„Man darf die Freiheit nicht ausnutzen“

Ich bin kein Frosch im Brunnen
Der nur ein Stück vom Himmel sieht
Und dann denkt, er hätte die Welt gesehn
(„Eck“ [Bruno Eckhardt])

Zur Zeit stehen einige juristische Rechte, Gerechtigkeit, Menschenrechte und Freiheitsrechte nicht nur in Deutschland auf dem Prüfstand.
So ist auch durch den Fall Gustl Mollath der sozusagen Rechtsfreie Raum der Zwangspsychiatrie in den Focus der Öffentlichkeit gelangt. Über den NSA-Skandal wurde deutlich, das der BND in eigenen Lande die Persönlichkeitsrechte scheinbar seit Jahrzehnten mit Füßen tritt. Kinder werden entrechtet und zum Spielball Erwachsener und Interessengruppen (z.B. Beschneidung, Missbrauch usw.).

Und immer wieder wird behauptet, das dies ja alles nur zur Sicherung unserer Freiheit ist.

Ein schönes Beispiel der Argumentation war eben der Fall Gustl Mollath. Die verschiedensten Journalisten, Politiker, Psychiater und Kommentatoren haben gerne geäußert, das Herr Mollath ja selbst schuld ist das er so lange in der Klapse war. Er hätte sich doch nur einfach nicht der Behandlung und Begutachtung widersetzen sollen (ganz einfach und plakativ verkürzt). Also, er solle doch gefälligst auf seine Freiheits- und Entscheidungsrechte verzichten, dann wäre es auch nicht so weit gekommen (auch eine starke und verkürzte Interpretation von mir).

Nun also zu dem Tondokument, das ich hier weiter unten einstelle.
Dabei handelt es sich um eine Aufnahme des NDRs. Diese ist im Jahr 1985 gemacht worden, als der Sender für eine Repotage über Straßenmusiker auch bei dem über Köln Grenzen hinaus bekannten Straßenmusiker „Klaus der Geiger“ waren. Wie es der Zufall will, kommt es genau an diesem Tag mit dem Ordnungsamt zu einer Auseinandersetzung, ob er nun weiter die Freiheit habe, seine Lieder auf der Straße vorzutragen. Dies endete darin, das die Polizei ihn in Gewahrsam nahm, also festgenommen hatte. Das Ganze unter der Aufnahme des NDRs (Radio). Anschließend hat der Sender noch O-Töne von Passanten mitgeschnitten. Eine Frau war am Heulen ob dieser sinnlosen Gewalt durch die Staatsmacht. In deren reaktion mischte sich ein Mann ein, der zum Thema „Freiheit“ folgendes zu sagen hatte:


(Orginal und in voller Läge auf „Rumpelstilz? – Klaus der Geiger – Liveaufnahmen aus 20 Jahren Straßenmusik“ [dort ist die „Straßenverhaftung, aus der dieser Abschnitt stammt auch komplett als MP3 zu finden – etwas über 10 Minuten])

Da es evtl. etwas schwer zu verstehen ist, die wichtigsten Aussagen in Chronologischer Reihenfolge hier noch mal:

  • Soll er nach Russland gehen und so spielen. Da hätte er was gesehen.
  • Hier kann man alles machen. Hier ist die große Freiheit und die Leute nützen das aus.
  • Die Musik liebe ich, aber was er dazu singt das liebe ich nicht. Weil das wird ausgenützt das wir hier die Freiheit haben.¹
  • … aber man dürfte das nicht ausnützen …

¹ Klaus singt vor allem politische und sozialkritische Lieder.

Ich finde diese 40 Sekunden symptomatisch für unsere Gesellschaft.
Ich will diese 40 Sekunden nun auch für sich stehen lassen. Die gesamten guten 10 Minuten um die Verhaftung herum kann man sich in dem obigen Link anhören.

Manche Artikel beginne ich mit einem Spruch. So habe ich in einem Artikel zum Thema Gustl Mollath einen Spruch von Rosa Luxemburg vorangestellt:
„Wer sich nicht bewegt, spürt seine Fesseln nicht!“

Mit mehr Worten und viel Bilderreicher hat dies vor vielen Jahren ein Freund von mir gesungen: Eck (Bruno Eckhardt). Leider ist er nicht mehr unter uns. Da ich die einzige Version, die ich im Netz als Tondukoment gefunden habe nicht gefällt und die Version von Klaus (der Geiger) durch die Gema geschützt ist, hie „nur“ den Liedtext. Wobei ich da besonders die Parallele zu dem obigen „Freiheit-Nichtausnützer“ und dem Refrain hinweisen will:

Ich bin kein Frosch im Brunnen

Sag mir doch, was Freiheit ist, Ist sie hässlich oder schön
Kann man sie fühlen oder riechen,
Oder kann man sie auch sehen
Fährt die Freiheit im Mercedes, Oder fährt sie Cadillac
Trägt sie ́’nen Zylinder, Weisses Hemd und schwarzen Frack

Refrain:
Ich bin kein Frosch im Brunnen
Der nur ein Stück vom Himmel sieht
Und dann denkt, er hätte die Welt gesehn
Das schlägt mir auf’s Gemüt

Vielleicht kann man die Freiheit auch saufen
So wie Schnaps und Bier und Wein
Ich hab das alles ausprobiert
Nee, das kanns auch nicht sein

Dann komm ́ich aus meiner Kneipe
und kann kaum noch gerade steh’n
Da ist die einz’ge Freiheit, die ich hab‘
Alles besoffen zu versteh’n

Refrain:
Ich bin kein Frosch im Brunnen
Der nur ein Stück vom Himmel sieht
Und dann denkt, er hätte die Welt gesehn
Das schlägt mir auf’s Gemüt

Von der Unternehmerfreiheit
Tun manchem schon die Knochen weh
Mit Schwielen an den Händen, Und ein Loch im Portemonnaie
Und drum scheiss ich auf die Freiheit, der Unternehmer-BRD
Steckt euch die Freiheit in den Arsch,
Damit ich sie bloss nicht seh‘

Chancengleichheit, Mitbestimmung,
was kann das denn schon sein
Vielleicht, dass ich den Nagel halte
Und mein Chef, der haut ihn rein

Hört ihn brüllen, hört ihn schreien, wie gut es uns doch geht
Dem Unternehmer glaub‘ ich gern, er lebt ja vom Prolet

Refrain:
Ich bin kein Frosch im Brunnen
Der nur ein Stück vom Himmel sieht
Und dann denkt, er hätte die Welt gesehn
Das schlägt mir auf’s Gemüt

Hat mein Boss sich satt gefressen,
Schmeisst er mir ’nen Knochen hin
Ein Trinkgeld ist der Stundenlohn
Im Vergleich zu dem Gewinn

Und nicht Freiheit, sondern Ketten, schenkt uns das Kapital
Unsere Freiheit, die heisst Klassenkampf, das ist die einz’ge Wahl

Refrain:
Ich bin kein Frosch im Brunnen
Der nur ein Stück vom Himmel sieht
Und dann denkt, er hätte die Welt gesehn
Das schlägt mir auf’s Gemüt

Anmerkung:
In dieser Zeit, als die Aufnahme von der Verhaftung entstanden ist, gab es wegen der Straßenmusik auch eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Köln gegen „Klaus der Geiger“. Das war von daher interessant, das sein Anwalt jede Menge Zeugen zur Verhandlung vorladen wollte, die alle eigentlich nur eines Bestätigen sollten. Das die Innenstadt-Architektur wie sie heute typisch ist, eine Planung aus der Nazizeit war die dafür sorgen sollte, dass der Personenfluss geregelt und vor allem leicht Überwachbar sein solle. Das Gericht hatte dann diese Klage doch lieber schnell eingestellt, bevor diese ganzen alten Städteplaner der Nazizeit eben dies Bestätigen müssten. Und vor allem, wenn dann noch deutlich geworden wäre, in welcher Funktion eben diese Nazi-Innenstadt-Architekten nach dem Krieg waren.
Dies war wohl auch dem Umstand geschuldet, das der erste Termin wegen zu großem Öffentlichkeitsinteresse (kurz zu viele Zuschauer) geplatzt war und ein neuer Termin in einem größeren Gerichtsraum anberaumt worden war. Diese große Öffentlichkeit (inkl. Presse) war wohl nicht so der Geschmack der Staatsanwaltschaft, die der Einstellung dann doch erstaunlich schnell zugestimmt hatte.
(Dies ist jetzt aus meiner Erinnerung von damals so zusammengefasst worden)

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Das ist doch Verrückt! – Die „Gutachten“ zu dem Fall Mollath wurden veröffentlicht

Der Titel ist natürlich ironisch gemeint (ich schreibs nur sicherheitshalber mal hier hin, für die Humorlosen).

Es ist aber ein mutiger und sehr seltener Schritt, das ein Betroffener der Veröffentlichung von Aufzeichnungen zustimmt, die einen weiten Bereich seiner Privatsphäre betreffen.
Für die Gutachter-Gläubigen, die nichts hinterfragen wird dies natürlich die Bestätigung sein, das sie schon immer recht hatten, weil (z.B.) der Leipziger das ja in seinen Gutachten so schreibt. Was hier aber jeder machen kann, ist die von den Gerichten ignorierten Gutachten von Herrn Simmerl und Weinberger. Auch kann man sich ein Bild über das Gutachten von Herrn Päfflin machen und dieses mit seinen Ausführungen vor Gericht vergleichen.
All dies ist jetzt durch diese Preisgabe über privateste Belange möglich.

Herr Mollath muss jetzt stark sein. Ebenso wie es scheinbar einige Idioten gibt, die meinen mit Drohungen ihren eigenen Frust im Namen von Mollath freien Lauf zu lassen (lt. Mitteilungen werden ja etliche Gutachter, die Ex-Ehefrau und Andere angeblich massiv bedroht), so werden nun Interessengruppen für den Status Quo keine Hemmungen haben schweres Geschütz aufzufahren. Ich habe das selbst bei weit aus geringeren Umständen erlebt.

Auf der anderen Seite hebt dies den Wissensvorsprung von Journalisten, wie die Frau Lakotta, die selbst hervorhebt, das sie alle Gutachten etc. eingesehen habe. Was verwunderlich ist, da Herr Mollath keine Zustimmung (die notwendig ist) gegeben hatte. Auch hier ist (eigentlich die Aufgabe der bayerischen Justiz) nachzufragen, wer u.A. Frau Lakotta mit diesen Infos widerrechtlich versorgt hat.

Die Stellungsnahme zur Veröffentlichung und die 9 Dokumente (wobei das letzte eine Sammlung von über 300 Seiten ist) sind auf der Dokumentationsseite von Herrn Strate, einem der Anwälte die sich dem Fall Mollath angenommen haben veröffentlicht: Rechtsanwalt Strate – Dokumentation
Es beginnt mit der Datei „Erklärung der Verteidigung vom 22.8.2013“ und darunter.

Bemerkung:
Das so offen mit Verhandlungsdokumenten umgegangen wird ist durchaus nicht üblich. Wer nun denkt, das er hier auch so Umfangreich über das nun anlaufende Verfahren informiert wird, der wird enttäuscht. Dies ist nicht erlaubt.
Dazu auch der rechtliche Hinweis von Herrn Strate am Begin dieser Dokumentation: Rechtlicher Hinweis zur Veröffentlichung von Dokumenten aus Strafverfahren [PDF 15,8 KB]

Links:

Eigene Artikel zum Thema Mollath

Weitergehende Infos zum Thema Mollath:

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[Update] Udo Vetter – Neuerdings ein Rechteszene-Anwalt oder doch nur eine “Rampensau”?

Udo Vetter ist ein Anwalt, der mit seinem „Lawblog“ bekannt geworden ist.
Das bringt natürlich dann auch Mandanten, also nicht unbedingt eine rein selbstlose Webseite. Auch wenn dies vielleicht nicht der vordergründige Anlass zu diesem Blog ist.
Dann entschloss er sich eine Kooperation mit der Versicherung ARAG einzugehen. Diese sollten Gastbeiträge in seinem Blog veröffentlichen und er schreibt Kolumnen auf der Webseite der Versicherung. So weit hat sich also der Lawblog von einem reinen Blog zu einem Kommerziellen Webseite verändert.
Das nach dem „peinlichen Gastbeitrag“ der ARAG (Erster „Gastbeitrag“ auf der Seite von Udo Vetter vom „Kooperationspartner“ ARAG) die Kooperation eher einseitig verlief, ist nachvollziehbar. Die Kooperation mit der ARAG auf dem Lawblog beschränkt sich seit dem auf Artikel von Udo Vetter, in dem er auf seine Berichte auf der ARAG-Webseite verweist (und bewirbt).
Das ist alles eher amüsant, ebenso das er sich nun politisch bei den Piraten betätigt. Interessant wurde es, als Udo Vetter sich plötzlich für die Rechte von gewaltbereiten Menschen der rechten Szene zuwendet und mehrere Mandate übernimmt. So z.B. die Strafverteidigung für ein Mitglied des „Aktionsbüro Mittelrhein“. Ich kenne einige Anwälte, die bei Strafprozessen Mandanten verteidigen, die sie privat eher meiden. Das ist mit dem Grundsatz des Rechtes auf bestmögliche Verteidigung zu erklären und das diese Anwälte dieses Recht ernst nehmen oder manchmal einfach nur, weil sie sich das gut bezahlen lassen. So könnte man dies auch in diesem Fall so sehen, wenn da nicht plötzlich eine Anwaltsflut für die Mandanten vor Gericht erscheinen. Auf 26 Angeklagte kommen 52 Anwälte. Über dieses Thema bin ich auf dem ersten Artikel zu diesem „Update“ bereits eingegangen: „Udo Vetter – Neuerdings ein Rechteszene-Anwalt oder doch nur eine “Rampensau”*?„.

Dann übernahm Udo Vetter noch die Beschwerde gegen das Verbot der rechten Gruppierung/Verein „Besseres Hannover“. Hier handelt es sich weder um eine Strafsache, die u. U. ein sofortiges Handeln im Sinne des Rechtsanspruchs auf Verteidigung erfordert, sondern um Zivilrecht, ohne Dringlichkeitsbedarf. und Udo Vetter stellte sich damit auf Seiten des Klägers. Auch dies habe ich in dem oben erwähnten Artikel zu diesem „Update“ bereits besprochen.
Aus diesem Artikel ist ein „Update“, eher speziell zu dem Thema „Besseres Hannover“ hervorgegangen („[Update] “Besseres Hannover” und die Behörden“). In diesem Artikel bin ich vor allem auf die Einschätzung der Behörden über die rechte Szene (speziell „Besseres Hannover“) in Hannover eingegangen. Dort habe ich dann sozusagen als Zirkelschluss nochmals meine provokative Frage über Udo Vetter eingestellt:

…, ob Udo Vetter sich nun als “rechter Szeneanwalt” etablieren möchte oder einfach nur Opportunist, eine Rampensau oder Geldgierig ist?

Nach dieser etwas längeren Einleitung nun das „UPDATE“.
Ein Freund von mir war so freundlich und hat mich auf einen Bericht in der „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (kurz: HAZ) aufmerksam gemacht. Dort wurde ein Artikel (am 15.08.2013) mit dem Titel „Anklage gegen „Besseres Hannover““ veröffentlicht. Es geht hier vor allem um die „Strafsache“ gegen Mitglieder des Vereins „Besseres Hannover“ mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es ist durchaus lesenswert. Aber für meine Artikel ist der Absatz über das Verbotsverfahren des Vereins „Besseres Hannover“ von Interesse:

Als unmittelbar nach dem Verbot ein ehemaliges Mitglied der Gruppierung einen Spendenaufruf im Internet veröffentlichte, um Gelder für die Klage gegen das Vereinsverbot zu sammeln, schritten die Ermittler ebenfalls ein. Sie froren das Spendenkonto umgehend ein, sodass bis heute keine Gelder darauf verbucht beziehungsweise davon abgehoben werden können. Der renommierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter, der mit der Klage gegen das Vereinsverbot beauftragt worden war, stellte daraufhin seine Arbeit ein und nahm die Klage zurück.

(Quelle: HAZ – Anklage gegen „Besseres Hannover“)

Nun, da lt. diesem Artikel noch eine 2. Klage gegen die Verbotsverfügung ansteht, die scheinbar nicht durch Udo Vetter vertreten wird, scheint es auf meine „provokante Frage“ zumindest in dem Fall um das Verbot der Gruppierung „Besseres Hannover“ eine Antwort zu geben. Wenn Udo Vetter seine Mandantschaft abgibt, nachdem er nicht bezahlt werden kann, dann ist wohl weniger eine politische Gesinnung, noch die Öffentlichkeitswirkung (= Rampensau) oder womöglich ein allumgreifender Gerechtigkeitssinn ein Grund für seine Engagement, sondern scheinbar schlicht und einfach nur die „Geldgier“.

Links:

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Die Justizministerin von Bayern -Frau Beate Merk- und das Problem mit dem Schwindeln

Ich bin immer wieder erstaunt, wenn ich die verschiedensten Äußerungen von der bayerischen Justizministerin Beate Merk sehe oder lese. Ich habe mich mehr als einmal gefragt, wie man nur so schwindeln kann.
Seit Anfang Jannuar (2013) muss jeder Haushalt Rundfunkgebühren zahlen (ich nenne das Zwangsabgaben), egal ob man über Empfangsgeräte verfügt oder nicht. So habe ich mir Mitte Januar -wenn unser Haushalt schon zahlen muss- einen TV-Empfänger gekauft. Es ist eine meiner Fehlinvestitionen. Entweder, das was mich interessiert läuft mitten in der Nacht oder während ich arbeiten muss. Nun, bei den wenigen Gelegenheiten wo ich dann doch mal in die Glotze schaue, kommt dazwischen Werbung. Dabei stolperte ich über eine Werbung, die sich mit dem (wohl nicht nur Frau Merk betreffenden) Phänomen des Schwindelns befasst.
Im Umfeld von Frau Merk hat man dieses Problem wohl auch schon erkannt.

Merk-Schwindel
Ob es hilft?

Anmerkung:
Dieses Bild ist im Original -unbearbeitet- von Michael Lucan. Er hat es bei Wikimedia unter der Lizenz „CC-BY-SA 3.0“ eingestellt.
Gemäß dieser Lizenzzbedingung wird das nun bearbeitete Bild unter gleicher Lizenz hier eingestellt.

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CC-Lizenz und das Buch „Piraten auf falschem Kurs“

Wenn Ex-Piraten den Beweis antreten wollen das ihre Ex-Partei unrecht haben, sollten sie sich aber schon bewusst sein wie sie dies durchführen sollen.

Jochen Mitschka alias „Jo Menschenfreund“ hat als „ehemaliger Aktivist der Piratenpartei Deutschland“ (lt. „XinXii“) ein Buch geschrieben. Der Titel: „Piraten auf falschem Kurs“.

Das ist an sich noch nichts besonderes und hört sich bei einem „Ex-Parteimitglied“ eher nach Sandkasten an. So richtig Sandkasten wird es aber nicht durch den Inhalt, sondern durch das Marketing (wenn man davon sprechen kann).

PAFK-Titel

Im Buch selbst heißt es:

Copyright / Verwertungsrechte: Alle Rechte beim Autor CC BY-NC-SA¹ – Kontakt für kommerzielle Nutzung über den Verlag oder jo.menschenfreund@googlemail.com
[…]
¹ http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/

(Quelle: Buch „Piraten auf falschem Kurs“ Seite 1; Hervorhebung [Fettschrift] durch mich)

Das Buch ist also in einer „CC-Lizenz“ veröffentlicht. Genauer gesagt durch den zugehörigen Link als „CC BY-NC-SA“ der Version 2.0 Deutschland. Noch genauer, man darf das Werk weitergeben und sogar verändern (auch ein „neues Werk“ daraus machen). Dies ganze darf nur nicht aus kommerziellen Zwecken geschehen und man muss den Namen des Urhebers/Autors nennen (siehe auch den Link im Zitat).

Da geht nun jemand, genauer gesagt ebenfalls ein „Ex-Pirat“ hin und schreibt auf Twitter folgende Nachricht:

buch-projekt

Da gibt jemand das Buch als PDF weiter, natürlich nicht ohne auf die Weitergabebedingungen (also die CC-Lizenz) und den Autor (Namensnennung, wie in der CC-Lizenz gefordert) hinzuweisen.
Dies scheint aber dem Herrn Jochen Mitschka alias „Jo Menschenfreund“ scheinbar nicht recht zu sein:

Das Buch „Piraten auf falschem Kurs“ (1) sollte unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden, damit solche Leser, die lieber ein gedrucktes Buch lesen, sich das E-Book ohne Probleme bei einem Book on Demand-Anbieter ausdrucken konnten.
[…]
Ein weiterer Grund für die Veröffentlichung unter einer Creative Commons Lizenz war der Wunsch zu prüfen, inwieweit solche Veröffentlichungen kannibalisiert würden durch Downloadangebote von Protagonisten, die sich für eben jene Kostenloskultur einsetzten.
[…]
Das Buch geht nun offiziell am 1.8. in den Buchhandel, wurde aber von jenen Kostenloskultur-Vertretern bereits am 29.07. zum Download bereitgestellt. Das war zwar legal, aber damit wurde die These der professionellen Verwerter von Texten bestätigt, dass die angeblich gesellschaftlich so wichtige Freiheit, Texte privat kopieren zu dürfen, im Internetzeitalter missbraucht wird. Die Verleger können jetzt nachweisen, dass Creative Commons dazu führen würde, dass Urheber und Verwerter keine Chance mehr hätten einen angemessenen Erlös zu erzielen.
[…]
Damit haben gerade jene dem Gedanken der Creative Commons Lizenz erheblich geschadet, die behaupteten, sich für sie einsetzen zu wollen. Aber so wie keines der drei ehemaligen Vorstandsmitglieder der Piratenpartei bereit gewesen war, aus Angst vor persönlichen Einbußen, sein Buch unter einer Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen, und damit dem Gedanken dieser Bewegung enorm schadeten, so hat nun wieder ausgerechnet eine Person aus dem Umfeld der Piraten Munition für die angebliche „Content-Mafia“ geliefert.

(Quelle: Jo Menschenfreund – Piraten gegen Creative Commons?; Hervorhebung von mir)

Nun, er gibt ein Buch unter einer freien Lizenz heraus und beschwert sich nun, das man diese auch nutzt. Ich gebe zu das mir hier der Verstand einen streich spielt. Ich verstehe das einfach nicht. Vor allem wenn ich die angebliche Begründung dazu lese. Das Buch ist mit einer „Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden, damit solche Leser, die lieber ein gedrucktes Buch lesen, sich das E-Book ohne Probleme bei einem Book on Demand-Anbieter ausdrucken konnten“? Upps, da hat wohl jemand das Prinzip „Creative Commons Lizenz“ und vor allem seine vielen Abstufungen nicht begriffen. Daneben hat wohl einer das Prinzip des „Book on Demand“ ebenso wenig erfasst. Habe ich rein theoretisch eine PDF oder ein eBook erworben kann ich dieses natürlich ausdrucken und binden lassen. Das ist aber nicht „Book on Demand“, sondern ein ganz einfacher Ausdruck und Bindeauftrag, den ich bei jedem Kopier-Shop machen lassen kann. Oder wie ich es zum Teil mache, wenn ich ein Digitaldokument auf Papier brauche, ausdrucken und mit meiner Drahltbindemaschine als Heft zusammenfügen. Dazu gibt es nur eine Voraussetzung. Nämlich das diese Dateien nicht durch entsprechende Maßnahmen unterbunden wird (wie z.B. das DRM bei eBooks und PDFs). Book on Demand ist eine Möglichkeit ein Buch nur nach Bedarf zu produzieren und zwar durch den Autor, bzw. seinen Lizenznehmer (wie z.B. einem Verlag) und nicht durch einem Besitzer einer PDK oder einem eBook.
Das nun der Ex-Pirat Stephan Urbach das Buch sozusagen mit dem Link „weitergibt“ ist legal, wie es selbst „Jo Menschenfreund“ bestätigen musste. Was er aber daraus schließt, ist mir ein Rätsel:
„damit wurde die These der professionellen Verwerter von Texten bestätigt, dass die angeblich gesellschaftlich so wichtige Freiheit, Texte privat kopieren zu dürfen, im Internetzeitalter missbraucht wird. Die Verleger können jetzt nachweisen, dass Creative Commons dazu führen würde, dass Urheber und Verwerter keine Chance mehr hätten einen angemessenen Erlös zu erzielen.“

Also ich muss sagen, das ich selten solch einen Blödsinn gelesen habe. Weil jemand genau das macht, was er darf beweist er damit, dass die Verwerter nun einen Beweis gegen das „Creative Commons“ haben? Das beweist weder etwas für, noch gegen das „Creative Commons“. Es Beweist nur, das der Autor dieses Buches scheinbar zu blöd ist, sein Werk unter den Bedingungen zu veröffentlichen, zu dem er dieses scheinbar angeblich veröffentlichen wollte. Nun für die eigene Dummheit sollte man Andere nicht verantwortlich machen.
Ich stehe dem Urheberrechtsplänen der Piraten auch kritisch, ja ablehnend gegenüber. Ich habe „Werke“ (=Urheberschaft), die ich weiterhin absolut gegenüber Dritte geschützt haben möchte und ich werde auch mit allen rechtlichen Mitteln einer Missachtung meiner Urheberrechte entgegentreten. Auf der anderen Seite habe ich auch Werke, die ich allen zu Verfügung stelle. Ob sie es annehmen ist Ihre Sache.

In dem Fall dieses Buches, mit dem der Autor scheinbar einen „angemessenen Erlös“ erzielen will, wäre eine normales Copyright durchaus angemessen gewesen. So wäre die „Weitergabe“ von Kopien, wie jetzt legal geschehen nicht mehr möglich gewesen. Verkauft man dann noch eine Originaldatei ohne DRM-Schutz steht auch dem Inhaber der Datei auch ein Ausdruck nichts im Wege. Statt unter „Copyright / Verwertungsrechte“ eine CC-Lizenz zu vergeben wäre eine eindeutige Erlaubnis für einen Ausdruck dort weit aus ehrlicher und vor allem eindeutiger gewesen.
Ebenso wäre ein entsprechende individuelle Zuordnung durchaus auch möglich gewesen, mit dem der Druck eines Buches (bei Wunsch, wie der Autor ja betont) über einen „Book on Demand“ Anbieter möglich wäre. Was aber blödsinnig ist, da andersherum eher ein Schuh daraus wird.
Ich habe bereits einige eBooks ohne DRM-Schutz gekauft (wie z.B. die Handbücher für die Freeware „Calibre“) und das Geschäftsmodell scheint ja doch auf zu gehen. Auch habe ich einige Bücher (meist Fachbücher), wo man Zusatzmaterial (z.B. statt der früher beigelegten CD oder Übungen bei Software-Büchern), bzw. das Buch selbst nochmals als eBook/PDF über eine Webseite mit einem individuellen Code herunter laden kann. Auch diese sind bisher immer ohne DRM-Schutz gewesen. So scheint sich die Publikationsindustrie durchaus schon mit diesem Thema arrangiert zu haben.
Nur der Autor Jo Menschenfreund scheint dies nicht akzeptieren zu wollen und konstruiert hier krampfhaft eine „Beweiskette“ die nichts mit der realität zu tun hat.
Er sollte bei seinem nächsten Buch keine CC-Lizenz verwenden, sondern das Buch ganz normal als digitales Werk und in Buchform anbieten. Wer das Buch kauft, dem kann er ja dann die Möglichkeit geben, das Buch als digitales Dokument nochmals in seinen Besitz zu bringen.
Geht dann jemand aus dem „Umfeld der Piraten“ hin und stellt das Buch (dann wiederum illegal) zum Download bereit, dann würde auch ein Artikel darüber von mir anders ausfallen.

Was mich dabei auch noch belustigt ist der Verlag, der dem Autor seine ISBN-Nummern für die Publikationen zu Verfügung stellt. Laut der ersten Seite (dort wo schon das „Copyright / Verwertungsrechte“ steht) schreibt dieser:

Die ISBN wurde vom thüringischen Verlag derneuemorgen2 zur Verfügung gestellt. Der Verleger Holger Elias erklärte: „Als junger Verlag sind wir darauf angewiesen Gewinne zu generieren. Aber der Verlag entstand aus einer langen Tradition und Wurzeln in solidarischem Publizieren. Aus diesem Grund sind wir bereit, in einem Experiment Sie als Autor dieses Buches mit unserer ISBN zu unterstützen. Wir beobachten mit Interesse das Ergebnis der Veröffentlichung eines E-Books unter Creative Commons Lizenz, mit DRM-freien Dateien und seine Folgen.“

(Quelle: Buch „Piraten auf falschem Kurs“ Seite 1; Hervorhebung [Fettschrift] durch mich)

Der Verlag sieht hier also ein „Experiment“ und der Verleger beobachtet das „Ergebnis der Veröffentlichung eines E-Books unter Creative Commons Lizenz, mit DRM-freien Dateien und seine Folgen.“? Da hat sich ebenfalls ganz offensichtlich jemand verrannt. Es handelt sich bei der „Veröffentlichung“ nicht um eine „DRM-„-freie Datei, sondern um eine Datei mit einer CC-Lizenz und zwar einer, die eine kostenlose Weitergabe ausdrücklich vorsieht. Wer hier ein Ergebnis heraus beobachten will, der ist aus meiner Sicht nur zu bedauern. Aber dies ist wohl auch das Verständnis eines Verlages im Blick auf „Tradition und Wurzeln in solidarischem Publizieren“, dessen Publikationen, die mir als erstes aufgefallen sind unter Anderem aus Hörbüchern von „gemeinfreien Werken“ (Weil die Autoren seit über 70 Jahren Tot sind) bestehen. Mir vielen als erstes die Hörbücher „Mühsam: Die Psychologie der Erbtante“ und „Franz Kafka: Elf Söhne“ auf, beides Autoren deren Werke inzwischen „gemeinfrei“ sind, also keinen Urheberschutz (Mühsam seit 1934 und Kafka seit 1924 tot) mehr genießen.
In dem Zusammenhang ist es durchaus zynisch, wenn man unter der Rubrik „Leseangebot“ folgendes liest:

Sehr geehrte Kulturveranstalter,
unsere Autoren stehen Ihnen selbstverständlich sehr gern bundesweit zu Lesungen oder Gesprächsrunden zur Verfügung.

(Quelle: derneuemorgen – Leseangebot)

Das mag sich nun lächerlich anhören, aber wenn ein Verlag unter „Autoren“ 49 (stand 4.8.2013) selbige auflistet (unter denen weder Mühsam, Kafka, noch „Jo Menschenfreund“ zu finden sind) und von selbigen sind ca. 38 Autoren (das zählen war mühsam und einen Fehler kann ich nicht ausschließen) bereits über 70 Jahre tot, dann frage ich mich, welche Ambitionen eine Verlag mit solch einem „Experiment“ wirklich hat, wenn dieser scheinbar davon lebt, das sich die Menschen bei ihnen vor allem gemeinfreie Werke kaufen? Für diesen ist es natürlich eine „Überlebensfrage“, ob man sich z.B. von Rainer Maria Rilke das Werk „Die Aufzeichnungen des Malte Laurids Brigge“ von ihnen kauft oder sich beim „Project Gutenberg“ legal und umsonst in verschiedensten Dateiformaten herunterlädt (siehe hier: Project Gutenberg – „Die Aufzeichnungen des Malte Laurids Brigge by Rainer Maria Rilke“). Da kann man natürlich mit solch einem verfälschten „Experiment“ gegen die „Kostenlosmentalität“ und der CC-Lizenz im besonderen wettern.

Anmerkung:
Um nicht falsch verstanden zu werden. Ich halte sehr viel von den CC-Lizenzen und glaube auch, das viele Piratenanhänger diese nicht verstehen. Ich halte aber auch sehr viel von den Rechten der Urheber. Von daher halte ich auch nichts von den Enteignungsversuchen (auch wenn man diesen einen anderen Namen gibt) wie er von vielen Piraten angestrebt wird.
Aber noch weniger halte ich von davon, wenn man eine gute Sache, wie die CC-Lizenz missbrauchen will, wie es hier meiner Meinung nach geschehen ist.

Zum Buch „Piraten auf falschem Kurs“:
Ich habe mir dieses Buch „legal“ unter obig im Twitter dargestellten Link heruntergeladen. Dabei ging es mir vor allem um die rechtliche Stellung des Werkes. Nachdem ich mir die „Seite 1“ mit Impressum und den verschiedensten Anmerkungen (wie „Copyright / Verwertungsrechte“ oder dem Kommentar des Verlegers) gesichert habe, sowie den Titel als Bild für diesen Text entnommen habe, hab ich die PDF wieder gelöscht. Mir ging es hier nicht um den Inhalt und den Sandkastenspielchen zwischen den Piraten und Ex-Piraten. Deswegen habe ich auch keinen direkten Link zu dieser PDF gesetzt. Wer meint das Buch zu benötigen kann gerne selber danach suchen oder es einfach erwerben. Mich interessieren diese Streitereien nicht besonders.
Hier ging es mir nur um diese falsche Darstellung von Urheberrechten und Lizenzen, im besonderen der CC-Lizenz.

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