[Update] Piratenpartei Sachsen-Anhalt versinkt in “jede Menge SPAM”

Ich kann aufatmen!
Ich bin doch nicht schuld an die Spamflut der Piratenpartei Sachsen-Anhalt. 😀

Wenn man die Reaktionen der Vergangenheit mal betrachtet bin ich auf Grund meines Artikels gestern sozusagen mit Reaktionen überflutet worden. 😉
Ich war/bin begeistert!

Was war geschehen?
Ich habe dem Herrn Z. ja geantwortet und hatte auch später noch über die beanstandete Mailadresse eine Mitteilung (mit Link auf den Artikel) zugesendet, das mich eben Herr Z. in dieser Sache angemailt hatte.
Nun, am späten Nachmittag hat mich Herr Z. dann angemailt und kurz vor Mitternacht noch eine Mail von einem Herrn S. von einer Mailadresse der Piratenpartei-Domain. Das dann die Lesebestätigung meiner Mail an den „Vorstand@…“ noch nach Mitternacht von einem Dritten Piraten ankam, hat mich heute Morgen zu Freudentänzen gebracht. 😀

Mal kurz was Allgemeines zu dem Thema
Ich werde auf die Mails später noch eingehen (besonders auf die von Herrn S.). Es ist in beiden Mails darauf hingewiesen worden, das man natürlich nie Behaupten würde, das ich die Schuld an die “jede Menge SPAM” habe.
Als ich Freunden von meinem Artikel erzählte, habe ich folgende Bemerkung dazu geschrieben: „Jetzt bin ich mal gespannt, ob ich endlich mal eine Reaktion von denen bekomme.“
Also, ganz einfach „Aktion“ und „Reaktion“.
Ich habe einen Artikel bewusst Provokativ verfasst und habe damit eine Reaktion hervorrufen wollen. Mein Ziel habe ich erreicht.
Die Frage war, was Herr Z. mit der Art, wie er die Mail verfasst hat (=Aktion) erreichen (= Reaktion) erreichen wollte?

Der Grund der Mail war eigentlich ganz einfach:
Die Mailadresse wird mit Spam überflutet und man versucht, die Flut durch Gegenmaßnahmen einzudämmen. Also schaut man nach, wo die Mailadresse in Realform aufgeführt ist und bittet um Änderung.
Also „Aktion = Bitte“ und „Reaktion = Erfüllung der Bitte oder eben nicht“ (je nach dem wir der Gebetene drauf ist)
Das war scheinbar dem Herrn Z. nicht ausreichend. Er wollte mit entsprechenden Hinweisen die Dringlichkeit oder den Druck auf dem Gegenüber erhöhen. Das kann man natürlich versuchen. Man sollte sich aber vorher darüber Informieren, an wen man sich diesbezüglich wendet. Bei mir ist es dabei eher so, das ich, wenn meine Analyse der Situation dazu führt, dass man mich direkt oder indirekt (unberechtigt) unter Druck setzen will, eine entsprechende Gegenreaktion bekommt.
Statt mir indirekt das Gefühl vermitteln wollen, das ich zumindest nicht unerheblich schuld an das Spamproblem des Landesverbandes sei, wäre hier eine einfache Anfrage eine angemessene Reaktion gewesen. Wenn man sich die Mühe gemacht hätte, den Artikel, in dem die Mailadresse aufgeführt war auch durchzulesen, hätte man schnell feststellen können, wie ich es Aufnehmen muss, wenn man mir von dem Landesverband so mit einer „Bitte“ kommt, wo der Landesverband es bis Heute nicht geschafft hat, mein Recht auf Auskunft zu erfüllen.
Sprich, auf eine Aktion ist die Reaktion auch geleitet von der Position zu dem Bittsteller.

So viel zu der Theorie.

Die Mails

Herr Z. schrieb mir:

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren ausführlichen Blogbeitrag. Mir ist
durchaus bewusst, dass die Adresse derzeit auch auf zahlreichen Seiten, die
von der Piratenpartei betrieben werden, zu finden ist. Auch dort habe ich die
entsprechenden Admins angeschrieben.
Zu Ihrem Blogeintrag: Niemand hat behauptet, dass „Sie schuld sind“.

Viele Grüße,
Axxxxx Zxxxx

Wenn Ihnen, Herr Z. bewusst ist, das die Mailadresse auch auf vielen anderen Seiten (u.A. auch auf Pirateneigenen Seiten) zu finden ist, warum schreiben Sie mich dann so an das der Eindruck entstehen könnte, als sei meine Nennung Isoliert das Problem. Anders kann ich den Google-Link, in dem die Suchanfrage so gestaltet war, das ausschließlich meine Seite als Ergebnis kommen konnte nicht interpretieren. Über das Thema „Aktion und Reaktion“ habe ich mich ja schon ausgelassen.

Die Mail von Herrn S. war dagegen Umfangreicher:

Sehr geehrter Herr Slobodzian,

Herr Z. hat in der Tat von mir den Auftrag erhalten, mit google nach
unserer Vorstandsadresse zu suchen, um dann die Seitenbesitzer zu
_bitten_ die Adresse zu verändern. Genau das wird er gemacht haben.
Anschuldigungen an Sie kann ich aus seiner Mail nicht erkennen.
Da lesen Sie zwischen den Zeilen Dinge, die nicht vorhanden sind.
Trotzdem ist mir bewusst, das wir da ein Fettnäpfchen erwischt haben, da
Sie in der Vergangenheit durch einen SPAM-Service der Piraten-lsa
belästigt wurden.
Nun kann ich nur sagen, dass ich einen solchen „Service“ nicht
befürwortet hätte, da ich ihn genauso kritisch wie Sie sehe.
Mit dem Link sollte sicher kein falscher Anschein erweckt werden,
sondern nur sichtbar gemacht werden, dass der google-crawler die Adresse
auf Ihrer Webseite findet, ohne das man erst in der Trefferliste suchen
muss.
Ohne die Erweiterung „site:ichbinterrorist.de“ findet man die
Mailadresse ja auch.
Die Tatsache, dass auf unseren eigenen Seiten die Adresse noch zu finden
ist, bedeutet nur, dass die dafür verantwortlichen vermutlich nicht so
schnell reagieren wie Sie es erfreulicherweise tun.
Ich wiederhole noch mal:
Ich mache Sie nicht verantwortlich für die bei uns eingehenden SPAMs.
Mir ist völlig klar, das alle im Netz stehenden Adressen von Crawlern
gefunden und für Spamversender von Interesse sind.
Deshalb habe ich nur gebeten, diese wenn möglich zu
entfernen/modifizieren, da ich davon ausgehe, dass die Adresse nicht mit
der Absicht, SPAM-Futter zu werden auf die betreffende Webseite gestellt
wird. Ich weiß auch, dass viele solcher modifizierten Mailadressen von
Scannern trotzdem erkannt werden können und setze ein bischen auf die
Erfahrung der Betreiber, dem zuvorzukommen.

Bezüglich Ihrer Auskunftsanfrage:
Mir ist nicht bekannt, das der Verband eine Adressdatenbank zum Zwecke
der Werbung betreibt. Nach meiner Kenntnis verwalten wir ausschliesslich
unsere eigenen Mitgliedsdaten. Sollten Sie einen Verdacht haben, dass
das nicht stimmt, bitte ich um entsprechende Hinweise an mich.
Für weitere Anfragen diesbezüglich stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Jxxxx Sxxxxxxx

Als erstes ist festzuhalten, das Herr S. in seinem Text auch im original „Herr Z.“ geschrieben hat, obwohl ich den Namen voll (Vor- und Nachnahme) in meiner Mitteilungsmail ausgeschrieben habe. Hier sieht man ein gutes Beispiel von Aktion und Reaktion. Ich gehe davon Aus, das Herr S. sich meinen Artikel (und vielleicht auch die weiteren Verlinkten älteren Artikel) durchgelesen hat und so vermuten konnte, das ich die Mail evtl. veröffentliche und hat schon selbst (ob bewusst oder unbewusst) den Namen entsprechend gekürzt.
Auch ist ansonsten das Schreiben sachlich und mit einer beschwichtigenden leichten Selbstkritik. An dieser Stelle einfach für den Teil der Mail ein schlichtes Danke für die Erläuterungen. Auch wenn ich nicht mit allen Erläuterungen übereinstimme (habe mich ja schon bezüglich der „Aktion“ ausgelassen).

Der 2. Teil ist dagegen schon rein von meinem Auskunftsersuchen gegenüber dem Landesverband Falsch und ablenkend.
Diesbezüglich diesen teil der Mail nochmals isoliert als Zitat:

Bezüglich Ihrer Auskunftsanfrage:
Mir ist nicht bekannt, das der Verband eine Adressdatenbank zum Zwecke
der Werbung betreibt. Nach meiner Kenntnis verwalten wir ausschliesslich
unsere eigenen Mitgliedsdaten. Sollten Sie einen Verdacht haben, dass
das nicht stimmt, bitte ich um entsprechende Hinweise an mich.
Für weitere Anfragen diesbezüglich stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Hier scheint man sich weder mit meiner Anfrage, bzw. Auskunftersuchen wirklich beschäftigt zu haben, noch die Problematik erfasst haben oder wollten.
Es geht hier um 2 verschiedene Dinge.
1.
Das der Landesverband vor der Bundestagswahlen über Ihren Mailserver an Dritte Werbung gesendet hat. Das zuerst einmal zu dem Thema Spam. Dazu habe ich in 2 früheren Artikeln ausführlich Stellung genommen.
2.
Da die Mailaktion über den Mailserver der Domain „ichbinpirat.de“, für die sich laut Impressum die Piratenpartei Sachsen-Anhalt verantwortlich zeichnet. Mein Auskunftsersuchen diesbezüglich war gegenüber der Piratenpartei (eben über die hier behandelte Mailadresse) sehr eindeutig.
Noch mal zur Erinnerung der entsprechende Teil des „offenen Briefes“:

Als Empfänger einer solchen Mail, somit auch mit einem Berechtigten Interesse, was mit meinen Daten passiert, fordere ich Sie auf mir umgehend Auskunft zu erteilen.
Ich möchte als erstes Ihr Verfahrensverzeichnis haben. Weiter will ich gemäß § 34 des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) von Ihnen Auskunft, was, wo und wie sie die Daten von mir, hier explizit die Mailadresse „xxxxx@xxxxxxxxxxxx.de“ gespeichert und erfasst haben.
Auf welcher Gesetzlichen Grundlage diese Speicherung erfolgte.
Des weiteren Fordere ich Sie auf, da ich hier keine gesetzlich vorgegebenen Gründe für die Speicherung sehe, all diese Daten vollständig zu löschen.
Zudem erwarte ich eine Erklärung, wie sie in Zukunft verhindern wollen, dass Personen durch Ihren Dienst nicht ungewollt belästigt werden.

Ich sehe es so, dass Sie notfalls diese Werbemasche entfernen müssen, wenn sie nicht in der Lage sind die gesetzlichen Bestimmungen für Mailwerbung einzuhalten.

Eine Meldung an die entsprechende Datenschutzbehörde behalte ich mir vor. Ebenso, wie die Durchsetzung eines Unterlassungsanspruches.

In Ihrer kurzen Antwort, Herr S. sind sie weder auf diesen Tatbestand eingegangen, noch entspricht die Antwort den gesetzlichen Rahmen. Weder wurde mir bis Heute erläutert, wie mit den Daten, die Dritte über Ihren Mailserver versenden konnten behandelt wurde und wer auf diese Daten zugriff hat, noch wurde mir Bestätigt, das man meine Daten gelöscht hat und mir fehlt bis Heute die Bestätigung, das man jede weitere Werbemaßnahme mir gegenüber unterlassen wird.
Was Sie für Adressdaten in irgendwelchen Adressdatenbanken haben ist für mich nur so weit interessant, als das sich auch meine evtl. in solch einer Datenbank befinden oder befunden haben. Mir fehlt wie gesagt immer noch die Erklärung, was mit den Daten, die über Ihrem Mailserver gegangen sind und somit auf der Datenbank Ihres Mailservers sind geschieht.

In dem Zusammenhang empfehle ich Ihnen an dieser Stelle Ihre eigenen Schriften, speziell zum Thema der „informelle Selbstbestimmung“ zu lesen. Auf Ihrer eigenen Seite des Landesverband findet man unter dem Menüpunkt „Programm“ an erster Stelle direkt einen Absatz über die „informelle Selbstbestimmung“. Hier mal zum einfachen auffinden diese als Zitat:

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhän­gig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herange­zogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Daten­banken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstaus­kunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

(Quelle: Piratenpartei Sachsen-Anhalt – Programm –> Unsere Ziele)

Nun, neben dem von mir unterstrichenen Teil ist auch der Teil bezüglich des Datenschutzbeauftragten interessant. Ich habe heute Morgen vergeblich versucht auf Ihrer Webseite „www.piraten-lsa.de“ Informationen zum Datenschutz Ihrer Partei zu finden. Man kann zwar einige Berichte über den Datenschutz und wie Wichtig das Thema für Sie ist finden, aber trotz aller Mühe habe ich weder eine Datenschutzerklärung, noch einen Datenschutzbeauftragten, noch ein „Verfahrensverzeichnis“ in Bezug auf Ihre Partei/Landesverband finden. Vielleicht bin ich ja einfach nur zu doof, um auf Ihrer Seite entsprechendes für ein Thema, das ansonsten für Ihre Partei so wichtig ist zu finden. Gerne nehme ich entsprechende anders lautende Hinweise dazu entgegen. Nur der Vollständigkeit wegen sei erwähnt, das auch auf der Webseite „www.ichbinpirat.de“ keine entsprechende Infos zu finden sind, obwohl von dieser die Spam-Aktion ausging.

Ich denke, das ich den Anspruch der Piratenpartei jetzt mal „juristisch“ Korrekt überprüfen werde.
Damit steht die Partei mit dem Energieversorger „EnBW“ und der „IHK-Stuttgart“ in würdiger Gesellschaft. Unter anderem gegen diese stellt mein Anwalt gerade Klage wegen der Missachtung meines Auskunftsersuchen (ich werde noch berichten).

Links:

– Ich bin Terrorist: Die Piratenpartei fordert zum Spam auf …
– Ich bin Terrorist: Offener Brief an die Piraten Sachsen-Anhalt wegen “Spam-Service”
– Ich bin Terrorist: Ich bin Schuld: Piratenpartei Sachsen-Anhalt versinkt in „jede Menge SPAM“

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[Update] GermanOffice Insolvenz – Reinbacher Internethändler Michael K. wurde verurteilt

Gerade aus dem Urlaub zurück, teilte mir gerade mein Anwalt mit, das der Inhaber von „GermanOffice“, Michael K. wegen Internetbetrug verurteilt wurde.
Ein kurze Suche im Internet ließ mich dann einen entsprechenden Artikel auf dem Internetauftritt von den Aachener Nachrichten finden:

Fünfeinhalb Jahre Haft für 2000-fachen Internetbetrug
Bonn. Wegen Internetbetrugs in 2031 Fällen hat das Bonner Landgericht am Freitag einen Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
[…]
Als er dem Fiskus die Millionen nachzahlen musste, fing er im November 2009 an, die Kunden zu betrügen.
[…]
Wegen des Vorwurfs der Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 7,7 Millionen Euro muss sich der Angeklagte noch in einem gesonderten Verfahren verantworten.

(Quelle: Aachener Nachrichten online.de – „Fünfeinhalb Jahre Haft für 2000-fachen Internetbetrug“)

Also neben der Verurteilung wegen Internetbetrug wird es noch ein weiteres Verfahren wegen Steuerhinterziehung geben. Da sind die Gerichte empfindlich, wenn man keinen politischen Rückhalt hat. Deswegen kann man davon ausgehen, das Micheal K. die nächsten Jahre keine Wohnungsprobleme haben wird.
Vor allem, wenn man bedenkt, das Michael K. lt. WDR „bereits vor Jahren eine secheinhalbjährige Haftstrafe wegen Betrugs abgesessen“ hat.

Mein Mitleid hält sich ehrlich gesagt in Grenzen. Ich hoffe, das dieser Mensch nicht noch mal eine Chance bekommt, ein Gewerbe auszuführen. Er hat sich in meinen Augen das Recht darauf verspielt.

Links:

– Aachener Nachrichten online.de: Fünfeinhalb Jahre Haft für 2000-fachen Internetbetrug

– WDR.de: Internetbetrug: Kunden in 2036 Fällen abgezockt

– Express.de: Online-Shop | 730.000 Euro bei Kunden abgezockt

– Gehirnsturm: GermanOffice Insolvenz – Gewährleistung vs. Garantie – Und die Frage, wann man besser auf sein Recht verzichtet
– Gehirnsturm: [Update] GermanOffice Insolvenz – „Rheinbacher Internet-Händler richtet Millionenschaden an“ (GA Bonn)

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Ich bin Schuld: Piratenpartei Sachsen-Anhalt versinkt in "jede Menge SPAM"

Ja wohl richtig gelesen:
ICH BIN SCHULD

Jedenfalls, wenn ich der Mail des „i. A. des Generalsekretärs“ glauben darf.

Hintergrund

Vor gut einem Jahr habe ich auf die Praxis der Piratenpartei Sachsen-Anhalt hingewiesen, wo diese Ihre Anhänger aufforderte Dritte mit Spam über einen Mailsever der Piratenpartei zu „beglücken“ (ich berichtete darüber hier: Die Piratenpartei fordert zum Spam auf …). Ich habe der Piratenpartei Sachsen-Anhalt ein paar Tage später einen „offenen Brief“ geschrieben und um Stellungsnahme gebeten (Siehe hier: Offener Brief an die Piraten Sachsen-Anhalt wegen “Spam-Service”).
In dem offenen Brief habe ich auch die Mailadresse, an die der „offene Brief“ gesendet wurde aufgeführt. Diese war in Schriftform mit den „@“ und „.de“ aufgeführt. Eine Hyperfunktion (also anklickbar) war nicht eingebunden.
In dem Aufführen dieses Links einmalig in dem Fließtext meines Artikels sah man wohl den Grund für den Erhalt „jede Menge SPAM“ auf diese Adresse.

An sich kein Drama, aber die Mail weist einen Anspruch und eine Beweisführung auf, die mich dazu veranlasst doch noch mal Stellung zu dieser Partei und spetiell dem Verband Sachsen-Anhalt zu nehmen.
Das ich bis Heute sowohl auf eine Stellungnahme bezüglich meines „offenen Briefes“ und einem Auskunftsersuchen gemäß BDSG vergeblich warte sei hier nur am Rande erwähnt.

Anmerkung:
Ich habe die Mailadresse trotz dieser abenteuerlichen Behauptungen natürlich entsp. Bearbeitet.

Die Situation

Ich habe mir die Mail nun einige male durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, das der Inhalt weder Vertraulich ist, noch die Veröffentlichung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt, wenn ich die Mail wortwörtlich (außer den Namen des Verfassers) veröffentliche. Das allgemeine Interesse über das Handeln einer politischen Partei sehe ich als höher an.
Dementsprechend hier die Mail:

Betreff: Website ichbinterrorist.de

Sehr geehrter Herr Slobodzian,

laut Impressum sind Sie der Betreiber der Website „ichbinterrorist.de“.
Auf der Seite http://ichbinterrorist.de/?p=410 ist die
Mail-Adresse „vorstand[klammeraffe]piraten-lsa[dot]de“ zu finden. Siehe auch
http://www.google.de/search?q=“vorstand%40piraten-lsa.de“+site:ichbinterrorist.de

Könnten Sie bitte diese Adresse durch etwas *nicht maschinenlesbares*, etwa in
der Form „vorstand (an) piraten-lsa (punkt) de“ ersetzen?

Hintergrund ist, dass auf der genannten Adresse jede Menge SPAM ankommt.

Bitte um Bestätigung! Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße,

Axxxxx Zxxxxx
i. A. des Generalsekretärs
Piratenpartei Sachsen-Anhalt

(Quelle: Mail an meine Mailadresse aus dem Impressum. Anmerkung: Die Mailadresse von der Piratenpartei im Zitat wurde von mir entsprechend bearbeitet, damit diese nicht „maschinenlesbar“ ist)

Die Antwort darauf an dieser Stelle

Herr Z., ich hätte jetzt zuerst einmal fordern können, das sie sich als wirklicher „i. A. des Generalsekretärs“ verifizieren, da die Mailadresse nicht auf eine Mail der Piratenpartei Sachsen-Anhalt schließen konnte. Aber da ich mich im vorigen Jahr recht intensiv mit der Piratenpartei beschäftigt habe, siht diese Mail dem Verständnis der Partei so ähnlich, das ich die Richtigkeit der Herkunft mit 99%iger Sicherheit annehmen kann. 😉

Fangen wir doch mal von vorne an.
Herr Z., ich bin nicht nur laut Impressum der Betreiber der Seite, ich stehe sogar für alle Einträge gerade. Da Kommentare erst nach meiner Freigabe veröffentlicht werden, sogar für die Kommentare Dritter auf meiner Seite.
Es war richtig, das in dem aufgeführten Link die Mailadresse im Fließtext zu finden war. Da ich selbst gegen Spam kämpfe, habe ich die Mailadresse natürlich umgehend geändert. Wobei man sich im klaren sein sollte, das der Vorschlag der Änderung nicht immer hilft, das die Such-Robots inzwischen Filter haben, die die üblichen Spam-Gegenmaßnahmen auch Filtern können.

Jetzt wird es Spannend:
Ich soll auch die Google Suchanfrage beachten!
Schauen wir uns den angegebenen Link mal an und beachten was da abgefragt wird:

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Man hat also nach der Mailadresse und meiner Webseite gesucht, bzw. nur nach Ergebnisse auf meiner Seite. Das man sich nicht schämt, solche „Beweise“ aufzuführen. Frei nach dem Motto „Ich traue nur Unterlagen, die ich selbst gefälscht habe“.
Sucht man „nur“ nach der Mailadresse sieht das Ganze schon anders aus. Google hat da 19 Treffer gefunden und davon sind allein 11 Treffer von Parteieigenen Webseiten.

Das man mich dann bittet, das ich die Mailadresse „durch etwas *nicht maschinenlesbares*“ ersetze, bzw. verändere mag ein berechtigter Wunsch sein. Das aber im Zusammenhang auf den „Google-Suchergebnishinweis“ und der anschließenden Erklärung, dass der (Hinter-) Grund „jede Menge SPAM“ sei ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit!
Wir wollen mal Festhalten, das der Landesverband, dessen „i. A. des Generalsekretärs“ mich angeschrieben hat und behauptet, ich sei Schuld an „jede Menge SPAM“ der Landesverband ist, der im Internet vor der Bundestagswahl aufgefordert hat, über Ihren Mailsever Dritte mit Spam zu belästigen.
Man scheint hier mit sehr verschiedenen Messlatten zu messen.

Meine „persönliche Meinung“ dazu

Ich hatte vor etlichen Jahren mal Hoffnung in die Grünen, bzw. den Vorgängern (GAL usw.) gelegt und auf eine „ehrliche Politik“ gehofft. Diese haben dann ein gutes Jahrzehnt gebraucht, um nicht mehr von den anderen Parteien in Ihrem Verhalten unterscheidbar zu sein (sowohl in der Kölner Kommunalpolitik, wie auch überregional – Land und Bund-), ja sogar noch schneller, als die SPD Ihre Grundwerte verratend.
Dann tauchten die Piraten auf. Auch hier dachte ich, das dies vielleicht eine Bewegung sein könnte, die „ehrliche Politik“ betreiben könnte. Aber diese schafften es schneller als in einem 10tel der Zeit die die Grünen gebraucht haben, sich auf das Nivau der anderen Parteien zu begeben.
Wer sich die Mühe macht, die Äußerungen vor der Bundestagswahl durch zuschauen wird schnell feststellen, das nicht Politische Ziele wichtig waren, sondern das man so viele Stimmen bekommt, das man es über der Wahlkampferstattungsgrenze schafft. Politische Ziele Durchsetzen? Fehlanzeige. Im Gegenteil, alle Äußerungen, die dieses Ziel gefährden konnten wurden mit einer Brutalität entgegnet, das es unter dem Niveau der „Blöd“ war.
Mir scheint, das kaum einer der Parteiangehörigen Ihr eigenes Wahlprogramm selbst gelesen haben. Ansonsten ist ein solches Verhalten nicht zu verstehen und vor allem auch die Spamaktion hätte es nie geben dürfen.
Wie ich in dem offenen Brief aufgezeigt habe, hat die Partei auf Papier die Persönlichkeitsrechte sehr hoch angesetzt. Trotzdem sah man sich offensichtlich bis Heute nicht in der Lage meine Persönlichkeitsrechte (unter anderem auch das recht an den eigenen Daten) zu beachten.
Weder hat man sich dahingehend erklärt, mich in Zukunft nicht zu belästigen, noch was mit meinen Daten (Mailadresse) geschehen ist, auf dem der Spam dieser Partei bei mir gesendet wurde.

Anmerkung:

Jeder kann Fehler machen. Dies ist nur Menschlich. Aber wenn man auf Fehler und Widersprüche hingewiesen wird, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob an diesen hinweisen nicht etwas dran ist. Zudem sollte man die Rechte anderer ebenso Achten, wie man Sie für sich einfordert.
Auch ich habe meine Fehler gemacht. So habe ich z.B. entgegen meinen eigenen Grundsätzen hier in dem Forum Namen von Personen ausgeschrieben. Dies habe ich dann behoben, wobei ich die weiteren inhaltlichen Forderungen nach Prüfungen abgelehnt habe und dies auch begründet habe.
Ein solches Verhalten vermisse ich bei dieser Partei. Man stellt sich über das recht des Einzelnen.

Abschluss

ich habe dem Verfasser der Mail natürlich auch geantwortet. Ebenso wie seine Mail veröffentliche ich hier auch meine Antworten:

Betreff: Re: Website ichbinterrorist.de

Hallo,
schon interessant, das man auf der einen Seite selbst Spam (unerwünschte Mails) an Dritte als Modell der Wahlwerbung nutzt und sich über die eigene Belästigung beschwert.
Ich vermisse bis Heute eine Antwort, sowohl auf meine Anfrage in dem angegebenen Link, sowie auch eine befriedigende Antwort auf mein Auskunftsersuchen gemäß des BDSG.
Und hier bitten Sie um „Bestätigung“!

Interessant finde ich Auch Ihren Verweis auf das Google-Suchergebnis, wenn man nach der Mailadresse und der URL meiner Webseite fragt. Fragt man einfach nur nach der Mailadresse, so findet man allein auf eigene Piratenseiten die Mailadresse insgesamt an 11 Stellen (die von google gefunden wurde). Und das von 19 Ergebnissen insgesamt.
Auch halte ich es unter diesem Gesichtspunkt für Abenteuerlich, Ihr großes Spamaufkommen allein durch die einmalige Nennung der E-Mailadresse in meinem Artikel zu begründen. Dazu sind meine Besucherzahlen und Trafik nun wirklich nicht geeignet.

Natürlich werde ich trotzdem, das ich doch verwundert bin, mit welchen unterschiedlichen Messlatten Ihre Partei handelt die Meiladresse entsp. ändern.

Wünschenswert fände ich es aber, wenn Ihre Partei endlich mal Stellung zu meinem Schreiben nimmt.

Georg Slobodzian

Dies war meine spontane Antwort, nachdem ich heute die Mail von dem „i. A. des Generalsekretärs“ gelesen habe.
Danach habe ich in einer 2. Mail darauf hingewiesen, das ich die Auffassungen der Partei öffentlich aufzeigen werde:

Betreff: Nachtrag zur vorherigen Mail

Hallo,

Sie werden ja bestimmt verstehen, das ich Ihre unterschiedlichen Auffassungen von Persönlichkeitsrechten und Spamschutz in einem Artikel aufarbeiten werde.
Auch ich mach manchmal Fehler. Aber wenn mich einer auf vermeintliche Fehler oder Widersprüche aufmerksam macht, dann stelle ich mich zuerst ein mal in Frage. Sollte ich dann zu dem Ergebnis kommen, das ich von anderen mehr verlange, als ich selbst handle, dann ändere ich zuerst einmal mein Handeln und versuche dann ehrlich Stellung dazu zu nehmen. Als Einzelperson ist dies eigentlich schwieriger als für eine Organisation, die die Möglichkeit hat, mit mehreren Personen Ihr eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen.

Georg Slobodzian

Ob man nun vielleicht mal seinem eigenen Anspruch gerecht wird?
Wenn ich Ehrlich bin, ich habe da so meine Zweifel.

Links:

– Ich bin Terrorist: Die Piratenpartei fordert zum Spam auf …
– Ich bin Terrorist: Offener Brief an die Piraten Sachsen-Anhalt wegen “Spam-Service”

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[Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann

Auf meinen letzten Beitrag, bei dem es um die eingestellte Strafanzeige gegen Oliver N. ging, haben mich ein paar Mails erreicht.
Diese Mails machen deutlich, wie wichtig es ist, sich selbst über einen Vorgang und der zeitlichen Abfolge klar zu werden.

Hallo Gaston,
besten Dank für deinen Artikel bzgl. lovebuy.de, der mir wirklich eine paar neue Aspekte gezeigt hat!

(Quelle: Mail an den Blog „Ich bin Terrorist.de“)

Sie schreiben auf http://ichbinterrorist.de/index.php?s=lovebuy&x=0&y=0
„Angeblich sei ja durch meine Rückbuchung kein Schaden entstanden“
Dieser Satz hat mich auf eine Idee gebracht,…

(Quelle: Weitere Mail an den Blog „Ich bin Terrorist.de“)

Von daher habe ich schon mal ein Ziel erreicht. Ich will (und darf auch) nicht einzelnen Helfen oder einen Rat geben. Wichtig ist es, das man für sich Ansätze findet und auch in den ganzen Informationen für sich die Queerverbindungen findet.
Die Besonderheit hier zu den meisten Abzockern ist, das die Betroffenen der Forderungen sich irgendwann einmal dort angemeldet haben und auch dafür die „Anmeldegebühr“ bezahlt haben. Mit einem, wie ich der Meinung bin, Verwirrspiel wurde dann die AGB geändert. Das dies auch in einigen der von der Firma „VMA Management GmbH“ im Internet veröffentlichten Urteilen der Knackpunkt war, hatte ich in einen der früheren Artikel (siehe die anderen Artikel unten unter Links) schon aufgezeigt. Wegen diesen „Besonderheiten“ weicht hier auch das Muster etwas von den üblichen Abzocker ab.

Der 2. hier zitierte Mailschreiber hat da z.B. einen interessanten Aspekt einfließen lassen, den ich hier mal aufgreifen will, weil dieser in einer der Argumentation der Betreiber je nach Lauf der Geschichte einen Riss geben kann.

Dazu nehme ich noch mal einen Teil aus dem Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft Oldenburg heran:

Der Beschuldigte hat vorgetragen, dass die Teilnahme an den Auktionen zunächst einzeln abgerechnet werden sollte und lediglich eine einmalige Registrierungsgebühr von 5,00 bzw. 9.95 € bei der Anmeldung zu zahlen war. Mit dieser Bedingung musste sich der Angemeldete Einverstanden erklären, um Zugriff auf die Seiten zu bekommen. Voraussetzung war auch, dass sich der Nutzer mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden erklärte und seine Kontodaten mitteilte. Ab dem 15.08.2007 seien die AGB dahingehend geändert worden, dass nunmehr eine Jahresgebühr von 99,00 € fällig sei. Diese Änderung sei an alle registrierten Mitglieder per e-mail versandt worden. Beim ersten Einloggen nach dem 15.08.2007 habe jeder Nutzer explizit bestätigen müssen, dass er mit den neuen AGB einverstanden ist, um weiter an Auktionen teilnehmen zu können. Es habe nur die Möglichkeit der Bestätigung oder der Kündigung gegeben.

(Quelle: BooCompany: www.lovebuy.de – Teil III – Postings ab 09.06.2010; Posting Screen StA Oldenburg)

Wie man an diesem Abschnitt aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft ersehen kann, hat Oliver N. beschrieben, das Sie bei der Anmeldung auch die Bankverbindung abgefragt haben.
Hier tritt nun wieder der 2. Mailschreiber oben in Aktion.
Dieser hatte sich noch bei „Signs21“ angemeldet und die „Anmeldegebühr“ abbuchen lassen.
Weiter berichtetet er mir, das Ihm auf sein Widerspruchsschreiben zu einer Mahnung im letzten Jahr geantwortet wurde, das er die AGB-Änderung und und den neuen Vertrag ja schon zugestimmt hätte, weil er das 1. Abojahr bereits „anstandslos“ gezahlt hätte.
Da sich der Mailschreiber nicht an eine Zahlung erinnern konnte, hat er seine Bankunterlagen durchgesehen.
Dabei entdeckte er, das Ihm von seinem Konto eben diese 99,– Euro abgebucht worden sind. Dies war Ihm vorher nicht aufgefallen.

Das ist von daher interessant, da sich dadurch mehrere Fragen aufwerfen.
1.
Wie sah die Lastschrifterlaubnis genau aus?
Wurde eine allgemeine Lastschrifterlaubnis gegeben, oder nur für das Einziehen der „Anmeldegebühr“, mit der ja gleichzeitig der User ratifiziert werden sollte, so wie ich es verstanden habe? Weiter müsste man es juristisch klären lassen, ob eine Lastschrift auch für einen neuen Vertrag gilt. Vorsichtshalber sollte man noch klären, ob Lastschrifterlaubnisse auch beim Verkauf einer Firma, Plattform übertragbar ist. Hier ist sowieso die Frage, ob bei einer Übernahme der Plattform ein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Übernahme der Plattform ist ja, soweit ich es bisher nachvollziehen kann nirgendwo den Nutzern mitgeteilt worden. Erst mit dem das diese plötzlich Mahnungen von einer Firma „VMA Management GmbH“, statt der „Signs21“ erhalten haben, wurde diese als neuer Inhaber der Plattform den Nutzern bekannt.
Also schon wieder einige Fragen, die da geklärt werden müssten.

2.
Was bedeutet dieses „anstandslose“ Zahlen?
Das ist eine gute Frage. Erheblich ist in meinen Augen, ob man diese Abbuchungen bemerkt hat oder nicht. Eine Abbuchung, die man nicht unbedingt erwarten kann als „Beweis“ eines Einverständnis eines Vertrages herzunehmen, halte ich für abenteuerlich.
Deswegen ist dann eher die Frage, ob man das Geld nicht zurückverlangen sollte. Das ist aber ein Zivilrechtlicher Vorgang, dessen Kostenrisiko dann bei einem selbst liegt.
Den Beweis eines Einverständnisses sehe ich auf Grund einer mit Lastschrift eingezogenen Summe nicht.

3.
Wie es bei den anderen Betroffenen aussieht.
Ich halte es nicht für Wahrscheinlich, das nur der Mailschreiber durch eine Lastschrift um sein Geld erleichtert wurde. Gier sollten alle, die nun von Mahnungen betroffen sind Ihre alten Bankunterlagen mal durchschauen.

Mir macht es wieder mal deutlich, das man gerne mit allem möglichen Argumentiert, um an das Geld der anderen zu kommen.
Solange man sich von solchen Dingen verunsichern lässt, ist ein Abzocker immer im Vorteil.
Deswegen kann ich mich nur wiederholen und allen Betroffenen (nicht nur von Lovebuy) empfehlen, sich erst einmal in Ruhe über Ihre Angelegenheit ein umfassende Übersicht zu verschaffen und notfalls auch ein Fallablauf nieder zu schreiben.

Die Frage, die sich dann noch stellte, bezog sich auf meinen Hinweis mit meiner Erfahrung mit der Staatsanwaltschaft.

Angeblich sei ja durch meine Rückbuchung kein Schaden entstanden und der Vorgang der Lastschriften sei ein Automatismus, der zu Fehlern führen könne.

(Quelle: Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de)
Der Mailschreiber meinte, das Ihm ja durch dem übersehen der Lastschrift sehr wohl ein Schaden erstanden ist.
Der Gedankengang ist nicht uninteressant.
Mal abgesehen davon, das ich auch einen Schaden habe, wenn ich das Geld zurück buchen lasse ist hier die Frage, in wie weit bestand ein Lastschriftrecht.
Wie ich schon unter Punkt 1. beschrieben habe ist eben die Frage, wie weit die Lastschrifterlaubnis gefasst war und durch wen die Lastschrift durchgeführt wurde (stimmt dieser mit demjenigen überein, dem die Lastschrift gewährt wurde?). Ist der Abbucher nicht mit demjenigen identisch dem eine Lastschrift gewährt wurde, dann kann sich die Bank auch nicht auf Ihre berühmte 6-Wochenfrist berufen.
Mehr dazu hier in dem Wiki-Artikel von „Antispam e.V.“: Bankenmärchen über die 6-Wochenfrist
Die Frage, ob nun eine Strafanzeige mehr Erfolg hast, weil ja ein Schaden entstanden ist, kann ich von meiner Erfahrung her eher negativ einschätzen. Die Staatsanwaltschaft wird hier ebenfalls den Betroffenen befragen und auf Grund seiner Aussage einen Erfolg vor Gericht nicht sehen und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ermittlungen einstellen.
Es sei denn, man hat alle Unterlagen und aus der „Lastschriftberechtigung“ geht ganz klar hervor, das diese ausschließlich für die Anmeldegebühr oder für diese und ausschließlich „Auktionsgebühren“ besteht. Dann ist das Abbuchen der „Abogebühren“ mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtens. Sollte jemand diese Unterlagen noch haben, würde mich das mal allgemein interessieren. Aber den Einzelfall sollte man auf jeden Fall durch einen entsprechenden Fachmann prüfen lassen.

Hinweis:
Ich teile in dem Blog nur meine persönliche Meinung mit. Da man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist oder wie es auch heißt „Wer Gerechtigkeit will, sucht sie nicht bei Gericht“, werde ich keine Prognosen über gerichtliche Erfolge aufstellen. Auch Tips für einzelne Fälle werde und darf (Rechtsberatungsgesetz) nicht geben und dies steht mir als Laie auch nicht zu.
Wer Fragen hat, ist in den diversen Foren besser aufgehoben. Eine der zentralen Stellen zum Thema Lovebuy ist BooCompany. Dort helfen sich die opfer auch untereinander und neue Aspekte können dort Diskutiert werden, was hier nicht so gut möglich ist, da ich aus Haftungs- und Spamgründen Kommentare händig frei gebe.

Links

„Lovebuy.de“

– BooCompany: www.lovebuy.de – Teil III – Postings ab 09.06.2010; Posting Screen StA Oldenburg Das Posting, wo das Schreiben der StA Oldenburg eingestellt wurde.
– BooCompany: LOVEBUY: Zeugen-Prozeßopfer und gewonnene Prozesse gesucht! (Aufruf für die Mithilfe zur Selbsthilfe)
– BooCompany: Forumteil zum Thema Lovebuy

– Rechtanwaltsblog.blog: Neue Schlappe für „lovebuy.de“ (Über das anfänglich gewonnene und nun aufgehobene Urteil beim AG Wuppertal)
– Rechtanwaltsblog.blog: VMA Management GmbH gewinnt Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg – Neue Flut von Zahlungsaufforderungen Sachen „lovebuy.de“

Eigene Artikel zum Thema:

Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
BooCompany wird Angegriffen – Trotz DDOS weiterhin erreichbar!
[UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de

Allgemeines
– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)

Eigene Artikel zum Thema:

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht
[Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International

Artikel als eBook zum Download:
7.8.2010 – [Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann

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[Update] GermanOffice Insolvenz – "Rheinbacher Internet-Händler richtet Millionenschaden an" (GA Bonn)

Neues zum Thema GermanOffice.

Der „Rheinbacher Unternehmer“ steht wegen Betrug vor Gericht.
Wie der Generalanzeiger Bonn heute (4.8.2010) berichtet, muss sich der „Rheinbacher Unternehmer“, der sein Unternehmen weiter laufen ließ, obwohl die Insolvenz schon lange sicher war (gemeint ist „GermanOffice“), wegen Betrug in 2036 Fällen vor dem Landgericht Bonn verantworten.
Schon zu beginn der Verhandlung hat dieser ein Geständnis abgelegt. Wobei dieses Geständnis von dem Generalanzeiger Bonn wie folgt dargelegt wurde:

Die Chancen abzustreiten, was er angerichtet hat, tendieren allerdings auch gegen Null.

(Quelle: Generalanzeiger Bonn Online – „Rheinbacher Internet-Händler richtet Millionenschaden an“)

Der Angeklagte ist nicht das erste mal wegen Betrug vor Gericht. Er hat nach Angaben des Generalanzeigers bereit mehr als 6 Jahre Haft hinter sich, wegen ähnlicher Vorwürfe.
Bei der Verhandlung geht es „nur“ um den Betrug, der dem „Unternehmer“ vorgeworfen wird:

Das Finanzloch wurde immer größer, immer mehr Kunden erhielten nichts mehr für ihr Geld, zeigten den Internet-Betrüger an, und die Steuerbehörden schickten weitere Forderungen. Der 39-Jährige aber beruhigte seine Mitarbeiter, ließ sie weiterarbeiten, bis im Januar die Insolvenz bekannt wurde. Mittlerweile soll sich der Umsatzsteuerschaden auf sieben Millionen Euro belaufen. Ein diesbezügliches Strafverfahren läuft in Köln, in Bonn geht es nur um den Betrug.

(Quelle: Generalanzeiger Bonn Online – „Rheinbacher Internet-Händler richtet Millionenschaden an“)

Da kann ich nur froh sein, dass ich meine Gewährleistung so schnell und auch mit allen Mitteln durchgesetzt habe, sonst wäre ich auch einer der Insolvenzopfer geworden (ich berichtete).
Ein besonderer Dank gilt hier meinem Anwalt (und Freund), der meine Forderung zügig durchgesetzt hat und mich auch vor größerem Schaden nach der Insolvenz bewahrt hat. Er hat mich auch auf diesen Artikel aufmerksam gemacht.

Links:

– Generalanzeiger Bonn Online: „Rheinbacher Internet-Händler richtet Millionenschaden an“ (Der gesamte Artikel)

– Ich bin Terrorist: GermanOffice Insolvenz – Gewährleistung vs. Garantie – Und die Frage, wann man besser auf sein Recht verzichtet

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