeit recht guten Erfolg im Zivilrecht gegen die Forderungen der „Wab-Nepper“, hat, wogegen das Strafrecht sich schwer tut.

Bei c’t kann man dazu ausschnittsweise folgendes lesen:

Web-Nepper auf dünnem Eis
Neues von der juristischen Front in Sachen Vertragsfallen

Im Umgang mit Abofallenbetreibern und anderen Online-Abzockern lassen Zivilgerichte eine verschärfte Gangart erkennen. Nur Strafrechtlich bleiben die schwarzen Schafe des E-Commerce nach wie vor weitgehend ungeschoren.



Trendwende in der Betrugsfrage?
Während Zivilgerichte also eine wünschenswerte klare vertrags- und wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Abofallen geliefert haben, ist die strafrechtliche Situation nach wie vor unbefriedigend: Es bleibt umstritten, ob das Geltendmachen einer nicht begründeten Forderung einen (versuchten) Betrug im Sinne von § 263 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) darstellt oder nicht.
Das Anḿtsgericht (AG) Wiesbaden beispielweise ist nicht dieser Ausfassung [10].



Dieses Urteil (Anm.: des AG Wiesbaden) spiegelt eine Rechtsprechung wider, die bis vor einiger Zeit noch vorherrschend war [11]. Mittlerweile deutet sich indessen eine Trendwende an, die auf eine Entscheidung des AG Karlsruhe vom August 2009 zurückgeht [12].



Zögerliche Strafverfolger
Die Tendenz, Vertragsfallen im Internet endlich als das zu würdigen, was sie im Empfinden des gewöhnlichen Websurfer schon immer gewesen sind, mag erfreuen. Bei all dem sollte man jedoch nicht übersehen, dass es sich nicht um die Rechtsauffassung von Staatsanwälten oder Strafrichtern handelt.


(Quelle: Zeitschrift c’t, Ausgabe 17/2010, Seite134 ff., „Web-Nepper auf dünnem Eis“)

Quellenangaben in den zitierten Textteilen (die Ziffern in den eckigen Klammern):

[10] AG Wiesbaden, Urteil vom 4.8.2008, Az. 93 C 619/08
[11] etwa AG Peine, Urteil vom 19.12.2007, Az. 18 C 135/07; AG Recklinghausen, Urteil vom 5.3.2008, Az 14 C 372/07; AG Groß-Gerau, urteil vom 13.3.2008, Az. 65 C 65/07 (71)
[12] AG Karlsruhe, Urteil vom 12.8.2009, Az. 9 C 93/09

(Quelle: Zeitschrift c’t, Ausgabe 17/2010, Seite137, „Web-Nepper auf dünnem Eis“ – Literatur)

Gerade der Verweis auf recht viele Urteile und weiterführende Literatur zum Thema machen den Artikel noch wertvoller.

Der Artikel ist lesenswert, wenn ich persönlich auch die etwas pauschale Verurteilung der strafrechtlichen Seite nicht ganz zustimmen kann.

Links:

– c’t-Zeitschrift: Screen des Artikels „Web-Nepper auf dünnem Eis“ (ct-Inhalt, es ist in einer Auflösung, die den Artikel nicht lesbar macht. Dazu muss man sich die Zeitschrift besorgen)
– c’t-Zeitschrift: Links zum Artikel „Web-Nepper auf dünnem Eis“

– Ich bin Terrorist: Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!

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[Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International

Ich hatte eigentlich gehofft, das Amnesty International (= „AI“) die Pressekonferenz auch ins Netz stellt. Leider ist dem offensichtlich nicht der Fall.
Nun denn, dann werde ich meine Meinung dazu eben ohne einen Link zu der Pressekonferenz mal kund tun.

Update:
Wie der Kommentar von „Tim“ aufzeigt, gibt es von der Pressekonferenz eine Aufzeichnung. Auf diese wird in einem Text nach der Pressekonferenz recht unscheinbar hingewiesen (schade eigentlich).
Hier nun doch ein Link zu der Aufzeichnung der Pressekonferenz: Amnesty-Pressekonferenz: Transparenz schützt Menschenrechte – Mehr Verantwortung bei der Polizei

Zuerst einmal muss ich sagen, das ich von der Pressekonferenz enttäuscht war, da der Titel irreführend war. Unter dem Slogan „Täter unbekannt“ wurde zu einer Pressekonferenz mit dem Thema „Menschenrechtsverletzungen in Deutschland“ eingeladen.
Tatsächlich ging es um Übergriffe der Polizei mit Menschenrechtsverletzungen. Kein Wort von den Menschenrechtsverletzungen bei den Streitkräften und durch die selben auch in Ihren angeblichen „Verteidigungsauftrag“ unter anderem in Afghanistan. Kein Wort über die geduldete Menschenrechtsverletzungen von anderen Nationen auf deutschem Boden, als Beispiel die US-Streitkräfte (Stichwort z.B. Guantanamo-Gefangene, die über Deutschland transportiert wurden).

Auch war man scheinbar nicht bereit das Ausmaß der Übergriffe durch die Polizei in Deutschland in eine klare Relation zu stellen. Man war eher bemüht, immer wieder darauf hinzuweisen, das man in Deutschland keine Systematik im Bezug aus Menschenrechtsverletzungen bei der Polizei sehen würde.

Festzuhalten ist, das es ein System der Gesetzesüberwachung und Durchsetzung geben muss.
Festzuhalten ist aber auch, dass das jetzige System fehlerhaft ist.

Schon allein, das die Staatsanwaltschaft diese Macht hat, eine Ermittlung einzustellen ist mehr als Fragwürdig. Als ermittelnde (= Exekutive) Behörde sehe ich nicht, mit welchem Recht diese eine Entscheidung (= Judikative) treffen. Diese steht diesem im Rahmen der Gewaltenteilung meiner Meinung nach nicht zu. Aus Aktuellem Grund werde ich zu den Staatsanwaltschaften noch einen speziellen Artikel schreiben.

Dazu kommen die inzwischen starken Verflechtungen der drei Säulen (= Gewalten) des Deutschen Staates.

Dies ist auch kein Problem des einzelnen Menschen, also Polizisten, Staatsanwaltes, Richter, usw.. Und wenn man noch betrachtet, wie die Gesetzgeber (=Legislative) sich von Interessenvertreter und Schmiergeldzahlern beeinflussen lassen, könnte einem schlecht werden.

Zurück zu der Pressekonferenz:
In dem Bericht zur Pressekonferenz, die man sich herunterladen kann (PDF; Link unten) wird festgehalten, das seit dem letzten Bericht im Januar 2004 „AI“ über 869 Fälle von Übergriffen durch die Polizei informiert wurde.
Zusätzlich stellt „AI“ fest:

So lassen sich
etwa allein seit 2006 namhaften
Zeitungen (wie taz, Frankfurter Allgemeine
Zeitung, Süddeutsche Zeitung,
Stuttgarter Zeitung, Kölnische
Rundschau) über 100 weitere Fälle
von mutmaßlichem polizeilichem
Fehlverhalten entnehmen.

Um, die Dunkelziffer außer acht lassend, sich mal ein Bild über das Ausmaß zu machen, ein kleines Rechenexempel. Es geht also um 869 bekannten Fällen von „Fehlverhalten“ durch die Polizei in rund 6 1/2 Jahren. Das entspricht 12,42 „Fehlverhalten“ durch deutsche Polizisten, also mehr als jeden 3. Tag ein „Fehlverhalten“ mit mutmaßlicher Menschenrechtsverletzung. Und das nur die bekannten Fälle. Meiner Meinung nach ist die Dunkelziffer weit aus höher, da es eine (leider nicht unberechtigte) Angst vor einem Gang in die Öffentlichkeit gibt.
Und nur selten gibt es eine so deutliche Dokumentation, wie in dem Fall des Radfahrers bei der Demonstation gegen die Vorratsdatenspeicherung „Freiheit statt Angst“ im September (Infos dazu: AK Vorrat: „Freiheit statt Angst am 12. September 2009/Pressespiegel“) und auch dort ist eine entsprechende Verurteilung oder zumindest Konsequenzen mehr als fraglich.

Also halten wir fest, mind. jeden 3. Tag wird ein „Fehlverhalten“ (mit mutmaßlicher Menscherechtsverletzung!!!) durch Polizisten getätigt. Dies sind keine Einzelfälle mehr. Rechnet man noch die Dunkelziffer und die Menschenrechtsverletzungen von anderen Behörden, Organisationen, etc. dazu ist es schon erschreckend.

Das ist aber kein Phänomen der neueren Zeit.
In Köln hatte sich wegen der zunehmenden Gewalt durch Polizisten schon in den 80ern die Initiative „Bürger beobachten die Polizei-BüBePo“ gegründet.

BüBePo
Die Initiative „Bürger beobachten die Polizei“ (BüBePo) existierte in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre in Köln, ähnlich wie vergleichbare Gruppen aus dem Umfeld der Menschenrechts- und Justizbewegung in anderen deutschen Großstädten. Die Initiative sammelte alle veröffentlichten Materialien zur Polizei, insbesondere zu „Polizeiübergriffen“, um die in der Regel fehlende Öffentlichkeit herzustellen. Bei Auflösung der Gruppe ging das gesammelte Material mit insgesamt 35 Einträgen ans KölnArchiv über. Der Teilbestand hat eine eigene Systematik, die als Hinweis (in Klammern gesetzte Ziffern) hinter dem jeweiligen Stichwort auftauchen.

(Quelle: KölnArchiv e.V.: Protest in Köln: Das Findbuch – „Findbuch – Einführung von Martin Stankowski“)

Die Übergriffe der Polizei sind jede für sich Einzeln zu sehen. Auch ich würde nicht von einer „Systematik“ sprechen. Wovon ich aber Spreche ist von einer „Ideologie“. Also ein gemindertes Rechtsbewußtseit durch die Beamten, die dieses „Fehlverhalten“ begangen haben oder auch „nur“ beobachtet haben. Diese wird durch die Art unterstützt, wie gegen diese „Fehlverhalten“ Ermittelt werden.
In diesem Zusammenhang spreche Ich sehr wohl von einer „Systematik“ durch die Exekutive. Eine Unabhängigkeit ist nicht gegeben.
Hier ist der Rechtsstaat gefordert. Es kann nicht sein, dass der Täter gegen sich selbst ermittelt, was derzeit in Deutschland Gang und Gebe ist. Die Staatsanwaltschaft zeigt sich hier auch nicht unabhängig. Sie lässt die Opfer von den Polizeiwachen Befragen, in denen das „Fehlverhalten“ begangen wurden. Ja sogar, das der Beschuldigte selbst die Befragung durchgeführt hat, wurde auch schon dokumentiert. Hier sollte die Staatsanwaltschaft selbst die Untersuchung führen und auch die Aussagen selbst durchführen und dies nicht durch die Polizei geschehen lassen. Das die Staatsanwaltschaft diese (vorhandene) Möglichkeit nicht nutzt, zeigt schon, das ein Interesse an eine „unabhängige“ Untersuchung der Vorfälle nicht vorhanden ist.
Leider muss man sagen, das die Fälle zeigen, das hier das Sprichwort, das „eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt“ zutreffend ist.

Aber vergessen wir nicht, das Menschenrechtsverletzungen nicht nur bei der Polizei begangen werden. Und das macht mir Sorge.
Nicht die Taten als solches haben eine Systematik, sondern die Grundlage, das dies in Deutschland überhaupt geschehen kann und vor allem folgenlos geschehen kann.

Links:

– Amnesty International: Eine Kampagne von Amnesty International
– Amnesty International: „Täter Unbekannt“ – Der Bericht von Amnesty International
– Amnesty International: „Täter Unbekannt“ – Der Bericht von Amnesty International Als PDF zum Downlaod (2,4 MB)
– Amnesty International: Zusammenfassung des Berichts 2010 (Mit drei Fallbeispielen)
– Amnesty International: Zusammenfassung des Berichts 2010 Als PDF zum Download (42 kb)
– Amnesty International: Amnesty International bei YouTube
– Amnesty International: Amnesty-Pressekonferenz: Transparenz schützt Menschenrechte – Mehr Verantwortung bei der Polizei Pressekonferenz als Film, auch als Download (Dank an den Kommentator „Tim“ für den Hinweis)

– AK Vorrat: AK Vorrat: „Freiheit statt Angst am 12. September 2009/Pressespiegel“

– Ich bin Terrorist: Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International

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Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International

Am Donnerstag, den 8.7.2010 um 11:00 Uhr ist es so weit.
Amnesty International läd zu einer Pressekonferenz, in der es um die Menschenrechtsverletzungen in Deutschland geht.

Das Thema wird im Land gerne klein gehalten. Wer will den schon gerne hören, das es im eigenen Land nicht so Rechtmäßig zugeht, wie man es von der Regierung vorgespiegelt bekommt. Verletzung der Menschenrechte ist auch mitten unter uns ein alltägliches Ereignis. Nicht nur der „versehentliche Treppensturz“ oder die Folterungen unter Kameraden beim Bund. Nein es wird sogar mit dem allgegenwärtigen Sicherheit-Totschlag-Argument offen über Folter gesprochen udn dafür die abenteuerlichsten Situationen konstruiert, wo Folter Menschen aus einer akuten Gefahr retten könne.
Das wo die Geschichte beweist, das dem nicht so ist.

Man darf gespannt sein, was Amnesty International am Donnerstag zu Berichten weiß.

Und jeder, der Internet hat, kann sich die Pressekonferenz anschauen.
Amnesty International hat dafür einen Internetauftritt, wo der Bericht über die Menschenrechtsverletzungen als Livestream verfolgt werden kann.
Unter „Täter Unbekannt“ kann man die Pressekonferenz dann live miterleben.

Im Vorfeld wurden in Berlin an ausgewählten (tatsächlichen) „Tatorten“ Aktionen durchgeführt:

Also, nicht Wegschauen, sondern sich informieren.
Nur wer weiß, was sich um Ihn herum abspielt kann was ändern.

Links:

– Amnety International: Täter Unbekannt, die Seite, auf der die Pressekonferenz am 8.7.2010 ab 11:00 Uhr als Livestream zu verfolgen ist.
– Amnety International: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland | Täter unbekannt – Straßenaktionen und Countdown im Netz

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[Update] Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht – Oder die Frage nach dem Impressum ;-)

Ich bin es ja gewohnt, das ich bedroht werde und das manches davon eher lustig, denn ernst zu nehmen ist.
Sei es nach meinem Artikel „Christliche Mitte – Christliche Fundamentalisten wollen einen Deutschen Gottesstaat?“, wo man mir über meine anonyme Mailbox angekündigt hat, dass man die Glaubensbrüder in Stuttgart schon gebeten hat, mich mit geweihtem Wasser zu besprühen, um mein teuflisches Wesen zu offenbaren. Seit dem warte ich sehnsüchtig (gerade jetzt, bei der Hitze) auf die Abkühlung. 😉

Im Zusammenhang mit den Piraten kamen auch manche nette „Entersprüche“ bei mir an. Bei diesen Parteimitgliedern, braucht diese Partei keine Feinde mehr.
Das die rechte Ecke da auch nicht untätig war, kann sich der Leser bei manch einen meiner Artikel (z.B. nach dem Artikel „Inkonsequenz und faschistische Hetze, dein Name ist “Pro Köln”“) bestimmt auch vorstellen.

Nun, es gibt auch Organisationen, bei denen ich mir Frage, was diese im Endeffekt wirklich wollen.
Unter anderem habe ich mich bei dem Verein „Nicht-Abzocken e.V.“ gefragt, was diese eigentlich letztendlich bewirken will oder was die wirkliche Triebfeder ist. Das interessierte mich unter anderem auch, weil dies ein Verein ist, der von sich behauptet gemeinnützig zu sein und somit schon durch seine Steuerbefreiung von uns allen Finanziert wird.
Der Grund mich mit dem Verein selbst näher zu befassen war der seltsame Artikel bei Rotglut.org. Ich habe dieses Thema in den Artikel „“Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org”“ und einigen Nachfolgeartikel behandelt. Wie es in dem Blog damals hieß wurde dieser von dem Betreiber (illegal?) übernommen und nun scheinbar für Falschmeldungen missbraucht.
In diesem Zusammenhang kam es immer wieder zu Informationen, dass der Betreiber der Seite die Logdaten während einem „unfreiwilligen Urlaubsaufenthalt“ an den „Cheffe“ des Vereins „Nicht-Abzocken e.V.“ übermittelt habe, damit jener im Namen des Betreibers während des „Urlaubs“ in seinem Namen Artikel einstellen solle.
Dies wird von „Cheffe“ auf der Seite des Vereins verneint.
Unabhängig, ob diese „Informationen“ der Wahrheit entsprechen und der ehemalige Betreiber des Seite danach keinen Zugriff mehr auf die Seite hatte, tauchte neben dem in dem oben erwähnten Artikel auch auf der Seite des Vereins ein Artikel auf, der die Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24.net zum Thema hatte.
Zudem wird von den Mitgliedern des Vereins in einem (inzwischen gelöschten Thread) zugegeben, das man juristische Einzelberatung vorgenommen hat.

Dies alles hat mich bewogen, mich einfach mal mit dem Verein auseinander zu setzen und die Frage aufzuwerfen, ob dieser Verein wirklich „Gemeinnützig“ ist.
Eben diese Gemeinnützigkeit ist für mich das Recht, den Verein zu hinterfragen, da die Gemeinnützigkeit eine Bevorteilung einer Gruppe ist, weil diese eben für die „Gemeinschaft“ nützlich sind. Dies musste ich nach dem, was ich da mitbekommen habe bezweifeln.
Dies scheint manchen nicht passen und man hat schon verschiedentlich versucht, mich auch in diesem Zusammenhang zu drohen.

Warum mache ich mir nun in diesem Fall die Mühe, auf eine weitere Drohung einzugehen?

Nun, es hat in den letzten Tagen mal wieder Merkwürdigkeiten gegeben, die bei mir die Frage aufwirft, was hat dieser Verein vor?

Was ist passiert?
Mit der Blogsoftware kann man erkennen, was auf der Seite so abläuft. So viel mir auf, dass seit einiger Zeit vermehrt wieder nach Seiten um den Verein „Nicht-Abzocken e.V.“ gesucht wurde, mit entsprechenden Suchbegriffen und immer wieder. Weiter wurde seit Mitte/Ende der Kalenderwoche 25 (also vor ca. 1 1/2 Wochen) versucht, mein Admin-Account des Blogs zu Hacken. Dies geschah durch verschiedene Proxis, die mein Host-Anbieter dann geerdet hatte. Am 29..6.2010 habe ich dann den „Admin-Bereich“ noch zusätzlich gesichert, so das man beim Hacken zuerst diese Hürde überwinden müsste, um überhaupt die Möglichkeit zu haben, meinen Admin-Account zu hacken.

Lieber Hacker,
ich weiß ja nicht wie du versuchst in meinen Admin-Bereich zu kommen. Aber wenn Du denkst, das ich so blöd bin, und den bei der Software-Installation eingerichtete Account „Admin“ nutze oder etwa den Account „Gaston“ mit Adminrechte versehen habe, tust Du mir leid. Ein kleiner Tip, den Account „Admin“ gibt es seit dem ersten Tag nicht mehr und der Account „Gaston“ (und „Gaston-Admin“, mit dem ein Beitrag geschrieben wurde) haben keinerlei rechte. Auch der Account „Gaston“ bekommt nur Schreibrechte, wenn ich einen Artikel schreibe, ansonsten wird dieser wieder auf „nur Leserechte“ geschaltet. Also erschwerte Bedingungen. Nicht nur das man das Passwort herausbekommen müsste (das ich natürlich regelmäßig ändere), sondern auch noch den richtigen Accountnamen und der ist nirgendwo im offenen Bereich zu finden. 😉

Nun, kommt genau nach dieser Aktion eine Mail, angeblich von dem Schatzmeister des Vereines „Nicht-Abzocken e.V.“!
Ob es da ein Zusammenhang gibt, kann ich natürlich nicht sagen.
Was ich nur bemerken kann ist, dass die Suchanfragen wieder in einem normalen Rahmen sind.

Die wesentliche Frage, die ich mir stelle ist, was will der Mensch der die Mail an mich geschickt hat eigentlich von mir?
Mein Anwalt, dem ich die Mail erst mal Kommentarlos zugeschickt hat stellte sich wohl die selbe Frage. Als ich Ihn dann angerufen habe, war das erste was er sagte „Was will der eigentlich?“.
Gut in der Woche hatte ich weit aus besseres zu tun, als mich mit dieser Mail zu beschäftigen.
Die erste Frage die ich mir stellte war, ob ich diese Mail, die von einer „@hotmail.de“ bei mir aufschlug überhaupt als echt ansehen muss. Nun, zweifel an die Echtheit kann man auch weiterhin haben, aber es gab da parallelen zu der telefonischen Belästigung des „Cheffe“ des Vereins, das ich erst mal davon ausgehe, das der Absender der Mail wirklich der Schatzmeister zu sein scheint.

Was ich bei meinem Artikel „Wer meinen Host-Anbieter in die Verantwortung für meine Beiträge setzen will oder was sind wahre Angaben?“ nicht erwähnt hatte, war, dass es sich bei dem Anrufer, der meinen Host-Anbieter an Heiligabend telefonisch belästigt hatte der sogenannte „Cheffe“ oder auch „Präsident“ des Vereins „Nicht-Abzocken e.V.“ -Thorsten T.- war. Schon damals war es nicht richtig ersichtlich, as diesen dazu bewegt hat, meinen Hostanbieter zu belästigen und solch seltsame Drohungen von sich zu lassen. Als Beispiel sei hier nur die Info, das man den „Verfassungsschutz“ auf mich angesetzt habe. Den Rest (wobei ich aus Rücksicht nicht alles veröffentlicht habe, was da am Telefon gesagt wurde) kann man in obigen Artikel nachlesen.
Eben das geblubber um das angeblich nicht vorhandene Impressum, das sich nun auch wiedermal in der oben erwähnten Mail auftaucht lässt die Vermutung, das es sich bei dem Schreiber der Mail tatsächlich um den Schatzmeister handelt, als recht wahrscheinlich erscheinen.

Nun, man hat dann scheinbar am 30.6.2010 endlich mein Impressum gefunden. In der Mail zeigt sich dies durch diesen Abschnitt am Anfang der Mail:

(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)

Man sieht, das hier der Schreib-Account-Name „Gaston“ gelb hervorgehoben ist, was vermuten lässt, das man diesen Teil von der Webseite nach der Nutzung der Suchfunktion in die Mail rein kopiert hat. Auch das Format lässt dies vermuten. Unten in der Anrede sieht man dann ja, welches die normale Schrift des Mailprogramms ist.

In der Mail selbst behauptet der „Zahlmeister“:

Seinerzeit hatten Sie kein Impressum.
Ich wurde mittlerweile auf dieses aufmerksam gemach, weil ich ihren Blog nicht verfolge.
Es gibt bessere und besser lesbare (SEO lässt grüßen! )

(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)

Nun, wenn er lesen würde, dann hätte er bestimmt auch das Datum des Impressum gesehen, das er in die Mail rein kopiert hat: „Mai 23rd, 2009“.
Also, das am 11. Dezember 2009 (die Veröffentlichung des beanstandeten Artikels) nicht bestehende Impressum wurde am 23 Mai 2009 eingestellt! Lustig finde ich auch den „SEO“-Hinweis.
Da fällt mir nur der Spruch „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“ ein.
Das Impressum des Vereins im Dez 2009:

Mein Impressum, wie es sich auch im Dezember 2009 auf der Seite zeigt:

Es ist natürlich schwierig ein Impressum auf einer Seite zu suchen, die rechts eine Menüspalte hat. Wer kommt schon auf die Idee, das diese dort zu finden ist. ich selbst habe auch bei der Seite des Vereins „Nicht-Abzocken e.V.“ jetzt gut 6 Stunden gebraucht, um das Impressum zu finden, da ich es nicht für Möglich hielt diesen oben in der Menüleiste der Seite zu finden (SEO lässt grüßen!). Also, wer den Hyperlink zum Impressum des Vereins nicht gefunden hat, in dem Screenshot oben sollte noch mal suchen! 😉

Nur für den Fall, das man nun auf die Idee kommt, das der Hyperlink zum Impressum auf meiner Seite leer war, hat die Blogsoftware eine schöne Funktion. Ähnlich wie bei einem Wiki, kann man hier die verschiedenen Versionen nebeneinander stellen. Die Seite wurde am 23. Mai 2009 ins Netz gestellt. Automatisch mit dem installieren er Software wird in der Menüleiste unter dem Bereich „Seiten“ eine Seite mit dem Titel Impressum eingerichtet. In dieser kann man dann folgendes lesen:

Revision for “Impressum” created on 23.05.2009 12:20
Titel
Impressum
Inhalt
Dies ist eine WordPress-Seite, Sie können hier Informationen über diese Website oder sich selbst einfügen. Sie können beliebig viele solcher Seiten und Unterseiten mit WordPress erstellen.

Hier kann man erkennen, das die Software am 23.5.2009 um 12:20 Uhr aufgesetzt worden ist.
Und am selben Tag um 13:35 Uhr war die erste Version des Impressum eingestellt:

Revision for “Impressum” created on 23.05.2009 13:35
Titel
Impressum
Inhalt
Diesr Blog ist eine rein private Seite, ohne jedwelche Kommerzielle interessen.
Der Blog gehört:
Gerog Slobodzian
Geislinger Str. 61F
70327 Stuttgart
Kontakt: blog [klammeraffe] meinungsaeusserungen.de
([klammeraffe] und Leerzeichen durch das bekannte „@“ ersetzen. Ein kl. Schutz vor Spam]

Das an dieser Stelle Namen, Adresse und Mailfach veröffentlicht sind, berechtigt nicht dazu, diese für Werbung zu nutzen oder ein „mutmaßliche Einwilligung“ her zu leiten. Gemäß dem BDSG wiederspreche ich jedwelche Nutzung dieser Daten. Diese dienen nur dazu, mich wegen Inhalten dieses Blogs zu kontaktieren. Es ist den Besuchern des Blogs erlaubt Kommentare einzustellen. Diese werden möglichst Zeitnah auf dessen Inhalt, besonders Links und Grafiken überprüft. Da es mir nicht möglich ist, dies 24 Std. zeitnah durchzuführen und auch ich nicht ohne Fehler bin, bitte ich Unregelmäßigkeiten mir über die obige Mailadresse mitzuteilen. Mir ist das Persönlichkeits-, sowie Privatrecht und als kreativ arbeitender Mensch auch das Urheberrecht wichtig. Ich werde keine Missachtung dieser Rechte dulden.

Die heute zu sehende Version (am 03.07.2010) wurde nachweislich am 6.12.2009 um 18:29 Uhr erstellt. Also vor dem besagten Artikel und vor allem vor „Heiligabend“, als „Cheffe“ ebenso behauptete, das es kein Impressum geben würde.

Danach stellt der Schatzmeister fest, das ich wohl der Autor des Artikels „Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht“ sei:

Ich gehe davon aus, das Sie der Verfasser des Beitrags sind.

(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)

Nun er sieht meinen Blog als „Schmähblog“ an und droht mit einer Veröffentlichung eines Artikels „Du bist ein dummer Terrorist“.
Das liest sich dann so:

Unseren Vereinsmitgliedern steht die Antwort auf ihren Beitrag seit geraumer Zeit zur Verfügung.
Bevor ich diesen öffentlich mache,
möchte ich Sie doch mal auf folgenden Beitrag/Webauftritt hinweisen
http://www.vereinsbesteuerung.info/
Ich kann Ihrem Schmähblog entnehmen, das Ihnen „Vereine“ ein Buch mit sieben Siegeln darstellt.
Bevor ich die „Antwort „Du bist ein dummer Terrorist“ freischalte,
gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich auf der angegebenen Seite vielleicht
etwas Wissen anzueignen.
Peinlich wird es für Sie, nicht für uns.

(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)

Nun, auf die Antwort bin ich gespannt!
Ob Vereine für mich ein Buch mit sieben Siegeln ist, mag der Zahlmeister gerne annehmen.

Aber das ist noch nicht alles. Nachdem „Cheffe“ mir ja schon den Verfassungsschutz auf den Hals gehetzt hatte, werden nun auch noch die Kommentatoren des Artikels „strafrechtlich verfolgt“!

Ihre Kommentatoren des Beitrags sind mittlerweile auch enttarnt worden und
sind bereits mit Strafanträgen konfrontiert worden bzw. werden damit konfrontiert werden.

(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)

Nun, es kann ja jeder die Kommentare zu dem Artikel lesen und vielleicht erkennt ja jemand, was es da an strafrechtlich relevante Inhalte zu finden sind? Ich denke, dass da sich die entsp. Staatsanwaltschaft, die sich mit solch einer Strafanzeige wegen den Kommentaren befassen muss verarscht vorkommt. Aber wie gesagt, nur eine Vermutung, es soll ja die merkwürdigsten Staatsanwälte geben. 😉
Also wer was strafrechtlich relevantes bei den Kommentaren findet, bitte sofort melden, damit ich endlich weiß, was für gefährlichen Inhalt ich da auf meiner Seite habe.

Die Inhalte unserer Webseite sind unser Eigentum, also die Screenshots sind unbedingt von Ihrem Blog zu entfernen.

Nun, dann dürfte es ja keine Schwierigkeit sein, eine entsprechende „einstweilige Verfügung“ zu bekommen.
Wenn man nicht will, das man an seine Worte gemessen wird und diese dann zu Beweiszwecke zitiert werden, sollte damit nicht in die Öffentlichkeit gehen. Ich habe ganz korrekt die Herkunft des Screenshot angegeben und habe mir den Inhalt nie zu eigen gemacht oder behauptet, das ich der Eigentümer dieser Seite sei. Ich habe nur ein Abbild (=Screenshot“) einer öffentlich zugänglichen Seite gemacht, um den Hintergrund meines Artikels aufzuzeigen (= Dokumentation). Dieser Artikel war durch seinen Inhalt von öffentlichem Interesse und hat in einem bestimmten Bereich der Internet für aufsehen gesorgt, so das ich das allgemeine Interesse vor den Interessen einer „juristischen Person“ sehe. Vor allem mit Blick darauf, das diese den Anspruch hat für die „Gemeinschaft“ nützlich zu sein.
Gerade die in dem Screenshot angesprochenen Verstrickungen von Domains und Domain-Besitzern ist im Blick mit der Glaubwürdigkeit des Vereins von öffentlichen Interesse.
Das mein Interesse nicht war, einen Verein, der gegen Abzocke kämpft zu schädigen wird auch im Artikel selbst deutlich.
Dort heißt es von mir:

Bei mir haben die Antworten nur Verwirrung erzeugt, das Gefühl verarscht zu werden und weit aus mehr Fragen aufgeworfen, als das diese (ebenso wie das “Wort zum Sonntag”) ein wenig Aufklärung gebracht haben.

In diesem Sinne, werde ich Aktivitäten dieses Vereins mit noch höherer Vorsicht und einer enormen Portion Skepsis begegnen. Für die “Sache” Verbraucherschutz würde ich mich natürlich freuen, wenn sich meine Befürchtungen und die Aufgezeigten Unstimmigkeiten positiv auflösen, nur fehlt mir (leider) der Glaube.

Ansonsten kann von mir aus der Verein intern machen was er will, nur wenn ich mitbekommen werde, dass er “Verbraucher” merkwürdig “berät”, werde ich mich dazu wieder zu Wort melden.

(Quelle: Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht)

Also, wie gesagt „Für die “Sache” Verbraucherschutz würde ich mich natürlich freuen, wenn sich meine Befürchtungen und die Aufgezeigten Unstimmigkeiten positiv auflösen…“. Nur hat sich in meinen Augen meine Befürchtung „…, nur fehlt mir (leider) der Glaube.“ bewahrheitet.
Nicht nur das, man versucht (wie schon andere) die Vergangenheit und Fragen aus dem Netz verschwinden zu lassen. Ich bin auch scheinbar nicht der einzige, der in der letzten Zeit eine Mitteilung von dem Zahlmeister bekommen hat.

Also wie gesagt, was ich mich Frage ist immer noch, was bezweckt der Verein mit dem Versuch, die für sie unangenehme Vergangenheit verschwinden zu lassen. Wieder mal solch eine „juristische Einschätzung“, wie sie schon bei „Nachbarschaft24.net“ auf der Seite erfolgt ist?
Statt durch klare Aussagen und deutlichen Erklärungen, wie auch Transparenz wieder das Vertrauen der mit Verbraucherschutz befassenden Internetteilnehmer setzt man wohl mehr auf „verschwinden lassen“.

Das ich mein Artikel verschwinden lasse, wie von „Cheffe“ an Heiligabend von meinem Hoster verlangt, kommt nicht in Frage.

Sollte trotz Info über Vereinsbesteuerung etc. keine Korrektur des Beitrages erfolgen,
wird die normale Prozedur in solchen Fällen Anwendung finden,
Sie verstehen sicherlich, das dieses Schreiben noch eine „Goodwill“ Aktion darstellt.

(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)

„Goodwill“ Aktion?
Es ist also eine „Goodwill-Aktion“, wenn man mich auffordert meine persönliche Meinung zum Thema „Gemeinnützigkeit“ gefälligst nicht zu äußern?
Das zeigt schon mal, was zumindest der „Schatzmeister“ des Vereins von „Meinungsfreiheut“ hält.
Dazu habe ich mal das Wort „Steuer“ in meinem Artikel suchen lassen und kam nur auf ein Zitat, wo dies erwähnt wurde. Dieses und auch die Quelle ist als Zitat deutlich gekennzeichnet. Ich selbst habe nur über die Gemeinnützigkeit geschrieben und an einer Stelle deine „Frage“ aufgeworfen:

Nun haben die Auswüchse und das Verhalten des Vereins und besonders des “Präsidenten” im Forum “Cheffe” genannt, sowie seinem “Schatzmeister” (User “Mix241157″) Dimensionen angenommen, die mich die Frage nach der Berechtigung der Gemeinnützigkeit stellen lassen.

(Quelle: Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht)

Diese Frage stellt sich mir immer noch und dazu stehe ich auch! Weil ich mir, bei meinen Tätigkeiten im Netz (wie z.B. diesem Blog hier) die selbe Frage stelle, mache ich dies nicht in einem Verein und finanziere dies auch alles von meinem eigenem Geld. Ich will meine Unabhängigkeit nicht mal mit Werbung auf der Seite einschränken.

Zuletzt heißt es in der Mail:

Ich werde aber nicht zögern rechtliche Schritte einzuleiten, sollten Namen Anschriftern etc. nicht gesternt, eingekürzt etc. werden.
Sie verletzen Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte etc. etc.
Ihre Entscheidung

(Quelle: Mail von xxxx@hotmail.de an meine Mailadresse)

1. In meinem Artikel wurden keinerlei „Adressen“ veröffentlicht! Man sollte schon Lesen, worüber man sich beschwert!
2. Ja es sind Namen in dem Artikel. Diese sind aber 1 zu 1 von dem zu diesem Zeitpunkt öffentlich zugänglichen Thread „Ein bisschen mehr Aufklärung?“ entnommen. Da der „Schatzmeister“ selbst in dem Eröffnungsposting von dem User „Tantalas“ editiert hat und die Namen aber hat so stehen gelassen, waren Ihm die Persönlichkeitsrechte der Genannten zu diesem Zeitpunkt wohl scheißegal?!
Nicht nur das, er selbst hat in seiner Antwort, die er in das Posting des Users „Tantalas“ rein editiert hat die Namen voll ausgeschrieben. Soviel zu der Achtung der Persönlichkeitsrechte des „Zahlmeisters“


(Das ist die Editierungsbemerkung zu dem Eröffnungsposter in dem Screenshot des Threads, der im Artikel „Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht“ behandelt wird)

Da ich selbst aber keinen Grund sehe, mich gegen meinen Grundsatz, das jeder selbst das Recht hat zu entscheiden, was mit seinen persönlichen Daten geschieht, werde ich die Namen soweit editieren und das Srceenshot entsprechend bearbeiten. Dies, obwohl außer den Zahlmeister des Vereins bei mir keine Beschwerde der anderen Personen eingegangen sind. Eine dauerhafte Entfernung des Screenshots kommt aber nicht in Frage. Dann soll der „Schatzmeister“ dagegen Klagen!

Der Schatzmeister wird es sich nun aber gefallen lassen müssen, sich nach seinen eigenen Anforderungen messen zu lassen. Das könnte nach hinten los gehen. Nur ein kurzer Blick (gerade eben 2 Minuten) in das Forum des Vereins und ich habe 3 Verstöße gegen seine Forderung nach Persönlichkeitsrechten von Ihm in seinen eigenen Postings gefunden. Dort werden Namen ebenso nicht „gesternt“ von Ihm selbst ausgeschrieben (Keine Angst, ich werde vor Veröffentlichung dieses Artikels ein paar Beispiele als „Screenshot“ sichern 😉 ). Er arbeitet scheinbar ganz nach dem Motto, mein gutes Recht ist noch lange nicht das Recht anderer!

Also, ich warte auf den Artikel, der für mich Peinlich wird und natürlich immer noch auf die GSG9 und die ganzen Strafanzeigen gegenüber meiner Person!

Zwei Bitten habe ich noch:
1. Bitte die nächste Mail nur als Text versenden. Diese Formatierungen sind einfach grässlich!
2. Bitte eine Mitteilung, wenn der für mich peinliche Artikel online ist, damit ich Ihn auch nicht verpasse, schließlich war ich nun seit Dez. 09 das erste mal wieder auf Eurer Vereinsseite (und bin persönlich der Meinung, das ich nichts verpasst habe) und würde meine Peinlichkeit doch glatt übersehen. 😀

Links:

– Ich bin Terrorist: Nicht Abzocken e.V. und was wem was angeht
– Ich bin Terrorist: Wer meinen Host-Anbieter in die Verantwortung für meine Beiträge setzen will oder was sind wahre Angaben?
– Ich bin Terrorist: “Nachbarschaft24.net” und die “Redaktion”!? – Merkwürdiger Artikel auf “Rotglut.org” (In Bezug auf dieses Thema auch die weiterführenden Artikel beachten)

– BooCompany: nicht-abzocken.eu (hier stammt das Zitat um die „Steuer“ her)

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