* Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Mappus: "Es gebe einen „nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten,…""

Ich muss es einsehen, nachdem ich den Satz im Titel aus einem Interview mit Mappus im Focus lesen musste (vergl.: „FOCUS-Interview: Mappus warnt vor gewaltbereiten Stuttgart-21-Demonstranten“).
Ich bin ein Berufsdemonstrant!
Ich bekenne mich schuldig, schon im Zarten Alter von 16 Jahren war ich auf den ersten „Anti-AKW-Demos“, ich war in Geilenkirchen, wo das erste AWACS-Aufklärungsflugzeug stationiert wurde. Heute über 30 Jahre später bin ich immer noch auf der Straße bei Demonstrationen, beständiger als jede andere Arbeitsstelle.
Nun gibt es ein anderes Problem, Mappus ist auch sozusagen mein oberster Chef als Bediensteter einer Dienststelle im Land mit wirtschaftlicher Ausrichtung (Sprich, das Geld verdient, was das Finanzministerium gerne entgegen nimmt und noch nicht in einer Landeseigenen GmbH privatisiert ist).
Deswegen ist es natürlich für mich besonders wichtig, das ich als Demonstrant im Nebenverdienst mich nicht des Verstoß des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) schuldig mache. Dort heißt es unter § 3 Absatz 3:

§3
Allgemeine Arbeitsbedingungen


(3) ¹Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
[…]

(Quelle. GEW – TDöV im Wortlaut (PDF zum Download))

Nun, Entgelt habe ich noch nicht bekommen für meine Tätigkeit als Berufsdemonstrant (übrigens kennt mein Rechtschreibprogramm das Wort auch 😉 ), aber die Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Also habe ich keine Kosten und Mühen gescheut und meine „Nebentätigkeit“ ordnungsgemäß bei dem zuständigen Personalreferat angezeigt:

An das
Xxxxxxxxministerium Baden-Württemberg
Referat xxx
z. Hd. Herrn Xxxxx
Xxxxxxxstraße
xxxxx Stuttgart
persönlich/vertraulich

Betrifft: Anzeige einer (überaschenden) neuen Nebentätigkeit

Sehr geehrter Herr Xxxxx,

normalerweise informiere ich mich nicht auf Grund von Zeitungsmitteilungen, weswegen mir folgende Bemerkung meines quasi allerobersten Dienstherrn, dem Ministerpräsidenten Mappus leider nicht, als von Ihm stammend bekannt war. Dieser hat in der Zeitschrift Focus mitgeteilt das, ich zitiere:
„nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von Robin Wood, die der Polizei das Leben sehr schwer machen“
(Vergleiche Focus: FOCUS-Interview: Mappus warnt vor gewaltbereiten Stuttgart-21-Demonstranten, vom 25.09.2010)
Bisher bin ich davon ausgegangen, das ich bei meiner Beteiligung einer Demonstration mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nutze (Vergl. GG, Art. 8). Nun wurde ich von Herrn Mappus eines Besseren belehrt. Ich muss nun einsehen, das ich ein „Berufsdemonstrant“ sein kann. Da ich nicht weiß, wie sich ein Berufsdemonstrant definiert (dazu lässt sich Herr Mappus leider nicht aus) wird, möchte ich sicherheitshalber diese Tätigkeit als Nebentätigkeit anmelden.
Ich war auch bisher der Meinung, das für eine berufliche Nebentätigkeit ein Einkommen notwendig sei. Bisher habe ich diese „Nebentätigkeit“ immer von mir aus und ohne Bezahlung (in dem Irrtum, das ich ein Grundrecht ausübe und nicht einen Beruf) durchgeführt. Da ich nun aber nicht eine Wettbewerbsverstoß vornehmen will, könnte man vielleicht erörtern, wie ich meinen (für mich überraschenden) neuen Beruf ordnungsgemäß durchführen kann. Reicht dazu evtl. eine Sammelbüchse (was sich gut treffen würde, weil ich eine solche aus meinem Privatbesitz in das Betriebsvermögen überleiten könnte), die ich bei solchen Gelegenheiten als „Berufsdemonstrant“ für die Bezahlung bei mir führe?
Natürlich werde ich mich umgehend bei der Stadt Stuttgart um eine Gewerbeanmeldung bemühen, da ich natürlich keine berufliche Beschäftigung als „Schwarzarbeiter“ tätigen will. Auch werde ich mich umgehend darum bemühen, ob ich für die Tätigkeiten eine Ausbildung oder sonstige Qualifikationen benötige.
Dies ist eine formlose Anzeige einer Nebenbeschäftigung gemäß. TVöD §3 (3).
Ich bitte um schnellster Bestätigung über den Eingang meiner Anzeige der Nebenbeschäftigung.

Mit freundlichen Grüßen

(Quelle: Mein Schreiben an meine Personalabteilung)

Vorsichtig wie ich bin, habe ich dieses wichtige Schreiben am Montag (15.11.2010) per Einwurfeinschreiben aufgegeben und habe die Bestätigung, dass das Schreiben am 18.11.2010 ausgeliefert wurde. Leider habe ich bis Heute keine Bestätigung über den Eingang der Nebenbeschäftigungsanzeige erhalten. Wie gut also, das ich wenigstens die Auslieferungsbestätigung der Post habe.

Ich wartete natürlich nicht darauf, was man mir von Seiten meines Arbeitgeber antwortet, das wäre ja unverantwortlich. Nein, natürlich habe ich mich in dieser Angelegenheit Zeitgleich an eine andere Stelle gewendet. Da ich ja in keinem Anstellungsvertrag als Berufsdemonstrant (wobei, ich glaube, ich muss mal eine Bewerbung an Robin Wood schicken) habe, bleibt nur noch die Tätigkeit als Selbstständiger. Also was liegt da näher, sich an die zuständige Behörde meiner Kommune, also in diesem Fall Stuttgart zu wenden. In Stuttgart ist für die Gewerbeanmeldung das „Amt für öffentliche Ordnung“, Abteilung „Gewerbebehörde“ zuständig.
Diese habe ich also mit Bitte um das weitere Vorgehen angeschrieben:

An die
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung
Gewerbebehörde
Eberhardstraße 37 (Schwabenzentrum)
70173 Stuttgart

Betrifft: Anfrage zur Gewerbetätigkeit

Sehr geehrter Damen und Herren,

normalerweise informiere ich mich nicht auf Grund von Zeitungsmitteilungen, weswegen mir folgende Bemerkung unseres quasi allerobersten Landesvertreter, dem Ministerpräsidenten Mappus leider bis zum heutigen Tag, als von ihm stammend nicht bekannt war. Dieser hat in der Zeitschrift Focus mitgeteilt das, ich zitiere:
„nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von Robin Wood, die der Polizei das Leben sehr schwer machen“
(Vergleiche Focus: FOCUS-Interview: Mappus warnt vor gewaltbereiten Stuttgart-21-Demonstranten, vom 25.09.2010)
Bisher bin ich davon ausgegangen, das ich bei meiner Beteiligung einer Demonstration mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nutze (Vergl. GG, Art. 8). Nun wurde ich von Herrn Mappus eines Besseren belehrt. Ich muss nun einsehen, das ich ein „Berufsdemonstrant“ sein kann. Da ich nicht weiß, wie sich ein Berufsdemonstrant definiert (dazu lässt sich Herr Mappus leider nicht aus) wir, möchte ich sicherheitshalber anfragen, ob ich diese Tätigkeit anmelden muss.
Ich war auch bisher der Meinung, das für eine berufliche Tätigkeit ein Einkommen notwendig sei. Bisher habe ich diese „Tätigkeit“ immer von mir aus und ohne Bezahlung (in dem Irrtum, das ich ein Grundrecht ausübe und nicht einen Beruf) durchgeführt. Da ich nun aber nicht in den Verdacht geraten möchte, illegal ein Gewerbe auszuüben, wollte ich nachfragen, wie ich meinen (für mich überraschenden) neuen Beruf ordnungsgemäß anmelden kann. Da ich diese Tätigkeit als Demonstrant bisher ohne finanzielle Zuwendungen oder einem Beschäftigungsverhältnis durchgeführt habe, gehe ich davon aus, das ich diese Tätigkeit als Selbstständige Tätigkeit, also einem Gewerbe anmelden muss.
Für mich besteht nun die Schwierigkeit, es einzuschätzen, wie ich eine Gewerbeanmeldung durchführen kann. Zählt die Tätigkeit als „Berufsdemonstrant“ zu den „Erlaubnispflichtigen Gewerbe“? Schließlich könnte man diese Tätigkeit weit gefasst unter dem Bereich „Bewachungsgewerbe“ (Außerparlamentarische Bewachung der parlamentarischen Vertreter) oder in Stuttgart aktuell dem „Baubetreuer“ zuordnen, was ja dann Erlaubnispflichtig ist.
Oder vielleicht liege ich ja ganz falsch und es handelt sich bei der Tätigkeit um evtl. einer Tätigkeit, die als „sozial unwerte Tätigkeiten, z.B. Hellsehen“ (was erklären würde, warum man als Politiker kein Gewerbe bräuchte) oder als „Freie Berufe, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater“ einzuordnen sind. Dann müsste ich meine (für mich überraschende) berufliche Tätigkeit als „Berufsdemonstrant“ nicht anmelden.

Leider hat mir Ihre Webseite da nicht weiter helfen können. Im Gegenteil, sie hat mich mit den verschiedenen Einschränkungen und Hinweise nur verwirrt.

Dazu kommt, das ich in der irrigen Annahme, ich hätte bisher „nur“ ein Grundrecht ausgeübt mich bisher nicht um entsprechende Einnahmen durch mein „Tätigkeit“ bemüht.
Da ich mich weder Wettbewerbswidrig gegenüber der Konkurrenz (schließlich waren das letztens allein in Stuttgart an die 25.000 Konkurrenten) verhalten will (ich will ja auch jedwelche Abmahnungen vermeiden), stehe ich nun auch vor der Frage, wie ich mich zukünftig bei der Ausübung meines Grundrechtes (oh Entschuldigung, es rutscht mir immer noch heraus) neuen Arbeitsfeldes die Bezahlung organisieren kann.
Reicht dazu evtl. eine Sammelbüchse (was sich gut treffen würde, weil ich diese aus meinem Privatbesitz in das Betriebsvermögen überleiten könnte, da ich eine solche besitze – noch als Privatmensch), die ich bei solchen Gelegenheiten als „Berufsdemonstrant“ für die Bezahlung bei mir führe?
Weiter ist die Frage, ob es für diese Tätigkeit, da im Nebenerwerb durchgeführt reicht ein einfaches Kassenbuch mit Einnahme-Überschussrechnung zu führen oder zwingt mich die Tätigkeit zum Führen einer doppelten Buchhaltung?
Oder muss ich solche Fragen mit dem Finanzamt klären?

Was mir auch nicht klar ist, ob ich bei einer Gewerbeanmeldung die Zwangsmitgliedschaft in der IHK oder in der Handwerkskammer eingehen muss?

Ich bitte dringend um Aufklärung, da mir mein jetziger Zustand recht unangenehm ist. Ich bin immer bestrebt, mein Leben auf der Basis der deutschen Ordnung zu stellen.

Für Ihre Mühe bedanke ich mich schon im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

(Quelle: Mein Schreiben an die Stadt Stuttgart)

Auch hier bin ich gespannt, wie die Antwort der Stadt Stuttgart aussehen wird.

Vielleicht sollte ich schon mal darauf Hinweisen, dass man evtl. bei der nächsten Demonstration einen Menschen sieht, der sich als Berufsdemonstrant Kennzeichnet und eine Sammelbüchse bei sich trägt mit der Aufschrift:

5 Minuten Demonstrieren nur 2 Euro!

das könnte dann ich sein!

Eventuell baue ich das Ganze dann auch aus, als Demonstrieren auf Bestellung, mal schauen ob noch eine passende Domain frei ist.
Anmerken möchte ich aber, das ich trotz dem Titel des Blogs
(Anm.: Der Beitrag wurde noch auf meinem alten Blog „Ich bin Terrorist“ geschrieben) nur für gewaltfreie Demonstrationen buchbar bin. 😉

Eigene Artikel:

– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Traue kein Gutachten, das Du nicht selbst gefälscht hast!
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Baumhaus geräumt oder wie der Bürger kriminalisiert wird!
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Bald ist Wahl in Baden-Württemberg – Die Verarschung der Politiker/Parteien ist im vollen Gange!
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! „demokratisch legitimiert“ fürn Arsch!
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! „demokratisch legitimiert“ fürn Arsch! – Teil 2
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! „demokratisch legitimiert“ fürn Arsch! – Teil 3
– Gehirnsturm: [F!XMBR] Baden-Württembergs Jagd auf die Lehrkräfte
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Widerstand, Wahlkampf, Politik und die Parteien
– Gehirnsturm: [F!XMBR] Heiner Geißler bereits am ersten Tag gescheitert?
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Ein Blick auf die Gewalttätigkeit am 30.09.2010 in Stuttgart
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Ein Blick auf den 30.09.2010 in Stuttgart >> Eine Juristische Einschätzung
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Ein Traumjob für PR-Spezialisten bei der Stadt Stuttgart und einen goldenen Knüppel für Mappus
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Bahn macht Baustopp und Ramsauer will S21 von der Neubaustrecke abkoppeln
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Mappus: „Es gebe einen „nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten,…““
– Gehirnsturm: [Update] * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! Mappus: „Es gebe einen „nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten,…““
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! … und die Musik – „Auf de schwäbsche Eisenbahne“
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! … und die Musik – „Auf de schwäbsche Eisenbahne“ [Update]
– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! S21 !!! … und die Musik – „Auf de schwäbsche Eisenbahne“ [Update-2]

Hinweis:
Die meisten Artikel von mir zum Thema „Stuttgart 21“ wurden vor meinem Umzug auf diesen Blog unter dem Blog „Ich bin Terrorist“ geschrieben. Die dort eingestellten links führten zu den Seiten auf dem Blog „Ich bin Terrorist“. Da mein Anbieter den Server Mitte April 2011 nicht weiter betreiben wird, würden diese Links dann ins leere gehen. Ich habe mich deshalb entschlossen, diesen Linkblock einfach in alle Artikel zu dem Thema „Stuttgart 21“ einzupflegen, weil dies schneller geht, als die jetzigen Links umzuschreiben. Ich bitte um Verständnis.

Veröffentlicht unter *Grins*, Beruf, Gesellschaft, Politik, Recht, S21 vs. K21, Stuttgart Spezial | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , | 6 Kommentare

IHK-Region Stuttgart und der Datenschutz

Wie ich in meinem Artikel „* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Verbraucherrecht braucht Impulse, die 2. oder “EnBW und der Datenschutz”“ hatte ich angekündigt, das ich mich auch mit der Datenschutz-Einstellung der IHK-Stuttgart beschäftigen werde. Schon vor längerem hatte ich mich an einen Artikel gesetzt, den ich nun mal fertig schreibe:

Es ist eigentlich ganz einfach.
Man zieht um, man entscheidet sich ein Gewerbe zu eröffnen. Also geht man zum Amt und meldet sein Gewerbe um oder eben an.
Diese senden dann die entsprechenden Daten zu der entsprechenden Kammer. Betreibt man ein Handwerk, dann zur Handwerkskammer, sonstige Gewerbe sei es im Bereich Dienstleistung, Handel oder Industrie, werden an die IHK gemeldet.
Diese melden sich dann bei dem „neuen“ oder umgezogenen Gewerbetreibenden und senden Ihm einen Mitteilung zu. Gut, es herrscht halt in Deutschland eine Zwangsmitgliedschaft. Über Sinn und Zweck lässt sich streiten. Das ist ein anderes Thema.
So wie oben beschrieben war es bei mir. Ich bin im Mai 08 nach Stuttgart gezogen und zum Jahreswechsel ist dann der Hausrat und interessant für dieses Thema das Gewerbe umgezogen. Entsprechend erhielt ich einen Mitteilung/Fragebogen.
Die erste Überraschung:
Dort wird mir frank und frei mitgeteilt, dass man meine Daten einfach an Dritte weitergebe. Dies könnte ich unterbinden, in dem ich dieser Weitergabe widerspreche.
Nun, da dieser Schrieb mich Anfang April erreichte (die Datumsangabe des Schreiben war übrigens „im März 2009“) fragte ich mich natürlich, was man inzwischen schon mit meinen Daten angestellt hatte. Dementsprechend habe ich mich an die IHK gewandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

erst mal bin ich über Ihre Datumsangabe recht erstaunt. Weiter lässt Ihr Erhebungsbogen vermuten, dass man zur Abgabe einer Telefonnummer und einer Faxnummer verpflichtet ist! Ein Blick ins IHKG lässt diese Vermutung nicht zu, wie auch der dort Aufgeführte § der GewO sagt diesbezüglich nichts aus. Im Gegenteil die Informationspflicht beschränkt sich dort ausschließlich auf die Daten, die bei einer Gewerbeanzeige zwingend gegeben werden muss. Diese werden dann auch von der registrierenden Stelle an Sie übermittelt. Von daher bin ich über die Art der Seite 1 des Fragebogens schon erstaunt. Vor allem, wenn man bedenkt, dass dies dem §3a des BDSG widerspricht, dass ausdrücklich eine Datenvermeidung und -sparsamkeit verlangt. Dass sollte für eine Kammer, die staatlich übertragene Aufgaben übernimmt eine Pflicht sein.
Weiter lässt zwar das IHKG eine „Opt-Out“-Option für Werbeeinwilligungen zu, ich halte dies aber für sehr zweifelhaft, da ich mich nun natürlich Frage, was Ihre Kammer mit meinen Daten bis zu meinem Widerruf anstellt.

Deswegen stelle ich hiermit ein Auskunftsersuchen gemäß §34 des BDSG. Dies beinhalten im besonderen die Information aller von mir gespeicherten Daten, von wem Sie diese Daten erhalten haben und an wem Sie die Daten weiter gegeben haben. Zudem verlange ich die Zusendung Ihres Verfahrensverzeichnis.
Hierfür setze ich Ihnen eine Frist bis zum 30.4.2009.
[…]

(Quelle: Mein Schreiben vom 11.04.2009 an die IHK-Region Stuttgart)

Auf diesem Schreiben hin wurde mir ein Auszug der Mitgliedsdaten (interner Firmenspiegel) zugesandt und es wurde mir Versichert, das keine Daten an Dritte weiter gegeben wurden.
Soweit gut und schön. Inzwischen habe ich mich in einer Wohnung mit einem unbefristetem Mietvertrag angefangen wohnlich einzurichten.
Dazu zählt für mich auch, dass ich keine Lust habe immer wieder eine Kammerzeitschrift, die vollgepfropft mit Werbung und Werbebeilagen aus meinen Postkasten herauszunehmen und zu entsorgen. Vor allem, da diese Zeitschrift für Kleingewerbetreibende im Nebenerwerb keinerlei interessante Inhalte bietet, jedenfalls für meine Art von Gewerbe.
Also einen Brief schreiben und auf die weitere Versendung dieses Werbeblättchens an mich zu widerrufen.
Ich schaue auf den Adresslabel und was sehe ich da, dieses Blatt wird nicht von der IHK versendet, sondern von einem Druckhaus.
Man mag mich nun etwas engstirnig einschätzen, aber ich will nicht, dass bei allen möglichen Firmen meine Daten herumliegen. Ich schreibe also die IHK-Region Stuttgart wieder an, und fordere neben dem unterlassen mir die Zeitschrift zuzusenden folgendes im Bezug auf meine Rechte:

Eigentlich wollte ich mit diesem Schreiben nur die weitere Zusendung Ihr mit Werbung vollgestopftes Magazin für die Zukunft zu unterbinden.
Dabei stellte ich fest, das diese Zeitschrift von einem „Druckhaus W.“ mit einer Postfachadresse zu gesendet wird. Ich muss also davon ausgehen, dass Sie meine Daten doch, trotz anders lautender Antwort an Dritte weiter gegeben haben.
Deswegen sehe ich mich gezwungen, sie wiederholt um eine Auskunft gemäß § 34 des BDSG aufzufordern.
Da der Paragraf vorsieht, das man den Umfang der Auskunft definieren muss, fordere ich Sie auf, mir über folgenden Sachverhalt Auskunft zu erteilen:
1. Alle von mir gespeicherten Daten bei Ihnen in der IHK, sowohl im Regional-Verband, wie auch in den übergeordneten Stellen des IHKs.
2. Die Herkunft der von Ihnen gespeicherten Daten.
3. An wen persönliche Daten von mir weiter gegeben wurden, auch wenn diese aus einem Innenverhältnis weiter gegeben wurden (z.B. zum versenden des IHK-Magazin).
4. Die genauen Daten die unter Punkt 3. an Dritte weiter gegeben wurden, sowie wann und auf Grund welcher Rechtsgrundlage.
Weiter erwarte ich von Ihnen eine Erklärung, das in Zukunft keinerlei Daten von mir an Dritte weiter gegeben werden, ohne meine ausdrückliche Einwilligung.

(Quelle: Mein Schreiben an das IHK-Region Stuttgart vom 6.3.2010 | Angabe des Druckhauses wurde hier gekürzt)

Ein Ähnliches Schreiben mit Datenauskunft ging an das Druckhaus.
Die Frist für das Auskunftsersuchen habe ich bei Beiden auf den 28.3.2010 gesetzt.
Hier sei nur erwähnt, dass das Druckhaus W. sich nicht genötigt sah, eine Antwort zu geben.

Zurück zu der IHK-Region Stuttgart.
Man sendete mir ein Schreiben zu, in dem man mir andeutete, das man mir schon einmal einen „internen Firmenspiegel“ zugesandt hätte und legte diese nochmals in Kopie bei. Zu den Daten, die man an Dritte gegeben habe, bezugnehmend auf das Druckhaus verwies man mich auf das von mir erwähnte Adressenlabel.

Man erinnere sich, ich hatte ganz konkret verlangt „3. An wen persönliche Daten von mir weiter gegeben wurden, auch wenn diese aus einem Innenverhältnis weiter gegeben wurden (z.B. zum versenden des IHK-Magazin)./4. Die genauen Daten die unter Punkt 3. an Dritte weiter gegeben wurden, sowie wann und auf Grund welcher Rechtsgrundlage.“
Die genauen Daten zu erfahren ist mein gutes Recht. Es ist nicht meine Pflicht, aus irgendwelchen Label etc. meine Daten, die weiter gegeben wurden zusammen zu suchen. Zudem, wer sagt mir, das dies wirklich alle Daten sind, die die IHK an das Druckhaus weiter gegeben hat? Für die IHK war das natürlich einfacher, weil eine falsche Mitteilung über die weitergegebenen Daten kann Kosten.
Nun beide Fälle gingen an meinen Anwalt!
Hier kommt nun wieder das Druckhaus ins Spiel. Diese, bzw. deren Anwalt schrieb meinem Anwalt, das man von einem Brief durch mich nichts wüsste. Dem stand dann aber der Beleg des Einschreibebriefes entgegen, der mir vorliegt. Auf ein weiteres Schreiben meines Anwaltes antwortet die Anwaltskanzlei des Druckhauses, das zum einen das in der Angelegenheit das IHK mich am 10.3.2010 die gewünschte Auskunft gegeben hätte und der „Mandant“ (das Druckhaus) die Sache als erledigt ansehe. Mal abgesehen, das die Antwort der IHK ein Verweis auf den Adressenlabel war, also keine Auskunft, liegt hier schon wieder ein Verstoß gegen das BDSG vor. Es wurden recht eindeutig wieder Daten, ja sogar persönlich adressierte Schriftverkehr ausgetauscht. (Das ist mir gerade bei dieser Zusammenfassung deutlich geworden)
Nun hat die IHK dann endlich am 29.7.2010 eingesehen, das sie nicht um die Auskunft herum kommt. So hat Sie dort endlich die Daten bezeichnet, die Sie an das Druckhaus weiter gegeben hat. Dies zur Abwechslung dann auch mal vorbildlich!
Da kann man sich natürlich Fragen, wieso nicht gleich so? Und wie sagt der Kölner, nun in Schwaben wohnend? Es hat ein „Geschmäckle“, das man sich erst Monate Später, ganz offensichtlich nach Kontaktaufnahme mit dem Druckhaus dazu durchringt, die Auskunft, die sofort erteilt werden musste zu erbringen.
Das man eine Kostenerstattung nicht sieht, ist sozusagen noch der krönende Abschluss dieser Information, die ich nur durch den engagierten Einsatz meines Anwalts erhalten habe. Wörtlich heißt es da:

Eine Rechtsgrundlage für den Ersatz Ihrer Kosten besteht nicht, weswegen wir dem geltend gemachten Anspruch nicht Folge leisten können.

(Aus dem Schreiben der IHK Region Stuttgart vom 29.7.2010 an meinen Anwalt)

Dass das Ganze dann noch mit der „Abteilung Recht und Steuern“ versehen ist, soll uns wohl zurückzucken (so meine bescheidene Meinung) lassen.
Wie ich schon in dem Artikel zur EnBW angedeutet habe, ist eine Zivilklage nicht ohne einen finanziellen Einsatz möglich. Man muss als Kläger in Vorkasse gehen und somit trägt man das Risiko des Geldverlustes. Ich kann mir nicht den Eindruck verwehren, das darauf all diese Institutionen und Firmen, die einem das Recht auf Auskunft nicht gewähren wollen spekulieren.

Nun, wie EnBW, dessen Klage heraus ist und auch das hier erwähnte Druckhaus eine Klage ins Haus bekommt, werde ich die IHK verklagen. Es kann nicht sein, das man erst einen Anwalt einschalten muss, um sein gutes Recht zu erreichen udn das dann auch noch selbst bezahlen muss.

Manch einer mag mich nun als Klagegeil empfinden.
Dazu kann ich nur sagen, das ich bei allen mich vorher ohne die Einschaltung eines Anwaltes (ganz im Sinne der Kostenvermeidung) gewendet habe, um ganz einfach mein Recht auf Auskunft gemäß §34 des BDSG zu bekommen. Was ich nun nicht mehr mache ist ganz einfach. Wie viele andere habe ich dann irgendwann resigniert und die Sache auf sich beruhen lassen. Als mir klar wurde, das genau das es ist, worauf diese Institutionen und Firmen spekulieren, habe ich mich entschlossen den weiteren Schritt auch zu gehen. Es macht kein Spaß und ist einfach nur Arbeit. Aber diese Arbeit ist wichtig für eine Gerechtere und wirklich ernst zu nehmende Gesellschaft.

Noch eine kleine Story:
Wer kennt noch die Zeit, als Supermärkte meinten, in die Taschen Ihrer Kunden schauen zu wollen? Das war in den 80ern. Nachdem dies zu einem kleinen Skandal wurde, hat man darauf sehr schnell verzichtet. Ich habe mich auch von vornherein dagegen gesträubt. Mein Angebot, die Polizei zu holen und dann zu klären, was man mir vorwirft, wurde in keinem Fall angenommen. Ein üblicher Spruch war „Man kann doch die Tasche vorzeigen, wenn man nichts zu verbergen habe“. Durch meine Antwort, die ich dann gefunden hatte, habe ich regelmäßig die Röte ins Gesicht der Kassiererinnen gebracht. Ich antwortete ganz einfach: „Natürlich habe ich was zu verbergen, oder meinen Sie, ich will hier jedem Zeigen welche Pornos ich mir gerade gekauft habe!“ 😀
Wie sich bei den „verdachtsunabhängigen Taschenkontrollen“ in den 80ern und der Verfassungsbeschwerde zur „verdachtsunabhängigen Datenspeicherung“ gezeigt hat ist, das sich das Wehren gegen Ungerechtigkeit und dem Verteidigen seines Rechts immer lohnt. So auch wenn es um die „informelle Selbstbestimmung“ geht.

Links

– Gehirnsturm: * Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Verbraucherrecht braucht Impulse, die 2. oder “EnBW und der Datenschutz”

Veröffentlicht unter Datenschutz, Gesellschaft, Information, Politik, Recht, Stuttgart Spezial, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , | 1 Kommentar

* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Verbraucherrecht braucht Impulse, die 2. oder "EnBW und der Datenschutz"

Es ist mal wieder so weit, das EnBW mir geschrieben hat.
Wie ich in dem Artikel „Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Verbraucherrecht braucht Impulse“ berichtet habe, hat EnBW eindeutig Probleme mit dem Erhalt von Briefen. Ich habe es mir deswegen zur Angewohnheit gemacht, meine Schreiben nur noch per Einschreiben mit Rückschein an diese Firma zu versenden.
Auf mein Schreiben, das ich nun EnBW auf Grund dieser in dem oben erwähnten Artikel erhaltenen Antwort gesendet habe, kam am 10 Nov. 2010 eine Antwort. Gerade habe ich diese an meinen Anwalt gesendet, mit dem Vermerk, das er vorsichtig sein soll, nicht das er sich beim Lachen verschluckt.

Zuerst einmal zu dem Thema, das „Ihr Schreiben vom 1. Juni 2010 liegt uns bedauerlicherweise nicht vor.“ (Aus dem Schreiben von EnBW vom 4.8.2010)
Dazu schreiben sie nun:

Ihre Ablesekarten liegen vor.

Warum hier eine Schätzung erfolgt ist und für die Rechnung …, lässt sich im Nachhinein leider nicht mehr klären. Wir bedauern sehr, dass dies zur Verärgerung bei Ihnen geführt hat

(Aus dem Schreiben von EnBW vom 8.Nov. 2010, Eingang 10.Nov. 2010)

So, so, die Ablesekarten liegen nun vor, vielleicht ja auch das Schreiben, das den Karten beigelegt war und mit diesen per Einschreiben/Rückschein an EnBW gegangen ist.
Ich habe in meiner Antwort auf den „Verlust“ des Schreibens durch EnBW diese in meinem nachfolgenden Schreiben nochmals als Abschrift beigefügt. Jetzt kommen wir aber mal zu dem noch interessanteren Teil des Schreibens, der sich mit dem Datenschutz und EnBW befasst.

Ich habe in meinem „verlorenen“ Schreiben ganz im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Auskunft über die Daten verlangt, die über mich gespeichert sind und an Dritte weiter gegeben wurden.
Ich habe eine Bestätigung, das die EnBW eine Schätzung meines Stromverbrauchs an das Unternehmen weiter gegeben hat, das meine Versorgung danach übernahm. Diese Werte stimmten in keinster Weise irgendwelchen möglichen Erkenntnissen eines Verbrauchs von mir überein. Dementsprechend verlangte ich folgende Auskünfte:

Zudem ist mir bekannt geworden, das sie meinen neuen Anbietern eine „Prognose“ über meinen Verbrauch haben zukommen lassen. Das heißt, sie haben Daten an Dritte gegeben, die das Vertragsverhältnis mit diesen beeinflusst. Ich verlange von Ihnen umgehend gemäß § 34 des BDSG Auskunft über alle Daten, die sie von mir gespeichert haben und aus welchem Grund, bzw. welcher rechtlichen Voraussetzung.
Weiter verlange ich, das sie mir Mitteilen, welche Daten Sie an Dritte weitergegeben haben. Dies betrifft alle Daten, die im Zusammenhang mit meiner Person an Dritte weiter gegeben wurden, also neben personenbezogenen Daten auch Daten zu Verträgen, Prognosen, angeblichen Verbrauch usw.. Kurz alle Daten die in Zusammenhang mit meiner Person an Dritte weiter gegeben wurden und auf welcher rechtlichen Grundlage. Weitere rechtliche Schritte, bei Missbrauch der Datenweitergabe behalte ich mir ausdrücklich vor, vor allem bei nicht nachvollziehbaren Daten zu meinem Ungunsten (wie z.B. Prognosen) oder dem Verdacht der fehlerhaften Auskunft.

(Aus meinem Schreiben an die EnBW vom 1.6.2010)

Frist für diese Auskunft war der 18. Juni 2010 gewesen. Also wenn man bedenkt, dass das Schreiben umgehend zur Post gegangen ist ausreichend Zeit diese zu beantworten. Wie es sich ja dann auch auf dem Rückschein herauslesen ließ ist das Schreiben am 2.6.2010 von einem Vertreter der EnBW in Empfang genommen.
Nun, aber wie soll man Antworten, wenn man das Schreiben „verliert“?
Aber auch mein Anwalt hat EnBW bereits mehrfach angeschrieben und ebenso keine Antwort. Er hat nun den Auftrag, meine Auskunft per Klage zu erreichen. Dies habe ich dann auch, so ehrlich wie ich bin der EnBW in meinem letzten Schreiben mitgeteilt. Das scheint der Auslöser zu sein, das EnBW nun endlich mir „Auskunft“ erteilt, jedenfalls das was diese dafür halten.

Ich habe mal die Teile des Schreibens (ende der ersten Seite und den Anfang der zweiten Seite) zusammengefügt und stelle diese mal hier ein:


(Quelle: Schreiben von EnBW vom 8.11.2010)

Ich finde das Schreiben in dem Teil schon bemerkenswert.
Schon der erste Satz ist hübsch. Ich zweifel also die Einhaltung der Datenschutzvorgaben durch die EnBW an?
Das ist Falsch! Ich behaupte das die EnBW gegen die Datenschutzvorschriften verstößt und diese beweisbar bei mir bereits nicht eingehalten hat.

Es wird der §35 des BDSG erwähnt. In diesem heißt es wie folgt:

§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Geschätzte Daten sind als solche deutlich zu kennzeichnen.
(2) Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn

1.
ihre Speicherung unzulässig ist,
[…]
3.
sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder
[…]

(Quelle: Bundesministerium für Justiz – Gesetze im Internet „BDSG“)

Nun, man hat gegen meinen Willen meine Telefonnummer gespeichert. Ich hatte bei einem Klärungsanruf erlaubt, das meine Telefonnummer an eine Mitarbeiterin zum Zweck der Beantwortung der konkreten Anfrage von mir vom Display abschreibt (ich verstecke meine Nummer nicht) und weitergibt. Soll ich an dieser Stelle erwähnen, das dieser Rückruf zur Klärung des damaligen Fall nie erfolgt ist? Dementsprechend habe ich dann, als mir klar war, das meine Rufnummer entgegen meinem Willen in meinem Datensatz gespeichert worden ist, verlangt das diese umgehend gelöscht wird und ich auch keinerlei telefonische Belästigung wünsche. Dazu habe ich dann, wie ich es immer mache eine Frist gesetzt.
Das Schreiben selbst hatte keine Telefonnummern angegeben. Trotzdem und trotz verbot mich telefonisch zu Kontaktieren, wurde ich 4 Tage vor Beendigung meiner Frist in dem Schreiben eben wegen dem Schreiben (in dem ich die sofortige Löschung der Telefonnummer verlangte) angerufen! Ein klarer Verstoß gegen das BDSG und eine Missachtung meiner „Persönlichkeitsrechte“. Den Beweis des Anrufes inklusive dem Inhalt, der auf meinem Anrufbeantworter gesprochen wurde liegt mir immer noch vor. Wenn also EnBW meint, das ich hier mit falschen Behauptungen den Ruf der Firma schade, sehe ich kein Problem dies vor Gericht zu klären.

Nun, zu der „Auskunft“ der EnBW, die ich Oben mal eingestellt habe ist noch zu sagen, das auch gemäß §35 eine Telefonnummer oder sonstiges nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist. Zudem sind Unterlagen, die einer Aufbewahrungspflicht unterliegen von mir ja auch nie beanstandet worden. Ich sitze selbst jedes Jahr hier und vernichte Akten, die nicht mehr Aufbewahrt werden müssen. Was ich beanstande ist zum einen, das man gegen meinen ausdrücklichen Willen Daten von mir überhaupt gespeichert hat und das man mir keine Auskunft über die gespeicherten Daten erteilt, bis heute nicht. Das Ändert sich auch durch das Schreiben und den oben eingestellten Auskünfte nicht.

Zurück zum §35. Für den Vertrag zwischen dem Anbieter und mir benötigt dieser nur meinen Namen und Anschrift, sowie alle Angaben zur Ermittlung der Dienstleistung (Liefervertrag für Strom und Gas) und das sind die Zählernummern zu deren Identifizierung und der Zählerstand. Eventuell noch eine Abweichende Liefer- oder Rechnungsanschrift (was hier aber nicht der Fall war). Nicht mehr und auch nicht weniger. Das EnBW mehr gemacht hat, so z.B. auch eine Prognose meines Verbrauchs oder die Speicherung meiner Telefonnummer habe ich beweisbar hier vorliegen.
Somit sind wir nun bei § 3a und §5 des BDSG.
Fangen wir mal von vorne an, dem §3a:

§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

(Quelle: Bundesministerium für Justiz – Gesetze im Internet „BDSG“)

Nach der Regelung ist EnBW angehalten nur die Daten zu Speichern, die zum Ziel seines Auftrages, bzw. der Erfüllung des Vertrags notwendig ist. Dazu zählt nun mal nicht das widerrechtliche Speichern und Nutzen meiner Telefonnummer oder (wie auch beweisbar geschehen) meiner Kontonummer.

Dann haben wir da auch noch den §5:

§ 5 Datengeheimnis
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

(Quelle: Bundesministerium für Justiz – Gesetze im Internet „BDSG“)

Die Speicherung meiner Telefonnummer und auch meiner Kontonummer (dessen Speicherung ich auch untersagt hatte) ist bereits ein Verstoß gegen diese Bestimmung. Weiter hat man an Dritte eine „Prognose“ meines Stromverbrauches, ohne meine Einwilligung abgegeben. Das geht in meinen Augen nicht ohne das meine Daten (=Verbrauch) personenbezogen verarbeitet werden. Gut, man kann berechtigt sagen, das die Prognose eine Verarbeitung der Daten nicht vermuten ließ, aber dann ist es auch keine „Prognose“ sondern ein Blick in die Glaskugel. Selbst dann habe ist es erlaubt, das EnBW Daten von mir weiter geben darf, nicht mal eine personenbezogenes Ergebnis einer Glaskugelbefragung!

Das erst mal dazu, was es mit Daten und dem Datenschutz auf sich hat.
Nun kommen wir zu einem anderen Thema, nämlich das Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten und welche Daten verarbeitet wurden udn weiter gegeben wurden.
Dazu heißt es unter § 34 des BDSG wie folgt:

§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

1.
die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2.
den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3.
den Zweck der Speicherung.

Der Betroffene soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnen. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, ist Auskunft über die Herkunft und die Empfänger auch dann zu erteilen, wenn diese Angaben nicht gespeichert sind. Die Auskunft über die Herkunft und die Empfänger kann verweigert werden, soweit das Interesse an der Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gegenüber dem Informationsinteresse des Betroffenen überwiegt.

(Quelle: Bundesministerium für Justiz – Gesetze im Internet „BDSG“)

Gut, was habe ich in meinem Schreiben verlangt, über welche Daten ich von EnBW Auskunft erhalten will?
Das kann man hier nachlesen:

Zudem ist mir bekannt geworden, das sie meinen neuen Anbietern eine „Prognose“ über meinen Verbrauch haben zukommen lassen. Das heißt, sie haben Daten an Dritte gegeben, die das Vertragsverhältnis mit diesen beeinflusst. Ich verlange von Ihnen umgehend gemäß § 34 des BDSG Auskunft über alle Daten, die sie von mir gespeichert haben und aus welchem Grund, bzw. welcher rechtlichen Voraussetzung.
Weiter verlange ich, das sie mir Mitteilen, welche Daten Sie an Dritte weitergegeben haben. Dies betrifft alle Daten, die im Zusammenhang mit meiner Person an Dritte weiter gegeben wurden, also neben personenbezogenen Daten auch Daten zu Verträgen, Prognosen, angeblichen Verbrauch usw.. Kurz alle Daten die in Zusammenhang mit meiner Person an Dritte weiter gegeben wurden und auf welcher rechtlichen Grundlage. Weitere rechtliche Schritte, bei Missbrauch der Datenweitergabe behalte ich mir ausdrücklich vor, vor allem bei nicht nachvollziehbaren Daten zu meinem Ungunsten (wie z.B. Prognosen) oder dem Verdacht der fehlerhaften Auskunft.

(Ausschnitt aus meinem Schreiben vom 1.6.2010, das EnBW dann leider nicht vorlag)
Nun, mal lese sich mal den Teil des §34 durch und oben die „Art“ der Auskunft über meine Daten durch die EnBW.
In der Regelung über die Auskunft heißt es eindeutig „über die zu seiner Person gespeicherten Daten“. Also über die Daten selbst und nicht die Art der Daten oder um es noch verständlicher zu sagen, die Auskunft müsste ungefähr so aussehen.
Als Namen und Adresse haben wir „Erika Mustermann; Musterweg 1; 23456 Beispielstadt“ gespeichert.
und nicht:
Name und Anschrift des Kunden

Eigentlich alles ganz einfach.
Weiter heißt es auch, das man verpflichtet ist „über den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und den Zweck der Speicherung“ Auskunft zu erteilen.
Eben dies habe ich, besonders auch im Hinblick auf die merkwürdige Prognose von Seiten des EnBW an Dritte eindeutig verlangt. Dazu schweigt sich EnBW in dem oben zum Teil eingestellten Brief völlig aus. Noch nicht mal in dieser hübschen allgemeinen Floskelform.

Warum mache ich mir überhaupt diese Mühe?
Wie ich des Letzt erst schrieb, haben wir alle ein Recht auf „informelle Selbstbestimmung“ und daraus ergeben sich Rechte, wie auch Pflichten. Ich selbst habe kein Problem damit, meinen Vertragspartnern die Daten zukommen zu lassen, die sie für die Abwicklung brauchen. Alles andere ist einfach meine Entscheidung. Durch das Verhalten von EnBW wurde mein Recht auf „informelle Selbstbestimmung“ mit Füßen getreten. Es ist zudem erstaunlich, mit welcher Arroganz die „Großen“ meinen über Recht und Gesetz zu stehen. Ob Politiker oder auch besonders die vier großen Energieversorger, um auf diesen Vorgang bezug zu nehmen.
Aber auch andere meinen sich an solche Rechte halten zu müssen. So hat die IHK-Stuttgart mein Recht auch erst erfüllt, als mein Anwalt für mich tätig wurde. Vorher meinte man, mich mit ein paar Kopien abspeisen zu können. Nun wollen Sie die Kosten für den eigentlich unnötigen Rechtsanwaltseinsatz (wenn die IHK-Stuttgart sich an Ihre Pflicht gehalten hätte) zu zahlen. Wir (mein Anwalt und ich) sind gespannt, wie dies das Gericht sieht. Ich klage meine Kosten, die durch den durch der IHK-Stuttgart erzwungenen Anwaltseinsatz ein.
Im Fall von der EnBW wird neben meinen Koste auch die Auskunft als solches eingeklagt.
Mir ist mein Recht auf „informelle Selbstbestimmung“ wichtig. Deswegen ja auch mein im vorherigen Abschnitt angesprochenen Artikel „Das Recht auf Anonymität?“. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Recht beinhaltet auch das Recht auf das Wissen über die Gespeicherten Daten und was mit Daten zur Person geschieht.

Warum kann es eigentlich sein, das die Firmen und Institutionen sich so verhalten können?
Nun, es ist nicht einfach sein Recht zu bekommen. Eigentlich ist in jedem Bundesland eine Stelle vorhanden, die sich um die Rechte aus dem BDSG kümmern soll. So gibt es für die „öffentlichen Stellen“ immer einen Datenschutzbeauftragten und zum Teil sind diese auch für den Datenschutz im „nichtöffentlichen“ Bereich zuständig, wie z.B. in NRW. Hier in Baden-Württemberg ist eine Abteilung des Innenministerium zuständig. Meine Erfahrung mit den verschiedenen Stellen in den Ländern Deutschlands ist nicht besonders Positiv. So musste ich in NRW der Datenschutzbeauftragten erst mal mit dem Hinweis auf Ihrer eigenen Webseite deutlich machen, das Sie sehr wohl zuständig für den „nichtöffentlichen“ Bereich sei, woraufhin merkwürdigerweise Briefe von mir spurlos verschwunden sind. Letztendlich habe ich den Schriftverkehr per Gerichtsvollzieher zustellen lassen!
In Baden-Württemberg bekam ich Zeitnah ein Schreiben, das meine Beschwerde eingegangen sei, danach Schweigen. Auch andere Datenschutzstellen verhalten sich ähnlich. Eine Wirkung durch die Behörde, die ja durchaus auch Druckmittel anwenden kann (siehe dazu §43 und 44 des BDSG), um das Recht der Menschen zu sichern, habe ich bis jetzt noch nicht erlebt.
Mit dieser Erfahrung fordere ich mein Recht dann eben selbst ein.
Das ist aber nicht so einfach. Zunächst handelt es sich dabei um ein Zivilverfahren, in dem man als Kläger in Vorleistung gehen muss. Das sind z.B. für die Klage selbst an das entsprechende Gericht Kosten von ca. 250 Euro (je nach Streitwert, der je nach Gegend leicht variiert). Dann nicht den Anwalt zu vergessen, ohne den ich solch eine Klage nicht empfehlen würde. Dafür kann man nochmals ungefähr diese Summe annehmen, die Fällig wird.
Wie heißt es so schön zu dem Thema Recht: „Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“ oder „Gerechtigkeit findet man nicht vor Gericht“.
Dementsprechend kann ein verantwortungsvoller Anwalt kein Urteil im Sinne des Klägers 100% versprechen. Ein Restrisiko besteht immer und dann ist das Geld weg.
Das dieses Risiko so ist, damit scheinen diese Firmen zu spekulieren. Die paar Leute, die bereit sind Ihr Recht vor Gericht einzuklagen sind aus der Portokasse zu zahlen und man kann das auch noch (im Gegensatz zu dem Privatmenschen) als Ausgaben absetzen. Das sind nicht mal Nadelstiche für diese Unternehmen oder Institutionen. Geht man dieses Risiko trotzdem ein, so bewirkt man nicht viel. Also, warum mache ich es trotzdem?
Nun, ich hoffe, das ich mit meinem Tun andere Ermutige, sich auch auf diesen beschwerlichen und auch mit einem kalkulierten Risiko behafteten Weg begeben. Weil irgendwann wird es solchen Unternehmen auch weh tun, wenn es nur genügend sind, die sich das nicht gefallen lassen. Und für jeden Weiteren wird es immer einfacher, sein Recht zu bekommen. Beim ersten oder zweiten, der sein Recht einklagt kann man noch von „Einzelfällen“ reden, aber wenn solche Klagen und auch Beschwerden bei der zuständigen Datenschutzstelle wird es schwerer für die Firmen sich zu erklären. Und es wird für die zuständigen Datenschutzstellen schwieriger Ihre Tatenlosigkeit zu erklären.

Um nicht nur auf EnBW herum zu hacken werde ich in Bälde mal die Geschichte von der IHK-Stuttgart und deren Datenschutzeinstellungen berichten. Auch ein nicht gerade rühmliches Kapitel, was Sie aber dann wenigstens noch versucht haben in der Schlussgerade zu berichtigen. Nur wollen Sie sich vor den Folgen der vorherigen Ignoranz drücken.
Nicht ohne Grund habe ich eine spezielle Kategorie mit dem Titel „Datenschutz“.

Links:

– Bundesministerium für Justiz: Gesetze im Internet – BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Inhaltsübersicht

Eigene Artikel:

* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Atomkraftlobby und Kundenschreck. Meine persönlichen Erfahrungen mit diesem Unternehmen. Teil 1: Einführung
[Teil 1] “EnBW: die Beachtung des Datenschutz, sowie der Persönlichkeitsrechte in meinem Fall” | Einleitung
* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Atomkraftlobby und Kundenschreck. Meine persönlichen Erfahrungen mit diesem Unternehmen. Teil 2: Weiteres Vorgehen
* Stuttgart spezial * !!! EnBW !!! Verbraucherrecht braucht Impulse
Das Recht auf Anonymität?

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Es ist bald Weihnachten und die Ddos-Angriffe gehen nun los. Jetzt auch blogger.de und damit auch Lanu betroffen

Gestern war ich plötzlich von der Internetwelt abgeschnitten, besser gesagt, ich kam nicht mehr rein in meinen Blog.
Dann war der Blog von Lanu nicht mehr zu erreichen.
Ein Totaler Ddos-Angriff auf Unterstützer von Verbraucherschutzforen, speziell BooCompany?
Nun in meinem Fall hat sich das schnell geklärt. Auf der Seite des Serverbetreibers war folgendes zu lesen:

„Tagesauswertung vom 2010-11-05 | Hinweise | Derzeit finden technischen Umstellungen statt, die teilweise die Performance beeinträchtigen können.“

Hier wusste ich aber auch, wo ich suchen musste.
Aber was ist mit dem Blog von Lanu los? Auch andere Blogs und die Plattform „Blogger.de“ liefen nicht mehr, wie auch viele andere Blogger auf der Plattform, ebenso wie Lanus Blog entweder nicht zu erreichen waren oder erst nach langen Seitenaufbau oder Fehlerhaften Seitenaufbau. Manchmal kam man auch durch.
Derzeit schwankt es immer wieder, mit der Erreichbarkeit.
Vor ca. einer halben Stunde hat Lanu auf Ihren Blog folgendes geschrieben:

Samstag, 6. November 2010

lanu

Jetzt wird es anstrengend
lanu, 13:28h
Seit gestern 19 Uhr hat Blogger.de einige Probleme. Ich weigere mich noch, das mit den Angriffen auf Boocompany in Verbindung zu bringen.

Dirk Olbertz wies mich gestern auf massenhafte Einträge in seinen Logdateien hin:

„[12333020.441500] possible SYN flooding on port 80. Sending cookies.
[12333080.455763] possible SYN flooding on port 80. Sending cookies.
[12333140.489725] possible SYN flooding on port 80. Sending cookies.
[12333200.513996] possible SYN flooding on port 80. Sending cookies.
[12333260.539019] possible SYN flooding on port 80. Sending cookies.
[12333320.571780] possible SYN flooding on port 80. Sending cookies.“

Wer es verstehen will, sollte das hier mal lesen.

(Quelle: Lanu-Blog – „Jetzt wird es anstrengend“)

Ich denke, das man es so wie Lanu sehen muss. Ich glaube noch nicht an einen Zusammenhang mit den Angriffen auf BooCompany.
Leider fehlt ansonsten noch an weiteren Informationen. Auch auf der Homeseite von „Blogger.de“ oder der „Infoseite von Blogger.de“ lässt sich leider nichts dazu finden. Auf der „Hilfe-Seite“ bin ich dann fündig geworden:

[1.] Wegen zahlreicher Spamattacken besteht derzeit ab der Anmeldung bei Blogger.de eine Wartefrist von 24 Stunden, ehe man sein eigenes Blog anlegen kann.

Leider auch kein Datum oder sonstige Infos, von denen man entnehmen kann, wie es derzeit aussieht.

Bleibt es für die Blogger dort zu hoffen, das nun die Angriffe abflauen (wie es gerade den Anschein hat) und man wieder zur Normalität zurückfinden kann.

Bei „BooCompany“ sind derzeit die Angriffe vorbei und die Seite ist ohne Probleme zu erreichen. (Update: So schnell ändert es sich derzeit. Inzwischen steigt die Seite zwischendurch immer wieder aus. Also mal erreicht man BooCompany und manchmal nicht)

Nachtrag:

Lanu hat nun bei Boo Stellung zu den Angriffen genommen und dem Verhalten im Netz:

Gleichgültigkeit kotzt mich an
INTERN BooCompany von lanu

14:12 Samstag, 06. November 2010

Ich gebe zu, ich bin erschüttert. Nicht unbedingt, weil kriminelle Scheißkerle sich ein paar Söldner kaufen, die dann für wenig Geld Server mit dem Ziel angreifen, sie aus dem Netz zu ballern. Sowas spornt mich eher an, ist eine Bestätigung der Arbeit, die die Jungs da im Forum seit Jahren leisten. Es ist etwas anderes, was mich aus der Bahn wirft.

Es ist der Gleichmut, mit dem solche Angriffe hingenommen werden. Das erinnert mich an: Die ist ja selber schuld. Die hat es ja drauf angelegt.

Das ist hart, echt hart. Selbst für einen Bloghippie wie mich.

PS: Aber was reg ich mich eigentlich auf? Wenn tausende Blogs auf blogger.de lahmgelegt werden, sagt ja auch keiner was.

Quelle: http://lanu.blogger.de/stories/1724611/

(Quelle: BooCompany – „Gleichgültigkeit kotzt mich an“)

Ohne weitere Worte!

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*Castortransport 2010* Wi(e)dersetzen oder wie gewaltätig ist der Widerstand


Hinweis:
Leider war meine Seite einige Stunden offline. Auf der Seite des Server-Anbieter liest sich das so:

„Tagesauswertung vom 2010-11-05 | Hinweise | Derzeit finden technischen Umstellungen statt, die teilweise die Performance beeinträchtigen können.“
Da sich dadurch die Ereignisse schon überschlagen haben, setzte ich meinen Artikel zu den Castortransporten nun unvollendet hier ein.

Ich wohne nun seit 2 1/2 Jahren in Stuttgart und habe zum Teil miterleben können, wie „Gewaltbereit“ die Demonstranten am 30.9.2010 waren. Wie Sie Pflastersteine getarnt als Kastanien geschmissen haben.

Ich habe im Internet und live sehen können, wie diese linken Terroristen sich als schwäbische Hausfrau und Rentner verkleidet haben und gekidnappte Kinder an die Front der Auseinandersetzung geschoben haben. Diese Chaoten nutzen brutal das Internet aus, um Ihre Lügen zu verbreiten, so das die „einzige Wahrheit“, verkündet auf der Pressekonferenz der Einsatzleitung zur Farce verkommt.
Nun aber Schluss mit Lustig und dieser Ironie.

Ähnliches, was man der Bevölkerung in Stuttgart vormachen wollte ist schon seit Jahrzehnten Programm im Widerstand gegen Atomkraft. Ungehindert dessen, das es an 1979 gegen die Atomkraft die Großdemos in Bonn gab, hat man die Demonstranten schon damals als Außenseiter der Gesellschaft hinstellen wollen. Wie auch der Begriff „Berufsdemonstranten“ in den Auseinandersetzungen gegen „Stuttgart 21“ bei etlichen ewiggestrigen wieder Hoffähig wurde.
Leider gibt es nun Handys mit Videofunktionen, YouTube, Livestreams und vieles mehr. Da wird die Behauptung vom Gewalttätigen „Berufsdemonstranten“ immer unglaubhafter. Da hilft es auch nicht, das „Blöd“ und Konsorten weiterhin versuchen dieses Bild von den Demonstranten zu verbreiten.
Gerade im Anti-AKW-Kampf kennen viele diese Behauptungen. Dabei sind schon immer die Betroffenen Menschen vor Ort mit auf die Straße gegangen und haben Widerstand geleistet.
Das war aber den Brandstiftern gegen der Demokratie nicht recht und man versuchte Einfluss auf die Bilder zu nehmen, die in der Öffentlichkeit gelangen sollten. Trotzdem sind viele Planungen durch den Widerstand der Bevölkerung gescheitert. So habe ich mich noch Ende der 70er und Anfang der 80er in Kalkar von Wasserwerfern beschießen lassen müssen, sozusagen als „Vorgeschmack“ für das „Wunderland Kalkar“, was letztendlich aus dem nie in Betrieb genommenen Kernkraftwerk Kalkar entstanden ist. Und ich gebe zu, ich habe mich gewalttätig auf einem Privatgelände mit der Erlaubnis des Besitzers befunden. Auch lagen bei mir zu Hause ein paar leere Weinflaschen herum. Der Beweis, das ich hochgradig Gewalttätig war, da wir ja spätestens seit der Razzia 1972 im Georg-von-Rauch-Haus wissen, das leere Weinflaschen nur einen Zweck haben (jedenfalls nach Meinung der Polizei und der „Blöd“), nämlich zum Bombenbau.
Man sieht also, das die Versuche, Demonstranten und Menschen, die nicht mit der aktuellen Politik einverstanden sind, zu kriminalisieren nicht neu ist. Auch das man versucht, die Kälber, die man zur Schlachtbank der „demokratischen Entscheidungen“ führen will, etwas vor zumachen ist nichts neues.
Etwas hat sich aber in den letzten Jahren geändert. Es ist so, das die Aufzeichnung und das veröffentlichen von Videos inzwischen für fast jeden möglich ist. Eine Kamera oder ein Handy mit Video-Funktion können sich viele leisten. Ein Video bei YouTube oder einem anderen Anbieter hochzuladen kann man notfalls von einem Internetcafé aus, wenn man nicht schon per Handy mit den entsprechenden Seiten verbunden ist.
Es ist der (Un-) Ordnungsmacht nicht mehr möglich, die paar Kameras abzudrängen und nachher Ihre „Beweise“ vorzulegen. Wie so was aussieht, konnte man ja sehr gut an der Pressekonferenz zum Einsatz in Stuttgart gesehen. Da hat man so viele Fehler gemacht, das es schon Peinlich ist. Vor allem meinte man, die bereits der Öffentlichkeit zugänglichen Videos ignorieren zu können. Das man im Nachhinein noch den Zeitcode der angeblichen Beweisvideos dafür, das die Gewalt zuerst von den Demonstranten ausgegangen sei, geschwärzt hat, ist ein Armutszeugnis sondergleichen.
Ja, auch das Verfassungsgericht gibt den Bürgern noch recht, so gibt es eine Entscheidung darüber, das eine Sitzblockade nicht automatisch eine Nötigung (und damit Gewalt) sei. Das solche Entscheidungen die Politik und den ausführenden Organen letztendlich nicht schert, kann man bei jedem Castor-Einsatz und auch gerade erst in Stuttgart sehen.
Von daher habe ich mir auch das Wortspiel zu Aktion „Widersetzen“ des gleichnamigen Webauftritts.
Seit Jahrzehnten leisten die Bewohner in Gorleben widerstand gegen die Transporte und dem Versuch der Politik bezüglich der Endlagerung Tatsachen zu schaffen. Täglich kommen neue Nachrichten. Wasser dringt in den Salzstock, man hat ein mehrfaches an Fässern dort gelagert, als behauptet wurde, Gas tritt durch die Salzschicht durch, usw. Trotzdem hält man weiter an einem Endlager in diesem dafür unsicheren Gebiet fest. Ja man versucht weiterhin Tatsachen zu schaffen.
Dem Widersetzen sich die Bürger dieses Landes.
Und das Internet bietet da durchaus neue Möglichkeiten. Ein paar Dinge möchte ich hier mal aufzeigen.
Zuerst einmal die Spots zum Widerstand gegen die Castortransporte, die in vielen Kinos laufen. Über 90 Kinos haben den Spot kostenlos in Ihren Räumen gezeigt, mehr dazu „X-Tausendmalquer“

Die Initiative X-tausendmalquer ist eine Gewaltfreie und ungehorsame Bewegung gegen diesen Atomwahnsinn.
Um die Menschen vorzubereiten und auch deutlich zu machen, wie die eigen Position ist, hat diese Gruppe neben den obigen Clips auch ein „Mobilisierungs-Video“ erstellt:

Eine weitere Form des „zivilen Ungehorsames“ ist das „Schottern“. Mit dem entfernen von Schotter unter den Bahnschwellen soll eine Weiterfahrt der Castoren ins Wendland verhindert werden. Auch zu dieser Widerstands-Form gibt es Videos, die von dem Vorhaben berichten:

Sehenswert ist auch das Video, das man hier sehen kann: „Das neue Wendland.net – „Castor Schottern – Übung macht den Meister““

Die ersten Folgen dessen, das die Bürger nicht bereit sind, sich vorschreiben zu lassen, wie sie in den nächsten Jahrzehnten und sogar die nächsten Generationen zu leben haben, zeigt schon seit längerem Spuren. So ist bei Spiegel-TV ein Bericht zu sehen gewesen, der eine sich um die Polizei als Erfüllungsorgan der Politik aufzeigt und wie diese inzwischen durch die Brandstifter auf Ihren politischen Posten zerrieben werden. Unter dem Titel „Polizei überfordert – zu viel Protest“ berichtet Spiegel-TV folgendes:

Dies ist gut so. Es kann nicht sein, das die Polizei Handlanger der Politiker gegen deren Auftragsgeber, dem Volk eingesetzt werden. Es wird Zeit, das die Politiker das werden, wozu sie gewählt werden, zu „Vertreter“ des Volkes. Solange dies nicht so ist, ist „ziviler Ungehorsam“ Pflicht. Sei es in Stuttgart, im Wendland oder im Internet.

Da der Transport nun auf dem Weg ist und ich durch die stundenlange Abgeschnittenheit zu meiner Seite eigentlich viel zu spät. Deswegen nun den Artikel unvollständig eingestellt und vor allem „Widersetzen“ und sich „wieder setzen“:

Links:

– Castorticker.de: Liveticker zu und um den Castortransport!

Veröffentlicht unter Aktuelles, AKW und Handlanger, Gesellschaft, Information, Internet, Politik, Recht, Umwelt/Ökologie | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , | 7 Kommentare