[Klappe 3] * Internet * Bespitzelt das Land Baden-Württemberg seine Internetbesucher?

Sonderedition-BW ¹

Nun, habe ich in meinem ersten Artikel über meine Entdeckung einer, wie ich meine versteckten „Schnüffelsoftware“ geschrieben. Gut das „Innenministerium von Baden-Württemberg“ benennt das Ganze als „Analyse“. in diesem ersten Teil bin ich auf die „Cookies“ und die Firmenstruktur eingegangen. Dann folgte der 2. Teil, in dem ich mich mal um die Zugriffs- und vor allem Kontrollmöglichkeit durch Auftragsgeber (Das Land B-W, vertreten durch das Innenministerium B-W) und dem Auftragnehmer (lt. Innenministerium B-W die Fa. “WiredMinds AG”).
Bei den Möglichkeiten, die mir als normaler Nutzer im Internet zu Verfügung steht, kam heraus, dass am Ende der Kette noch eine weitere Firma (“durato Ltd.”) steht, die nirgendwo auf den Seiten namentlich auftaucht. Ein Blick in die Strukturen und den „Besitzverhälnissen“ von Servern und Domain lassen den „Anschein“ (ein schönes Wort seit Wulff 😉 ) zu, dass zumindest diese letzte Firma außerhalb jeder Kontrolle sitzt.
Jetzt ist hier nicht nur die „datenschutzrechtliche“ Situation, bezüglich der „Schnüffelsoftware“ zu hinterfragen.
Auch die politische Verantwortung ist da zu hinterfragen.
Dazu muss man sich die Dimensionen vor Augen halten.
Auf der einen Seite, das Innenministerium, Verantwortlich für Polizei, Landesverfassungsschutz usw..
Auf der anderen Seite eine „Schnüffelsoftware“, im Erfassungsbereich einer Firma, die nirgends erwähnt wird.
Wie heißt es so schön auf der Webseite des Innenministeriums:

Man ist also als Ministerium mit dafür verantwortlich, dass z.B. das in Baden-Württemberg der zumindest Verfassungsrechtlich bedenkliche Staatstrojaner eingesetzt wurde. Das gleiche Ministerium, das für den „Verfassungsschutz“ zuständig ist und das „Landesamt für Verfassungsschutz“ unter sich hat.
Das der Begriff „Verfassungsschutz“ und „Verfassungstreue“, von „Gesetzestreue“ mal gar nicht zu sprechen nichts miteinander gemein haben, wenn es um den „Verfassungsschutz“ geht, ist nicht erst seit den sogenannten „Dönermorden“ bekannt.
Deswegen ist es vielleicht auch interessant sich eben die Dimensionen der „Analyse“ bewusst zu machen.

Das Innenministerium ist für die inneren Angelegenheiten zuständig. trotzdem fand ich einen Analyse-Zugriff, für den sich dieses Ministerium verantwortlich zeichnet auf einer Seite, die direkt den Justizministerium untergeordnet ist.
Warum, so die Frage?
Deswegen habe ich mich mal auf die Suche gemacht und war erstaunt, wie weitreichend diese Analyse geht. Deswegen habe ich mich auf die Suche gemacht. Allein beim Justizministerium habe ich irgendwann aufgegeben und z.B. die Amtsgerichtsseiten nur noch Stichpunktartig geprüft und bin jedes mal Fündig geworden.

Aber hier mal einen Überblick über die Bereiche, wo ich die „Schüffelsoftware“ eingebunden gefunden habe:

Fangen wir doch mal mit einem kleinen Ausschnitt aus dem Bereich des Justizministerium an:
Gerichte:

  • http://www.landgericht-heilbronn.de (Hier habe ich diese Analyse-Software per Zufall entdeckt)
  • http://www.landgericht-stuttgart.de
  • http://www.amtsgericht-ellwangen.de
  • http://www.amtsgericht-tübingen.de
  • http://www.amtsgericht-boeblingen.de
  • http://amtsgericht-heidelberg.de
  • Sowie weitere Landgerichte und Amtsgerichte. ich bin bei jedem meiner Versuche fündig geworden

Justiz:

  • http://www.justizportal-bw.de
  • http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Kultur und Bildung/Schule:

  • http://www.kultusportal-bw.de
  • https://www.lehrer-online-bw.de
  • http://www.schulaemter-bw.de
  • http://www.seminare-bw.de
  • http://www.schule-bw.de

Und auch die Bildungseinrichtung für die Feuerwehr:

  • http://www.lfs-bw.de (Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg)

Die Regierungspräsidien des Landes:

  • http://www.rp.baden-wuerttemberg.de (allgemein, sowie die einzelnen Unterseiten der Regierungspräsidien von Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Tübingen)

Landwirtschaft:

  • http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de
  • https://www.landwirtschaft-bw.info

Verwaltung allgemein:

  • http://www.service-bw.de

und selbst das eigene Rechenzentrum:

  • http://www.izlbw.de

Diese Liste hat bei weitem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll nur deutlich machen, wie weit gefächert diese angebliche Analyse unter der Federführung des Innenministeriums geht.
Interessant ist es auch, welche Institutionen und Ministerien da durch diese Analyse unter der Regie des Innenministeriums laufen:

  • Justizministerium
  • Koordination Landesforschungsnetz BelWue (Universität Stuttgart)
  • Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Wuerttemberg (Innenministerium)
  • Landesfeuerwehrschule Baden-Wuerttemberg
  • Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
  • Baden-Württemberg (MLR)
  • Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume
  • Staatsministerium Baden-Wuerttemberg
  • Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

und nicht zu vergessen die ganzen Landgerichte (Vertreten durch Ihre Präsidenten) und Amtsgerichte (Vertreten durch Ihre Direktoren), die als Judikative unabhängig sein sollen!

Auch diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sol nur auf der Behördlichen Seite die Bandbreite verdeutlichen, die der Analyse unterliegen.

Interessant könnte es sein, in wie weit interne Webangebote, wie die Ministeriumsinternen Intranets ebenfalls diese Analyse unterliegen.

Dann ist ja noch die Frage, wie diese Cookies der Seite „webstatistik-bw.de“ überhaupt aufgebaut sind. Was übermitteln diese, soweit zugelassen an den Betreiber über andere Bewegungen innerhalb des Browsers, wo dieser hinterlegt wird? Spioniert er evtl. auch andere Bewegungen im Netz aus?
Nach dem offenen Brief, den der ehemalige „Vorsitzender Richter am LG Stuttgart und Strafrichter und zuvor Staatsanwalt“, Herr Dieter Reicherter geschrieben hat (siehe hier: „Bespitzelt der Verfassungsschutz Parkgebete?“), dem (bewussten?) Versagen aller Verfassungsschutz-Behörden, wie der Polizei-Behörden bei den jahrelangen Morden an ausländischen Mitbürgern, wie auch wiederholte Straftaten durch Verfassungsschützern oder deren Informanten (siehe z.B. „Celler Loch“) fällt es mir äußerst schwer, einer solchen Institution, wie das Innenministerium gerade hier zu glauben, das Sie sich ganz nach Recht und Gesetz verhalten.
Albert Einstein soll gesagt haben, als er die Einstellung der Forschung an der Atombombe gefordert hatte, das „Wenn man ein Spielzeug hat, dann will man dies auch ausprobieren“. Was mit Hiroschima und Nagasaki zur traurigen Wahrheit wurde. Ebenso das schon fast verzweifelte Festhalten und begründen der (meiner Meinung nach) Verfassungswidrigen nachladefunktion von Modulen und die Möglichkeit der Datenmanipulation der sogenannten Staatstrojaner (wie auch in Baden-Württemberg, das dem bayrischen Trojaner entsprechende Programm benutzt wurde).
Und gerade hier soll alles so redlich ablaufen? Deswegen versteckt man auch den Hinweis auf die Analysesoftware in dem Link über Datenschutz und hält sich nicht an den angeblichen Vertrag, das ein „Hinweis“ an „prominenter Stelle“ erfolgen muss, wenn es den Datenschutzanforderungen entsprechen soll. Ebenso arbeitet man einen eher Fragwürdigen „Widerruf“ ein dessen Wirksamkeit nicht zu prüfen ist. Deswegen werden auch mehrere Methoden der Analyse unabhängig von einander benutzt, die nirgendwo erläutert sind. Deswegen ist auch neben den angeblich so transparent aufgeführten Beteiligten (das Innenministerium und die Firma “WiredMinds AG“) auch noch versteckt eine weitere Firma beteiligt (die “durato Ltd.”). Deswegen läuft auch alles über einen Server, der nicht unter der Kontrolle des Landes steht und über einen Domaininhaber, der dann gesondert angeschrieben werden muss. Deswegen auch ein „Opt-Out“, statt einem „Opt-IN“.
Je mehr ich in dem ganzen Sumpf gewühlt habe, um so schlimmer wird die ganze Sache in meinen Augen.

Mein Brief an das Innenministerium ist auf jeden Fall angekommen und man verspricht mir, zu Antworten:

Da kann man ja gespannt sein!

Links:

– Gehirnsturm: * Internet * Bespitzelt das Land Baden-Württemberg seine Internetbesucher? („Teil 1“ der Recherche um die „Analysen“)
– Gehirnsturm: [Update] * Internet * Bespitzelt das Land Baden-Württemberg seine Internetbesucher?

Bildnachweis:
¹ Überarbeitung aus einem Bild bei „F!XMBR“ unter folgender Lizenz „CC_3.0-by-nc“
– Alle weiteren Bilder sind Screenshots, die ich selbst gemacht habe.

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* Lovebuy.de * (Mal wieder) Ein persönliches Update!

An alle Leser, Betroffene und denen die mir schreiben, sowohl als Kommentare und auch als anonyme Mails,

danke erst mal für das Vertrauen, das man mir von verschiedenen Seiten zukommen lässt. Auch danke für die anonyme Drohmail, von wem auch immer die kam. Ich zittere schon vor Angst. 😉
Um es kurz zu machen, mein Schwerpunkt liegt inzwischen in dem Versuch mit entsprechenden Belegen und Informationen ein Meinungsbild zu erstellen (natürlich aus meiner subjektiven Sicht her). Auch ist dieser Blog eigentlich eher ein politischer, bzw. ein allgemein gehaltener Blog. Weswegen ich diese starke Spezifizierung auf einzelne Themen eher vermeide. Dieses Thema habe ich nur aus Achtung helfenden der Menschen und damaligen Mods bei BooCompany weiter geführt.
Ich werde die Vorgänge auch weiter begleiten, aber ich werde kein Koordinationsstab.
Zum einen verbringe ich viel Zeit damit, bestimmte Dinge zu recherchieren, um meine Aussagen zu belegen, bzw. Vermutungen mit Indizien zu unterlegen. Wie z.B. meine aktuelle Story über die „Schnüffelsoftware“ (sie nennen es „Analysesoftware“), die auf Seiten des Landes Baden-Württemberg verwendet wird.
Wer hier noch einiges anderes gelesen hat, weiß auch, dass eben scheinbar aus der Ecke der sogenannten Verbraucherschützer verschiedentliche Stalking-Aktionen gegen mich gelaufen sind (und noch laufen). Auch hier bin ich gerade an tieferen Recherchen zu einigen recht bekannten Portalen, die ich leider mit den Stalking-Aktionen in (direkter oder indirekter) Verbindung bringen muss.
Ob es in einem direkten Zusammenhang mit meinen neuerlichen Äußerungen zu Lovebuy steht oder weil irgendwelche „Hirnis“ denken, ich sei der Betreiber (lt. einer feigen anonymen Mail) eines neuen anonymen Blogs, der verschiedentliche Verbraucherschützer angreift, weiß ich nicht. Auf jeden Fall ist es so, das seit einiger Zeit mal wieder intensiv versucht wird in den Adminbereich des Blogs zu kommen und auch die sogenannten Spam-Kommentare haben zugenommen. Zudem hat man mich mal wieder bei einigen Diensten angemeldet.
Also genügen Dinge neben meinem Privatleben, die mich auf Trapp halten. 😉

Aber hier geht es jetzt erst mal wieder um die Vorgänge um Lovebuy.de.

Ich habe mir mal wieder das Impressum angeschaut:

Es ist weiterhin die „Signs21 GmbH“, während die Mahnbescheide von lt. mehreren Mitteilungen von einer „S21-LB Zessionar UG (haftungsbeschränkt)“ versendet wurde.
Hier ist natürlich die Frage, ob diese Firma, bzw. auch der angebliche Gläubiger „Signs21 GmbH“, bzw. die „VMA Management GmbH“ (da ist auch noch zu klären,w er da die ersten Forderungen bei wem gestellt hat) entsprechend dem angeblichen Schuldner die Überlassung mitgeteilt haben. Dies ist bereits mehrfach auch schon als Frage aufgetaucht.
Ich habe nachdem das GmbH-Gesetz reformiert wurde, einen längeren Artikel über die verschiedenen Unternehmensformen geschrieben. Schon damals habe ich die Abwandlung der neuen Form der Gesellschaft unter dem GmbH-Gesetz, die „UG (haftungsbeschränkt)“ (UG = Unternehmensgesellschaft) als ein deutsches Modell bezeichnet, das fragwürdige Unternehmen für sich entdecken werden, ähnlich der englischen „Ldt.“. Recht günstig kann man hier eine Unternehmen gründen (Mindestkapital 1,– Euro), das nur mit seinem Betriebskapital (wie z.B. den 1,– Euro von der Gründung) haftet. Mit der Abmahnungswelle bei eBay durch die „Sunset Handelsgesellschaft UG haftungsbeschränkt“ wurden diese Befürchtungen schnell bestätigt. Die hier nun scheinbar recht neu gegründete „S21-LB Zessionar UG (haftungsbeschränkt)“ (lt. Handelsregister 21.12.2011) hat ein Stammkapital von 500,– Euro. Also mal angenommen, das dies nur ein Versuch ist, weiteres Geld einzusammeln, ist das Risiko relativ gering. Selbst wenn jemand die Firma Verklagt und gewinnt, was hat er dann? Er hat im Zweifel einen Titel über seine Auslagen und den Gerichtskosten (im Zivilprozess darfst Du als Kläger nämlich in Vorleistung gehen) und kannst dann das Kapital des Unternehmens pfänden. Das ist neben Sachwerten, noch das Firmenkonto. Ich denke, das eingehendes Geld sofort weitergeleitet wird (z.B. an den angeblichen Gläubiger) und die Restsumme (Provision, was weiß ich) geht natürlich umgehend mit den laufenden Kosten drauf. Es bleiben also höchst wahrscheinlich nur noch die Firmenwerte, die mit dem Kapital von 500 Euro erworben wurden.
Also alles in allem ein kalkulierbares Risiko, wenn man hier einen Versuchsballon vermutet.
Übrigens muss der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ immer vollständig ausgeschrieben bei einer „UG“ im Namen enthalten sein. Sollte dies bei den Mahnbescheiden oder irgendwelchen Schriftstücken nicht so sein, dann ist dies eine falsche Kennzeichnung und der/die Gesellschafter haften in diesem Fall mit Ihrem Privatvermögen (das bedeutet, das man mit einem „Titel“ 30 Jahrelang den Gerichtsvollzieher zu diesen schicken kann). Der Teil des Artikels, den ich damals bei Antispam e.V. begonnen hatte findet Ihr hier: „Unternehmergesellschaft“

Das erst mal zu dem neuen Unternehmen, das im Zusammenhang mit dem Lovebuy.de-Portal nun aufgetaucht ist.

Zeitabfolge

Mir fällt auf, das niemanden so klar ist, wie eigentlich die Zeitabfolge um das Portal so ist.
Grob gesagt kann man sagen, dass irgendwann im neuen Jahrtausend mit einer Werbekampagne das Portal bekannt gemacht wurde und man sich noch (so weit ich es mitbekommen habe) kostenlos anmelden. Irgendwann kam dann die erste Anmeldegebühr von 5,50 Euro (oder waren es runde 5,– Euro?) und dann die Anmeldegebühr von 9,90 Euro. Um den 15 Aug. 2007 vermehrten sich dann die Ereignisse. Besitzerwechsel, AGB-Wechsel, Newsmitteilung im internen Web-Bereich, angebliche Mail, Mail mit „Einlogproblemen“ bei Usern und einer „validate“-Seite, auf der man sich wieder einloggen konnte, bzw. das Konto wieder „aktivieren“ (eben noch mal probiert und die Seite lässt sich immer noch aufrufen 4.3.2012, 10:41 Uhr).

ich empfehle Euch hier mal auf Grund der Erkenntnisse eine Zeitleiste zu erstellen, damit Ihr den Überblick nicht verliert.
Hat man nämlich die Abläufe vor Augen, so tauchen manchmal auch Fragen auf. Nicht, dass ich Misstrauen schüren will, aber nehmen wir z.B. dieses Posting beim Sat-1-Forum:

Lovebay Mahnung

Hallo
Ich suche Hilfe von euch die mir bestättigen können das es nie
den Kostenpflichtigenhinweis auf der Seite gegeben hat ! Ich habe im Mai2012 Gerichtsverhandlung werde auf 300,00 euro Verklagt! Alle die ein Mahnschreiben bekommen haben wird es Wahrscheinlich genauso ergehen! Mein Mahnbescheid kam im August 2011 Lovebuy führt zwei Zeugen an Oliver.N und Carsten.R! Ich bin im besitz der angeblichen
Anmeldeprozedur wie die Seite ausgesehen haben soll, wo für jeden
die 99,00 euro ersichtlich gewesen sein solln! Auch habe ich ein Amtsgerichtszeichen! Also nur gemeinsam können wir diesen Betrügern das Handwerk legen ! Und Leute nehmt es wirklich nicht auf die leichteschulter die gegenseite führt angebliche logfile an womit ihr euch auf euren Account eingelogt haben wollt!

(Quelle: http://forum.sat1.de/showthread.php?2093-LOVEBUY-DE-Mahnschreiben&p=1268574#post1268574)
Und später noch die Konkretisierung:

Amtsgericht Meißen ! die 300,00euro bin seit 2006 angemeldet gewesen !

(Quelle: http://forum.sat1.de/showthread.php?2093-LOVEBUY-DE-Mahnschreiben&p=1268607#post1268607)

Hier stellen sich für mich einige Fragen.
So wird hier über ein Gerichtstermin im Mai 2012 geschrieben. Dabei wird erwähnt, das im „Aug. 2011“ ein „Mahnbescheid“ kam, auf dem 2 Zeigen aufgeführt waren?
Also, entweder da vertut sich jemand ganz gewaltig und er hat im Aug. 2011 keinen Mahnbescheid, sondern die „Klage“ bekommen. Dann ist der termin jetzt, ohne das der Beklagte aktiv geworden ist doch recht spät (wobei ich nicht weiß, wie die Auslastung beim AG Meißen ist.
Weiter wird geschrieben, das der Schreiber „Ich bin im besitz der angeblichen Anmeldeprozedur wie die Seite ausgesehen haben soll, wo für jeden die 99,00 euro ersichtlich gewesen sein solln!“. Die Frage ist, ob dies aus der „Mahnung“ vom Aug. 2011 stammt und was die „Anmeldeprozedur für das Anmelden auf der Seite nach dem 15.8.2007 (vorher gab es keine Jahresgebühr von 99,– Euro!) mit einer Mahnung oder Klage über einen User zu tun hat, der nach eigenen Angaben seit „2006“ angemeldet ist?
Dann kann niemand bezeugen das es „nie“ einen Preishinweis auf der Seite gegeben hat. Nach dem 15 August 2007 ist es auf jeden Fall so gewesen, dass irgendwann der Hinweis in dem Feld über der Eingabemaske zur Registrierung eingestellt wurde. Ob direkt nach der AGB-Änderung oder Später, das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich warne davor, solch allgemeine Aussagen zu tätigen.
Hier würde ich als ebenfalls angeblicher Schuldner bei dem Plattform recht vorsichtig sein und das Ganze gut hinterfragen. Wie gesagt, vielen sind die verschiedenen Unterschiede nicht geläufig, deswegen kann dies einfach auch nur eine falsche Beschreibung sein.

Übrigens solch ein „Zeitstrahl“ der Ereignisse um Lovebuy.de“ herum kann evtl. auch bei manch einer Aussage in einer Klage zu Fragen führen, die man sich sonst evtl. nicht bewusst macht.

“Eidesstattliche Versicherung”

Ich warne davor, sich auf ein „Sprachgebrauch“ für eine „eidesstattliche Versicherung“ zu einigen, wie es hier angedeutet wird:

Jeder von euch kann ja mal überlegen, ob folgender Text euch sinnvoll erscheint:

Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich ebenfalls mich bei der lt. damaligen AGB gratis Webseite lovebuy angemeldet habe und nie über eine AGB Änderung informiert wurde, keiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft zugestimmt habe und auch sonst nicht über eine kostenpflichtige Jahresmitgliedschaft o.ä. informiert wurde. Weder per E-mail, noch per Webseite, auf der ich beim einloggen die AGB noch mal hätte bestätigen müssen. Ort, Datum, Name, Adresse.

Das ganze im Vordruck: http://www.wettbewerbszentrale.de/me…oc.aspx?id=429

In so einer Eidesstattlichen Versicherung können falsche Behauptungen bestraft werden vor Gericht! Man sollte keine Schlussfolgerungen drin haben und auch nicht zwischen den Zeilen Nachrichten rüber bringen wollen. Pure Fakten, denen man sich ganz sicher ist.

(Quelle: http://forum.sat1.de/showthread.php?2093-LOVEBUY-DE-Mahnschreiben&p=1267386#post1267386)

Das ist bestimmt gut gemeint, aber Kontraproduktiv.
Jeder, und damit meine ich „Jeder“ sollte das, woran er sich erinnert mit seinen Worten(!) in einer „eidesstattliche Versicherung“ niederschreiben. dabei alles das niederschreiben, an das man sich erinnert, möglichst chronologisch. Hat man dann noch Unterlagen (wie z.B. die Mails), können diese als Anlage beigefügt werden.
Es ist nicht schlimm, wenn es Lücken gibt. Es ist Ehrlicher, den „Mut zur Lücke“ zu haben, als zu versuchen alles in perfekte Worte zu kleiden. Gibt es genügend „eidesstattliche Versicherungen“, wird sich daraus sowieso ein Gesamtbild ergeben, das in seinen teilen von anderen bestätigt werden. Deswegen rate ich von Ansprachen ab. Gerne kann man auch eine der Vorlagen von mir benutzen, die bei Antispam zum Download bereit gestellt werden.

Wenn wir schon mal dabei sind, dann bitte nicht vergessen, wenn Ihr noch die Mails habe, diese ruhig zur Sicherheit auch alle Ausdrucken und zwar mit „erweitertem Header“, das bedeutet mit allen Verbindungsinformationen, die mit gesendet werden. Wie man an diesen „erweiterten Header“ kommt ist je nach Mailprogramm unterschiedlich. Bei meinem z.B. (Thunderbird, Linux-Betriebssystem) unter „Ansicht“ –> „Kopfzeile“ –> „Alle“ oder „Ansicht“ –> „Nachrichten-Quelltext“ (öffnet ein neues Fenster. Inhalt ist besser geeignet zum Ausdrucken).

Links:

– underwoodblog: Abzocke durch lovebuy.de (Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)
– Sat 1 Forum: LOVEBUY.DE Mahnschreiben (nur der Vollständigkeit halber aufgeführt, da sich dort viele Betroffene einfinden. Ich halte diese Plattform als Kommunikationsebene für ungünstig. Zum einen versuchen immer wieder unbeteiligte die Diskussion zu dominieren, zum anderen ist das Sat-1-Forum dafür bekannt, das kommentarlos ganze Beiträge gelöscht werden, wenn es Druck von außen gibt. Also keine sichere Plattform. ich würde den betroffenen raten, die Infos dort bei sich lokal zu sichern, bevor evtl. etliches gelöscht wird.)

Eigene Artikel zum Thema:

Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de
[Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann
„Lovebuy, das Thema nach der Schließung von BooCompany“
Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an
Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH
[Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber
*Lovebuy* AG-Siegen weist Klage zurück – Schlappe für Betreiber der Plattform
[Update] * Lovebuy * AG-Siegen | Signs21 GmbH will in die 3. Runde?
Lovebuy und das AG-Siegen – Nun bereits die Runde 4 verloren!
* LoveBuy.de * Eine “neverending”-Story?
* Lovebuy.de * Neue Welle von Mahnbescheiden?

Allgemeines
– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
– Antispam: Wiki-Artikel „Gedächtnisprotokoll“
– Antispam: Wiki-Artikel „Eidesstattliche Versicherung“

Eigene Artikel allgemein zum Thema:

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht

Artikel als eBook zum Download:
4.3.2012 – * Lovebuy.de * (Mal wieder) Ein persönliches Update!

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HILFERUF für die Piratenfraktion Berlin -Dringend Hauptausschussreferent gesucht-


 
Es ist unfassbar. Die Piratenfraktion Berlin sucht Händeringend einen Hauptausschussreferenten.
Das noch unfassbare, bereits ausgewählte Bewerber haben einfach abgesagt. Wie kann man nur?
 

Da uns in den letzten Tagen einige Bewerber abgesagt haben, die wir gerne eingestellt hätten, nehmen wir ab sofort wieder Bewerbungen für die Stelle als Hauptausschussreferent/-in entgegen.
Es gibt dieses Mal kein Fristende, die Entscheidung kann jedoch täglich fallen, …

(Quelle: Piratenfraktion Berlin – Stellenausschreibung Hauptausschussreferent)

Das ist nun die vierte Ausschreibung der Stelle. Sicherheitshalber hat man jetzt mal auf eine Bewerbungsfrist verzichtet.
Aber nicht vergessen, je später man sich bewirbt um so kürzer ist der Angestelltenzeitraum, da es ja durchaus sein kann, das die Jungs und Mädels nach einer Legislaturperiode wieder im Orkus verschwinden. Also schnell bewerben und nicht überrascht sein, wenn Sie dich sofort am Schreibtisch anketten, falls Du angestellt werden solltest. Weil noch mehr Absagen, wollen Sie nicht riskieren.

Aber es sind ja weder die Fraktionsmitglieder, noch die Basis (die ja angeblich alles Mitbestimmen sollen), sondern die Fraktionsgeschäftsführerin, die Entscheidet. Und das, ohne das die Andern es merken.
Also, wenn Du nicht Esoterisch genug bist, wie alle anderen ausgewählten Bewerber bisher, dann wirst auch Du Absagen. Da kannst Du gar nichts gegen machen. Genau so wenig wie der Mann, der in einem angeschalteten Kühlwagen erfroren ist, weil er „glaubte“ erfrieren zu müssen (siehe hier: Piratenfraktion Berlin – Esotherik als anderen Weg der Politik?), oder der armen kleinen Wolke, die die Fraktionsgeschäftsführerin allein mit Ihrem Willen in nichts verwandelt:

Willst Du einen Beweis, dass das mit dem Manifestieren funktioniert, kannst Du mit dem „Wolken-Wegzaubern“ beginnen. Wenn Du möchtest, kannst Du Dir am Himmel eine kleine Wolke aussuchen, die Du jetzt „wegmanifestieren“ möchtest
[…]
Stell Dir vor, wie Du dort oben anstelle der Wolke einen blauen Himmel siehst, und richte Deine ganze Aufmerksamkeit auf diesen Vorgang.
[…]
Du wirst sehen, wie sich diese Wolke nach wenigen Minuten höchster Konzentration und Aufmerksamkeit auflöst. Es kann Dir egal sein wie, aber sie löst sich auf.

(Quelle: Daniela Scherler – “Du hast die Macht über Dich!” Seite 193/194 -Daniela S. ist derzeit Fraktionsgeschäftsführerin der Piratenfraktion Berlin-)

So wie die Fraktionsgeschäftsführerin die arme unschuldige Wolke hinweg manifestiert, so werden andidaten „Wegmanifestiert“, wenn sie nicht genehm sind. Das die Ursache und Wirkung Ihr egal ist, sagt Sie deutlich in dem letzten Satz des obigen Zitats.
Also die Fraktionsgeschäftsführerin vor dem ersten Bewerbungsgespräch vielleicht über ein verlängertes Wochenende nach Sylt einladen. Natürlich bei voller Bezahlung jeder anwesenden Stunde. Zu Tarifen für Freischaffende, das ist Sie so gewöhnt (vgl. Mediationswochenende der Fraktion wegen Zimmerverteilung).
Und immer froh sein, das Ihr nur mit einer Absage durch euren gebrochenen Willen „wegmanifestiert“ werdet und nicht wie die arme kleine Wolke brutal in ein „Nichts“ verwandelt wurdet.

Upps!
Ich hoffe, das ich euch jetzt nicht mit dem letzten Teil verschreckt habe. Die Piratenfraktion braucht dringend einen „Hauptausschussreferenten“. Also Mut und sich bewerben. Es wird auch kein „Dr.“ angestellt, sondern ein Referent, so das keine Angst wegen der „C&P“-Tasten bestehen muss.

Humor ist, wenn man trotzdem lacht.
Philosophie ist, wenn man trotzdem denkt.
Religion ist, wenn man trotzdem stirbt.

(Jürgen Becker – Ja was glauben sie denn? 2009 [Ergänzung vom 23.12.2011])

Anmerkung:
Nicht ohne Grund nur unter *Grins* eingestellt.
😉

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Wulff, Groenewold, Sylt, Vorauszahlung, Barzahlung und nun auch noch die Schwiegermama!

Quelle: Agenda 2013¹

Nun habe ich eine kaputte Tastatur!
Ich habe heute Morgen meinen Tee vor lachen auf die Tastatur geschlabbert.

Es ist aber auch zu peinlich was unser Schnäppchenjäger so von sich gibt.

Manches sollte man doch nur lesen, wenn man keine Flüssigkeiten in den Mund haben:

Wulffs Sylt-Urlaub
Finanzspritze von der Schwiegermama
[…]
Demnach hat die Mutter von Bettina Körner schriftlich erklärt, ihrer Tochter zu deren 34. Geburtstag am 25. Oktober 2007 in bar 1000 Euro geschenkt zu haben. Sechs Tage später checkten Wulff und seine damalige Lebensgefährtin im Sylter „Hotel Stadt Hamburg“ ein.
[…]
Ein weiteres Geldgeschenk über 2500 Euro soll seine spätere Frau von ihrer Mutter laut deren schriftlicher Erklärung Weihnachten 2007 erhalten haben – in bar. Die Scheine habe sie bis zu einem weiteren Sylt-Urlaub im August 2008 aufbewahrt, …

(Quelle und gesamter Artikel: Spiegel.de – Finanzspritze von der Schwiegermama)

Ich denke jede weiteren Worte erübrigen sich!

Bildnachweis:
¹ Ausschnitt aus dem Bild von „Agenda 2013 – Akzentuiertes Lügen muss sich weiter lohnen“ von „foudoc“

Veröffentlicht unter *Grins* | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Kommentare deaktiviert für Wulff, Groenewold, Sylt, Vorauszahlung, Barzahlung und nun auch noch die Schwiegermama!

* Lovebuy.de * Neue Welle von Mahnbescheiden?

Wie ich durch Mails, Kommentaren, Mitteilungen über mein Kontaktformular und anhand der Besucherzahlen mitbekommen habe, scheint derzeit der derzeitige Betreiber von „Lovebuy.de“ eine größere Anzahl von Mahnbescheide versendet.

Ich habe mir länger Überlegt, ob ich überhaupt nochmal was zu dem Thema schreiben soll. Besonders, nach dem ich mir angeschaut habe, was da so in diesem Sat-1-Forum abgeht.
Kleinkrieg zwischen den Usern, persönliche Beleidigung und Unterstellung. Die Diffamierung der vielpostenden Gutmenschen, ganz nach dem Motto „Ihr sollt keine Meinung neben unserer haben“.
Deswegen warne ich auch davor, sich auf solche Allgemeinplätze wie das nach einem Widerspruch eines Mahnbescheides „Danach geschieht in aller Regel zu 99,999% gar nichts“ (aus einem Posting im Sat1 Forum. Ebenso wie solche Aussagen wie „Wenn sie damit vor Gericht ziehen würden, würde der Richter einen Lachkrampf kriegen“, „Komm, geh weg mit Deinen albernen Trophäenurteilen“ oder „Maßgeblich ist nicht das, was der Dienstleister behauptet, sondern das, was er nachweisen kann“.
Nicht vergessen, das solche Äußerungen (wie auch meine Äußerungen) von Menschen kommen, die im Zweifel das Risiko der Betroffenen nicht eingehen. Wenn einer der User letztendlich vor Gericht zur Zahlung verurteilt wird, juckt es weder mich, noch denjenigen, die mit solchen Allgemeinplätzen andere Meinungen oder Befürchtungen nieder walzen. Ich bin schon mal in dem Forum mit einer „Fullquote“ zitiert worden, in der ich vor solchen Allgemeinplätzen (und Gutmenschen) gewarnt habe (–> http://forum.sat1.de/showthread.php?2093-LOVEBUY-DE-Mahnschreiben&p=986306#post986306 ).
Um es noch mal zu wiederholen, weder ich, noch viele andere Ratgeber in Foren sind selbst Opfer. Sie kostet es letztendlich nichts, weder Anwaltsgebühren, noch Gerichtskosten für einen evtl. verlorenen Zivilprozess.
Wegen der Aggression in speziell diesem „Sat-1-Forum“ und meiner eigenen Wut über solche Allgemeinplätze, wie sie dort als Weisheiten verbreitet werden, wollte ich ursprünglich doch nichts mehr dazu schreiben.
Und wenn ich dann noch die Sandkastenspiele von wegen „Ignorieren“ sehe, die mit einer penetranten „Nichtignorierung“ verfolgt wird, geht die Lust eigentlich wieder flöten.
Nun, ich habe mich dann (auch mit etwas Wut im Bauch deswegen) doch dazu durchgerungen, was dazu zu schreiben.

Um es mal ganz allgemein zu sagen, es gibt kein Grundrezept, wie man sich verhalten soll.
Jeder muss für sich klar stellen, in wie weit er sich darauf einlassen will, welches Risiko er eingehen will.

Wer sich meine Artikel zu dem Thema anschaut, wird feststellen, das ich zum Beispiel bei meinen „Interpretationen“ der Urteile, die zu dem Zeitpunkt des Artikels vorlagen, nicht immer schonend mit den Verurteilten umgegangen bin, da manches wirklich selten dämlich war.
Ob nun aus eigener Schuld oder wegen Fehler, die jedem mal passieren können, ich weiß es nicht. Aber ich würde ganz Vorsichtig sein, das alles, wie gerne Behauptet als „Trophäenurteile“ abzutun! Sie werden benutzt, ja man kann sagen Missbraucht, um eine angebliche Sinnlosigkeit sich gegen die Forderungen zu stellen zu vermitteln. Von dieser Drohkulisse sollte man sich ebenso wenig beeindrucken, besser beeinflussen lassen, wie von solchen -wie oben zitierten- Allgemeinplätzen.

Gerade bei „Lovebuy.de“ lief so manches atypisch zu anderen vermeintlichen Abzockern.
So wurde zum Teil keine große Drohkulisse aufgebaut, sondern recht zügig geklagt. Auch sind sie zum Teil sehr aggressiv gegen verlorene Urteile angegangen. In einem Fall wurde ein Urteil aufgehoben. Es war das von der angeblich gewonnen Kanzlei recht weiträumig publiziert worden und begründete sich auf die „Sittenwidrigkeit“ des Angebotes. Diese hat in Ihren Publikationen bis heute keine Berichtigung des Sachlage veröffentlicht. Statt dessen ein weiteres Urteil gegen „Lovebuy“ veröffentlicht, das diese Kanzlei ebenfalls gewonnen hat.

Anzumerken ist zu dem Urteil aber, das es dabei um die Anmeldung an sich ging, die vom Beklagten bestritten wurde und nicht um die Jahresgebühren. Dies ist auch eine parallele zu dem Urteil von „Uwe“, das in der Formulierung „4. Instanzen“ oder „4. Runden“ im Sat-1-Forum zu einem Disput geführt hat. Auch bei diesem ging es erst mal um die Frage, ob sich der Beklagte überhaupt angemeldet habe. Dies sah das Gericht nicht als bewiesen an. Und danach fingen die Angriffe gegen jeden Richter, der nicht der Meinung von der Betreiberfirma von „Lovebuy.de“ war an. Also keine „Instanzen“, sondern „nur“ Beschwerden, die hier im Gegensatz zu der „Sittenwidrigkeit“ beim AG Wuppertal keinen Erfolg hatte.

Das lässt erkennen, das es vielleicht nicht eben „nur“ um die X% an Angeschriebene geht, die dann zahlen, um Ihre Ruhe zu haben.

Auch ist es nicht so einfach, wie es gerne in Foren von manchen behauptet wird.
Eine Aussage wie oben schon mal zitiert „Maßgeblich ist nicht das, was der Dienstleister behauptet, sondern das, was er nachweisen kann“ ist nicht so einfach.
Wie man aus den verschiedenen Urteilen erkennen kann, ist es durchaus so, das vermeintliche „Fachleute“ vor Gericht erläutern, das alles so eingerichtet ist, das z.B. der User nach der AGB-Umstellung nur dann wieder seinen Account nutzen kann, wenn er der neuen AGB explizit online zugestimmt habe.
Richter bewerten nicht nur, wie das Zitat oben suggeriert „Beweise“, sondern auch dem Anschein. Wenn also „Zeugen“ detailliert beschreiben, wie die Abfolge vor sich geht, kann der Richter durchaus diesen Darstellungen auch ohne einem klaren Beweis glauben. Gerade bei einigen Urteilen verließen sich manche Beklagte darauf, das es reicht zu sagen „das stimmt nicht“. Gerade der Mangel einer qualifizierten Gegenrede wurde in manchen Urteilen explizit vom Richter in der Begründung erwähnt.
Auf der anderen Seite halte ich auch Schwarzmalerei für verkehrt.

Die Idee sich zusammen zu tun, ist also kein Fehler. Das hatte es bei der ersten Klagewelle bereits einmal über BooCompany gegeben.
Leider ist das Forum zerfallen und auch der User Maxwell vom früheren Boocompany steht für weitere Vermittlungstätigkeiten nicht mehr zu Verfügung, wie er mir bereits vor einiger Zeit mitteilte.
Auch sind so meine links in älteren Beiträgen zu BooCompany nicht mehr aktuell (soweit noch nicht entfernt).
Es liegt also bei den Betroffenen sich zu vernetzen.
Damit kann man unter Umständen eben mit eigenen Zeugen gegen die „Aussagen“ der Firmenmitarbeiter eigene Aussagen entgegen setzen.

Wie gesagt, über die verschiedenen Aspekte, wie z.B. die neue AGB und auch die Urteile habe ich hier schon geschrieben. Also befasse ich mich vor allem nur mit den Dingen, die nun neu sind.

Neu ist, das jetzt scheinbar eine größere Anzahl an „gerichtliche Mahnbescheide“ an verschiedene angebliche Vertragspartner gegangen sind.
Wenn man den Meldungen in den Foren glauben schenken kann, sind diese Forderungen auch an angebliche Vertragspartner, die der Forderung für das Jahr 2008 widersprochen haben (diese Forderungen sind mit dem 1.1.2012 verjährt) gegangen. Die neuen Forderungen die nun per Mahnbescheid eingefordert werden sind für dass Jahr 2009.
Warum nun Mahnbescheide raus gegangen sind, lässt sich schwer einschätzen. In den Jahren vorher wurde recht (für diese Art der Verträge ungewöhnlich) oft umgehend geklagt, ohne vorher noch ein Mahnverfahren anzustrengen.
Woran dieser Wandel in der Vorgehensweise liegen kann, ist reine Spekulation. Aber warum nicht auch mal spekulieren.
Der Knackpunkt für die Forderungen liegt bei vielen Nutzern mit der AGB-Änderung zum 15.08.2007 (Siehe hier: [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB). Damit fing sozusagen die angebliche erste Jahresrate an, also bis zum 14.08.2008. Als Zahlungs-/Rechnungsdatum kann demnach die 2 Hälfte des August 2008 angesehen werden, bzw. der Beginn der Verjährung (nach Beendigung der angeblichen Dienstleistung und der daraus resultierenden angeblichen Beitragsschuld). Diese Schuld ist eben zum Anfang dieses Jahres verjährt. Will man nun von den angeblichen Vertragspartnern nun den Jahresbeitrag für den Zeitraum fordern, der zum Ende dieses Jahres verjährt? Das wird man zumindest bei den angeblichen Vertragspartner, die bereits 2008 angeblich einen Vertrag hatten (also alle die sich vor dem 31.12.2007 angeblich angemeldet haben) und für das Jahr 2008 keinen Beitrag geleistet haben, vor Gericht bestimmt schwer erklären können. Das Gericht wird sich bestimmt fragen warum man den angeblich geschuldeten Jahresbeitrag für das darauf folgende Jahr verlangen will, nachdem man scheinbar das Vorjahr nicht eingefordert hat und dies nun auch noch mit über 2 Jahre Verzögerung?
Dies könnte (wie gesagt, reine Spekulation) der Grund sein, das man jetzt Mahnbescheide versendet und hofft, das vielleicht doch ein bestimmter Prozentsatz zahlt.
In wie weit die Betreiberfirma aber bereit sind gegen angebliche Schuldner zu klagen, die dem Mahnbescheid widersprochen haben/werden, wage ich auch bei dieser Spekulation nicht einzuschätzen.
Wurde bereits der Beitrag für 2008 bezahlt (z.B. weil man endlich seine Ruhe haben wollte) und man hat keinen Beleg dafür, das man gekündigt hat, stehen die Chancen für eine Klage, wenn man sich die bisherige Praxis der verschiedenen Betreiberfirmen (die es zwischenzeitlich gegeben hat) anschaut recht hoch (so meine Spekulation). Ebenso werden die Chancen vor Gericht für die Betreiberfirma auch nicht schlecht sein. Wer im Jahr vorher bezahlt hat, der muss also von den Jahresbeiträgen wissen. Wer eine (zudem fristgerechte) Kündigung nicht beweisen kann, kommt auch als Beklagter (und nicht Beweispflichtig) in Erklärungsnot. Und es ist dann nicht die Unfähigkeit des Gerichts, bzw. der Richter, das dann zu einem verlorenen Prozess für den angeblichen Schuldner führt.
Wer nach der AGB-Umstellung, womöglich im Lauf des Jahres 2008 sich angemeldet hat oder von dem behauptet wird, das er sich angemeldet habe, der wird Schwierigkeiten haben darzulegen, das er bei der Anmeldung nicht über den Jahresbeitrag (und der einmaligen Registrierungsgebühr) gewusst habe. Bei „angeblichen“ Registrierungen ist die Frage, in wie weit die Firma einen Vertragsschluss beweisen kann. Bei dem im Forum zitierten Kölner Urteil und dem Urteil von Uwe nicht geschehen, weswegen diese beiden Beklagten recht bekamen.

Ich sehe mich derzeit nicht in der Lage eine Prognose zu erstellen. Natürlich kann es sein, dass die Betreiber von Lovebuy.de unter den neuen Voraussetzungen, das die Forderungen für das erste Jahr verjährt sind, nun „nur“ versuchen, noch bei einem Prozentsatz X eine Zahlung heraus zu kitzeln?
Ob die Firma nicht versuchen wird, bei Fällen, die Sie für aussichtsreich halten doch zu Klagen, wage ich nicht zu prophezeien. Auch nicht mit irgendwelchen prozentualen Wahrscheinlichkeiten.

Ich denke aber, es kommt sehr stark auf die jeweilige Situation und Vorgeschichte an.

Wer 2008 bezahlt hat und keinen Beleg für eine (fristgerechte) Kündigung hat, wird wohl Klagetechnisch gefährdeter sein. Wer sich gar nicht dort angemeldet hat, dem wird ein Vertragsschluss wohl nicht nachzuweisen sein (wenn man mal davon ausgeht, das nicht mit falschen Belegen oder Aussagen gearbeitet wird).
Bei denen, die eine Bezahlung bereits für den angeblichen Jahresbeitrag 2008 verweigert haben, ist es wohl am schwersten zu prognostizieren. Wobei, ich vermute mal, wer sich bereits gegen die angeblichen Jahresbeiträge 2008 gewehrt hat, wird jetzt wohl auch nicht einfach bezahlen (wollen).

Hinweis zu BooCompany:

Wie viele der User, die sich bei BooCompany engagiert haben und diejenigen, die über Suchmaschinen auf das Forum geleitet werden, werden feststellen, das dieses nicht mehr erreichbar ist. Es gab im Sat-1-Forum die Frage, ob jemand die Seiten auf BooCompany gespeichert habe.
Also ich für meinen Teil wohl nicht (wobei ich es noch nicht geschafft habe, alle meine Archiv-Dateien durchzuschauen). Aber diejenigen, die ein Interesse daran haben können mit etwas Aufwand die Caches von Google sichern, wo die Beiträge noch aufrufbar sind.

„Fragen und Statements zu Lovebuy.de“
So, nun möchte ich mal zu ein paar Fragestellungen in dem Sat-1-Forum meine rein persönliche Meinung kund tun.

Als erstes der Hinweis, das ich mich nicht bei dem Sat-1 Forum anmelden werde und auch keine Statements zu Einzelnen geben werde. Ich war früher mal in verschiedenen Foren aktiv und habe selbst auch versucht einzelnen im Bereich Verbraucherschutz zu helfen. Wie viele andere war ich auch von mir Überzeugt und habe zum Teil immer wieder die selben Plattitüden von mir gegeben. Ich war und Bin also auch einer der von mir oben kritisierten „Gutmenschen“, die frei mit Tipps umgehen können, da sie selbst gar nicht geschädigt sind.
Leider führt solch ein Verhalten dazu, dass eine kontroverse Meinung zur eigenen, bzw. der Gruppe in einer Brutalität bekämpft wird, die ich nicht für mich nicht ausüben will. Weiter sehen sich viele dieser Gutmenschen in Ihrer Gemeinschaft über den Dingen. Zum Teil verhalten Sie sich nicht anders, was sie bei den „Abzockern“ kritisieren. Dies wird dann gerne mit „Der Zweck heiligt die Mittel“ begründet. Nicht ohne Grund, habe ich mich schon lange von Verbraucherschutzforen zurückgezogen und war bei dem letzten (BooCompany) in dem letzten Jahr seiner Tätigkeit (2010) nur noch sporadisch dort. Ich will das, was ich verzapfe auch nur selbst verantworten und nicht mehr eingebettet, bzw. begrenzt durch die Mainstream-Meinung eines Forums sehen.
Lovebuy war so ziemlich das Letzte, was ich helfend dann hier (bzw. in meinem Vorgänger-Blog) als speziellen Vorgang begleitet habe.

Da gab es die Frage der Mitteilung über die Geänderte AGB:
Vor der Änderung der AGB sind, wie verschiedene Lovebuy-Opfer unabhängig voneinander erzählt hatten, Mails versendet wurden, die bis auf die Signatur keinen Text beinhaltet hatten. Ich selbst habe 2 dieser Mails von Lovebuy-Opfern unabhängig voneinander gesehen. Ein Beispiel einer solchen Mail, wie sie mir gezeigt wurden, habe ich in meinem Artikel über die AGB-Änderung eingestellt: [Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
Was es gab, war diese Newsmitteilung auf der Accountseite der Lovebuy-User:

(Diese Mitteilung ist mir mit weiteren als Ausdruck der News zugetragen worden. Die Mitteilung ist über 2 Seiten verteilt gewesen, was ich mit dem Trennungsbalken verdeutlicht habe)

Hier kann man einiges erkennen.
1. Die Mitteilung ist am Tag vor der AGB-Änderung veröffentlicht worden!
2. Es wird eine Vertragsänderung bei Nicht-Reagieren als angenommen definiert.

Das diese „Newsmitteilung“ -die man nur einsehen konnte wenn man „eingeloggt“ war- einen Tag (Uhrzeit der Veröffentlichung nicht bekannt, kann also rein Theoretisch am 14.8.2007 um 23:59 Uhr gewesen sein) vor der AGB-Änderung erfolgte (wie auch die -bis auf die Signatur- leeren Mails), zeigt, das eine Transparenz und eine „rechtzeitige“ Information scheinbar nicht das Ziel der AGB-Umstellung war. Auch der Wortlaut dieser News steht meiner Meinung nach (!!!) im Gegensatz zu der Behauptung der Betreiber, das man die User alle mit einer Mail darüber informiert habe.
Weiter halte ich die Formulierung, das man der AGB-Änderung und damit der Zahlung des Jahresbeitrages zustimmen würde, wenn man nicht widerspreche für rechtlich bedenklich. Auch steht diese Aussage (wieder „meiner Meinung nach“) im Gegensatz zu der Behauptung, das man die Einwilligung per eindeutiger Bestätigung beim Einloggen durchgeführt haben wolle. Von dieser Absicht ist bei dieser mir hier vorliegenden News-Mitteilung nicht die Rede.
Dies ist aber nicht alles.
So wurde mir von verschiedenen Lovebuy-Opfern berichtet, das es eine Mail von Lovebuy gab, die auf „Einloggprobleme“ hinwies (Der Wortlaut ist wiederum in dem oben zitierten Artikel „[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB“ niedergeschrieben).
Diese Mail ist nach dem 15.8.2007, also der AGB-Änderung versendet worden. Das man dort nicht von Jahresgebühr, sondern davon sprach, das
„Dieses betrifft User, die aufgrund einer Rücklastschrift der Anmeldegbühr gesperrt worden sind.“
ist nach der AGB-Änderung doch recht merkwürdig.
Das diese Mail auch Lovebuy-Accountinhaber bekommen haben, die bereits länger Registriert waren und die Anmeldegebühr schon längst bezahlt hatten, mutet auch seltsam an. Darüber, das man hier einen ganz allgemeinen Link zur „Konto-Aktivierung“ vergibt, während man angeblich einzelne User, die angeblich die Anmeldegebühr nicht bezahlt haben gesperrt hatte, mutet merkwürdig an. Aber das habe ich auch schon in dem oben genannten Artikel kommentiert.
Die zeitlichen Zusammenhänge zwischen der News, der „leeren Mail“ und der „Konto Aktivieren“-Mail mit dem Link zu der seltsamen Anmeldemaske (die übrigens auch noch heute aufrufbar war. Habe es gerade probiert) könnten den Verdacht aufkeimen lassen, das man hier versucht hat, die User zu einer Bestätigung zu bewegen, ohne das diese überhaupt mitbekommen, das sie damit die neue AGB bestätigen.
Ob dies so ist und ob das in einem solchen Fall juristisch haltbar ist weiß ich im ersten Fall nicht und im zweiten halte ich persönlich es zumindest für sehr fraglich.

Mahnbescheid:
Über (gerichtliche) Mahnbescheide habe ich früher öfters geschrieben (nicht hier). Im Grunde muss man sich vor Augen halten, dass das Gericht die Forderung nicht prüft (dies steht auch immer auf den gerichtlichen Mahnbescheiden als Hinweis!). Sie stellt nur eine klare Verarbeitung der angeblichen Forderung sicher. Also die Zustellung. Zum Einen, dass die Zustellung erfolgt ist, zum Anderen damit auch der genaue Beginn der Widerspruchsfrist und eben auch, ob es einen Widerspruch gibt. Also kein „es ist nichts angekommen“ oder „es war nur ein weißer Zettel im Brief“, um mal extreme Beispiele zu nennen.
Also sollte „jeder“, der einen „gerichtlichen Mahnbescheid“ bekommt, diese Forderung genau prüfen (immer unter der Voraussetzung, das die Forderung nicht klar berechtigt ist, was es ja auch gibt) und wenn der angebliche Schuldner zu dem Schluss kommt, das die Forderung unberechtigt ist (zu diesem Schluss sollte er innerhalb der Widerrufsfrist, inkl. Versand-Zeit des Widerspruchs kommen), so empfehle ich, das man einfach nur an der entsprechenden Stelle des Mahnbescheids-Formulars ein Kreuzchen setzt:
(Natürlich ist der Mahnbescheid, der vom Gericht kommt mit den entsp. Daten ausgefüllt)

Dann noch Datum und Unterschrift drunter und das ist es.

Hinweis:
Ich rate schon immer, auf jede Art von Erklärung bei Mahnbescheiden (wie überhaupt bei jeder Art von Widerspruch, etc.) zu verzichten. Es ist nicht Eure Aufgabe, sich zu erklären. Schließlich will der Gegenüber was von Euch. Konzentriert Euch dann lieber auf die Entgegnungen vor Gericht, wenn es soweit kommt.

Zusammen tun und Zeugen
Bereits bei BooCompany haben sich einige Menschen zusammen getan. Leider steht diese Plattform nicht mehr zu Verfügung (Nun, so wie es dort zuletzt abging, eher dankenswerterweise!). Die Frage ist, ob sich die jetzigen Opfer eine eigene Plattform schaffen wollen. Im Netz gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich auf einer Plattform zu treffen. So gibt es Blogs von verschiedenen Anbietern, die man schnell und leicht umsonst einrichten kann. Auch Foren kann man bei einigen Anbietern umsonst einrichten. Eine kurze Suche in den Suchmaschinen bringen zahlreiche Anbieter zum Vorschein.
Wichtig ist meiner bescheidenen Meinung nach, das die Plattform auch die Möglichkeit der internen Kommunikation bietet. Nicht vergessen, bereits bei BooCompany hat es scheinbar Bestrebungen gegeben an die Liste der Leute zu kommen, die bereit waren als Zeugen auszusagen.
Also ein Forum, wo allgemeine Infos und aktuelle Nachrichten, sowie eine Aufarbeitung der Abläufe öffentlich erfolgt und einen internen, nicht für alle einsehbaren Bereich, in dem die internen Infos und vor allem dann auch Daten ausgetauscht werden. zu diesem Bereich sollten nur geprüfte Mitglieder Zugang haben.
Egal, ob öffentlich oder im Internen, man sollte sich auf Info- und Faktensammlung konzentrieren und sich nicht in Beleidigungen und Illegalem ergehen. Auch in einem Internen Bereich kann so was strafrechtlich relevant sein.

Aber noch wichtiger, als in einer Plattform Infos zu sammeln, ist es für sich selbst alles zu sammeln und vor allem verlustfrei zu archivieren, was man an Infos hat.

Dazu gehört auch das Gedächtnis!
Wenn etwas geschehen ist und ich glaube, das meine Erinnerung später wichtig ist, dann erstelle ich ein Gedächtnisprotokoll oder (wenn es mir noch wichtiger erscheint) eine „Eidesstattliche Versicherung“. So habe ich schon ein paar mal als Zeuge von Verkehrsunfällen meine Wahrnehmung in einer „Eidesstattlichen Versicherung“ nieder geschrieben. Bei keinem dieser Fälle, von denen auch welche vor Gericht kamen, wurde ich nochmals als Zeuge befragt.
Also, ich kann allen Opfern und auch denen, die noch befürchten, das sie Opfer der Forderungen von lovebuy.de werden empfehlen, auch jetzt noch alles nieder zu schreiben, was sie von dem Vorgang in Erinnerung haben. Sei es als „Gedächtnisprotokoll“ oder als „Eidesstattliche Versicherung“.
Bei der „Eidesstattliche Versicherung“ sollte man noch mehr, als bei einem Gedächtnisprotokoll darauf achten, das man auf Schlussfolgerungen verzichtet oder zwischen den Zeilen durchschimmern lässt (Das darf ich hier in meinem tendenziellen Artikel 😉 ).
Aber statt jetzt hier Sätzelang über die Art, wie man eine „Eidesstattliche Versicherung“ erstellt oder was bei einem „Gedächtnisprotokoll“ wichtig ist referiere, verweise ich doch lieber auf die entsprechenden Artikel bei „Antispam e.V.“. Diese habe ich in meiner Aktiven Zeit bei Antispam dort im Wiki erstellt und wurden inzwischen von anderen Usern aktualisiert und erweitert. Bei beiden Artikeln wurden von mir „Muster-Vorlagen“ in verschiedenen Dateiformaten zum Download bereit gestellt. Diese können frei benutzt und auch verbreitet werden.

„Eidesstattliche Versicherung“
Bei dem Artikel bitte ich besonders auf die rechtliche Situation einer „Eidesstattliche Versicherung“ zu achten. Falsche Behauptungen können da durchaus strafbewährt sein!

„Gedächtnisprotokoll“
Eigentlich als Stütze für die eigene Erinnerung gedacht und nicht als „Aussage“ (im Gegensatz zur „Eidesstattlichen Versicherung“)

Fazit:
Also alles Ausdrucken und Archivieren. Mails als Maildatei sichern, als Screenshot ebenfalls, Screenshots von Webseiten etc. ebenfalls erstellen (aus dem Netz heraussuchen) und verlustsicher archivieren (CD-Brennen etc.).

Juristisches:
Ich rate davon ab, selbst juristische Strategien zu entwickeln. Zum einen ist jeder Fall vor einem Amtsgericht immer wieder ein „Einzellfall“ und die Richter sehen diese Fälle evtl. aus verschieden juristischen Perspektiven. Zum anderen bereitet man damit den Kläger vor evtl. Agumentationen vor, die dieser in der Art der Klage dann berücksichtigen kann.
Wer sich entscheidet, auch eine evtl. Klage in Kauf zu nehmen (z.B. evtl. nach einem Widerspruch des Mahnbescheides), sollte seinem Anwalt nicht das leben noch schwieriger machen.
Womit wir wieder bei dem Thema sind, das da jemand anderes belegen muss, dass die Forderung berechtigt ist und Ihr nicht das Gegenteil. Konzentriert Euch (mit euren Anwälten) lieber auf eine „qualifizierte“ Entgegnung, statt auf eine „vorbeugende Strategie. So jedenfalls meine Meinung.

Der Rest liegt bei Euch selbst.
und wie ich es mal in einem früheren Artikel geschrieben habe:

Ein Stäbchen ist leicht zerbrechen,
viele Stäbchen sind nicht zu brechen.

Links:

– underwoodblog: Abzocke durch lovebuy.de (Neuigkeiten sind in den Kommentaren zu finden)
– Sat 1 Forum: LOVEBUY.DE Mahnschreiben (nur der Vollständigkeit halber aufgeführt, da sich dort viele Betroffene einfinden. Ich halte diese Plattform als Kommunikationsebene für ungünstig. Zum einen versuchen immer wieder unbeteiligte die Diskussion zu dominieren, zum anderen ist das Sat-1-Forum dafür bekannt, das kommentarlos ganze Beiträge gelöscht werden, wenn es Druck von außen gibt. Also keine sichere Plattform. ich würde den betroffenen raten, die Infos dort bei sich lokal zu sichern, bevor evtl. etliches gelöscht wird.)

Eigene Artikel zum Thema:

Neue Mahnwelle durch Lovebuy.de? – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[UPDATE] www.lovebuy.de – Abgemahnte wollen sich gemeinsam wehren!
[Update] www.lovebuy.de – immer mehr Widersprüche tauchen auf
[Update] Lovebuy.de und die gewonnen Urteile
[Update] Lovebuy.de und die Änderung der AGB
Staatsanwaltschaft und die Strafanzeigen am Beispiel www.lovebuy.de
[Update] Lovebuy oder wie vielschichtig ein Fall mit vielen Betroffenen sein kann
„Lovebuy, das Thema nach der Schließung von BooCompany“
Update Wichtig !!!: VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH meldet Insolvenz an
Ein Fake? – Mail, angeblich von Signs 21 GmbH
[Update] Scheinbar neue Mahnungen durch alten-neuen (?) lovebuy.de-Betreiber
*Lovebuy* AG-Siegen weist Klage zurück – Schlappe für Betreiber der Plattform
[Update] * Lovebuy * AG-Siegen | Signs21 GmbH will in die 3. Runde?
Lovebuy und das AG-Siegen – Nun bereits die Runde 4 verloren!
* LoveBuy.de * Eine “neverending”-Story?

Allgemeines
– Antispam: Wiki-Artikel „Strafanzeige“
– Antispam: Strafanzeige, ein Werdegang (Hier wird erklärt, was eine Strafanzeige bedeutet, was geschehen könnte und wie es mit dem Widerspruch bei Einstellung usw. ist)
– Antispam: Wiki-Artikel „Gedächtnisprotokoll“
– Antispam: Wiki-Artikel „Eidesstattliche Versicherung“

Eigene Artikel allgemein zum Thema:

Zivilrecht: Kosten für die Abwehr einer Forderung durch eine Abofalle muss erstattet werden! – Strafrecht: Verfahren gegen die Betreiber von fabriken.de (Abo-Abzocke) eingestellt!
Web-Abzocker – Strafrecht vs. Zivilrecht

Nachwort:
es kann durchaus sein, das sich wieder einige angepisst fühlen, weil ich zu manch einem „Gutmenschen“ ein klares Statement abgeliefert habe.
Zum einen bin ich mit meinem Artikel auch einer dieser „Gutmenschen“, zum anderen kann ich dann auch nichts dran ändern.
Was mir wichtiger ist, das sich diejenigen, die Betroffen sind nicht an Worte anderer klammern, sondern sich selbst informieren! Also glaubt auch meinen Worten nicht ohne Prüfung derselben!

Artikel als eBook zum Download:
25.2.2012 – * Lovebuy.de * Neue Welle von Mahnbescheiden?

Veröffentlicht unter Abmahnung, Gesellschaft, Internet, Politik, Recht, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , | 5 Kommentare