[Classics] Wie die Stadt Düsseldorf versuchte, mich zu verarschen!

Es ist schon lange her, da meinte die Stadt Düsseldorf, das ich Ihr Geld schulde.
Ich war da ganz anderer Meinung und habe der Forderung widersprochen.
Das ging dann eine Zeit lang hin und her. Dann hörte ich längere Zeit nichts mehr von der Stadt Düsseldorf. Inzwischen hatte ich meinen Lebensmittelpunkt gerade in den Süden nach Baden-Württemberg verlegt, da kam nach gut einem Jahr auf meine alte Adresse in Köln ein „gerichtlicher Mahnbescheid“ geflattert. Dort verlangte man dann wieder einmal das Geld von mir. Wie schon zuvor habe ich dieser Forderung widersprochen und ausdrücklich auf meine neue Adresse aufmerksam gemacht. Es geschah nichts mehr. Aber als guter Bürger hatte ich letztes Jahr (2010) im Herbst die zuständige Stelle in Düsseldorf angeschrieben und sie zum einen nochmals explizit auf meine inzwischen wieder neue Adresse aufmerksam zu machen und das die Verjährung der Forderung zum Jahresende sein würde.

Nun, nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben der Stadt Düsseldorf, in der man mich darüber informierte, das ich keine Angst (!) haben müsse, weil man nach einer „Kosten/Nutzungsrechnung“ zu dem Schluss gekommen sei, auf die Forderung zu verzichten.
Wau, ich hatte ja auch die ganze Zeit gezittert, das die Stadt Düsseldorf mir eine Horde Gerichtsvollzieher, begleitet von der GSG9 vorbeischicken würde. Aus diesem Grund habe ich ja auch immer versucht meinen aktuellen Aufenthaltsort zu verheimlichen.
Vorsicht, falls da jemand etwa so was wie Ironie entdeckt.

Ich glaube ja eher, das mal ein Verantwortlicher oder Jurist den Sachbearbeitern erklärt hat, das man mit falschen Behauptungen keine Gelder von Bürgern abzocken kann.
Auch das Argument der „Kosten/Nutzungsrechnung“ ist eine Farce. Man schreibt mir etliche Briefe mit den verschiedensten Drohungen und dann gibt die Stadt Geld für ein Mahnbescheid aus und verursacht neben den Kosten für die Arbeitszeit der Sachbearbeiter noch mehr Kosten. Und dann will man sich das ganze Geld nicht zurückholen?
Verarschen kann ich mich selbst.
Der Grund warum man von der Forderung Abstand genommen hat liegt ganz einfach daran, das die Stadt Düsseldorf keinem Gericht erklären könnte, wie sie dazu kommen eine solche Forderung mir gegenüber zu stellen.

Dazu hole ich mal aus:
Wie gesagt es ist schon sehr viele Jahre her, da war die Stadt Düsseldorf der Meinung, das ich Ihnen rund 120,– Euro schulden würde. Ich war der Meinung, das ich dieser Stadt nicht einen Cent schulde, eher umgekehrt, nämlich das diese Stadt mir eine nicht unerhebliche Summe Schadensersatz schulde (aber das ist eine andere Geschichte, bei der die damalige Datenschutzbeauftragte von NRW, die Sokol eine ganz miese Figur gemacht hat).
Also mache ich das einzige, was Sinn machte und schrieb der Stadt Düsseldorf zurück, das ich der Meinung bin das ich dieser Stadt nicht einen Cent schulde.
Wie gesagt, dann kamen noch weitere Schreiben, in denen man auf die Zahlung der Summe pochte.
Dann kam Mitte Juli des Jahres 2008 eben dieser „gerichtliche Mahnbescheid“. Es war schon verwunderlich, das eine Stadt solch ein gerichtlichen Mahnbescheid in der beginnenden Urlaubszeit an einen angeblichen Schuldner versendet. Dies bestätigt aber nur meine schlechte Meinung über diese Stadtverwaltung. Also wie gesagt man lässt mir einen gerichtlichen Mahnbescheid über die „Hauptforderung“ von rund 120 Euro zukommen (das ist dann plus den anderen Kosten, wie Bearbeitung, die Gebühren für den Mahnbescheid und Zahlung von Zinsen die sich auf den „Basiszins“ + 5% belaufen sollen).
Ich habe ja schon an verschiedenen Stellen über den Mahnbescheid als solches geschrieben. Unter anderem auch, das man seine eigene Position nicht mit Rechtfertigungen verschlechtern sollte. So habe ich auch hier einfach nur ein Kreuzchen in dem Kasten „Der Widerspruch richtet sich gegen den Anspruch insgesamt.“ gemacht und einen dicken Hinweis auf meine neue Adresse. So ist das Schreiben dann fristgerecht an das zuständige Gericht zurück gegangen.

Zu dem Gericht ist noch was zu sagen, was die ganze Geschichte noch ein Sahnehäubchen verpasst. Der gerichtliche Mahnbescheid ist bei dem „Arbeitsgericht Köln“ beantragt worden.
Richtig, beim „Arbeitsgericht“!
In der Forderung hieß es dann auch:

Kostenanteile […] für Juli und August 2007 aus ehemaligen Beschäftigungsverhältnis, letzte Zahlungsaufforderung v. 18.09.2007.

(Quelle: Der gerichtliche Mahnbescheid vom 18.07.2008)

„aus ehemaligen Beschäftigungsverhältnis“, das war jetzt der Brüller. Dazu muss man wissen, das ich weder je ein Verhältnis, erst recht keins mit Beschäftigung bei oder mit der Stadt Düsseldorf hatte.
Und aus diesem nie bestandenen „Beschäftigungsverhältnis“ konstruierte die Stadt Düsseldorf eine Geldforderung.
Wie gesagt, ich bin eher der Meinung, das ich Geld von dieser Stadt zu bekommen habe. Ich war wegen einer Datenschutzgeschichte mit der Stadt Düsseldorf im Streit. In diesem Zusammenhang hatte mir der Datenschutzbeauftragte der Stadt Düsseldorf, Herr Dr. Z. eine schreiben mit dem Datum 21.08.2007, also rund ein Jahr vor dem Mahnbescheid und einem Monat vor der angeblich letzten „Zahlungsaufforderung“ geschrieben.
Er verweigerte mir darin mein Recht auf Datenauskunft und begründete dies unter anderem damit:

Als Datenschutzbeauftragter der Stadtverwaltung Düsseldorf bin ich nach § 32a Datenschutzgesetz NRW für die Veranlassung von Auskünften an Betroffene zuständig, deren personenbezogenen Daten die Stadtverwaltung […] als verantwortliche Stelle […] verarbeitet. In Ihrem Fall, in dem es um die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis […] geht, ist es aber nicht die Stadtverwaltung Düsseldorf, […]

(Quelle: Schreiben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Düsseldorf vom 21.08.2007)

Wie gesagt, das der „Datenschutzbeauftragte“ (ich würde eher von Datenschutzverarscher sprechen) hier eine Konstruktion erstellt, die mit meiner Datenanfrage nichts, aber auch gar nichts zu tun hatte ist eine ganz andere Geschichte. Aber bezeichnend ist, das er meine Datenauskunft mit der Begründung verweigert, das ich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Düsseldorf stehe. Dies ist von der reinen Tatsache auch korrekt gewesen und von mir nie anders Behauptet worden.
Aber man kann sich da Fragen, wie nun die Stadt Düsseldorf plötzlich der Meinung sei, das ich Ihnen Geld aus einem „Beschäftigungsverhältnis“ heraus schulde?
Kurz gesagt, das weiß wahrscheinlich nur die Stadt Düsseldorf selbst. Wobei ich selbst dies bezweifle.

Nun, ich bin nicht Klagegeil, auch wenn ich nicht bereit bin mir alles gefallen zu lassen. So habe ich doch auf eine gerichtliche Klärung durch meine Seite verzichtet.
– Anmerkung:
Dies ist übrigens auch ein Vorteil eines gerichtlichen Mahnbescheides. Man kann als Empfänger eines solchen „gerichtlichen Mahnbescheides“ auch einen Termin zur gerichtlichen Klärung beantragen. Deswegen scheuen auch viele Abzocker dieses Mittel, weil sie da zum einen aus Ihren verstecken der Firmenkonstrukte raus müssen und zum anderen auch der erhöhten Gefahr laufen nun durch einen Antrag des vermeintlichen Schuldners auf Klärung eine Schlappe zu bekommen. –

Ich gebe es ehrlich zu, das es mich gereizt hätte, von der Stadt Düsseldorf zu erfahren wie Sie eine Geldschuld aus einem nie bestandenen Beschäftigungsverhältnis begründen. Bei meinen bisherigen Erfahrungen hätte es mich da nicht gewundert, wenn die mit einem angeblichen Arbeitsvertrag vor Gericht erschienen wären.

Anmerkung #2:
Eines muss ich zu dem „Datenschutzbeauftragten der Stadt Düsseldorf“ doch noch los werden. Ich bin der Meinung, das die unterlassene Auskunft auf meine Datenauskunftsforderung nicht von ungefähr kommt.
Herr Dr. Z. hat sich im Datenschutz einen Namen dahingehend gemacht, das er Kritik an eben jener Datenauskunft übt, so heißt es in einer Beschreibung zu seinen Publikationen wie folgt:

Verantwortlicher Herausgeber des Materialienbandes und Initiator der Symposien ist Dr. Martin Z., Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Düsseldorf. Von ihm stammt die „Kritik am Informationsfreiheitsgesetz NRW“, mit der er u.a. auf die Frage der rechtlichen Durchsetzbarkeit des Informationsanspruchs eingeht und die Handhabbarkeit des neuen Informationsfreiheitsgesetzes durch die Verwaltungen begutachtet.

(Quelle: Buchbeschreibung „Datenschutz in der Kommune. Herausgegeben von Martin Z.“ [PDF, ca. 12,7 KB])

Wer sich ein weiteres Bild des immer noch im Dienst der Stadt Düsseldorf stehenden Datenschutzverhinderer (Achtung, das ist „nur“ meine persönliche Meinung) machen will, kann sich ja die Lobhudelseite der Stadt Düsseldorf zu „ihrem“ Datenschutzbeauftragten anschauen: Datenschutz Düsseldorf
Unter der Telefonnummer geht es dann zu den Publikationen, in der man auch die PDF zum obigen Zitat findet.

Wie man sieht, darf man sich auch nicht von solch übermächtigen Organisationen wie eine Stadt beeindrucken lassen. Man muss sich immer wieder fragen, ob man selbst wirklich diese Schuld (wie angeblich in diesem Fall) hat, oder nicht. Die Peinlichkeiten sind hier von Seiten der Stadt Düsseldorf schön sichtbar geworden.

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Die Gurkenfrage!

Ich weiß, das mit der Gurke ist überholt oder auch nicht.
Es scheint, das niemand eigentlich etwas weiß.

Aber das ist nicht meine Gurkenfrage. Schon mit den ersten Meldungen tauchte bei mir eine Frage auf. Nun am Freitag Abend saß ich am Ufer des Bodensees und sah in das fast lila der Reflektion an den Wolken durch die untergehende Sonne in meinem Rücken. Und das schon schon deutschlandweit bekannte Reichenauer Inselgemüse kam mir in den Sinn.
Am Morgen dann die Sonne, die über den Hügeln am gegenüberliegenden Ufer aufging und ich mit meinem Kanu auf dem Weg zum Einkauf. Es war noch sehr früh und so war ich trotz einem kleinen Umweg gut 20 Minuten zu früh am Supermarkt. Und so konnte ich einen recht eng beschriebenen Zettel der Reichenau-Gemüse-Vertriebs-eG. Ich der informiert die Genossenschaft darüber, dass das Gemüse von der Reichenau kontrolliert wird und keinerlei Erreger aufzeigt.
Und wieder tauchte die Frage vor mir auf.
Es ist eigentlich eine ganz einfache Frage:
Wenn ich der Merkel nun eine Gurke zuschicke, ist das nun ein terroristischer Anschlag?

Und noch etwas viel mir wieder ein!
Wie würde jetzt wohl das Titanic-Titelbild zur Wiedervereinigung von der Ausgabe 11/1989 aufgenommen würde?

Dabei habe ich auch dies vom Juli 2005 entdeckt:

Wobei ich dieses Bild erst nach meinem Aufwerfen der Frage, wie ein Präsent in Form einer Gurke aufgenommen wird, entdeckt habe.

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Die Farce um die LTE-Netze beginnt!

Waren das große Worte „Breitband für alle“!
Danach sollten auch ländliche Gebiete mit Breitband durch ein Funknetz versorgt werden. Um damit auch noch nebenbei Geld zu verdienen wurden die Frequenzen, die bisher vor allem durch die Tonbranche benutzt werden versteigert. Schon das DVB-T den mit terrischen Antenen zu empfangenen digitalen Sendern sind in dem Bereich angesiedelt und führten zu Störungen bei bestimmten Funkfrequenzen für drahtlose Mikrophone. Die Drahtlosarie (neben Mikros noch das „In-Ear-monitoring) bei dem letzten Schlagerfestival in Düsseldorf (dem Song-Contest) hat alle noch freien Bereiche gefordert.
Das man die umsetzung des „Breitband für alle“ gleich noch dazu nutzt ein paar Euro von den Veranstaltern, die zukünftig Dreahtlossysteme nutzen (zum Teil wegen den Kunden nutzen „müssen“) aus den Taschen zu leiern ist nur eine kleine Nebengeschichte.

Was ist aus dem „Breitband für Alle“ geworden?

Nun Köln wurde jetzt als erste Großstadt mit dem LTE-Netz versorgt.

Aber wie geht das, da doch zuerst die Internet-Diasporas im Ländlichen Raum versorgt werden sollten?
Nun, ganz einfach, nicht der Bereich um die von Veranstaltern benutzten Funkfrequenzen, die an dieser Vereinbarung vertraglich gebunden sind wird genutzt, sondern das 1,8 Gigaherz-Band.
Aber die Konzerne interessiert nicht die „paar“ neuen Kunden, die man im ländlichen Raum finden könnte, sondern die Hippen und Business-Kunden, die immer das neuste haben müssen und so ein vielfaches an Geld einbringen, bei gleichem Aufwand (In der Großstadt erreicht so eine Antenne ja weit aus mehr potenzielle Kunden, als dort wo das „Breitband“ eigentlich zuerst hin sollte.
Man kann also sagen, das sich das „Merkel“ mal wieder über den Tisch hat ziehen lassen, bzw. die Augen vor den eigentlichen Interessen der Anbieter verschlossen hat und lieber dem seichten Geschwätz der Lobbyisten zugehört hat (vielleicht war ja auch Kollege Schäuble mal wieder mit einem Koffer unterwegs, wer weiß).

Die Bürger, die sich Hoffnung gemacht haben, das auch sie mal aus dem Zeitalter des Modems herauskommen werden wohl noch länger warten müssen, bis die „Ich will Haben“-Großstädter alle abgeschöpft sind und man auf die Suche nach neuen Opfern ist, bzw. das Interesse der Satadtkunden, selbst auf der Zugspitze noch Filme in HD direkt von Netz anzusehen erfüllt werden.

Mehr zum Thema bei Heise.de: Telekom stattet Köln mit LTE-Netz aus

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[Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber

Wie ich in dem Artikel „Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an“ mitgeteilt habe, ist der „neue“ Betreiber der „Dienstleistungsplattform“ Lovebuy.de wieder die „Signs21 GmbH“. Diese hatte die Plattform vor einiger Zeit an die (nicht insolvente) Firma „VMA Management GmbH“ verkauft, überlassen, geschenkt oder was weiß ich was.
Nun ist die Plattform wieder zu der „Signs21 GmbH“ zurückgekehrt und wie es aussieht haben zumindest einige angebliche Vertragspartner nun von einem beauftragten Anwalt wieder Mahnungen bekommen.
Unter diesem Aspekt ist diese von mir erwähnte Mail in dem Artikel „Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH“ vielleicht doch von eben dieser Firma. Obwohl ich es eigentlich nicht glauben kann, das eine Firma mit dem Spezialgebiet Internet solch ein Schreiben fabrizieren würde. Auf der anderen Seite könnte (also reine Spekulation) es ein Versuch gewesen sein, den Kontakt zu der Zeugenliste zu unterbinden. Aber auch das kann ich eigentlich nicht glauben.

Wie dem auch sei, wenn man in diversen Foren und Blogs schaut, dann scheint der neue/alte Betreiber „Signs21 GmbH“ neue Mahnungen verschicken lassen. Der Text, den man im Netz findet sind mit verschieden Variationen von dieser Art:

Sehr geehrt…..,

trotz des angeblich nicht vorhandenen Willens einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft haben Sie die Registrierungsgebühr sowie den Jahresbeitrag für den Leistungszeitraum 07/08 anstandslos beglichen.

Leider werden Ihnen aufgrund Ihrer zahlungsunwilligen Haltung zusätzliche, empfindliche Kosten entstehen. Wir empfehlen die Forderung zu begleichen, bzw. sich über die Folgen bei Nichtzahlung bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu informieren.

Unter nachfolgendem Link können Sie exemplarische Urteile bezüglich der berechtigten Forderung des Jahresbeitrags einsehen, um Ihre faktisch nicht vorhandenen Erfolgsaussichten abzuwägen.

http://www.signs21.com/urteile-lovebuy.html

Auch der nachfolgende Link dürfte sehr interessant für Sie sein.

http://rechtsanwaltsblog.blog.de/2011/03/25/vma-management-gmbh-signs21-gmbh-gewinnen-prozesse-zahlreichen-amtsgerichten-sachen-lovebuy-de-neue-klagewelle-droht-10889870/

In den dort aufgeführten Verfahren wurde ebenfalls die von Ihnen verwendeten Begründungen aufgeführt. Ihre veralteten Textvorlagen aus dem Internet verhelfen Ihnen jedenfalls nicht zum gewünschten Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Lovebuy-Info

(Quelle: underwoodblog – „Abzocke durch Lovebuy.de: Kommentare)

Zwei Dinge fallen mir besonders auf und das sind die Links.

Fangen wir mit dem letzten Link an zu dem „Rechtsanwaltblog“.
Es wird zu einem Beitrag verlinkt in dem die Blogbetreibende „WAGNER HALBE Rechtsanwälte“ (lt. Überschrift), namentlich durch den RA Wagner (siehe Profil „WHRAW“), in dem dieser über die Gefährlichkeit von Prozessen mit den Betreibern von Lovebuy.de berichtet und von „zahlreichen“ gewonnenen Prozessen durch die Betreiber berichtet.
Eben dieser Autor des dort verlinkten Artikel ist laut den Autorenangaben auch der Autor eines Artikels, in dem es um ein angeblich gewonnenen Prozess gegen die Betreiber von lovebuy.de berichtet. Dort geht es darum, dasa das AG Wuppertal das „Rechtsgeschäft“ von „Lovebuy.de“ als sittenwidrig erklärt hat und somit dieses (=Verträge) nichtig seien. Dieses Urteil wurde in verschiedenen „Rechtsblogs“ weit verstreut und kommentarlos übernommen. Was aber weder dieser Anwalt, noch die anderen Blogs mitteilen ist, das dieses Urteil dann wieder aufgehoben wurde. Eine Begebenheit, die meiner Meinung nach zumindest einem angeblichen Vertragspartner dann vor Gericht zum Verhängnis wurde, weil man sich auf „Sittenwidrigkeit“ als Verteidigung entschieden hatte (siehe dazu meinen Artikel „[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile“).
Trotzdem sucht man bei dem Blog der Kanzlei, wie auch in den anderen Recht-Blogs entsprechende Updates.
Es wird wohl die Frage erlaubt sein, wieso die Kanzlei nicht eine entsprechende Mitteilung in den Artikel gesetzt hat? Statt dessen lässt man diesen Artikel einfach so stehen, als ob dies die Lösung aller Probleme sei. Nicht nur das , es heißt dort tatsächlich:

Tipp:

Ganz allgemein und gerade in Hinblick auf die meist nicht durchsetzbaren „lovebuy“-Forderungen gilt:

Internetbenutzer, welche die Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen von Internetdienstleistern erhalten, sollten die behaupteten Ansprüche genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem Unternehmen oder dem meist schnell beauftragten Inkassobüro mitteilen. Jede weitere Mahnung kann dann getrost in den Mülleimer geworfen werfen.
[…]

(Quelle: Rechtsanwaltblog – Neue Schlappe für „lovebuy.de“- Amtsgericht Wuppertal erklärt Internetgeschäfte für sittenwidrig und nichtig)

Ich warne ausdrücklich davor, einfach Schreiben oder Mails in den „Mülleimer“ zu werfen! Oft widersprechen sich Mahnschreiben von sogenannten „Abofallen-Firmen“ im Lauf der Zeit und besonders im Zusammenhang mit dem Betreiberwechsel von „Signs21 GmbH“ zur „VMA Management GmbH“ und dann wieder zurück zur „Signs21 GmbH“ sind meiner Meinung nach einige Fragen zu stellen, die vielleicht auch der eine oder andere Richter stellt, wenn man auf diese „Mahngeschichte“ aufmerksam macht.
Und ebenso, wie ich immer wieder fordere auch meine Worte/Meinungen sehr kritisch zu hinterfragen, sollte man auch Worte von anderen Personen hinterfragen.

Der zweite Link ist auf eine Seite von „Signs21 GmbH“, auf der etliche Urteile zum Thema Lovebuy.de aufgeführt werden. Natürlich nur gewonnene.
Nun, zuerst einmal viel mir die Aufmachung auf. Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie sieht diese Seite genau so aus, wie bei den ähnlichen Schreiben von dem „Zwischendurch-Betreiber“ VMA Management GmbH, wenn man es mit den Screen in meinem Artikel vergleicht:„[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile“
Nur das Firmenlogo und den Hintergrund sind ausgetauscht.
Ich stelle diese mal zum Vergleich in dem Ausschnitt nebeneinander:

Inzwischen gibt es auch mehr Urteile zu dem Thema, die auf der „Urteilsseite“ von „Signs21 GmbH“ (rechts) aufgeführt sind.
Nein, die dazugekommenen Urteile habe ich mir noch nicht angesehen und ich werde meine Meinung zu den Urteilen nicht nieder schreiben. Das man die Urteile immer mit zweierlei Augen sehen kann, habe ich in meinem oben erwähnten Artikel zu den „Urteilen“ schon aufgezeigt. Die dazugekommenen Urteile kann sich jeder selbst genau ansehen und sich seine Meinung darüber bilden.

Im Netz gibt es auch einige Berichte über Urteile, die ein Vertragsverhältnis mit der Plattform „lovebuy.de“ verneinen. Diese sind aber, wie das Wuppertaler Urteil beweist genau so zu hinterfragen wie die Urteile, die die Lovebuy-Betreiber auf Ihrer Seite vorstellen.

Ich kann nur jeden Betroffenen raten, sich genau anzusehen, was Ihn vorgeworfen wird und was tatsächlich geschehen ist. Und es bleibt immer noch die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen kurz zu schließen. Vor allem die Aussagen, das es bei der AGB-Änderung angeblich leere Mails (bis auf die Signatur) versendet wurden, aber mehrere Betroffene unabhängig von einander erklärten, das sie nie eine Mitteilung über die AGB-Änderung bekommen haben, könnte gerade für die Betroffenen wichtig sein, die sich vor der AGB-Änderung dort angemeldet haben und selbst eben auch dieses so, wie berichtet erlebt haben.

Weiteres kann man hier im Blog lesen und in vielen anderen Seiten. Das man sich bei „BooCompany“ nicht mehr austauschen kann, ist schade, lässt sich aber nun mal nicht mehr ändern. Auf der anderen Seite könnten sich betroffene auch auf einem eigenen Forum zusammen tun. Im Netz gibt es etliche Angebote, ein Forum kostenlos zu erstellen (aber bitte vorher die Bedingungen und AGB gut durchlesen!). Diese dann unter den Betroffenen, die sich im Netz informieren bekannt zu machen dürfte das geringste sein.

Links:

– underwoodblog: Abzocke durch lovebuy.de (Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)

Eigene Artikel zum Thema:

Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de
[Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann
„Lovebuy, das Thema nach der Schließung von BooCompany“
Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an
Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH

Allgemeines
– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)

Eigene Artikel allgemein zum Thema:

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht
[Update] Deutschland, deine Menschenrechtsverletzungen – Pressekonferenz Amnesty International

Artikel als eBook zum Download:
2.6.2011 – [Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber

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32 Jahre Harrisburg, 25 Jahre Tschernobyl und Jahr 0 von Fukushima

Wie ich in dem Artikel „25 Jahre Tschernobyl – Jahr “0″ von Fukushima“ berichtete, hat Thomas Berendt unter dem Eindruck von Tschernobyl dieses „Haiku“ als Plakat in Köln verteilt:

Diese Aktion begann am 23.5.1986, also genau vor 25 Jahren.
Es handelte sich um das Erstlingswerk von Thomas.

Jetzt 25 Jahre danach ist es nicht nur Erinnerung, sondern wieder Aktuell wie nie. In japan ist die Situation noch lange nicht geklärt und die Folgen sind noch lange nicht geklärt.

Nun hat Thomas 25 Jahre nach dem Haiku-Plakat genau am 23.5.2011 eine neue Aktion gestartet:

Während vor 25 Jahre das Plakat mit einem Haiku geschmückt wurde, sehen wir hier nun 2 Zeilen (Unterstollen) eines „Renga“ mit je 7 Silben. Die Menschen sind nun aufgefordert sich einen Text von 5-7-5 Silben/Moren (Oberstollen) je Zeile vor diesen beiden Zeilen zu überlegen.
Natürlich kann man sich auch ein „Renga“ komplett überlegen (5-7-5-7-7 Silben/Moren) überlegen.
Tom und das „Projekt Z-Null“ bittet darum, das man seine Ideen an sie zu übermitteln. Mehr dazu findet man auf der Seite für die Kunstaktion: Projekt Z-Null: „Zeitgenossin – Zeitgenosse“

Das Plakat als Schwarz-Weiß-Vorlage kann hier als PDF downgeload werden:
Kunstaktion „Projekt Z-Null“ [PDF, ca. 860 KB]
Es ist eine PDF in der Originalgröße von 417 × 202 mm. Das Ganze wurde dann auf Regenbogenfarbenden Papier gedruckt.

Das „Projekt Z-Null“ bietet auf seiner Seite auch eine PDF an, mit der man die Ideen per Brief für das Kunstprojekt an Z-Null senden kann. Es handelt sich dabei vom Format um die Rückseite des Plakates, also auch in einem Format von 417 × 202 mm:
Plakat-Rückseite [PDF, ca. 466 KB]

Damit Ihr dem Projekt Eure Ideen auch per Post zusenden könnt, habe ich die Original-Rückseite auf 2 DIN-A4-Seiten gesetzt. So habt Ihr es mit dem Ausdruck einfacher:
Plakat-Rückseite auf 2 DIN-A4 Seiten [PDF, ca. 1,2 MB (!)]

Link:

– Gehirnsturm: 25 Jahre Tschernobyl – Jahr “0″ von Fukushima

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