In Saarland soll der Wähler das Stimmvieh für SPD und CDU spielen

„Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie längst verboten“

Diesen Spontispruch (so oder in leichten Abwandlungen) fand man in den 70ern und 80ern an mancher Häuserwand.
Und man kann inzwischen sagen, das diesem wohl einiges an Wahrheit ab zu gewinnen ist. Die Grünen, angetreten diesen Spruch zu entgegnen und durch Ihre Wahl etwas zu verändern haben den Zauberspruch „Sachzwänge“ für sich entdeckt, um eben nichts zu verändern, ja schlimmer noch mit einem Kriegstreiber als ersten grünen Außenminister in die Geschichte einzugehen.

Nun soll es Neuwahlen in Saarland geben.
Das ist zu befürworten. Die Vorherige Regierung ist gescheitert und ist von der CDU aufgelöst worden. Statt das man von den anderen Parteien, in erster Linie der SPD, der eine Koalition von dem (Koalitions-) Vertragsbrechern CDU angeboten wurde, umgehend darauf pocht, das die Bürger nun entscheiden sollen, wie sie zukünftig regiert werden wollen, versuchte die SPD die Situation für Ihre eigenen Interessen zu nutzen.
Man ging in Verhandlung. Neben politischen Vereinbarungen sollte die nächste Wahl auf die Bundestagswahl 2013 vorverlegt werden, was die CDU schon aus taktischen Gründen nicht annehmen konnte.
Nun gibt es Neuwahlen im Saarland.
Neuwahlen?
Nun, sowohl CDU, wie auch SPD sagen schon mal, das man zwar Neuwahlen machen will, dann aber doch miteinander koalieren will. Die einzige Wahl, die man dem Bürger zugestehen will ist die Wahl, ob die Vertragsbrecherin der CDU oder der Schacherer der SPD sich zukünftig MinisterpräsidentIn von Saarland nennen kann.

Es ist also egal, ob die Wähler der SPD in der Mehrheit vielleicht lieber eine andere Koalition wünscht, oder die Wähler der CDU eine Koalition mit der SPD ablehnt. Wenn man das nicht wünscht, dann muss man eine andere Partei wählen oder eben ungültig wählen.
Es soll also nicht das Souverän des Landes, eben das Volk entscheiden, wie es für die nächsten 5 Jahre regiert werden will, sondern nur wer die paar Euro mehr an Pöstchenkohle bekommt, in der neuen Regierung. Nicht nur, das damit faktisch der Bürger entmündigt wird und das demokratische System noch deutlicher als sonst demontiert wird, es wird auch weiter die Stimme im Bundesrat verschenkt.

Es ist eine Spielregel, die sich die Parteien zum schaden des Souverän aufgestellt hat, das bei Entscheidungen des Bundesrates sich Länder in denen die Oppositionspartei mit in der Regierung sitzt „neutral“ verhält. Also so was ähnliches wie „Nichtwähler“ auf die die Politiker ja so gerne schimpfen und die Schuld schieben, wenn mal eine Wahl nicht nach Ihrem Gutdünken ausgefallen ist.

Die beiden stärksten politischen Parteien im Saarland wollen nun also nur noch vom Bürger wissen, wer sich für die nächsten 5 Jahre Häuptling nennen darf und nicht, wie die Politik in der Zeit aussehen soll.
Die FDP schäumt, dabei hat sie lt. einer Umfrage vom 16.1.2012 im Saarland entgegen dem Bundestrend sogar noch eine leise Chance in den Landtag zu kommen. Die Grünen sind auch entgegen dem Bundestrend schon recht nah an der 5% Hürde. Hier rächt sich vielleicht das Arschkriechen mit der CDU und FDP, nur um auch ein bisschen regieren zu können. Die Linken sind auch abgefallen.
Nun sind die Karten aber neu gemischt. Die Neuwahlen sollen nicht eine Entscheidung bringen, wie die neue Regierung aussieht, sondern nur wer auf dem Stühlchen des Ministerpräsidenten platz nehmen darf und evtl. noch ein paar Nuancen im Koalitionsvertrag in die eine oder andere Richtung.
Wenn der Bürger sich davon zurecht verarscht fühlt, könnte dies auch zu einem Aufwind der kleineren Parteien und der Linken führen. Die FDP schafft es evtl. entgegen dem Bundestrend hier nochmals in den Landtag, die Piraten, derzeit noch unter der 5%-Hürde, überspringen diese vielleicht auch noch und die Grünen dümpeln auch weiterhin in dem einstelligen Bereich über der 5%-Marke. Die Linken können evtl. die Gewinner der Lage sein.

Aber der Bürger kann sich überlegen, ob er sich so von den Parteien und Politikern behandeln lassen will. Sollte die Wahl so ausfallen, das die 2 (zukünftigen) Koalitionspartner nicht die erforderliche Mehrheit erreichen, dann würde ich mich ins Fäustchen lachen. Oder, um es mal Visionär zu betrachten, das die beiden derzeit noch größten Parteien im Landtag auf ein Mittelmaß mit den anderen Parteien zurück fallen. Was für ein Bild, wenn es im Saarland zu einem 6-Parteien-Landtag kommt, in der vielleicht sogar 3-4 Parteien ungefähr gleich stark sind.
Damit würde man diesen Politikern die Selbstherrlichkeit nehmen.

Unser Land hat viele Lügner, Betrüger, Aussitzer, sogar auf Bundesebene überlebt. Sie überlebt auch einen Schnorrer als Bundespräsidenten und eine machtorientiert operierende Wendehals-Kanzlerin. Da wird es ein regierungsunfähigen Landtag im Saarland auch überleben. Auch das Saarland würde dies überleben.
Wenn der Landtag von Saarland reine regierungsfähige Koalition zu Stande bringen wird, dann zeigt dies das Versagen der Politiker den Bürgerauftrag zu erfüllen und nicht etwa die Unfähigkeit oder das Versagen der Bürger auf.

Da kann es letztendlich nur zu einer Win-Situation für die Bürger kommen. Die Politiker werden sich zusammen reißen müssen und mit der Situation umgehen. Da die Interessen der Parteien im Saarland recht unterschiedlich sind, könnte und müsste dies zu einer bürgernäheren Politik führen. Entscheidungen müssten von den Bürgern getroffen werden. Die Bürger hätten die Möglichkeit, die weichen für eine menschlichere Politik zu setzen. Sie könnten die Weichen für eine bessere Bildung setzen, auf die Zukunft des Landes.

Links:

– Gehirnsturm: Saarland ohne Regierung!
– Gehirnsturm: Saarland, das würdelose Spiel geht los.

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* Gunter Haug * Danksagung = Gerichtstermin beim LG Heilbronn

Eigentlich ist alles ganz einfach.
Der eigene Verleger macht auf Bauskandale in der Geschichte von Stuttgart aufmerksam.
Gunter Haug, bekannt dafür, Geschehnisse und Personen auch kritisch zu hinterfragen, macht sich auf die Suche und richtig, man findet so einiges zu dem Thema. Und nicht nur in der Vergangenheit. Der Filz zwischen Politik und Baugewerbe lässt sich bis in aktuelle Bauvorhaben verfolgen. So gerät natürlich auch das größte Bauvorhaben Stuttgarts, der Bahnhof „S21“ in den Fokus des Autors.
Gunter Haug, bekannt als Kritiker des Bauvorhabens „S21“ greift er dies natürlich mit auf.
Entstanden daraus ist ein „Politthriller“ (lt. „Unternehmer gegen S21“) über S21 und dem Bausumpf mit dem bezeichneten Titel „Pumpensumpf“.

Das war es aber wohl nicht, was sein Verleger des Maskenverlags und bekennender S21 Befürworter „Hans-Frieder Willmann“ bezweckt hatte und hat kurzerhand die Veröffentlichung des neuen Werkes abgelehnt.
Es wurde der Verlag „Landhege Verlag“ neu aufgestellt, in dem das Buch dann veröffentlicht werden sollte. Und weil es sich so gehört, hat er sich in dem Buch dafür bedankt, das sein Verleger „Hans-Frieder Willmann“ ihn auf dieses Thema aufmerksam gemacht hat.

Aber das scheint dem Verleger auch nicht recht gewesen zu sein. So hat er Gunter Haug auf „Unterlassung“ verklagt. Gleichzeitig hat er eine bereits vertraglich vereinbarte Lesung bei den Buchwochen abgesagt (bei der es um ein Buch ging, das mit „S21“ garnichts zu tun hat), wie auch die Verträge für weitere Veröffentlichungen einseitig und fristlos gekündigt. Ich habe darüber berichtet: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Einfluss auf die freie Meinungsbildung? Lesung mit Gunter Haug im Rahmen der Buchwochen abgesagt.

Die einseitige Aufkündigung der vertraglich zugesicherten Veröffentlichungen bedeuten für einen Autor eigentlich das Finanzielle aus. Die Suche eines neuen Verlages, das Vorbereiten der neuen Bücher, das verlegen, und schließlich der Verkauf und Lesung, also dem Zeitpunkt, der einem Autor dann erstmalig Geld bringt braucht gut 2-3 Jahre. Es ist zu Hoffen, das Gunter Haug durch den Kontakt zu anderen Verlagen und seiner Veröffentlichung des neuen Krimis im „Landhege Verlag“ ein solches Schicksal erspart bleibt.
Aber damit ist noch nicht Schluss.
Herr Hans-Frieder Willmann hat Gunter Haug nicht nur auf Unterlassung verklagt, er klagt auf eine Geldstrafe von 250.000,00 Euro, ersatzweise 6 Monate Haft.

Ich glaube, das es da nicht abwegig ist, wenn einem da der Eindruck in den Kopf kommt, das Willmanns ziel nicht die Unterlassung ist, sondern die Zerstörung einer Existenz.

Deswegen will ich hier nochmals darauf Hinweisen, das die Verhandlung auf Unterlassung nächste Woche Donnerstag ist. Ich hoffe, das möglichst viele zu der Verhandlung kommen.

Der genaue Termin:
Landgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 8
26.1.2012 um 16:30 Uhr

(Der Raum selbst wird erst am Tag der Verhandlung bekannt gegeben. Diese dann im Eingangsbereich erfragen)

Gerade in der aktuellen Phase, wo Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und auch die künstlerische Freiheit durch die Rechtsumwandlung in Ungarn und die neuerliche aktuelle Diskussion um Wulff wieder mal in den Fokus der Diskussion gerückt ist, wird dies ein interessanter Termin sein.

Links:

– Gunter Haug: Offizielle Webseite des Buchautors
– Landhege Verlag: Pumpensumpf (Politthriller) von Gunter Haug

– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Einfluss auf die freie Meinungsbildung? Lesung mit Gunter Haug im Rahmen der Buchwochen abgesagt
– Gehirnsturm: Open Air – Lesung des von den Buchwochen ausgeladenen Gunter Haug

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Merkel und Wulff – Quiz-Frage: Original und Plagiat

Schon öfters wurde in der Presse darüber berichtet, das Merkel Konkurrenten, die Ihr in irgendeiner Weise gefährlich werden könnten konsequent abschießt.

So soll auch Wulff, als gefährlicher Nebenbuhler in das Abstellgleis „Bundespräsident“ abgeschoben worden sein. So wird Er für Sie nicht mehr gefährlich. Auf der anderen Seite braucht sie in dem Amt auch einen Nick-Dackel, der jeden Blödsinn von Ihr absegnet. Also musste Sie nicht nur einen Konkurrenten los werden, sie musste sich auch sicher sein, das der Konkurrent in seinem neuen Posten auch Ihr gefügig ist. Deswegen fiel mir auf, das Merkel den Wulff scheinbar sicher in der Tasche hat. Wie ein Hund der gefallen will, mutet einem die Gestik auf Fotos von Merkel und Wulff an.
Ich habe jedenfalls die größten Schwierigkeiten die Beiden auseinander zu halten.
Nehmen wir diesen Bildausschnitt:

Die Frage, die einem hier gestellt wird: Wer davon ist Merkel und wer Wulff? Oder anders gefragt, was ist Original und was ist Plagiat?

Ein Einzelfall?
Ich würde sagen, nein. Zwar hat man die Beiden selten so dicht neben einander im Bild, aber diese (man möchte schon sagen:) Kanzlerinnen-Gestik findet man bei beiden auf vielen Fotos. Hier noch mal eines, wo die Beiden zusammen zu sehen sind. Leider verhindern die Mikrophonständer einen ungetrübten Blick auf die „Synchron-Gestik“:

Gerne nehme ich noch weitere Beispiele der „Synchron-Gestik“ entgegen.

Die Quiz-Frage bleibt:
Wer ist das Original, wer das Plagiat.

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Die Geister, die ich rief! | Wulff doch ein Straftäter?

Es ist schon erstaunlich, wie sich Wulff verhält.

Die Frage ist, warum.

Wulff ist Jurist und viele sehen in seinen Antworten eben dies, den Juristen Wulff. So soll die Antwort damals vor dem Landtag auf die Anfrage der Grünen, wegen seinen geschäftlichen Verbindungen zu Geerkens diese „juristisch Korrekt“ beantwortet haben. Das es Geerkens selbst war, der diese Einschätzung zumindest recht zweifelhaft erscheinen lässt, ist nun dahin gestellt.
Es gibt auf jeden Fall erhebliche zweifel und auch über die juristische Einschätzung gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Trotzdem sagt die Staatsanwaltschaft auf die Anzeigen hin aus, das eine Prüfung einen Anfangsverdacht bisher angeblich nicht bestätigt habe.
Die Justiz ist unabhängig, heißt es, also wird da wohl auch nichts dran sein. So jedenfalls vermitteln es uns die Politiker allenthalben.

Da ist es mal an der Zeit, da so viel von der „vierten Macht“, der Presse geredet wurde, sich die „Mächte“ mal anzuschauen.
Lt. Lehrbuch gibt es die drei „Mächte“: Legislative, Exekutive und Judikative.

Legislative:
Die Säule, die die Regeln (Gesetze) aufstellen soll und die anderen Säulen (Exekutive und Judikative) kontrollieren. Diese legislativen Organe sind auf Bundesebene der „Bundestag“ und der „Bundesrat“, auf Länderebene die entsp. „Landtage“, bzw. in Stadtstaaten die entsp. Organe (wie z.B. Berlin: Abgeordnetenhaus).

Exekutive:
Die ausführende Säule, also die Behörden usw. Dabei gehört aber auch auf Bundesebene die „Bundesregierung“ mit der Kanzlerin und den Ministern, wie auch die Bundesverwaltung, sowie auf Landesebene ebenso der Ministerpräsident und die Minister (darunter auch der „Justizminister“, was die Sache dann später interessant macht).

Judikative:
Das sind kurz gesagt die Gerichte, von den Bundesgerichten, wie z.B. Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, bis hinunter zu den kleinsten Amtsgerichten.

Unterhalb der Landesebene gibt es nur noch die Exekutive, also auch die Kreis-, Stadt- und Kommunalgremien.

Als sogenannte „vierte Macht“ wird im allgemeinen die Presse bezeichnet. Diese erhält explizit durch das Grundgesetz einen besonderen Schutz und weitreichende Rechte, bzw. ein klares Einschränkungsverbot.

Da die Exekutive von Teilen der Legislative verwaltet wird, ist eine klare Gewaltenteilung nicht gegeben. So kontrolliert die Mehrheit der „Legislative“, die meist auch die Gesetze nach Ihren politischen Interesse durchbringen die Exekutive. Auch werden Richter durch ein Berufungsverfahren ernannt, dessen Lebenslange Ernennung zwar dann die nötige Unabhängigkeit sichern soll, aber das Verfahren selbst kann missbraucht werden. Aber meist könne sich dann Richter zu unabhängigen Persönlichkeiten erwachsen, die zum Teil auch traurige Berühmtheit erlangen. So ist die Rechtsprechung manchmal auch je nach Richter in verschiedenen Gerichten unterschiedlich. So gehen bestimmte Kläger in Medienfragen gerne zum LG Hamburg. Berühmt geworden ist das sogenannte „Buskeismus„.

Zurück zu unserem Herrn Wulff.
Dieser hat einen Kredit von (angebl. Frau) Geerkens erhalten. Nun hat er den Hauskauf am 1.10.2008 vertraglich abgeschlossen, ist mit Herrn Geerkens auf Ministertour am 2.10.2008 bis 11.10.2008 gefahren und hat den Kredit lt. Unterlagen am 25.10.2008 vereinbart und das Geld mittels eines anonymen Schecks am 18.11.2008 erhalten.
Nun, kann jeder sagen, das dies ja schon geklärt ist, da Wulff auf die langjährige Freundschaft hingewiesen habe.
Nun hier ist es aber so, das die entsp. Gesetze eindeutig nicht nur eine Vorteilnahme sehen, wenn es rein Geschäftliche Beziehungen zwischen den Personen bestehen, sondern auch, wenn es „aus reiner Freundschaft“ geschehen ist, wie Wulff behauptet. Das nennt sich dann im Volksmund „Vetternwirtschaft“. Da eine „Vorteilnahme“ sehr verschieden sein kann und auch nicht sehr oft Hieb und Stichfest bewiesen werden kann, hat das BGH festgestellt, das es Ausreicht, wenn die Beziehungen in einer Verbindung gebracht werden können, also die reinen „Indizien“.
Womit wir an dem Punkt sind, der eindeutig darauf hinweist, das ein Amtsträger sehr wohl darauf zu achten hat, das er nicht mal den „Anschein“ einer Vorteilnahme tätigt. Sei es im Rahmen eines Kredites oder bei Urlaubsaufenthalte in einem Haus von „Freunden“ (und nicht etwa „bei Freunden“, wie Wulff es gerne mit dem Beispiel Norderney scheinbar vortäuschen will).

Freunde und Bekannte von mir haben Häuser oder sind Mitbeteiligte an Häusern in Südfrankreich, in der Toskana, usw. Auch ich habe schon mal in solchen Häusern Urlaub gemacht und für mich war es selbstverständlich, das ich für diese Zeit eine Obolus an die Freunde (an den bekannten sowieso) errichte. Auch habe ich in einem der Häuser mal einen Freund von mir „besucht“. Da habe ich nichts bezahlt (im Gegensatz zu einer Urlaubsnutzung vorher). Aber wie sieht ein Besuch eines Freundes normalerweise aus? Man kommt für eine bestimmte kurze Zeit, meist aus einem besonderen Anlass und beteiligt sich am Tagesgeschäft (Einkauf, Kochen, Spülen usw.), schläft in einem Gästeraum, bzw. einem provisorischen Bettlager und geht nach dieser Zeit wieder seines Weges.

Nun hat ein angesehener Rechtsgelehrter, „Professor Dr. Hans Herbert von Arnim“ einen Artikel in einer Sonderausgabe der „Neuen Zeitung für Verwaltungsrecht“ (NVwZ) eine rechtliche Einschätzung vorgenommen. Diese vermutet sehr wohl ein strafrechtliches Vergehen durch Herrn Wulff.
Zumindest sagt er aus, das der „Anfangsverdacht, den die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen bisher verneint seiner Meinung nach sehr wohl gegeben ist.
Bevor ich zu dem Artikel der „Extra-Ausgabe“ des NVwZ komme, noch mal zurück zu den „Mächten“ des Staates.

Zuerst einmal fehlt hier eigentlich der „Souverän“, das Volk. Im Grundgesetz heißt es nicht ohne Grund „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20, Abs. 2 des GG). „Alle“ ohne jede Einschränkung.
Und nun zu dem Teil der hier interessant wird. Die Staatsanwaltschaften. Diese sind nämlich in keinster Weise unabhängig. Bis auf so Institutionen, wie der Generalbundesanwalt, der den Bundesbehörden unterstellt ist, sind die meisten Staatsanwaltschaften dem Land unterstellt. So sind diese ein Teil der Exekutive und sind bis zum Justizministerium herauf weisungsgebunden. Von einer Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft kann als nicht die Rede sein. Im Niedersachsen untersteht das Justizministerium dem Justizminister Bernd Busemann von der CDU! Dies ist er seit dem Februar 2008, also von Herrn Wulff eingesetzt.

Nun, eben diese „Staatsanwaltschaft“ äußert sich derzeit über den „Anfangsverdacht“ einer Straftat. Wenn man sich das gesamte System der drei Säulen vor Augen setzt, so ist es um so wichtiger, das die sogenannte „vierte Macht“ hier greift. Besonders, wenn man bedenkt, das die Anwälte von Wulff ihrerseits „analysiert“ haben, in der berühmten Zusammenfassung, das eine Straftat ihres Mandanten (also somit Auftraggebers) nicht vorliege und sich auch Politiker immer wieder befleißigen, darauf hinzuweisen, das die „Justiz“ ja nicht tätig geworden ist, kommt einem eigentlich nur das Kotzen. Und da nehme ich auch in Kauf, das ein Teil der „vierten Macht“ der Springerverlag ist und das deren Motive in meinen Augen wahrlich nicht uneigennützig sind.

Wie schreibt „Professor Dr. Hans Herbert von Arnim“ so schön süffisant in seinem Artikel:

Auch eine Art „Selbstanzeige“ des Bundespräsidenten beim NdsStGH ist rechtlich möglich. Wenn Wulff es mit seinen wiederholten Erklärungen, er habe stets legal gehandelt, ernst meint, liegt es für ihn eigentlich nahe, einen entsprechenden Antrag beim Staatsgerichtshof zu stellen und auf diese Weise eine gerichtliche Reinigung vom Vorwurf, er habe gegen das niedersächsische Ministergesetz und die Landesverfassung verstoßen, anzustreben.

(Quelle: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra Ausgabe 3/2012 Seite 1-9)

Auch einer Einschätzung, warum Wulff, in der öffentlichen Wahrnehmung sich vielleicht so „tollpatschig“ verhält, hat er formuliert:

3. Versuch einer Einordnung
Jetzt wird wohl auch deutlich, warum Wulff den Geerkens-Kredit mit so großer Energie lange zu verheimlichen suchte, warum er dann die Tatsachen nur scheibchenweise einräumte, meist nur das, was sich ohnehin nicht mehr verbergen ließ, und sich lange nicht persönlich vor der Berliner Presse äußerte, sondern nur über seine Anwälte. Jetzt wird auch klar, warum Wulff – in einer für den Bundespräsidenten ganz ungehörigen Weise – beim Chefredakteur und der Verlagsleitung intervenierte, um die Veröffentlichung des Kredits durch die Bildzeitung vom 13. 12. 2011 in letzter Sekunde noch zu verhindern oder wenigstens zu modifizieren. Denn die rechtliche Beurteilung des jetzt dennoch bekannt gewordenen Kredits und die Umstände seiner Gewährung fördern den dringenden Verdacht nicht nur einer Verletzung des Ministergesetzes, sondern auch einer strafbaren Handlung und damit derart Schlimmes zu Tage, dass er die Tatsachen freiwillig gar nicht offenlegen konnte, ohne Gefahr zu laufen, sich für sein Amt zu disqualifizieren und dessen Fortführung praktisch unmöglich zu machen. Auch bei seiner öffentlichen Entschuldigung vom 22. 12. 2011 bei der er keine Fragen der Journalisten zuließ, und in seinem Fernseh-Interview mit ARD und ZDF Anfang Januar 2012 räumte Wulff nicht etwa einen Gesetzes- oder Verfassungsverstoß ein, sondern suchte den Eindruck zu erwecken, alles sei legal gewesen.

(Quelle: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra Ausgabe 3/2012 Seite 1-9)

Bevor es jetzt um die weiteren Inhalte des Artikels geht, sollte jeder für sich einordnen, was für ein Mensch Herr Hans Herbert von Arnim ist. Besonders, da juristische Einschätzungen ja auch oft an den eigenen Ansichten gebunden sind. Deswegen empfehle ich dazu zum einen die Seite des Professors Dr. Hans Herbert von Arnim auf der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und dem kurzen Artikel über Ihn bei Wikipedia: Hans Herbert von Arnim
Was mir, als Kritiker des Art und Weise, wie wir unsere „Vertreter“ wählen „dürfen“ sofort auffiel ist das Urteil vom Nov. 2011, in dem die 5%-Hürde für Europawahlen als Verfassungswidrig (siehe Spiegel Online: Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig) eingestuft wurde. Herr Hans Herbert von Arnim war einer der 30 Verfassungsrechtlern, die dagegen Beschwerde eingereicht haben. Auch die Titel seiner Bücher sind mir persönlich schon mal sympathisch. Sein Tenor ist die Entfremdung der demokratischen Organe und der Parteien vom Volk, was sich auch in den Buchtiteln widerspiegelt. Er gilt als „Parteienkritiker“, was Ihn mir natürlich (wer meine Artikel so verfolgt, dem wird es sofort klar sein) auch sympathisch macht.
Auf jeden Fall halte ich persönlich diesen Artikel ebenfalls für ein Indiz, das die Staatsanwaltschaft den „Anfangsverdacht“ nicht mit sehr hoher Energie verfolgt (oder verfolgen darf?). Es geht ja nicht darum, das die Staatsanwaltschaft fest stellt, ob eine Straftat vorliegt, sondern dazu ist ja dann letztendlich die „Judikative“ zuständig, also in dem Fall der Niedersächsische Staatsgerichtshof (NdsStGH). Da aber Strafsachen durch die Staatsanwaltschaft an die Gerichte gegeben werden, ist diese, wie wir ja wissen eben nicht unabhängige Behörde im Weg zu einer rechtlichen Klärung. Und so lange können die Politiker dem Bürger vormachen, das ja die Justiz keine Strafvergehen erkennen kann. Wir sind mal wieder an einem Punkt, wo man sich berechtigter Weise fragen muss, wer die Kontrollierer kontrolliert?

Ich kann nur jedem Empfehlen sich die Extraausgabe der „Neuen Zeitung für Verwaltungsrecht“ durch zu lesen. Es ist manchmal etwas schwierig (vor allem für einen Hauptschüler, wie mich), aber doch sehr informativ. Herr Hans Herbert von Arnim nimmt in seinem Artikel auch eine ganz klare Position ein. Nicht nur, weil ich diese teile, sondern weil auch ich der Meinung bin, dass die Gerichte entscheiden sollen und nicht eine Staatsanwaltschaft die Entscheidung blockieren darf, halte ich eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes für notwendig.

Als Appetithäppchen will ich hier mal die Einleitung als Zitat einfügen:

Bundespräsident Wulff erhielt in seiner Amtszeit als niedersächsischer Ministerpräsident einen Kredit von 500 000 Euro von dem befreundeten Ehepaar Geerkens. Dieser Kredit wird – in Zusammenhang mit anderen Fällen von Gunsterweisen durch Geerkens und andere finanziell potente Freunde der Wulffs – seit einiger Zeit öffentlich diskutiert. Im Folgenden sollen die Gewährung und die Annahme des Kredits einer juristischen Wertung unterzogen werden, und zwar im Hinblick auf das niedersächsische Ministergesetz, die Niedersächsische Landesverfassung, das Grundgesetz und die §§ 331–334 StGB. Dabei wird der Sachverhalt zu Grunde gelegt, wie er sich übereinstimmend in sorgfältig recherchierten Medienberichten darstellt. Ihn greifen wir heraus. Nicht nur, weil hier inzwischen die relevanten Umstände hinreichend klar zu Tage liegen, sondern auch, weil hier der – den Vorwurf der Korruption begründende – Zusammenhang zu Amtshandlungen des Ministerpräsidenten meines Erachtens derzeit am deutlichsten belegbar erscheint. Die dargestellten Maßstäbe mögen aber auch dazu beitragen, dass weitere Sachverhalte, die in der Causa Wulff allmählich bekannt werden, rechtlich beurteilt werden können. Die juristische Analyse ist besonders angezeigt, wenn der Anschein entsteht, Staatsanwaltschaften und Gerichte könnten kaltgestellt werden, und deshalb die Behauptung des Bundespräsidenten, er habe als niedersächsischer Ministerpräsident stets legal gehandelt, einer gerichtlichen Klärung entzogen zu werden droht. Entscheidet die politische Macht in eigener Sache, ist eine Kontrolle durch Öffentlichkeit, parlamentarische Opposition und Wissenschaft umso wichtiger. Vielleicht können auch nur sie einer Staatsanwaltschaft, die bis hinauf zum Justizminister weisungsgebunden ist, Beine machen und sie sozusagen zum Jagen tragen.

(Quelle: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Extra Ausgabe 3/2012 Seite 1-9)

Sehr schön finde ich die Aussage am Schluss, das es wohl notwendig ist, das der „weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft“ durch eine Kontrolle der Öffentlichkeit, der parlamentarischen Opposition und der Wissenschaft Beine gemacht wird. Nun er selbst sieht sich wohl mit als ein Teil der „Wissenschaft“ (was ich pers. ebenso sehe) und die „Parlamentarische Opposition“ hat nun mit Anfragen durch die Grünen (100 Fragen) und der SPD (66 Fragen) reagiert. Die Öffentlichkeit macht auch Druck, das nun endlich die Wahrheit raus kommt und eine unabhängige Einschätzung erfolgt. Als ein Teil dieser Öffentlichkeit ist dann wohl auch die „vierte Macht“, die Presse zu sehen. Aber auch wir, das Volk sollten im Interesse der Aufklärung nicht locker lassen.
Das ist auch ein Grund, warum ich als kleines Korn der Öffentlichkeit mit meinem Blog auf einen Artikel der „Wissenschaft“ aufmerksam mache.

Links:

– Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: Vorteilsannahme des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff? (Ausgabe 3/2012 als PDF [135 KB])
– Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer: Professor Dr. Hans Herbert von Arnim (Seite über den Autor des obigen Artikels auf der Universitätsseite)
– Wikipedia: Hans Herbert von Arnim
– Spiegel Online: Neues Gutachten zu Wulff-Kredit: „Grenze der Strafbarkeit eindeutig überschritten“

– F!XMBR: Wie die Farce um Wulff eine weitere Lebenslüge der Bundesrepublik entlarvt
– Spiegel Online: Fünfprozentklausel bei Europawahl ist verfassungswidrig

Eigene Artikel zum Thema:

– Gehirnsturm: Die Farce um die Bundespräsidenten-Wahl wird durchgeführt!
– Gehirnsturm: the day after: Die Farce um die Bundespräsidenten-Wahl ist vorbei!
– Gehirnsturm: the year after: Die Farce um den Bundespräsidenten geht munter weiter!
– Gehirnsturm: Wo bleibt die Strafverfolgung gegen Wulff wegen Beleidigung des Volkes im Amt?
– Gehirnsturm: Die Farce Wulff geht weiter oder die Frage “hat er oder hat er nicht”
– Gehirnsturm: “Bürger Wulff” und die “vierte Macht” – Hat die Presse versagt?
– Gehirnsturm: Das “Interview” mit dem “Bürger Wulff”
– Gehirnsturm: Wulff zum Thema “Offenheit” und “Transparenz”!
– Gehirnsturm: Wulffs Transparenz!
– Gehirnsturm: Die „Causa Wulff“ vs. „Causa Merkel“

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Integration fehlgeschlagen oder …

… der Tag eines Mitarbeiters mit Migrationshintergrund

Aber fangen wir von vorne an.

Es ist dunkel draußen, der Wecker klingelt. Wach bist Du schon und so steigst Du aus dem Bett und begibst dich ins Bad. Der erste Ärger trifft wieder mal diesen Idioten, der den Spiegel da hin gehängt hat, wo er jetzt hängt und woraus Dich eben jener Idiot anschaut.
„Na gut“, denkst Du „Du bist zwar hässlich, aber ich wasche Dich trotzdem“. Über die nun folgenden Szenen der Waschungen und Entleerungen hüllen wir die Decke des Schweigen.

Gut, du machst Dich fertig für die Arbeit und da die letzten Tage stürmisch waren, willst Du rechtzeitig losfahren. Man fährt schließlich ganz Ökologisch mit dem Fahrrad und da können stürmische Winde auch mal bedeuten, das Du bei dieser Strecke 10-15 Minuten später ankommst.

Also, wie gesagt früher als gewöhnlich los. Und richtig am Neckar und im Schlossgarten ist der Gegenwind gut spürbarer, aber noch kein Starkwind oder gar Sturm.
Man kommt also noch recht gut vorwärts und ist entsprechend früh am Arbeitsort.
Aber da, was ist das? Einem blickt ein dunkles Etwas entgegen, nicht ein Lichtlein, das einen Einlädt sich auf seinen Arbeitsplatz zu begeben. Ist man doch so Früh angekommen? Jetzt eine Uhr zur Hand haben, das wäre’s. Was machen? Das Tor zum Innenhof/Seiteneingang ist auch zu. Also erst mal rein in den Eingangsbereich, man hat ja schließlich einen Schlüssel dafür.
Nichts, alles Dunkel, die Gitter sind zu, nicht ein Zeichen von Leben im Haus. Ich habe doch irgendwo die Nummer der Hausmeister. Ja, jetzt wäre Licht nichts schlechtes, also erst mal ins Licht, die Nummer ins Handy und es klingelt. Keiner Geht ran. Also was machen? Bei dem nächsten Hausmeister probieren?
Da klingelt das Handy. Es ist der Hausmeister, den ich versucht habe zu erreichen und der sich etwas verschlafen anhört. Nach meiner peinlich berührten Frage, ob er von mir geweckt worden wäre, wird Ihm der Sachverhalt mitgeteilt: „Kein Schließdienst, kein Hausmeister, kein Niemand und ob einer von Ihnen kommen könnte, um wenigstens die wichtigsten Türen für die Angestellten zu öffnen, wenn schon der Schließdienst nicht da ist?“ Am anderen Ende der Leitung eine kurze Pause und dann die Bemerkung: „Heute ist doch Feiertag“!

Wie, was wieso? Dann denkt man: „Scheiße, in Baden-Württemberg ist heute ja tatsächlich Feiertag.“
Noch mal eine Entschuldigung durch die Sprechmuschel geworfen, begibt man sich zurück nach Hause.

So ist es, wenn man nach mehreren Jahren in Baden-Württemberg mit rheinländischen Migrationshintergrund noch nicht angekommen ist, frei nach dem Motto:
„Der Baden-Württemberger kann alles, ich nicht mal Feiertag“

Diese Geschichte so geschehen am Freitag, dem 6.12.2012 an dem man „Drei heiligen Könige“ feiert.

Sollte an dieser Stelle, nach Rosenmontag die Geschichte eines Mitarbeiters stehen, der am Donnerstag davor um 11:11 Uhr seinem Chef den Schlips angeschnitten hat, seine Arbeit nicht weiter nachgeht und am Montag nicht zur Arbeit kam, so ist die Integration weiterhin fehl geschlagen.

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