Ja, ich gebe es zu, ich war Blöd:
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen
hängt auch mit der Blödheit der Bewunderer zusammen
(von Heiner Geisler himself)
Ja, ich war so blöd zu denken, das ein 80jähriger Mann es nicht mehr nötig hat seiner Partei und seinen Parteigenossen (meiner Meinung nach) in den Arsch zu kriechen. Ich hatte gedacht, das ein „unabhängiger“ Schlichter wirklich „Ergebnisoffen“ (um mal dieses Unwort zu benutzen) handelt.
Nun ich habe dazugelernt.
Im Übrigen gilt in Deutschland derjenige,
der auf Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als derjenige,
der den Schmutz macht.
(von Kurt Tucholsky 1890 – 1935)
Deswegen wohl der weiterhin auch unter Grün/Rot fortlaufende Versuch die Gegner zu spalten und zu kriminalisieren.
Was musste ich nicht alles hören.
So wird kein Wasserwerfer mehr in Einsatz kommen. Aber das Land ist einer der ersten Auftraggeber für die neuen, noch Menschenrechts und Grundgesetzverachtendenden Wasserwerfergeneration! Ist dieser Auftrag zurück gezogen worden? Nach meinem Kenntnisstand nicht.
Schauen wir doch mal einfach ins Grundgesetz:
Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
(Quelle: Bundesministerium für Justiz – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Wir wissen nicht erst seit dem „schwarzen Donnerstag“ vom letzten Jahr, das schon die heutige Generation Wasserwerfer die körperliche Unversehrtheit missachtet. Eben an diesem „schwarzen Donnerstag wurde ein weiteres Grundrecht, nämlich das Versammlungsrecht brutal missachtet.
Dazu schauen wir doch auch mal ins Grundgesetz:
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
(Quelle: Bundesministerium für Justiz – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Laut Grundgesetz darf man sich sogar ohne Anmeldung und Erlaubnis versammeln. Nun, die Versammlung am 30.09.2010 war nicht nur durch das Grundgesetz geschützt, nein sie war auch Angemeldet und es hat kein Versammlungsverbot gegeben. Das die Polizei dann ein Teil der Versammlungsstätte absperren wollte und mit brutalsten Mitteln auch durchgeführt hat ist ein eklatanter Verstoß gegen das Grundrecht der Bürger gewesen.
Im Nachhinein und mit Blick auf die neusten Ereignisse scheint man hier eher die Politik der geschaffenen Tatsachen durchsetzen wollen, da ein rechtmäßige Durchführung der Versammlung immer die Gefaht mit sich gebracht hätte, dass der Betrug an das Gericht Tags zuvor aufgedeckt worden wäre und die Fällarbeiten mit der eigentlich rechtlich korrekten Entscheidung noch gestoppt wurden wären.
Jetzt hat ein Gericht die meiner Meinung nach illegalen Machenschaften um das Grundwassermanagement gestoppt. Das bedeutet rein Juristisch, das man bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache keine Fakten schaffen lassen will.
Gericht stoppt S21-Teilarbeiten am Grundwasser
Die Bahn muss einige Arbeiten an der Grundwasseraufbereitung im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Stuttgart 21 vorerst ruhen lassen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden. Das Gericht gab dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) recht.
[…]
Die Eilentscheidung sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Planänderung der Bahn trotzdem noch für rechtmäßig erklärt wird. Darüber werde später entschieden, teilte einer VGH-Sprecherin mit.
(Quelle: SWR – Gericht stoppt S21-Teilarbeiten am Grundwasser)
So ist es richtig. Sollte sich herausstellen, dass das jetzige Grundwassermanagement nicht rechtens ist, wird so verhindert, das durch den Weiterbau schaden angerichtet wird. Aber wie schon bei den illegalen und durch Betrug durchgeführten Fällarbeiten nach dem „schwarzen Donnerstag“ will man hier auch vor einer juristisch korrekten Entscheidung Tatsachen schaffen:
Stuttgart – Nach dem gerichtlich verfügten Baustopp am Grundwassermanagement für den umstrittenen Tiefbahnhof Stuttgart 21 will die Bahn dort möglichst schnell weiterbauen. Der Konzern stellte am Freitag einen Antrag beim Eisenbahnbundesamt, um auch während des weiter laufenden Verfahrens bauen zu dürfen.
Was will die Bahn mit dem Antrag erreichen?
Am Donnerstag hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Arbeiten am Grundwassermanagement wegen einer Klage aufgeschoben werden müssen. Dies liegt nach Angaben einer Projektsprecherin daran, dass der Bahnhofsumbau anders als die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm beim Bund kein „Vorhaben des vordringlichen Bedarfes“ ist – und daher eine Klage zunächst immer für ein Aussetzen der Bauarbeiten sorgt. Mit dem nun beim Eisenbahnbundesamt eingereichten Antrag will die Bahn erreichen, bis zur endgültigen Verhandlung über die Klage weiterbauen zu dürfen.
(Quelle: Stuttgarter Nachrichten – Deutsche Bahn will die Arbeiten fortsetzen)
Was bedeutet dieser Antrag (von mir im Zitat unterstrichen)? Nun, auf Grund der Gesetzeslage dürfte die Bahn „legal“ weiter Bauen, wenn das Eisenbahnbundesamt dies genehmigt.
Im Klartext, die Bahn würde dann von der (indirekten) Legislative die Erlaubnis bekommen, eventuell illegale Handlungen durchzuführen, bevor die Judikative über die Rechtmäßigkeit der Handlung entschieden hat.
Sollte das Eisenbahnbundesamt diese Einwilligung erteilen, dann wird mal wieder ganz offensichtlich, was Rechtsbeugung in Deutschland ist und wie es um die Gewaltenteilung wirklich bestellt ist.
Was Hirnloses Grundwassermanagement bedeuten kann, hat man vor noch nicht all zu langer Zeit in Köln gesehen. Dort wurde auch mehr Wasser, als erlaubt abgepumpt. Das Kölner Archiv und Nachbarhäuser stürzten ein und dies kostete 2 Menschen das Leben. In Bergbau- und Braunkohlegebiete stürzen regelmäßig Gebäude zusammen, Krater entstehen, Häuser werden unbewohnbar und vieles mehr.
Jetzt soll eine Volksentscheid alles richten!
Man könnte an Joschka Fischer, Trittin und ein paar anderen Grünen sehen, was es Bedeutet, wenn man an den Pöstchen hängt. Man verleugnet die eigenen Werte. So ist den Grünen in Berlin Respekt zu zollen, das sie dann lieber in die Opposition gehen, als sich zu verkaufen.
Was ist in baden-Württemberg?
Nun, wer erinnert sich noch an die versprechen vor der Wahl. Ja da gab es das Plakat mit der Volksabstimmung. Die wird es jetzt geben. Man hat also ein Wahlversprechen erfüllt, egal wie.
Schauen wir uns das doch mal genauer an:
In der Volksabstimmung soll über ein Gesetz entschieden werden, ob das Land die (Landes-) Finanzierung des Projektes S21 aufkündigen soll.
So weit, so gut. Dies ist aber keine Entscheidung über S21 Ja oder Nein!
Wird sich der Volksentscheid entgegen allen Prognosen wirklich nach diesem undemokratischen Volksentscheidrecht in Baden-Württemberg durchsetzen ist schon sicher, das erst mal die Stadt Stuttgart, deren Regierungsparteien und die Opposition rechtlich gegen diesen Volksentscheid angehen. Sollte aber die notwendige Anzahl an Befürwortern (Mindestens 1/3 aller Stimmberechtigten und natürlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen) nicht erreicht werden, ist die Volksabstimmung hinfällig, selbst wenn eine Deutliche Mehrheit für die Volksabstimmung gestimmt haben.Dies halten die meisten für wahrscheinlich.
Von daher sind solche Kommentartitel, wie „Jetzt sind die Bürger am Zug“ (Stuttgarter Nachrichten) eine Farce.
Was aber mit dieser Entscheidung noch nicht erfragt ist, wie diejenigen das Projekt sehen, die es eigentlich angeht und die das Recht haben sollten über das Projekt zu entscheiden. Die Stuttgarter Bürger. Der Bahnhof ist eine Kommunale Angelegenheit und somit sollte eigentlich eine Entscheidung durch eben den kommunalen Bewohnern geschehen, was aber durch den Wortbruch von OB Schuster verhindert wurde.
Interessant dazu ist auch das Interview mit Kretschmann, das er Flügel-TV gegeben hat:
Ministerpräsident Kretschmann zum 30.09. from fluegel.tv on Vimeo.
(Quelle: Flügel TV – „Exklusives Interview mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum 30.9.2010“)
Besonders Interessant ist es in Bezug auf die Volksabstimmung ab ca. der 18:00 Minute. Die Volksabstimmung als Geschäft! Und bei Minute !8:58 heißt es dann von Kretschmann:
In der Protestbewegung ist man sehr an den Inhalten interessiert. Aber wenn man in ner Regierung ist, spielen eben rechtliche Fragen eine sehr viel stärkere Rolle.
Nun, ich war so Blöd und habe gedacht, das die Politik das Recht auch durchsetzt. Aber auch die neue Regierung lässt sich immer noch von der Bahn vorschreiben, was Sie für Ihr Geld bekommen. Noch immer werden Gutachten nicht an die Landeregierung gegeben, angeblich wegen Datenschutz der Firmen. Das ich nicht lache. Wenn ich mir ein Haus Bauen wollte und ich beauftrage einen Architekten, auch als Bauleiter und sage, es darf aber nicht mehr als 300.000,– Euro kosten und er legt mir einen Bauplan für eine Schloss mit 150 Meter langen Seitenflügeln vor, dann wäre meine nächste Frage doch die der Baukostenaufstellung. Sagte mir dann der Architekt, das ich gefälligst Zahlen solle und er könne mir die Kostenaufstellung wegen Datenschutz nicht geben, was würde ich machen? Natürlich Zahlen und die Info meinen Geldgebern (hier übertragen auf S21, den Steuerzahlern) weiter geben. Ich würde mit solch einer Aussage bestimmt auch Millionen bei meiner Hausbank bekommen, oder etwa nicht?
Wie sagt Kretschmann in dem Interview so schön:
Ich kann jetzt nicht einfach zum Herrn Grube gehen und sagen „Stopp mal“
[…]
So einfach liegen die Dinge so einfach nicht.
Ja, die Dinge liegen nicht Einfach, jedenfalls nicht so Einfach, wie die Grünen es den Wählern vor der Wahl vorgegaukelt hatte. Aber es ist auch zu Einfach, sich jetzt hinter einer Volksabstimmung zu verstecken!
Links:
– SWR: Gericht stoppt S21-Teilarbeiten am Grundwasser
– Stuttgarter Nachrichten: Deutsche Bahn will die Arbeiten fortsetzen
– Flügel TV: „Exklusives Interview mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum 30.9.2010“
– Stern.de: Ein Bahnhof voller Risiken
– Stern.de: Ramsauer zu Stuttgart 21: Zuckerbrot und Peitsche
– Eisenbahnjournal Zughalt.de: Stern: Neue Risiken bei Stuttgart 21
– Süddeutsche.de: Risiken bei Stuttgart 21
– Spiegel Online: Bahn listet 121 Risiken bei Stuttgart 21 auf
Eigene Artikel:
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